UNITED STATES DISTRICT COURT (Bezirksgericht der Vereinigten Staaten) SOUTHERN DISTRICT OF NEW YORK (Südlicher Gerichtsbezirk des US-Bundesstaates New York) IN DER SACHE: RECHTSSTREIT ÜBER WERTPAPIERE VON PETROBRAS Nr. 14-CV-9662 (JSR) MITTEILUNG ÜBER DIE ANHÄNGIGKEIT EINER SAMMELKLAGE An: (1) (2) Alle Käufer, die vom 22. Januar 2010 bis einschließlich 28. Juli 2015 („Sammelklagezeitraum“) Wertpapiere der Gesellschaft Petróleo Brasileiro S.A. – Petrobras („Petrobras“), einschließlich Schuldverschreibungen, welche von Petrobras International Finance Company S.A. („PifCo“) bzw. Petrobras Global Finance B.V. („PGF“) an der New Yorker Börse (New York Stock Exchange/„NYSE“) ausgegeben oder bei anderen inländischen Transaktionen angeboten wurden, gekauft oder anderweitig erworben haben („Sammelklage nach dem Börsengesetz“); und Alle Käufer, die Schuldverschreibungen, welche von Petrobras, PifCo bzw. PGF ausgegeben wurden, bei inländischen Transaktionen direkt oder auf der nachweislichen Grundlage eines in den Vereinigten Staaten registrierten öffentlichen Angebots vom 13. Mai 2013 bzw. eines in den Vereinigten Staaten registrierten öffentlichen Angebots vom 10. März 2014 gekauft oder anderweitig erworben haben, bevor Petrobras ihren Wertpapierinhabern eine Ertragsrechnung allgemein zugänglich machte, welche einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Wirksamwerden der Angebote erfasst („Sammelklage nach dem Wertpapiergesetz“). Diese Mitteilung wurde von einem Bundesgericht genehmigt. Es handelt sich nicht um die Kundenwerbung eines Rechtsanwaltes. Diese Mitteilung dient Ihrer Information über eine Sammelklage, die derzeit am United States District Court for the Southern District of New York („Gericht“) unter der o. g. Überschrift („Klage“) anhängig ist und Verstöße gegen Section 10(b) des Securities Exchange Act von 1934 und die darunter promulgierte Securities and Exchange Commission Rule 10b-5 sowie gegen Section 11 des Securities Act von 1933 („Bundeswertpapiergesetze“) geltend macht. Die Klage wurde im Namen der Anleger aufgrund mutmaßlicher Verstöße der Beklagten gegen die Bundeswertpapiergesetze eingereicht; den Beklagten wird vorgeworfen, über mehrere Jahre ein Multimilliardendollarbestechungs- und Schmiergeldsystem mutmaßlich verschleiert zu haben. Zu den Beklagten gehören Petrobras, PGF, Petrobras America Inc., Theodore Marshall Helms, PricewaterhouseCoopers Auditores Independentes, Maria das Graças Silva Foster, José Sérgio Gabrielli de Azevedo, Almir Guilherme Barbassa, Paulo Roberto Costa, José Carlos Cosenza, Renato de Souza Duque, Guilherme de Oliveira Estrella, Jose Miranda Formigli Filho, Silvio Sinedino Pinheiro, Daniel Lima de Oliveira, José Raimundo Brandao Pereira, Servio Tulio da Rosa Tinoco, Paulo José Alves, Gustavo Tardin Barbosa, Alexandre Quintão Fernandes, Marcos Antonio Zacarias, Cornelis Franciscus Jozef Looman und die beklagten Versicherer – BB Securities Ltd., Citigroup Global Markets Inc., J.P. Morgan Securities LLC, Itau BBA USA Securities, Inc., Morgan Stanley & Co. LLC, HSBC Securities (USA) Inc., Mitsubishi UFJ Securities (USA), Inc., Merrill Lynch Pierce Fenner & Smith Incorporated, Standard Chartered Bank, Bank of China (Hong Kong) Limited, Banco Bradesco BBI S.A., Banca IMI S.p.A. und Scotia Capital (USA) Inc. (gemeinsam „die Beklagten“). Die Beklagten haben die Forderungen zurückgewiesen und bleiben bei der Aussage, sie hafteten nicht für den geltend gemachten Schaden. HIERMIT INFORMIEREN WIR SIE über die Anhängigkeit der Klage als Sammelklage. Sie erhalten diese Mitteilung, weil Sie vielleicht Mitglied einer Gruppe sind, deren Rechte von dieser Klage betroffen sein könnten. