Rücktrittsantrag Bachelor - Fakultät für Elektrotechnik und

Bachelor-Prüfungsausschuss Elektrotechnik und Informationstechnik - Technische Universität München
Rücktrittsantrag für Bachelor-Prüfungen neue FPO
Matrikelnummer (unbedingt
angeben!)
Name
Vorname
Ich studiere im Studiengang
Prüfungsperiode
BSc EI
Hiermit erkläre ich meinen Rücktritt von folgenden Prüfungen:
vom Studenten auszufüllen
Fachnummer
Fachbezeichnung, Prüfer
Prüfungsdatum
(siehe Studienführer)
wird vom Studiensekretariat
ausgefüllt
angenommen eingetragen
(ja/nein)
1
StuSek:
2
StuSek:
3
StuSek:
4
StuSek:
Der Rücktritt erfolgt aus einem Grund, den ich nicht zu vertreten habe
(B. Krankheit, Todesfall in der Familie,...)
Grund: .............................................................................................................................................
Attest liegt bei
Attest wird nachgereicht
Die umseitig abgedruckten Bestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
Technische Universität München
Bachelor-Prüfungsausschuss für Elektrotechnik und Informationstechnik
Arcisstr. 21, 80290 München
Bearbeiterin: Fr. Lautner, Tel. 089/ 289-225
Schriftführerin: Dr. Gabriele Schrag
Erläuterungen zur Abmeldung/zum Rücktritt von Prüfungen
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Homepage des Studiensekretariats!
Abmeldung
Eine Abmeldung kann nur innerhalb einer bestimmten Frist vom Studenten selbst im Internetportal vorgenommen werden. Eine
Abmeldung ohne Angabe von Gründen zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich, ein späterer Rücktritt kann nur noch aus
Gründen erfolgen, die der Kandidat nicht zu vertreten hat (z. B. wegen einer Erkrankung, siehe Rücktritt).
Rücktritt
Bei Prüfungsunfähigkeit muss ein schriftlicher Rücktrittsantrag beim Bachelor-Prüfungsausschuss gestellt werden.
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die Versäumnisgründe müssen glaubhaft gemacht werden.
Es werden nur Gründe anerkannt, die der Kandidat nicht selbst zu vertreten hat.
Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Bei Versäumnis wegen Krankheit muss ein vertrauensärztliches Attest eingereicht werden.
Das Attest muss enthalten:
o den Vermerk "zur Vorlage beim Bachelorprüfungsausschuss EI"
o eine Erläuterung der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Prüflings, so dass der Prüfungsausschuss in der
Lage ist zu entscheiden, ob diese Beeinträchtigung zur Prüfungsunfähigkeit geführt hat
o Beginn und Ende (genaue Datumsangabe!) des Zeitraums, für den Prüfungsunfähigkeit geltend gemacht
wird.
o Name und Unterschrift des Arztes
o Die Entscheidung darüber, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, obliegt dem Prüfungsausschuss und ist
nicht Aufgabe des Arztes. Ein vertrauensärztliches Attest, in dem lediglich Prüfungsunfähigkeit attestiert wird
(z.B. Vordruck zum Ankreuzen) wird nicht akzeptiert!
Bei häuslicher Bettlägerigkeit muss ein vertrauensärztliches Attest besorgt werden, sobald dies zumutbar ist.
Nur in Fällen, in denen kein Vertrauensarzt aufgesucht werden kann (z. B. Freitagnachmittag, Auslandsaufenthalt,
Transportunfähigkeit), kann das Attest eines anderen Arztes (Notfallpraxis, Hausarzt) akzeptiert werden. Das Attest muss
aber alle oben genannten Kriterien erfüllen!
Bei Prüfungsabbruch wegen plötzlicher Erkrankung ist dies dem Aufsichtspersonal mitzuteilen und unverzüglich (am
selben Tag, evtl. per Fax oder Email) ein Rücktrittsantrag mit Attest ausgestellt am Prüfungstag (kann auch
nachgereicht werden) beim Bachelorprüfungsausschuss einzureichen. Wird die Prüfung regulär beendet, kann kein
Prüfungsrücktritt anerkannt werden.
Wird trotz bescheinigter Prüfungsunfähigkeit eine Prüfung mitgeschrieben, so wird dadurch das Attest außer Kraft
gesetzt.
Nimmt ein Kandidat trotz gesundheitlicher oder anderer leistungsmindernder Umstände in Kenntnis seines Zustandes
an einer Prüfung teil, so kann er diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr geltend machen.
Vertrauensärztliche Funktion üben aus
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Bei Klinikaufenthalten die jeweilige Klinik
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Die Gesundheitsämter ( außerhalb Münchens)
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Das Klinikum r. d. Isar übt im Regelfall keine vertrauensärztliche Funktion aus. Daher sollte es nur konsultiert werden,
wenn es sich um besondere Krankheitsbilder (psychiatrische, neurologische Erkrankungen) handelt.
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Innerhalb Münchens sind die Vertrauensärzte der TU-München:
(Alle genannten Vertrauensärzte bitten darum, dass sich die Studenten vor dem Arztbesuch telefonisch bei ihnen
anmelden)
Dr. med. U. Auerbach-Wieselberger
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Julia Sabet-Payman
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. med. Ove Hansen
Arzt für Allgemeinmedizin
Dr. med. Klemens Jüngling
Internist
Dr. med. Roman Ludwig
Arzt für Allgemeinmedizin
Sportmedizin und Naturheilkunde
Frau Andrea Meißner
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Dr. med. Anja Drießle
Internistin
Dr. med. A. Angermann
Praktischer Arzt
Dr. med. Lothar Schmittdiel
Fritz-Meyer-Weg 45
81925 München
Fritz-Meyer-Weg 45
81925 München
Vöttinger Str. 11
85354 Freising
Wolfratshauser Str. 228
81479 München
Auweg 10
85748 Garching
(089)95 72 36 16
Auweg 10
85748 Garching
Georgenstr. 33
80797 München
Keferstr. 20
80802 München
Kardinal-Wendel-Str. 13
81929 München
(089)3291538
(089) 95723616
(08161)54 89 00
(089)79 49 16,
(089)329 15 38
(089) 2720172
(089)34 87 84
(089)9 57 07 00