Das «Rezept gegen das Böse

Medienmitteilung, 16. Februar 2016
Das «Rezept gegen das Böse»
Ab Dienstag, 23. Februar, geht Prof. Dr. Martin Killias der Frage nach, wieso
Wirtschaftskriminalität, Korruption und Menschenhandel als Inbegriff des Bösen gelten. Und wie es
den USA gelang, diese Straftatbestände international durchzusetzen. Die vierteilige Vorlesung findet
im Rahmen des Öffentlichen Programms der Universität St.Gallen statt.
Korruption im Rahmen der Vergabe von Fussball-Weltmeisterschaften ist im vergangenen Jahr ein
Dauerthema in den Medien gewesen. Korruption ist neben organisierter Kriminalität, Geldwäscherei
und Menschenhandel einer der Straftatbestände, deren Bezeichnungen aus Amerika stammen. Doch
weshalb entstanden diese Bezeichnungen in den Vereinigten Staaten? Und wie gelang es Amerika,
seine «Rezepte gegen das Böse» der ganzen westlichen Welt aufzudrängen?
In der vierteiligen Vorlesung «Wirtschaftskriminalität, Korruption, Organisierte Kriminalität und
Menschenhandel – der Inbegriff des Bösen unserer Zeit?» erklärt Prof. Dr. Martin Killias, wie sich die
in den Vereinigten Staaten entwickelten Straftatbestände als «Inbegriffe des Bösen» international
durchsetzen konnten. Der Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie diskutiert
diese Fragen mit den Hörerinnen und Hörer anhand empirischer Studien. Ebenso wie die Frage,
welche Probleme in der Schweiz vorliegen und wie diese sich am wirksamsten bekämpfen lassen.
Killias zeigt, dass eine repressive Sichtweise zu kurz greift und oft auch neue Probleme hervorruft.
Die Vorlesungen finden an der Universität St.Gallen im Raum HSG 01-014 statt und beginnen jeweils
dienstags um 18.15 Uhr. Daten: 23. Februar, 1. März, 8. März und 15. März 2016.