„Facebook-Sammelklage“: Oberlandesgericht erlaubt Musterklage in Wien Zulässigkeit der „Sammelklage“ liegt nun beim Obersten Gerichtshof Im Fall der österreichischen Sammelklage gegen Facebook wegen zahlreichen Datenschutzverletzungen liegt der Ball nun beim Obersten Gerichtshof (OGH). Das Oberlandesgericht Wien hat in 2. Instanz entschied, dass der Kläger (Max Schrems) als „Verbraucher“ seine eigenen Ansprüche in Wien einbringen kann – dass aus prozessrechtlichen Gründen jedoch eine „Sammelklage“ nicht möglich wäre (PDF). Facebook als Beklagte und der Kläger haben gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (in 2. Instanz) je eine Rechtsmittel (Revisionsrekurs) eingelegt. Standpunkte. Der Kläger will neben dem „Musterverfahren“, welches das Oberlandesgericht bereits zugelassen hat, auch tausende Ansprüche anderer gleichartig betroffener Facebook-Nutzer in das Verfahren mit einbeziehen. Schrems: „Es wäre wenig sinnvoll, die genau gleichen Fälle als tausende Einzelklagen einzubringen – was man natürlich immer noch tun könnte. Wir glauben daher, eine Sammelklage ist nicht nur rechtlich zulässig sondern die einzig sinnvolle Vorgehensweise bei tausenden gleichgelagerten Fällen.“ Facebook vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die gesamte Klage in Wien nicht zulässig sei. Zum Inhalt der Klage schweigt Facebook hingegen weiter eisern. Schrems: „Facebook versucht weiter mit unzähligen bereits abgewiesenen falschen Tatsachen das Höchstgericht zuzukleistern – ob das gut ankommt wage ich aber zu bezweifeln.“ Universitätsgutachten stützt Kläger. Die Sammelklage wird auch durch ein Rechtsgutachten (PDF) der Experten für Zivilverfahrensrecht Prof. Frauenberger-Pfeiler (Universität Wien) und Prof. Klicka (Universität Münster) gestützt. Anwalt und Klagevertreter Wolfram Proksch dazu: „Das von uns aus prozessualer Vorsicht auch eingeholte Gutachten macht klar, dass es keinen rechtlichen Grund gibt, die Sammelklage nach EU-Recht nicht zuzulassen.“ Mehrere Optionen. Der Oberste Gerichtshof hat angesichts der vielen verschiedenen Argumente und Vorbringen eine ganze Reihe von Möglichkeiten zu entscheiden. "Wie es mit der Sammelklage weiter geht, wird nun der OGH entscheiden müssen, der die Sache auch dem EuGH vorlegen könnte", erläutert Arndt Eversberg, Vorstand der ROLAND ProzessFinanz, die das Verfahren finanziell unterstützt. "Wenn der österreichische OGH oder der EuGH diese Klage zulässt, hat Max nach der Entscheidung zum ‚Safe Harbour‘ ein zweites Mal die Möglichkeit, ein bisschen Rechtsgeschichte zu schreiben". Wenn auch der Oberste Gerichtshof zumindest die Zuständigkeit für das Musterverfahren bestätigt, oder aber sogar die Sammelklage für zulässig erklärt, wird Facebook wohl erstmals gegenüber Nutzern vor einem unabhängigen österreichischen Gericht Rede und Antwort stehen müssen. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit der Anfang des kommenden Jahres zu rechnen ist, ergeht schriftlich und ohne vorherige Verhandlung. Sobald der Umfang der Zulässigkeit entschieden ist, wird das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen das inhaltliche Verfahren aufnehmen.
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