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie zur Gruppe der Betroffenen gehören, wenden Sie sich an den unten angegebenen Gruppenanwalt oder konsultieren Sie einen Anwalt Ihrer Wahl. Die Sammelklage ist eine Form der Klage, mit der eine oder mehrere Personen oder Unternehmen im Namen aller Mitglieder einer Gruppe ähnlich situierter Personen und Unternehmen Ansprüche auf finanzielle oder sonstige Entschädigung zugunsten der gesamten Gruppe geltend machen. Sammelklagen werden eingereicht, um Entscheidungen über rechtliche und faktische Fragen zu treffen, die sämtliche Mitglieder der Klägergruppe betreffen. Mit Anordnung vom 4. März 2015 bestellte das Gericht nach dem Private Securities Litigation Reform Act von 1995 die Gesellschaft Universities Superannuation Scheme Limited („USS“) zur Hauptklägerin und die Kanzlei Pomerantz LLP zum Hauptanwalt. Am 2. Februar 2016 stellte das Gericht zwei Klägergruppen fest: – eine Klägergruppe nach dem Wertpapiergesetz und eine Klägergruppe nach dem Börsengesetz, wie oben definiert. Das Gericht bestellte zudem (i) USS zum Vertreter der Klägergruppe nach dem Börsengesetz, (ii) die zusätzlichen Kläger North Carolina Department of State Treasurer und Employees’ Retirement System des Bundesstaates Hawaii zum Vertreter der Klägergruppe nach dem Wertpapiergesetz und (iii) Pomerantz LLP zum Gruppenanwalt. Die Beklagten streiten ab, dass dies eine ordnungsgemäße Sammelklage ist, und beantragten die Zulassung von Rechtsmitteln gegen die Anordnung, mit welcher die Klägergruppen festgestellt wurden. Das Gericht setzte den Verhandlungstermin auf den 19. September 2016 an. Weitere Informationen über die vorgebrachten Vorwürfe und die gerichtlichen Entscheidungen finden Sie unter http://www.nysd.uscourts.gov/judge/Rakoff. IHRE RECHTE ALS MITGLIED EINER KLÄGERGRUPPE: Wenn Sie Wertpapiere von Petrobras, einschließlich Schuldverschreibungen, die von PifCo bzw. PGF an der NYSE ausgegeben oder mit anderen, im US-Klagezeitraum angegebenen Transaktionen angeboten wurden, gekauft oder anderweitig erworben haben oder vor dem 11. August 2014 im Rahmen von US-Transaktionen direkt oder auf der nachweislichen Grundlage eines in den Vereinigten Staaten registrierten öffentlichen Angebots vom 13. Mai 2013 Schuldverschreibungen, die von Petrobras, PifCo bzw. PGF ausgegeben wurden, gekauft oder anderweitig erworben haben oder vor dem 15. Mai 2015 direkt oder auf der nachweislichen Grundlage eines in den Vereinigten Staaten registrierten öffentlichen Angebots vom 10. März 2014 Schuldverschreibungen, die von Petrobras, PifCo bzw. PGF ausgegeben wurden, gekauft oder anderweitig erworben haben, gehören Sie zu einer oder beiden Klägergruppen.1 Wenn Sie Mitglied einer oder beider Klägergruppen bleiben möchten, müssen Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts tun. Sie werden automatisch in einer oder beiden Klägergruppen berücksichtigt, es sei denn, Sie beantragen einen Ausschluss nach der unten dargelegten Verfahrensweise. Ihre Entscheidung ist aus folgenden Gründen wichtig: Wenn Sie in einer oder beiden Gruppen bleiben