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Express Accounting News
IASB schlägt Änderungen an IAS 1
zur Klarstellung der Klassifizierung
von Schulden vor
Nr. 5 vom 11. Februar 2015
Inhalt
Die KPMG Express Accounting
News bieten Ihnen Kurzinformationen zu aktuellen Themen in der
österreichischen und internationalen Rechnungslegung diesmal zum
Thema:
IASB schlägt Änderungen an IAS 1
zur Klarstellung der Klassifizierung
von Schulden vor
Für den Inhalt verantwortlich:
Günther Hirschböck
Gabriele Lehner
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat
Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ im
Entwurf veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, die
Kriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder
langfristig nach IAS 1 klarzustellen.
Die im Entwurf ED/2015/1 „Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene
Änderungen an IAS 1)“ vorgeschlagenen Änderungen betreffen folgende
Punkte:

Klarstellung, dass sich die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder
langfristig auf die Rechte bezieht, die zum Bilanzstichtag vorliegen.
Hierzu sollen IAS 1.69(d) und IAS 1.73 geändert werden, sodass beide
Paragraphen auf das "Recht" Bezug nehmen, die Erfüllung einer
Verpflichtung aufzuschieben und explizit darauf verwiesen wird, dass
nur Rechte, die "zum Ende der Berichterstattungsperiode" bestehen,
Auswirkungen auf die Klassifizierung einer Schuld haben.

Verdeutlichung der Beziehung zwischen der Erfüllung einer
Verpflichtung und dem Abfluss von Ressourcen aus dem
Unternehmen. Hierzu soll in IAS 1.69 hinzugefügt werden, dass unter
Erfüllung die "Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder
sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei" zu
verstehen ist.

Neuordnung der Leitlinien in IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von
Schulden als kurz- oder langfristig. Hierfür sollen IAS 1.74–76
gestrichen werden und ihre Inhalte als Beispiele in den erweiterten
Paragrafen IAS 1.72R und IAS 1.73R enthalten sein.
Stellungnahmen zum Entwurf werden vom IASB bis zum 10. Juni 2015
erbeten.
Für weitere Fragen wenden Sie
sich bitte direkt an Ihren
zuständigen KPMG Berater.
Herausgeber: KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft, www.kpmg.at
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