5/2015 Die DSG VO roff e Bet Bar bar nen aW rech agn er DATENSCHUTZ KONKRET Recht | Projekte | Lösungen Chefredaktion: Rainer Knyrim Safe Harbor Die Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH Maximilian Schrems Checkliste Datentransfer nach Safe Harbor Rainer Knyrim, Gerald Trieb Gesundheitswesen und Sozialversicherung Die Millionen Gesundheitsdaten sind woanders Interview mit Susanne Herbek, Geschäftsführerin ELGA GmbH Praxisbeitrag: Auskunftspflicht der AUVA gem § 26 DSG Markus Oman Datenschutzorganisation in der Sozialversicherung Josef Souhrada ISSN 2313-5409 Nutzen von Open Data und Cloud-Computing im Gesundheitswesen Elisabeth Hödl, Martin Zechner dako.manz.at P.b.b. Verlag Manz 1230 Wien, Gutheil Schoder Gasse 17 te editorial & inhalt Rainer Knyrim das interview 102 Die Millionen Gesundheitsdaten sind woanders Rechtsanwalt und Partner bei Preslmayr Rechtsanwälte Dako gewinnt Preis Es freut mich, Ihnen mitzuteilen, dass am 1. 10. 2015 die Zeitschrift, die Sie in Händen halten, in der „Nacht der Manz-Autoren“ prämiert wurde. Die Redaktion von „Datenschutz konkret“ erhielt den Manz-Preis in der Kategorie „Zeitschrift“ für die beste Zeitschrift. Die Redaktion freut sich sehr über diesen Preis und möchte Sie an diesem Ereignis mit dem nachstehenden Foto teilhaben lassen und sich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie die „Datenschutz konkret“ abonniert haben: Interview mit Susanne Herbek, Geschäftsführerin der ELGA GmbH das praxisprojekt 104 Auskunftspflicht der AUVA Projekt zur Umsetzung von Auskunftsbegehren der beitrag 108 Datenschutzorganisation in der Sozialversicherung Datenquellen und die Zusammenarbeit mit Behörden Nutzen von Open Data und CloudComputing im Gesundheitswesen Was ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten? DSGVO: die Betroffenenrechte Vlnr: Verlagsleiter Dr. Pichler, Manz, Prof. Pollirer, HR Dr. Weiss, Mag. Oman, Dr. Knyrim, stv. Verlagsleiter Mag. Korntner. Nicht im Bild: Mag. Haidinger (Fotocredit: MANZ/Fotostudio Huger) Wie Sie den Medien vermutlich entnommen haben, hat der EuGH am 6. 10. 2015 im Verfahren Maximilian Schrems gegen Irische Datenschutzbehörde sein Urteil gefällt. Der EuGH hat die Safe-Harbor-Regeln der EU-Kommission für den Datentransfer in die USA für ungültig erklärt, weil diese im Hinblick auf die Massenüberwachung von Daten der EU-Bürger in den USA durch den dortigen Geheimdienst und den Mangel an Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten von europäischen Bürgern in den USA mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar sind. Dass damit ein Datentransfer in die USA auf Basis von Safe Harbor mit sofortiger Wirkung unzulässig ist, ist eine Bombe, die auch Österreichs Unternehmen völlig unvorbereitet trifft. Es freut uns besonders, dass wir Mag. Maximilian Schrems, der auch im Beirat unserer Zeitschrift ist, trotz des großen Medienrummels dazu gewinnen konnten, binnen weniger Tage einen Beitrag über dieses folgenschwere EuGH-Urteil für dieses Heft zu verfassen. Weiters habe ich mit meinem Kollegen Dr. Gerald Trieb eine „Checkliste Safe Harbor“ verfasst, die Unternehmen helfen soll, zu analysieren, ob sie von dem Urteil betroffen sind, und falls ja, was diese nun machen können. Der Schwerpunkt unseres Hefts ist diesmal der Datenschutz im Gesundheitswesen und in der Sozialversicherung. Dazu lesen Sie ein Interview mit der Geschäftsführerin der ELGA GmbH, Dr. Susanne Herbek. Weiters hat Dr. Josef Souhrada, Leiter der Rechtsabteilung des Hauptverbands der Sozialversicherungen einen Beitrag über die Datenschutzorganisation in der SV verfasst. Ein Beitrag von Watchdogs über Datenschutz, Open Data und Cloud im Gesundheitswesen, ein Praxisbericht von Mag. Markus Oman über den Auskunftsprozess nach § 26 DSG bei der AUVA sowie eine Judikaturübersicht zum Sozialversicherungsrecht im Zusammenhang mit Datenschutzrecht von Dr. Andreas Gerhartl runden den Schwerpunkt ab. Die Serie zur EU-Datenschutzgrundverordnung, die weiter intensiv im Trilog verhandelt wird, setzt diesmal MMag. Barbara Wagner mit ihrem Beitrag über die künftigen Betroffenenrechte fort. Neue Rechte – wie das Recht auf Vergessen und das Recht auf Datenübertragbarkeit – werden eingeführt. Die Safe-Harbor-Entscheidung Was zur Aufhebung von Safe Harbor geführt hat – Maximilian Schrems berichtet. die checkliste 117 Datentransfer nach Safe Harbor Maßnahmen zur Identifizierung und Beseitigung von Datentransfers in die USA der judikaturrückblick 119 Datenschutzrechtliche Probleme in der Sozialversicherung Falsches Geburtsdatum; Übermittlung von Daten durch die GKK; ärztliche Untersuchung die entscheidung 120 DSB Stadionverbot; Datenweitergabe zwischen Krankenhaus und Jugendwohlfahrtsträger das lesen wir 122 Buchtipps das gibt es 123 zum Hingehen; zum Staunen; zum Ausfüllen; im nächsten Heft Herzlichst, Ihr Rainer Knyrim Dako 2015/54 die kurzmeldung 124 Legislative; Judikatur; Verwaltung; Sonstiges Dako 5 | 2015 101
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