—— —— Wichtige Informationen! Unbedingt beachten. Medizinische Fakultät Albert-Ludwigs-Universität Freiburg y D-79085 Freiburg Studiendekanat Elsässer Straße 2m 79110 Freiburg Telefax 0761 / 270-7240 homepage: http://www.medizinstudium.uni-freiburg.de Merkblatt zu Rücktritt/Abbruch von Prüfungen wegen Krankheit im klinischen Studienabschnitt Rücktritt von einer Prüfung oder Versäumnis einer Prüfung Gemäß §5 Abs. 6 der gültigen Studienordnung für den Zweiten Abschnitt des Studiengangs Humanmedizin ist der Prüfling verpflichtet, die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe der Leitung der entsprechenden Lehrveranstaltung schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Bei Krankheit muss der Prüfling seine Erkrankung durch Vorlage eines ärztlichen Attests gem. den nachfolgenden Hinweisen nachweisen (das entsprechende Formblatt ist auf unserer Homepage zu finden.) Grundsätzlich gilt: Im Krankheitsfall ist die Wiederherstellung der Gesundheit wichtiger als die Teilnahme an Prüfungen. Nehmen Sie nur an den Prüfungen teil, wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen. Sollten Sie Ihre Erkrankung erst während der Prüfung feststellen, so können Sie die Prüfung abbrechen, müssen dann aber sofort einen Arzt aufsuchen, um Ihre Prüfungsunfähigkeit nachzuweisen. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass der Prüfling durch seine Prüfungsteilnahme ausdrücklich seine Prüfungsfähigkeit unter Beweis stellt, ungeachtet des „objektiven“ Gesundheitszustandes bzw. eines evtl. vorgelegten Attests! Inhalt des ärztlichen Attests muss die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung sein (etwa der Hinweis auf bestimmte Schmerzen) und insbesondere die Angabe der sich daraus ergebenden Behinderung für die konkrete Prüfungsleistung. Die genaue Bezeichnung der Krankheit ist zwar zweckmäßig, aber nicht entscheidend oder verpflichtend. Allerdings kann nach Lage der Dinge schon durch sie offensichtlich gemacht werden, dass die Leistungsfähigkeit des Prüflings „prüfungsfähig“ sei, entspricht diesen Anforderungen nicht. Unzulässig sind in diesem Zustand die häufig vorgelegten „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen“! Wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Attest eine reine „Gefälligkeitsbescheinigung“ darstellt, kann darüber hinaus ein amtsärztliches Attest gefordert werden. Medizinische Fakultät Albert-Ludwigs-Universität Freiburg D-79110 Freiburg ____________________________________________________ Studiendekanat Elsässer Str. 2m 79110 Freiburg Telefax 0761 / 270-7240 homepage: http://www.medizinstudium.uni-freiburg.de Formular für die Bescheinigung Studienabschnitt Zur Vorlage bei der Abteilung/dem Institut Erläuterungen für den Arzt: der Prüfungsunfähigkeit im klinischen (Erklärung des Arztes auf Seite 2) Wenn ein Studierender aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheint, sie abbricht oder nach Beendigung von ihr zurücktritt, hat er gemäß der Studienordnung der Medizinischen Fakultät der zuständigen Abteilung/dem Institut die Erkrankung glaubhaft zu machen. Zu diesem Zweck benötigt er ein ärztliches Attest, das erlaubt, aufgrund Ihrer Angaben, als medizinischem Sachverständigen die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung oder den Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, ist grundsätzlich nicht die Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung von der Prüfungsbehörde zu entscheiden. Für diese Beurteilung reicht es nicht aus, dass Sie dem Prüfling Prüfungsunfähigkeit attestieren. Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit ihre Beschwerden offen zulegen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen bzw. psychischen Auswirkungen. (Die genaue Bezeichnung der Krankheit kann u.U. zweckmäßig sein, da durch sie offensichtlich gemacht wird, dass die Leistungsfähigkeit des Prüflings erheblich beeinträchtigt ist.) Dies steht im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nach § 13 Abs. 1 Datenschutzgesetz des Landes BadenWürttemberg dürfen personenbezogene Daten erhoben werden, wenn ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung der erhebenden Stelle erforderlich ist. Name, Vorname, Geburtsdatum der untersuchten Person: _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ Anschrift: _________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ Seite 1 Vom Studenten auszufüllen! Name:______________________________________ Vorname:___________________________________ Matrikelnr.:__________________________________ Krankmeldung für folgende Veranstaltung: ___________________________________________ Erklärung des Arztes: Meine heutige Untersuchung zu Frage der Prüfungsunfähigkeit bei o.g. Patientin/Patienten haut aus ärztlicher Sicht folgendes ergeben: Bezeichnung der Krankheit (optional): __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Krankheitssymptome/Art der Leistungsminderung:__________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Dauer der Krankheit: (voraussichtlich) von_________________bis_________________ Aus meiner ärztlichen Sicht liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Leistungsvermögens vor. (Schwankungen der Tagesform, Examensangst, Prüfungsstress u.ä. sind keine erheblichen Beeinträchtigungen.) Ort, Datum______________________________ Praxisstempel/Unterschrift des Arztes Seite 2
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