Dokumentation Workshop 2 „Finanzierungsmodelle inklusiver Wohnformen“ im Rahmen der Fachtagung „Gemeinschaftliches Wohnen inklusiv“ / Theorie und Praxis gemeingemein schaftlicher licher inklusiver Wohnformen im Bereich des selbstorganisierten Bauens und Wohnens Freitag den 25.09.2015 Moderation und Inputreferat: Frau Dr. Fuhrmann, Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Zentrale Fragestellungen: - Welche Handlungsspielräume eröffnet die Neuausrichtung Neuausrichtung der Eingliederungshilfe? - Wie kann der Einsatz des Persönlichen Persönlichen Budgets (§ 17SGB IX) praktisch für inklusive LebensLebens und Wohnformen genutzt werden? - Welche Finanzierungsformen und Förderprogramme der beiden Ebenen Bauen und GesSoz können sinnvoll für die Realisierung inklusiver Wohnformen genutzt werden? I. Inputreferat: Grundsatzdokumente, Programme und Leitlinien In ihrem Inputreferat stellt Frau Dr. Fuhrmann eine Auswahl relevanter Grundsatzdokumente, Programme und Leitlinien vor, die im Folgenden genannt werden. werden. Nähere Informationen dazu sind in der Präsentation äsentation von Frau Dr. Fuhrmann zu finden, die als Download zur Verfügung gestellt wird. I.1 UN-Behindertenrechtskonvention Behindertenrechtskonvention (beschlossen in 2006 und in Kraft getreten in 2008) I.2 Behindertenpolitische Grundsatzdokumente I.2.1. Bundesebene: - Nationaler Aktionsplan bis 2020: 2020: Leitgedanke und zentrales Handlungsprinzip: Inklusion - Bundesteilhabegesetz (Verabschiedung in 2016 geplant) - Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW - Programm „Wohnraum Modernisieren“ der KfW - Ein weiteres Beispiel: Modellprogramm: odellprogramm: Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach § 45f SGB XI I.2.2. Landesebene: - Leitlinien der Berliner Behindertenpolitik im Rahmen des Aktions-Maßnahmeplanes Aktions Maßnahmeplanes 2011/2015 (insbesondere Leitlinie Nr. 7) - Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP) 2025: Leitlinie Leitlinie 2: Sicherung der sozialen und funktionalen Mischung II. Themen und daraus abgeleitete Erfordernisse/Bedarfe II.1. Finanzierungsvorschläge und Ansätze Es gibt keine Finanzierungsmodelle, sondern nur Finanzierungsansätze! Finanzierungs Es sollten die Instrumente auch au in dem Maße genutzt werden, die gesetzlich möglich sind wie z.B. Übernahme der Kostenmiete im Rahmen der AVWohnen 1 II.1.1. Eigenkapital Der Eigenkapitalanteil behinderter Menschen, die nicht über die erforderlicher finanziellen Ressourcen verfügen, sollte lte refinanziert werden. Vorgeschlagen wird eine Finanzierung über: a) Gemeinnützige Träger und Genossenschaften b) Kapitalisierung von Sozialhilfe c) Sozialfonds II.1.2 Kostenmiete Gefordert wird die Übernahme der Kostenmiete Kritisiert wird, dass die Verwaltung erwaltung sich ausschließlich an den Richtsätzen der AV-Wohnen AV (früher WAV) und nicht an der de in der Ausführungsvorschrift Wohnen beschriebenen Verpflichtung zur Übernahme der Kostenmiete. Das SGB XII fördert außerdem keine neuen Wohnformen. II.1.3. Persönliches Budget (SGB IX) Dringend erforderlich ist eine Vereinfachung des Antragverfahrens für das Persönliche Budget Zur Zeit bietet nur das SGB (IX Persönliches Budget in Kombination mit der Pflege) für Menschen mit Behinderung, die nicht über die entsprechenden entsprechenden finanziellen Ressourcen verfügen, die Möglichkeit sich an inklusiven Wohnprojekten zu beteiligen. Die Hürden im Antragsfahren sind jedoch so hoch, dass vielfach Einzelpersonen und auch Projekte das Persönliche Budget nicht nutzen können. Ein anderes anderes Problem ist, dass die Mittel für die Finanzierung nicht ausreichen. So konnte beispielsweise das Projekt „Wohnen und Lebensräume für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung“ des Vereins Zukunftssicherung e.V. nur mit zusätzlichen SpendenSpenden und Lottomitteln ln finanziert werden. Und dies ist kein Einzelfall. II.2. Strategische Steuerungsinstrumente II.2.1. Konzeptverfahren Erforderlich ist die weitere Umsetzung des Konzeptverfahren (Stadtentwicklungsplans Wohnen 2025 StEP) Gemäß StEP sollen en öffentliche Grundstücksvergaben