möchten, werden alle in dieser Klage ergehenden Anordnungen oder Urteile für Sie bindend sein, unabhängig davon, ob sie für Sie günstig oder ungünstig ausfallen. Falls die Klagen in einer gemeinsamen Frage erfolgreich sind oder ein Vergleich erzielt wird, erhalten Sie u. U. eine Vergütung. Falls die Beklagten erfolgreich sind, können Sie den Rechtsstreit in dem Teil, der die in dieser Klage verhandelten Fragen betrifft, vielleicht nicht mehr auf eigene Rechnung fortsetzen. Ihre Interessen werden von den Vertretern der Kläger und vom Gruppenanwalt vertreten. Sie sind für die Zahlung von Anwaltskosten nicht verantwortlich, es sei denn, Sie nehmen sich einen eigenen Anwalt. Der Gruppenanwalt stimmte zu, die Klägergruppe auf der Basis eines Erfolgshonorars zu vertreten, d. h. er erhält ein Honorar für Anwalts- und sonstige Kosten, nur wenn es ihm gelingt, von einer oder mehreren Beklagten eine Rückforderung zu erwirken. Sämtliche Anwaltskosten werden von diesem Gericht mit dem Vergleich oder Urteil zuerkannt, der/das im Namen der Gruppen ggf. erzielt wird. Sie können Mitglied der Klägergruppen bleiben und sich von einem Anwalt Ihrer Wahl vertreten lassen. Falls Sie mit einem separaten Anwalt auftreten möchten, müssen Sie sein Honorar und seine Kosten übernehmen; dieser Anwalt muss in Ihrem Namen persönlich erscheinen und spätestens bis zum 29. Juli 2016 eine Mitteilung der Einlassung bei Gericht einreichen und diese dem Gruppenanwalt an dessen Anschrift (siehe unten) zukommen lassen. Bitte beachten Sie folgendes: Falls Sie sich aus der Klage ausschließen und eine Klage auf eigene Rechnung einreichen, sind Sie aufgrund des Ablaufs der Verjährungsfristen u. U. nicht in der Lage, bestimmte Ansprüche zu stellen, einschließlich Ansprüchen bezüglich des Angebots vom 13. Mai 2013 nach Section 11. Wenn Sie sich für den Ausschluss aus einer oder beiden Gruppen entscheiden, sind einerseits die Urteile, die in dieser Klage ergehen, für Sie nicht bindend, andererseits haben Sie vielleicht keinen Anspruch, an Rückforderungen beteiligt zu werden, die mit dieser Klage ggf. erwirkt werden. Falls Sie sich für einen Ausschluss oder – in anderen Worten – für einen Verzicht auf die Sammelklage entscheiden, können Sie Ihre Rechte gegenüber den Beklagten individuell wahrnehmen. Wenn Sie sich an einem eventuellen Prozesserfolg beteiligen möchten, müssen Sie prüfen, ob Sie Mitglied einer oder beider Klagegruppen sind. Hierfür müssen u. a. folgende Voraussetzungen zutreffen: (i) Sie haben Wertpapiere von Petrobras (einschließlich Schuldverschreibungen, die von PifCo bzw. PGF ausgegeben wurden) gekauft, anderweitig erworben und verkauft, (ii) Sie haben im Rahmen einer inländischen Transaktion Wertpapiere von Petrobras erworben und daraus einen Schaden erlitten bzw. (iii) Sie haben solche Schuldverschreibungen auf der nachweislichen Grundlage eines der o. g. registrierten öffentlichen Angebote erworben. Die Beklagten könnten zudem versuchen zu beweisen, dass 1 Schuldverschreibungen haben folgende CUSIPS: US71647NAC39; US71647NAB55; US71647NAF69; US71647NAA72; US71647NAD12; US71647NAE94; US71647NAG43; US71647NAH26; US71647NAM11; US71647NAK54; US71647NAJ81; und US71647NAL38. 