Express Accounting News IASB schlägt Änderungen an IAS 1 zur Klarstellung der Klassifizierung von Schulden vor Nr. 5 vom 11. Februar 2015 Inhalt Die KPMG Express Accounting News bieten Ihnen Kurzinformationen zu aktuellen Themen in der österreichischen und internationalen Rechnungslegung diesmal zum Thema: IASB schlägt Änderungen an IAS 1 zur Klarstellung der Klassifizierung von Schulden vor Für den Inhalt verantwortlich: Günther Hirschböck Gabriele Lehner Das International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ im Entwurf veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, die Kriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig nach IAS 1 klarzustellen. Die im Entwurf ED/2015/1 „Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)“ vorgeschlagenen Änderungen betreffen folgende Punkte: Klarstellung, dass sich die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf die Rechte bezieht, die zum Bilanzstichtag vorliegen. Hierzu sollen IAS 1.69(d) und IAS 1.73 geändert werden, sodass beide Paragraphen auf das "Recht" Bezug nehmen, die Erfüllung einer Verpflichtung aufzuschieben und explizit darauf verwiesen wird, dass nur Rechte, die "zum Ende der Berichterstattungsperiode" bestehen, Auswirkungen auf die Klassifizierung einer Schuld haben. Verdeutlichung der Beziehung zwischen der Erfüllung einer Verpflichtung und dem Abfluss von Ressourcen aus dem Unternehmen. Hierzu soll in IAS 1.69 hinzugefügt werden, dass unter Erfüllung die "Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei" zu verstehen ist. Neuordnung der Leitlinien in IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Hierfür sollen IAS 1.74–76 gestrichen werden und ihre Inhalte als Beispiele in den erweiterten Paragrafen IAS 1.72R und IAS 1.73R enthalten sein. Stellungnahmen zum Entwurf werden vom IASB bis zum 10. Juni 2015 erbeten. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen KPMG Berater. Herausgeber: KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft, www.kpmg.at Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die KPMG übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. KPMG übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter. © 2015 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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