Grun verstärkt durch Konzeptausschreibungen, in Erbpacht oder durch den Verkauf an das überzeugendste Projekt statt an den HöchstHöchst bietenden erfolgen.. Auch die Vergabe an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften – durch Verkauf zum Verkehrswert oder od als Sachwertanlage – soll als Instrument eingesetzt werden. Ähnliches gilt für die Direktvergaben zum Beispiel an Wohnungsgenossenschaften. Vorschlagen wird dieses Verfahren auch für den Umgang mit kirchlichen Grundstücken. II.2.2. Barrierefreiheit Gefordert efordert wird Barrierefreiheit in der Bauordnung Berlin (BauO Bln) als Grundprinzip zu verankern 2 II.3. Weitere Themen II.3.1 Öffentliche Verwaltung Erforderlich ist eine inklusiv denkende und interdisziplinär handelnde Verwaltung Menschen mit Behinderungen ngen treffen immer wieder auf eine öffentliche Verwaltung, die Inklusion nicht mit der erforderlichen Professionalität behandelt. Denkbarrieren und Wissensdefizite wirken sich dabei neben baulichen und anderen Hindernissen sehr negativ aus. Ein weiteres Hemmnis mmnis bedeutet das in der öffentlichen Verwaltung vorherrschende sektorale Agieren und zwar auch dort, wo Interdisziplinarität notwendig ist, wie z.B. beim Thema Inklusion. Der in Bezug auf das Thema Inklusion notwendige Paradigmenwechsel bedeutet nicht zwangsläufig wangsläufig die Schaffung zusätzlicher neuer Strukturen in der Verwaltung. Verwaltung II.3.2. Netzwerkagentur Institutionalisierung einer Netzwerkagentur für inklusives Wohnen Eine solche Agentur übernimmt die Mittlerrolle zwischen betroffenen Menschen, Verwaltung , Sozialwirtschaft und Immobilienwirtschaft. II.3.3. Begegnungsräume Nachhaltige Orte für die Begegnung von behinderten und nichtbehinderten ichtbehinderten Menschen schaffen Es gibt zu wenig Räume für das Kennenlernen, den Austausch, die Beratung sowie Informations- und d Bildungsangebote, die von behinderten und nichtbehinderten Menschen gemeinschaftlich genutzt, initiiert und getragen werden. II.3.4. Warum neue Wohnformen? Bedingungen schaffen, die es den Menschen ermöglichen auch mit körperlichen und/oder geistigen Defiziten efiziten in ihren Wohnungen zu bleiben Der Fokus beim Thema inklusives Wohnen liegt auf dem Bau von neuen Wohnungen. Genauso Genau relevant ist jedoch die Gestaltung/Umgestaltung des Wohnungsbestandes, da der Anteil an Menschen, die in ihren „eigenen vier Wänden“ Wänden und ihrer Nachbarschaft bleiben möchten sehr hoch ist. III. Fazit Die Erwartungen einzelner Workshop-Teilnehmer/innen Workshop eine Anleitung zur Finanzierung barriereba freier Wohnungen innerhalb inklusiver inklusive Wohnprojekte zu erhalten konnten in diesem Rahmen nicht n erfüllt werden. Hierzu müssen sich kleinere Arbeitsgruppe bilden die ausschließlich zu dem Thema arbeitet. Auch auf Beratungsmöglichkeiten der Netzwerkagentur GenerationenWohnen kann dabei zurückgegriffen werden. Da die Finanzierung von der Art der Behinderung Behin bzw. dem Status der jeweiligen Person und damit von der Einordung in das SBG abhängig ist. Verbunden mit einem sehr „strukturalen“ Denken und Kostendruck sowie fehlenden Erfahrungen bei der Finanzierung von Mischmodellen Mischmodelle an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe gliederungshilfe und Pflegeführt Pflege dies zu aufwändigen fwändigen und komplexen 3 Klärungsprozessen mit diversen Beteiligten (Eigentümer, Wohnungsunternehmen, sozialen Trägern, Krankken- und Pflegekassen) zur Sicherung der Finanzieerung inklusiven Wohnens. Dabei gibt es bereits jetzt eine Reihe von Spielräumen, die zu wenig bekannt, eingefordert und genutzt werden. Motoren zur strukturellen Verbesserung bei der Ausschöpfung aber auch der Schaffung von Handlungsoptionen zur Finanzierung inklusiven Wohnens können auf Landesebene insbesondere der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, der Landesbeirats für Menschen mit Behinderung und die jeweiligen Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderung Behind der für Gesundheit, Soziales, Bauen und Wohnen zuständigen Senatsverwaltungen sein. 4
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