2 Sie auf die Integrität des Marktes nicht angewiesen waren und von den mutmaßlichen Fehlinterpretationen oder Versäumnissen der Beklagten wussten. WIE SIE SICH AUS EINER ODER BEIDEN GRUPPEN AUSSCHLIESSEN: Wenn die Definition einer oder beider Gruppen auf Sie zutrifft und Sie nicht anderweitig ausgeschlossen sind, werden Sie automatisch als Mitglied einer oder beider Klägergruppen berücksichtigt, es sei denn, Sie beantragen einen Ausschluss. Jedes Mitglied einer Klägergruppe kann beantragen, von den Ergebnissen dieser Verfahren entbunden zu werden. Um sich aus einer oder beiden Klägergruppen auszuschließen, müssen Sie ein unterzeichnetes Schreiben mit dem Betreff „Ausschlussantrag“ für eine oder beide Sammelklagen „In der Sache: Rechtsstreit über Wertpapiere von Petrobras, Nr. 14-cv-9662“ senden. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Schreiben folgende Angaben enthält: (i) Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummern; (ii) die Transaktionsdetails der Wertpapiere von Petrobras, der Schuldverschreibungen von PifCo bzw. der Schuldverschreibungen von PGF, die Sie in den Sammelklagezeiträumen gekauft, anderweitig erworben bzw. verkauft haben, einschließlich Kauf-/Verkaufsdaten, Anzahl der erworbenen oder verkauften Anteile und Kauf/Verkaufspreis der Anteile; und (iii) die Unterschrift der Person/des Unternehmens, die/das den Ausschluss beantragt, bzw. deren/dessen gesetzlichen Vertreters. Ihr Ausschlussantrag kann nur berücksichtigt werden, wenn er alle o. g. Informationen enthält. Bitte senden Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 29. Juli 2016 (Poststempel gilt) an: Petrobras Securities Litigation, Notice Administrator, c/o GCG, P.O. Box 10280, Dublin, OH 43017-5780, Irland. Sie können den Ausschluss aus einer oder beiden Gruppenklagen nicht telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wenn Ihr Ausschlussantrag fristgerecht versendet wird und die o. g. Anforderungen erfüllt, werden die Urteile, die im Rahmen dieser Sammelklage ergehen, für Sie nicht bindend sein. Falls Sie einen gültigen Ausschlussantrag stellen, werden Sie allerdings keinen Anspruch haben, an den geltend gemachten Rückforderungen beteiligt zu werden. Stellen Sie keinen Ausschlussantrag, wenn Sie an dieser Sammelklage als Mitglied einer Klägergruppe beteiligt werden möchten. GRUPPENANWALT: Gruppenanwalt ist die Kanzlei Pomerantz LLP, 600 Third Avenue, New York, New York 10016, (212) 661-1100. BEI ADRESSÄNDERUNG BITTE DATEN AKTUALISIEREN: Damit dem Gericht und den Parteien immer eine Liste mit korrekten Sammelklägerdaten vorliegt, müssen Sie Ihren Namen und Ihre Kontaktangaben im Fall einer Änderung aktualisieren. Sie können diese Angaben online auf www.PetrobrasSecuritiesLitigation.com oder per Post an folgende Anschrift aktualisieren: Petrobras Securities Litigation, Notice Administrator, c/o GCG, P.O. Box 10280, Dublin, OH 43017-5780, Irland. Sollte diese Mitteilung durch den Postdienst an Sie weitergeleitet oder anderweitig an eine nicht mehr aktuelle Anschrift gesendet worden sein, sollten Sie unverzüglich den Mitteilungsverwalter kontaktieren und Ihre aktuelle Anschrift hinterlegen. Wenn der Mitteilungsverwalter Ihre aktuelle Anschrift nicht vorliegen hat, ist es u. U. nicht möglich, Ihnen wichtige Informationen über die Entwicklung dieser Klage oder über Vergleiche, die ggf. zugunsten der Klägergruppen erwirkt werden, zukommen zu lassen. WO SIE ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FINDEN: In dieser Mitteilung ist lediglich eine Zusammenfassung der Klage und der von den Klägern vorgebrachten