Unsere Pressemitteilung. - Europäisches Verbraucherzentrum

11. Oktober 2016
Wie Flüchtlinge auf falsche Kreditversprechen reinfallen
Kehl – Auf der Suche nach Kreditkarten als Zahlungsmittel landen Verbraucher, insbesondere wenn
ihnen die Banken eine Kreditkarte verweigern, bei verlockenden Angeboten im Internet. Vertrieben
werden diese Karten meist von Unternehmen aus dem EU-Ausland wie z. B. Global Payments
(mastercredit.de) oder VeriPay (sofort.credit) aus den Niederlanden oder Platinum Card Services
(firstgold.de) mit Sitz in England. Angelockt werden Verbraucher oftmals auch über Anzeigen bei
Facebook.
Versprochen wird hier zum Beispiel eine Mastercard Gold, ganz ohne Schufa-Auskunft. Zum Kauf
animiert wird insbesondere durch einen in großen Buchstaben angepriesenen Sofortkredit (bis zu 6499
€). Wer bestellt, bekommt anstatt einer Kreditkarte und eines Sofortkredits aber zunächst nur eine
Rechnung um die 50 € zzgl. Versand. Erst hier kommen Käufern erste Zweifel. Häufig ist diesen auch
nicht bewusst, dass sie nur eine Prepaid-Kreditkarte gekauft haben, und dass der Sofortkredit abgelehnt
werden kann. Wer auf Zahlungsaufforderungen nicht reagiert, erhält Mahnungen und Schreiben von
Inkassounternehmen. Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gingen bereits
mehrere Beschwerden ein. Auch Flüchtlingsberater fragten nach Rat.
Tatsächlich wird mittels Werbung und Website der Eindruck erweckt, dass man auf jeden Fall eine
richtige Kreditkarte, plus Sofortkredit erhält. Die Kosten für die Kartenausstellung sowie weitere
Bedingungen sind auf den Internetseiten nur schwer zu finden: „Es ist eine Verbrauchertäuschung, die
insbesondere zu Lasten von Geringverdienern, Arbeitslosen und Flüchtlingen geht“ beurteilt Bernd
Krieger, Leiter des EVZ Deutschland, das Vorgehen der Anbieter.
Bei vermeintlichen Kreditangeboten ohne Hürden ist im Internet Vorsicht geboten. Am Ende kann es
sein, dass der Sofortkredit nicht ausgezahlt wird und der Kunde lediglich im Besitz einer Plastikkarte
für 50 € ist, für die er auch noch eine Jahresgebühr in gleicher Höhe bezahlen muss. Damit es soweit
erst gar nicht kommt, sollte man versuchen, den Vertrag schnellstmöglich zu widerrufen. Am
besten per E-Mail mit Übermittlungs- und Lesebestätigung. Wird der Widerruf abgelehnt, z. B. mit der
Begründung, dass die Kartenausstellung bereits angewiesen wurde oder dass der Widerruf nicht
fristgerecht eingegangen sei, können sich Betroffene kostenlos an das EVZ Deutschland wenden.
Ansprechpartner für die Presse: Peter J. Koop / + 49 7851 991 48 - 30 / [email protected]