Tipps für Reisende mit chronischer Krankheit

service
Tipps des CRM Centrum für Reisemedizin
Tipps für Reisende mit chronischer
Krankheit
Wer chronisch krank ist, muss heutzutage nicht mehr auf Fernreisen verzichten – sofern die Reise gründlich vorbereitet und gut organisiert wird. Das
CRM Centrum für Reisemedizin sagt Ihnen, was Sie beachten sollten.
Medizinische Informationen in der Landesprache
Erkundigen Sie sich im Vorfeld der Reise nach geeigneten Kliniken oder Praxen mit westlichem Standards, die
im Notfall Ihre Krankheit qualifiziert behandeln können.
Es empfiehlt sich, ein Schreiben in der Landessprache
oder auf Englisch mitzuführen, das die wesentlichen
Daten der Krankengeschichte und die internationale
Wirkstoffbezeichnung der benötigten Medikamente
mit Dosisangaben enthält. Bei der Zusammenstellung
dieser Unterlagen sollten Sie im Zweifel Ihren Hausarzt
um Hilfe bitten. Auch das Mitführen eines Notfallausweises kann sinnvoll sein. Dieser enthält in zahlreichen
Sprachen Informationen zur chronischen Erkrankung,
zu Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten,
Angaben zur Blutgruppe, Kontaktdaten behandelnder
Ärzte im Heimatland und vieles mehr. Eine Reise-Notfallkarte wird etwa vom CRM Centrum für Reisemedizin angeboten: http://travelcard.crm.de
Medikamente richtig mitführen
Medikamente für den regelmäßigen Bedarf sollten Sie
in der doppelten Menge und aufgeteilt in Handgepäck
und Koffer mitnehmen. So stellen sie sicher, dass sie
auch bei Verzögerungen oder beim Verlust eines Ge-
Foto: iStockphoto.com
Reisemedizinische Beratung
Vor Antritt einer Fernreise sollten Sie sich bei einem
reisemedizinisch qualifizierten Arzt beraten und einen
Gesundheitscheck durchführen lassen. Dabei wird geklärt, ob – je nach Reiseziel und Vorerkrankung – die
Reisetauglichkeit vorhanden ist. Außerdem informiert
der Arzt über sinnvolle Prophylaxemaßnahmen wie
Impfungen sowie über Gesundheitsrisiken, die je nach
Art und Ziel der Reise bestehen könnten – beispielsweise durch den Klimawechsel, durch fremdes Essen
oder ungewohnte körperliche Anstrengung. Bei manchen Vorerkrankungen – etwa bei Lungen- und HerzKreislaufkrankheiten oder kurz nach einer Operation
– muss zusätzlich geprüft werden, ob die Flugreisetauglichkeit gegeben ist.
päckstücks die Medikation fortsetzen können. Manche
Medikamente, etwa morphinhaltige Schmerzmittel,
sind „zollsensitiv“ – sie können unter Umständen beschlagnahmt werden. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raumes – der die meisten Staaten Europas umfasst – können sich Urlauber für die benötigte Menge
eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen. Beim
Besuch anderer Staaten sollten Sie sich zuvor bei den
jeweiligen Botschaften über die Regelungen zur Mitnahme von Medikamenten informieren. Auch Injektionsmaterialien können am Zoll Probleme bereiten.
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Bescheinigung
ausstellen, die bestätigt, dass es sich um persönlich
benötigtes medizinisches Material handelt.
Die Wahl der Versicherung
Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung
ist grundsätzlich für alle Reisenden sinnvoll. Achten
Sie unbedingt darauf, dass die Versicherung auch die
Behandlung chronischer Krankheiten im Ausland einschließt. Denn viele Auslandsreisekrankenversicherungen schließen dies aus und übernehmen nur Behandlungskosten bei Unfällen oder unvorhersehbaren
Erkrankungen! 
37