TAX Flash Unionszollkodex ab 01.05.2016 in Kraft Nr. 04 vom 31.03.2016 Für den Inhalt verantwortlich: Armin Obermayr Esther Freitag Circa ein Drittel des österreichischen Außenhandelsvolumens wird mit Staaten abgewickelt, die nicht der EU angehören. Diese Umsätze werden durch das Zollrecht der EU geregelt. Mit 01.05.2016 tritt der neue Unionszollkodex (UZK) in Kraft. Einige Regelungen weichen stark von den bisherigen Vorschriften des Zollkodex ab und können erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen entfalten. Mitunter erfordert dies auch eine komplette Neuorientierung der betroffenen Unternehmen. Dies ist unabhängig davon, ob die Zollanmeldungen in Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat abgegeben werden. Die wichtigsten Änderungen betreffen: • • • • • • Tendenzielle Verteuerung von Drittlandsimporten aufgrund Erhöhung des Zollwerts durch Abschaffung von Vorerwerbsstrukturen beim Import in die EU sowie Ausweitung des Begriffs der zollwerterhöhenden Lizenzgebühren und Ausweitung der zollwerterhöhenden Forschungsund Entwicklungsaufwendungen Änderungen im Bereich des „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ („AEO“) Zwingende Anwendung verbindlicher Zolltarifauskünfte für Unternehmen und Verwaltung Neudefinition der Verfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung Umfassende Neuregelungen der zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen Ausweitung der zollrechtlichen Haftungstatbestände für „wissen hätte müssen“ Durch die Einführung des Unionszollkodex musste auch das österreichische ZollR-DG geändert werden. Hierbei sind u.a. folgende Punkte von Relevanz: • • Ausdehnung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre auch bei fahrlässigen Handlungen Möglichkeit der Verhängung verwaltungsrechtlicher Pönalen abseits des FinStrG Gerne besprechen wir mit Ihnen, wie sich die Neuregelungen auf Ihr Unternehmen auswirken und welche Maßnahmen Ihrerseits getroffen werden müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Herausgeber: KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, www.kpmg.at Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die KPMG übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. KPMG übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter. © 2016 KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Veranstaltungsaviso; „Erste Erfahrungen mit dem UZK“, Juni 2016, KPMG Wien 1
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