Oberster Gerichtshof zwingt Timeshare-Branche

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9. Jahrgang · 1,80 €
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2. April – 15. April 2015
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Ostern auf den
Kanaren
Seite 2
Seiten 8-9
Seiten 16-17
Seite 25
Die Flugzeugkatastrophe in
den Alpen
Die Angst, Verzweiflung und
Hilflosigkeit der 150 Menschen,
die vergangene Woche mit der
Maschine der Fluggesellschaft
„Germanwings“ in den Tod
rasten, ist für niemanden nachzuvollziehen. Ebenso wenig wie die Gründe,
die nach dem letzten Stand der Ermittlungen
zu dem Unglück führten.
Demnach soll der Co-Pilot den Airbus ganz
bewusst zum Absturz gebracht haben. Die
Maschine war am späten Vormittag des 24.
März am „Massif des Trois-Évêchés auf ihrer
Route von Barcelona nach Düsseldorf in den
südfranzösischen Seealpen zerschellt. An
Bord: 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Nur wenige Stunden nach der Katastrophe waren mehr als 1000 Helfer vor Ort.
Nach ihren Schilderungen war das Flugzeug
nahezu unkenntlich. „Alles ist pulverisiert.
Man kann nichts mehr auseinanderhalten.
Man sieht nichts, man kann nicht einmal ein
Flugzeug erkennen“, schilderte FeuerwehrLeutnant Éric Sapet der französischen Zeitung
„Le Monde“, ein anderer Augenzeuge sagte,
das größte gefundene Teil sei nicht größer
gewesen als der Kotflügel eines Autos.
Fortsetzung auf Seite 2
Oberster Gerichtshof zwingt
Timeshare-Branche zum Umdenken
Tausende Besitzer von
Timeshare-Anteilen auf den
Kanaren haben vermutlich
mit großem Interesse den
Prozess verfolgt, der gerade
am Obersten Gerichtshof in Madrid ausgetragen wurde. Möglicherweise
werden danach zahlreiche
Abschlüsse für null und nichtig erklärt werden.
Ausgelöst wurde der Prozess von der Norwegerin Tove
Irene Grimsbo, die gegen die
Betreiber einer der größten
und bekanntesten TimeshareAnlagen von Gran Canaria Anzeige erstattet hatte.
Ihr wurden zwei unendliche
Timeshare-Anteile in der
Anfi-Anlage verkauft. Das
wiederum stellt ihrer Meinung nach eine Rechtsverletzung dar.
Nach Aussage von
Grimsbo verhielt sich das
Anfi-Verkaufsteam rechtswidrig. Und das gleich auf
Foto: www.inselteneriffa.com
Die Spurensuche
geht weiter
Eines der Anfi-Resorts vom Meer aus betrachtet.
mehrfache Weise. Einmal,
indem ihr eine lebenslange
Vertragsdauer verkauft und
zum anderen, indem eine
vereinbarte Geldsumme vor
Ablauf einer Rücktrittsfrist
entnommen wurde. Dieses
Zeitfenster von drei Monaten soll Kunden schützen,
wenn sie nicht ausreichend
oder falsch informiert wurden
und damit einen Abschluss
unter falschen Bedingungen
getätigt haben. Zusammen
mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann hatte
sie im Dezember 2000 und
März 2001 Ferienanteile in
den Anlagen Puerto Anfi und
Monte Anfi gekauft. Nachträglich hat sie auf lokaler
Ebene, vor einem Gericht
in San Bartolomé de Tirajana, im Oktober 2009 die
Nichtigkeitserklärung ihres
damals geschlossenen Vertrags beantragt. Ihre Begründung basierte auf der Verletzung des Timeshare-Gesetzes
42/98, das Spanien im
Dezember 1998 verabschiedet hatte, um die Landesgesetze auf eine Linie mit
den europäischen Gesetzen
zu bringen.
Eine Serie von Urteilen
und Widersprüche fielen
zugunsten der Antragstellerin Grimsbo aus. Sie führten
letztendlich dazu, dass der
Sachverhalt vor dem Obersten Gerichtshof landete und
von zwei spanischen Toprichtern in Madrid unter die Lupe
genommen wurde. Sie griffen zu einer ungewöhnlichen Taktik und setzten
eine zwölfköpfige Mannschaft der Zivilkammer ein,
um den Fall zu untersuchen.
Von Rechtsexperten wird dies
als bewusster Versuch gesehen, eine eindeutige Doktrin auf allen Gerichtsebenen zu verbreiten und damit
eine Grundlage zu schaffen
für alle Fälle, die künftig
in Zusammenhang mit den
Empfehlungen des Obersten Gerichtshofes auftauchen könnten.
Fortsetzung auf Seite 3