Bachelor-Prüfungsausschuss Elektrotechnik und Informationstechnik - Technische Universität München Rücktrittsantrag für Bachelor-Prüfungen neue FPO Matrikelnummer (unbedingt angeben!) Name Vorname Ich studiere im Studiengang Prüfungsperiode BSc EI Hiermit erkläre ich meinen Rücktritt von folgenden Prüfungen: vom Studenten auszufüllen Fachnummer Fachbezeichnung, Prüfer Prüfungsdatum (siehe Studienführer) wird vom Studiensekretariat ausgefüllt angenommen eingetragen (ja/nein) 1 StuSek: 2 StuSek: 3 StuSek: 4 StuSek: Der Rücktritt erfolgt aus einem Grund, den ich nicht zu vertreten habe (B. Krankheit, Todesfall in der Familie,...) Grund: ............................................................................................................................................. Attest liegt bei Attest wird nachgereicht Die umseitig abgedruckten Bestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Technische Universität München Bachelor-Prüfungsausschuss für Elektrotechnik und Informationstechnik Arcisstr. 21, 80290 München Bearbeiterin: Fr. Lautner, Tel. 089/ 289-225 Schriftführerin: Dr. Gabriele Schrag Erläuterungen zur Abmeldung/zum Rücktritt von Prüfungen Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Homepage des Studiensekretariats! Abmeldung Eine Abmeldung kann nur innerhalb einer bestimmten Frist vom Studenten selbst im Internetportal vorgenommen werden. Eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich, ein späterer Rücktritt kann nur noch aus Gründen erfolgen, die der Kandidat nicht zu vertreten hat (z. B. wegen einer Erkrankung, siehe Rücktritt). Rücktritt Bei Prüfungsunfähigkeit muss ein schriftlicher Rücktrittsantrag beim Bachelor-Prüfungsausschuss gestellt werden. die Versäumnisgründe müssen glaubhaft gemacht werden. Es werden nur Gründe anerkannt, die der Kandidat nicht selbst zu vertreten hat. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei Versäumnis wegen Krankheit muss ein vertrauensärztliches Attest eingereicht werden. Das Attest muss enthalten: o den Vermerk "zur Vorlage beim Bachelorprüfungsausschuss EI" o eine Erläuterung der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Prüflings, so dass der Prüfungsausschuss in der Lage ist zu entscheiden, ob diese Beeinträchtigung zur Prüfungsunfähigkeit geführt hat o Beginn und Ende (genaue Datumsangabe!) des Zeitraums, für den Prüfungsunfähigkeit geltend gemacht wird. o Name und Unterschrift des Arztes o Die Entscheidung darüber, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, obliegt dem Prüfungsausschuss und ist nicht Aufgabe des Arztes. Ein vertrauensärztliches Attest, in dem lediglich Prüfungsunfähigkeit attestiert wird (z.B. Vordruck zum Ankreuzen) wird nicht akzeptiert! Bei häuslicher Bettlägerigkeit muss ein vertrauensärztliches Attest besorgt werden, sobald dies zumutbar ist. Nur in Fällen, in denen kein Vertrauensarzt aufgesucht werden kann (z. B. Freitagnachmittag, Auslandsaufenthalt, Transportunfähigkeit), kann das Attest eines anderen Arztes (Notfallpraxis, Hausarzt) akzeptiert werden. Das Attest muss aber alle oben genannten Kriterien erfüllen! Bei Prüfungsabbruch wegen plötzlicher Erkrankung ist dies dem Aufsichtspersonal mitzuteilen und unverzüglich (am selben Tag, evtl. per Fax oder Email) ein Rücktrittsantrag mit Attest ausgestellt am Prüfungstag (kann auch nachgereicht werden) beim Bachelorprüfungsausschuss einzureichen. Wird die Prüfung regulär beendet, kann kein Prüfungsrücktritt anerkannt werden. Wird trotz bescheinigter Prüfungsunfähigkeit eine Prüfung mitgeschrieben, so wird dadurch das Attest außer Kraft gesetzt. Nimmt ein Kandidat trotz gesundheitlicher oder anderer leistungsmindernder Umstände in Kenntnis seines Zustandes an einer Prüfung teil, so kann er diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr geltend machen. Vertrauensärztliche Funktion üben aus Bei Klinikaufenthalten die jeweilige Klinik Die Gesundheitsämter ( außerhalb Münchens) Das Klinikum r. d. Isar übt im Regelfall keine vertrauensärztliche Funktion aus. Daher sollte es nur konsultiert werden, wenn es sich um besondere Krankheitsbilder (psychiatrische, neurologische Erkrankungen) handelt. Innerhalb Münchens sind die Vertrauensärzte der TU-München: (Alle genannten Vertrauensärzte bitten darum, dass sich die Studenten vor dem Arztbesuch telefonisch bei ihnen anmelden) Dr. med. U. Auerbach-Wieselberger Ärztin für Allgemeinmedizin Dr. Julia Sabet-Payman Ärztin für Allgemeinmedizin Dr. med. Ove Hansen Arzt für Allgemeinmedizin Dr. med. Klemens Jüngling Internist Dr. med. Roman Ludwig Arzt für Allgemeinmedizin Sportmedizin und Naturheilkunde Frau Andrea Meißner Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. med. Anja Drießle Internistin Dr. med. A. Angermann Praktischer Arzt Dr. med. Lothar Schmittdiel Fritz-Meyer-Weg 45 81925 München Fritz-Meyer-Weg 45 81925 München Vöttinger Str. 11 85354 Freising Wolfratshauser Str. 228 81479 München Auweg 10 85748 Garching (089)95 72 36 16 Auweg 10 85748 Garching Georgenstr. 33 80797 München Keferstr. 20 80802 München Kardinal-Wendel-Str. 13 81929 München (089)3291538 (089) 95723616 (08161)54 89 00 (089)79 49 16, (089)329 15 38 (089) 2720172 (089)34 87 84 (089)9 57 07 00
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