KANTONALER KRISENSTAB Behördliche Anordnungen Verbot von

KANTONALER KRISENSTAB
BASEL-LANDSCHAFT
Behördliche Anordnungen
Liestal, 22. Juli 2015
Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern
Absolutes Feuerverbot im Freien
Der Kantonale Krisenstab erlässt in Absprache mit den Fachspezialisten und den
umliegenden Kantonen ab 23. Juli 2015 ein absolutes Feuerverbot im Freien. Die
Entnahme von Wasser aus den Baselbieter Oberflächengewässern wird per sofort bis auf
Widerruf untersagt.
1. Es ist verboten, im Freien ausserhalb des Siedlungsgebietes Feuer zu entfachen. Dies
gilt insbesondere auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst
mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
2. Das Verbot von Entfachen von Feuer im Freien (ausserhalb des Siedlungsgebietes)
umfasst bei erhöhter Brandgefahr ebenfalls das Rauchen.
(Verordnung über den Feuerschutz SGS 761.11).
3. Es ist generell verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer
wegzuwerfen.
4. Beim Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist derzeit zwingend verboten.
5. Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
6. Die Entnahme von Wasser aus den Baselbieter Oberflächengewässern wird per sofort bis
auf Wiederruf untersagt. Von diesem generellen Verbot ausgenommen sind alle
bewilligten Nutzungen an Birs und Rhein.
7. Im Bereich der Wasserversorgungen haben die zuständigen Gemeinden - wo notwendigdie Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch
aufzurufen.
KANTONALER KRISENSTAB
ORISTALSTRASSE 100 CH-4410 LIESTAL
Hotline 0800 800 112
Email: [email protected] / www.kks.bl.ch
SICHERHEITSDIREKTION
KANTONALER KRISENSTAB
BASEL-LANDSCHAFT
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Vorsorgliche Massnahme für den Nationalfeiertag:
Sollte die Situation der Trockenheit über den 29. Juli hinaus anhalten, so sind für die
Festaktivitäten am 31. Juli und 1. August besondere Massnahmen vorgesehen. Sollte es so
trocken bleiben und die dringend notwendigen Niederschläge nicht fallen, ist es absehbar, dass
das Ablassen von Feuerwerk am kommenden Nationalfeiertag nur sehr eingeschränkt möglich
ist oder ganz verboten werden muss.
Es ist derzeit vorgesehen, dass es für Privatpersonen verboten ist, mobile Feuerwerkskörper
(Raketen u.ä.) abzubrennen, dies gilt auch für nicht öffentliche Profi-Feuerwerke. Das Abbrennen
von örtlich begrenzten Produkten (u.a. bengalische Hölzer, Vulkane und Feuerwerksbatterien) ist
nur auf geschützten Flächen (z.B. auf Kiesplätzen, geteerten Parkplätzen) sowie an Standorten,
welche von der Gemeinde freigegeben sind (z.B. 1. August Festareal mit überwachtem
Abbrennplatz für Privatfeuerwerk) erlaubt.
Am 27. Juli 2015 entscheidet der Kantonale Krisenstab Baselland über das weitere definitive
Vorgehen.
Weitere Informationen finden sie unter der Home www.kks.bl.ch oder bei der Kantonalen Hotline
0800 800 112.
Medienschaffende wenden sich für Rückfragen bitte an:
Rolf Wirz
Infodienst KKS BL
Tel. 061 552 59 11
[email protected]
Für Fragen der Bevölkerung
Hotline des Kantonalen Krisenstabes BL in Betrieb:
0800 800 112