31. März 2016 Shopping ohne Grenzen? Benachteiligung von Verbrauchern hauptsächlich im e-Commerce Eine Studie des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) zeigt, dass Verbraucher oft wegen ihres Wohnsitzes benachteiligt werden, wenn sie grenzüberschreitend einkaufen oder zum Beispiel ein Auto mieten wollen. Besonders auffällig: Mehr als 60% der ausgewerteten Fälle betreffen den Online-Handel; am meisten benachteiligt wird bei Versicherungsverträgen (30%) und Warenkäufen (29%); nur knapp ¼ der Unternehmen begründet die Diskriminierungen. Kehl – Vielen Verbrauchern ist es nach wie vor nicht möglich, vom EU-Binnenmarkt zu profitieren, weil sie wegen ihres Wohnsitzes benachteiligt werden. In der Praxis heißt das z.B.: Man möchte über einen ausländischen Online-Shop etwas bestellen, doch der Händler weigert sich, über die Grenze hinweg zu liefern. Oder man zahlt vor Ort im Hotel einen höheren Preis als Einheimische. Das EVZ Deutschland hat in seiner neuen Studie „Shopping ohne Grenzen? Diskriminierung von Verbrauchern“ die Missstände untersucht, Unternehmen mit der Rechtslage konfrontiert und Ratschläge für Verbraucher erstellt. In den meisten Fällen konnten betroffene Verbraucher gar keinen Vertrag abschließen. So werden z.B. oft Versicherungsverträge gekündigt, wenn der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Auch müssen Verbraucher mehr Geld für eine Ware oder Dienstleistung bezahlen, weil sie nicht im Land des Unternehmens wohnen. unsicher, wie die Gesetzeslage im EU-Ausland ist. Unternehmen rechtfertigen das vor allem damit, dass sie bei Kunden aus dem Ausland nicht so einfach die Bonität prüfen können. Außerdem geben sie an, dass europaweite Lieferungen kostspielig sind bzw. sie für grenzüberschreitende Lieferungen in jedem Land entsprechende Logistikpartner benötigen. Und gerade kleinere Unternehmen sind oft Damit Verbraucher Diskriminierungen wegen ihres Wohnsitzes umgehen können, rät das EVZ, zu technischen Hilfsmitteln zu greifen. So kann man z.B. „anonym“ surfen oder einen Proxy-Server nutzen, um nicht automatisch auf die deutschsprachige (und möglicherweise teurere) Seite umgeleitet zu werden. Außerdem kann man sich Pakete auch an einen Servicedienstleister schicken lassen, der im Land des Unternehmens sitzt. Und: Beschweren Sie sich bei dem Unternehmen – auch mithilfe unseres Musterbriefes. Weitere Tipps und die Musterbriefe bietet das EVZ unter www.evz.de/de/ihr-problem-loesen/so-helfen-sie-sich-selbst/. Für Journalisten: Auf www.evz.de/presse/pressemappen gibt es eine Zusammenfassung der Studie, Bildmaterial und unsere Verbrauchertipps. Für Interviewwünsche stehen wir Ihnen zur Verfügung. Ansprechpartner für die Presse: Marc Guschal; Tel. + 49 78 51 / 991 48 -24; E-Mail: [email protected]
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