Energieeffizienz im Land Bremen REN-Programm Michael Richts Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Referat Energie, Klimaschutz und Umwelttechnik Energiekonsens 24.09.2015 REN Richtlinie zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe Was wird gefördert: •Zusätzliche und freiwillige Maßnahmen im Land Bremen •mit denen noch nicht begonnen wurde, •vor allem im Bereich Energieeinsparung und rationelle Energienutzung •die dem Umwelt- und Ressourcenschutz dienen durch – Reduzierung des Energiebedarfs – weniger Primärenergieeinsatz und – Minderung der CO2-Emissionen Energiekonsens 24.09.2015 Im Einzelnen können das z.B. sein: • energieeffiziente Produktionsmaschinen • energieeffiziente Antriebe ( Motoren, Pumpen, Frequenzumrichter) • stromsparende Gebäudetechnik ( Beleuchtung, Lüftung, Klimatisierung) • Optimierung der Heizzentrale (Brennwertnutzung) • Abwärmenutzung • Kraft-Wärme-Kopplung • Kältebereitstellung (Zentralisierung Kälteanlagen, effiziente Geräte) • Gewerbebauten mit anspruchsvollen Energiestandard • Erneuerbare Energien in der betrieblichen Energieversorgung Energiekonsens 24.09.2015 Einige Fragen, die im Rahmen der Antragsprüfung eine Rolle spielen: • Wird eine CO2-Minderung erreicht und in welcher Höhe? • Handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme oder besteht nach geltendem Recht oder durch Auflagen eine Verpflichtung? • Wird energetisch ein besserer als der marktübliche Standard umgesetzt? • Sind für die Energie- und CO2-Minderung zusätzliche Investitionen erforderlich? • Ist das Vorhaben auch ohne Förderung wirtschaftlich? • Wird das Vorhaben von anderer Stelle durch einen Zuschuss gefördert? Energiekonsens 24.09.2015 Förderbedingungen Wer kann Anträge stellen: - Industrie und gewerbliche Wirtschaft - wirtschaftsnahe freie Berufe - Contracting-Unternehmen und Grundstückseigentümer, die Vorhaben in diesem Bereich durchführen Das Unternehmen oder die Betriebsstätte, in dem die Maßnahme durchgeführt wird, muss seinen Sitz im Land Bremen haben. Energiekonsens 24.09.2015 Förderbedingungen Wie wird gefördert: Investitionszuschuss. Förderhöhe für Einzelmaßnahmen alle bis zu 40% KMU bis zu 50% der Umweltmehrkosten im Einzelfall. Energiekonsens 24.09.2015 Umweltmehrkosten Investitionskosten, die für die Umweltverbesserung notwendig sind, vermindert um - vermiedene Investitionskosten (Sowieso-Kosten) und - vorhabensbedingte wirtschaftliche Vorteile (z.B. durch geringere Energiekosten oder höhere Produktionskapazität) in den ersten 5 Jahren = Umweltmehrkosten Die Ermittlung der Umweltmehrkosten erfolgt einzelfallbezogen, sofern nicht pauschale Fördersätze im Rahmen von Ausführungsbestimmungen festgelegt wurden. Energiekonsens 24.09.2015 Förderbereich „Heizung“ pauschale Fördersätze im Rahmen von Ausführungsbestimmungen für: 1. Brennwertnutzung für Heizkessel von 0,08 bis 1 MW 600 € + 3,5 € je kW Kesselleistung (880 € - 4.100 €) sowie in Verbindung damit - nachträglicher hydraulischer Abgleich Zuschlag 1 € je kW Kesselleistung (80 € - 1000 €) - effiziente Umwälzpumpen zwischen 200 € und 100 € Energiekonsens 24.09.2015 Förderbereich „Heizung“ 2. Blockheizkraftwerke 3 bis 20 kWel Analog zu Mini-KWK Förderung des Bundes Das Land verdoppelt den Förderbetrag (2.500 € bis 3.500 €) 3. Blockheizkraftwerke größer 20 bis 50 kWel 2500 € + 320 € je kW el. Leistung (8.900 € bis 18.500 €) Ergänzender Hinweis: Blockheizkraftwerke größer 50 kWel Förderung als Einzelprojekt Energiekonsens 24.09.2015 Verhältnis Bundesförderprogramme 1. Bundesförderung geht vor. 2. Kumulation ist grundsätzlich zulässig. 3. Förderung Dritter wird abgezogen und vermindert den REN-Zuschuss. Energiekonsens 24.09.2015 Bilanz 2004 - 2014 Umgesetzte Projekte davon • Einzelmaßnahmen • BHKW > 50 kW • BHKW < 50 kW • Heizung etc sowie • Energiekonzepte 123 44 9 52 12 Fördersumme 2,73 Mio. Euro BHKW-Leistung 4,5 MW CO2-Einsprung pro Jahr: 18.000 t 8 Energiekonsens 24.09.2015 Information und Kontakt: Antragstelle für REN-Projekte: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr; Referat Energie, Klimaschutz, Umwelttechnik; Contrescarpe 72; 28195 Bremen; Standort Ansgaritorstr. 2 Michael Richts 0421 361-4414 [email protected] Antragstelle für Breitenförderung bis 50 kW el. Leistung; BEKS EnergieEffizienz GmbH, Am Wall 172 / 173, 28195 Bremen Pia Obenhaupt 0421 835888-29 [email protected] Infos im Internet: www.umwelt-unternehmen.bremen.de/Rationelle_Energienutzung_REN.html Energiekonsens 24.09.2015
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