www.kanarenexpress.com 010 9. Jahrgang · 1,80 € 218 2. April – 15. April 2015 aktuelle nachrichten interview gesundheit & psychologie freizeit & kultur Neuer deutscher Honorarkonsul auf Teneriffa Big Data und Open Data Forever young Ostern auf den Kanaren Seite 2 Seiten 8-9 Seiten 16-17 Seite 25 Die Flugzeugkatastrophe in den Alpen Die Angst, Verzweiflung und Hilflosigkeit der 150 Menschen, die vergangene Woche mit der Maschine der Fluggesellschaft „Germanwings“ in den Tod rasten, ist für niemanden nachzuvollziehen. Ebenso wenig wie die Gründe, die nach dem letzten Stand der Ermittlungen zu dem Unglück führten. Demnach soll der Co-Pilot den Airbus ganz bewusst zum Absturz gebracht haben. Die Maschine war am späten Vormittag des 24. März am „Massif des Trois-Évêchés auf ihrer Route von Barcelona nach Düsseldorf in den südfranzösischen Seealpen zerschellt. An Bord: 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Nur wenige Stunden nach der Katastrophe waren mehr als 1000 Helfer vor Ort. Nach ihren Schilderungen war das Flugzeug nahezu unkenntlich. „Alles ist pulverisiert. Man kann nichts mehr auseinanderhalten. Man sieht nichts, man kann nicht einmal ein Flugzeug erkennen“, schilderte FeuerwehrLeutnant Éric Sapet der französischen Zeitung „Le Monde“, ein anderer Augenzeuge sagte, das größte gefundene Teil sei nicht größer gewesen als der Kotflügel eines Autos. Fortsetzung auf Seite 2 Oberster Gerichtshof zwingt Timeshare-Branche zum Umdenken Tausende Besitzer von Timeshare-Anteilen auf den Kanaren haben vermutlich mit großem Interesse den Prozess verfolgt, der gerade am Obersten Gerichtshof in Madrid ausgetragen wurde. Möglicherweise werden danach zahlreiche Abschlüsse für null und nichtig erklärt werden. Ausgelöst wurde der Prozess von der Norwegerin Tove Irene Grimsbo, die gegen die Betreiber einer der größten und bekanntesten TimeshareAnlagen von Gran Canaria Anzeige erstattet hatte. Ihr wurden zwei unendliche Timeshare-Anteile in der Anfi-Anlage verkauft. Das wiederum stellt ihrer Meinung nach eine Rechtsverletzung dar. Nach Aussage von Grimsbo verhielt sich das Anfi-Verkaufsteam rechtswidrig. Und das gleich auf Foto: www.inselteneriffa.com Die Spurensuche geht weiter Eines der Anfi-Resorts vom Meer aus betrachtet. mehrfache Weise. Einmal, indem ihr eine lebenslange Vertragsdauer verkauft und zum anderen, indem eine vereinbarte Geldsumme vor Ablauf einer Rücktrittsfrist entnommen wurde. Dieses Zeitfenster von drei Monaten soll Kunden schützen, wenn sie nicht ausreichend oder falsch informiert wurden und damit einen Abschluss unter falschen Bedingungen getätigt haben. Zusammen mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann hatte sie im Dezember 2000 und März 2001 Ferienanteile in den Anlagen Puerto Anfi und Monte Anfi gekauft. Nachträglich hat sie auf lokaler Ebene, vor einem Gericht in San Bartolomé de Tirajana, im Oktober 2009 die Nichtigkeitserklärung ihres damals geschlossenen Vertrags beantragt. Ihre Begründung basierte auf der Verletzung des Timeshare-Gesetzes 42/98, das Spanien im Dezember 1998 verabschiedet hatte, um die Landesgesetze auf eine Linie mit den europäischen Gesetzen zu bringen. Eine Serie von Urteilen und Widersprüche fielen zugunsten der Antragstellerin Grimsbo aus. Sie führten letztendlich dazu, dass der Sachverhalt vor dem Obersten Gerichtshof landete und von zwei spanischen Toprichtern in Madrid unter die Lupe genommen wurde. Sie griffen zu einer ungewöhnlichen Taktik und setzten eine zwölfköpfige Mannschaft der Zivilkammer ein, um den Fall zu untersuchen. Von Rechtsexperten wird dies als bewusster Versuch gesehen, eine eindeutige Doktrin auf allen Gerichtsebenen zu verbreiten und damit eine Grundlage zu schaffen für alle Fälle, die künftig in Zusammenhang mit den Empfehlungen des Obersten Gerichtshofes auftauchen könnten. Fortsetzung auf Seite 3
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