Ansprüche enthalten. Für ausführlichere Informationen können Sie sich an den Gruppenanwalt wenden, den Mitteilungsverwalter unter (855) 907-3218 anrufen oder die Seiten http://www.nysd.uscourts.gov/judge/Rakoff oder www.PetrobrasSecuritiesLitigation.com besuchen. Wenn Sie eine Kopie in Spanisch, Portugiesisch, Französisch, Holländisch, Deutsch, Japanisch oder Chinesisch benötigen, besuchen Sie bitte die Seite www.PetrobrasSecuritiesLitigation.com. FÜR INFORMATIONEN ODER BERATUNG RUFEN SIE BITTE NICHT DAS GERICHT ODER DAS BÜRO DES URKUNDSBEAMTEN AN. BESONDERER HINWEIS FÜR WERTPAPIERBROKER UND ANDERE NOMINEES: Wenn Sie Wertpapiere von Petrobras gekauft oder anderweitig erworben haben, einschließlich Schuldverschreibungen, die von PifCo bzw. PGF im Sammelklagezeitraum ausgegeben wurden, oder vor dem 11. August 2014 Schuldverschreibungen gekauft oder anderweitig erworben haben, die von Petrobras, PifCo bzw. PGF mit dem am 13. Mai 2013 in den Vereinigten Staaten registrierten öffentlichen Angebot ausgegeben wurden, oder vor dem 15. Mai 2015 Schuldverschreibungen gekauft oder anderweitig erworben haben, die mit dem am 10. März 2014 in den Vereinigten Staaten registrierten öffentlichen Angebot zugunsten einer anderen Person oder eines anderen Unternehmens (ausgenommen Sie selbst) ausgegeben wurden, müssen Sie INNERHALB VON ZEHN (10) TAGEN NACH ERHALT DIESER MITTEILUNG entweder (a) beim Mitteilungsverwalter eine ausreichende Anzahl von Mittteilungskopien anfordern, um sie an alle wirtschaftlichen Eigentümer weiterzuleiten, und innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt dieser Mitteilungen diese an alle diese wirtschaftlichen Eigentümer weiterleiten; oder (b) beim Mitteilungsverwalter eine Liste mit den Namen und der jeweils 3 letzten bekannten Anschrift der Personen oder Unternehmen einreichen, für die Sie solche Wertpapiere in der relevanten Phase gekauft haben. Wenn Sie sich für Fall (a) entscheiden, müssen Sie dem Mitteilungsverwalter mitteilen, dass die Post versendet wurde, und die Korrespondenz aufbewahren, um sie in Verbindung mit weiteren Mitteilungen zu verwenden, die im Rahmen dieser Klage ggf. anfallen. Wenn Sie sich für Fall (b) entscheiden, sendet der Mitteilungsverwalter eine Kopie der Mitteilung an die wirtschaftlichen Eigentümer. Schriftliche Mitteilungen, die die vorstehenden Informationen betreffen, müssen an den Mitteilungsverwalter an folgende Anschrift gesendet werden: Petrobras Securities Litigation, Notice Administrator, c/o GCG, P.O. Box 10280, Dublin OH 43017-5780, Irland. Sie haben Anspruch auf die Erstattung von notwendigen Auslagen, die im Rahmen der Einhaltung der o. g. Anforderungen entstehen, einschließlich Erstattung von anfallenden Portokosten und notwendigen Auslagen im Rahmen der Beschaffung der Namen und Anschriften der wirtschaftlichen Eigentümer; hierzu müssen Sie dem Mitteilungsverwalter fristgerecht eine Rechnung vorlegen. Diese notwendigen Auslagen und Kosten werden auf Nachfrage und nach Einreichung aller erforderlichen Belege erstattet. Kostenerstattungsanträge müssen an den Mitteilungsverwalter gesendet werden. Datum: 9. Mai 2016 AUF ANORDNUNG DES GERICHTS United States District Court (Bezirksgericht der Vereinigten Staaten) for the Southern District of New York (für den südlichen Gerichtsbezirk des US-Bundesstaates New York) 4
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