KANTONALER KRISENSTAB BASEL-LANDSCHAFT Behördliche Anordnungen Liestal, 22. Juli 2015 Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern Absolutes Feuerverbot im Freien Der Kantonale Krisenstab erlässt in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen ab 23. Juli 2015 ein absolutes Feuerverbot im Freien. Die Entnahme von Wasser aus den Baselbieter Oberflächengewässern wird per sofort bis auf Widerruf untersagt. 1. Es ist verboten, im Freien ausserhalb des Siedlungsgebietes Feuer zu entfachen. Dies gilt insbesondere auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills. 2. Das Verbot von Entfachen von Feuer im Freien (ausserhalb des Siedlungsgebietes) umfasst bei erhöhter Brandgefahr ebenfalls das Rauchen. (Verordnung über den Feuerschutz SGS 761.11). 3. Es ist generell verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. 4. Beim Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist derzeit zwingend verboten. 5. Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten. 6. Die Entnahme von Wasser aus den Baselbieter Oberflächengewässern wird per sofort bis auf Wiederruf untersagt. Von diesem generellen Verbot ausgenommen sind alle bewilligten Nutzungen an Birs und Rhein. 7. Im Bereich der Wasserversorgungen haben die zuständigen Gemeinden - wo notwendigdie Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufzurufen. KANTONALER KRISENSTAB ORISTALSTRASSE 100 CH-4410 LIESTAL Hotline 0800 800 112 Email: [email protected] / www.kks.bl.ch SICHERHEITSDIREKTION KANTONALER KRISENSTAB BASEL-LANDSCHAFT SEITE 2 Vorsorgliche Massnahme für den Nationalfeiertag: Sollte die Situation der Trockenheit über den 29. Juli hinaus anhalten, so sind für die Festaktivitäten am 31. Juli und 1. August besondere Massnahmen vorgesehen. Sollte es so trocken bleiben und die dringend notwendigen Niederschläge nicht fallen, ist es absehbar, dass das Ablassen von Feuerwerk am kommenden Nationalfeiertag nur sehr eingeschränkt möglich ist oder ganz verboten werden muss. Es ist derzeit vorgesehen, dass es für Privatpersonen verboten ist, mobile Feuerwerkskörper (Raketen u.ä.) abzubrennen, dies gilt auch für nicht öffentliche Profi-Feuerwerke. Das Abbrennen von örtlich begrenzten Produkten (u.a. bengalische Hölzer, Vulkane und Feuerwerksbatterien) ist nur auf geschützten Flächen (z.B. auf Kiesplätzen, geteerten Parkplätzen) sowie an Standorten, welche von der Gemeinde freigegeben sind (z.B. 1. August Festareal mit überwachtem Abbrennplatz für Privatfeuerwerk) erlaubt. Am 27. Juli 2015 entscheidet der Kantonale Krisenstab Baselland über das weitere definitive Vorgehen. Weitere Informationen finden sie unter der Home www.kks.bl.ch oder bei der Kantonalen Hotline 0800 800 112. Medienschaffende wenden sich für Rückfragen bitte an: Rolf Wirz Infodienst KKS BL Tel. 061 552 59 11 [email protected] Für Fragen der Bevölkerung Hotline des Kantonalen Krisenstabes BL in Betrieb: 0800 800 112
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