Workshop 2 Finanzierung - Netzwerkagentur GenerationenWohnen

Dokumentation
Workshop 2 „Finanzierungsmodelle inklusiver Wohnformen“
im Rahmen der Fachtagung „Gemeinschaftliches Wohnen inklusiv“ / Theorie und Praxis gemeingemein
schaftlicher
licher inklusiver Wohnformen im Bereich des selbstorganisierten Bauens und Wohnens
Freitag den 25.09.2015
Moderation und Inputreferat: Frau Dr. Fuhrmann, Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Zentrale Fragestellungen:
- Welche Handlungsspielräume eröffnet die Neuausrichtung
Neuausrichtung der Eingliederungshilfe?
- Wie kann der Einsatz des Persönlichen
Persönlichen Budgets (§ 17SGB IX) praktisch für inklusive LebensLebens und
Wohnformen genutzt werden?
- Welche Finanzierungsformen und Förderprogramme der beiden Ebenen Bauen und GesSoz können
sinnvoll für die Realisierung inklusiver Wohnformen genutzt werden?
I. Inputreferat: Grundsatzdokumente, Programme und Leitlinien
In ihrem Inputreferat stellt Frau Dr. Fuhrmann eine Auswahl relevanter Grundsatzdokumente,
Programme und Leitlinien vor, die im Folgenden genannt werden.
werden. Nähere Informationen dazu sind
in der Präsentation
äsentation von Frau Dr. Fuhrmann zu finden, die als Download zur Verfügung gestellt wird.
I.1
UN-Behindertenrechtskonvention
Behindertenrechtskonvention (beschlossen in 2006 und in Kraft getreten in 2008)
I.2
Behindertenpolitische Grundsatzdokumente
I.2.1. Bundesebene:
- Nationaler Aktionsplan bis 2020:
2020: Leitgedanke und zentrales Handlungsprinzip: Inklusion
- Bundesteilhabegesetz (Verabschiedung in 2016 geplant)
- Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW
- Programm „Wohnraum Modernisieren“ der KfW
- Ein weiteres Beispiel: Modellprogramm:
odellprogramm: Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach § 45f
SGB XI
I.2.2. Landesebene:
- Leitlinien der Berliner Behindertenpolitik im Rahmen des Aktions-Maßnahmeplanes
Aktions Maßnahmeplanes
2011/2015 (insbesondere Leitlinie Nr. 7)
- Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP) 2025: Leitlinie
Leitlinie 2: Sicherung der sozialen und
funktionalen Mischung
II. Themen und daraus abgeleitete Erfordernisse/Bedarfe
II.1. Finanzierungsvorschläge und Ansätze
Es gibt keine Finanzierungsmodelle, sondern nur Finanzierungsansätze!
Finanzierungs
Es sollten die Instrumente auch
au in dem Maße genutzt werden, die gesetzlich möglich sind wie z.B.
Übernahme der Kostenmiete im Rahmen der AVWohnen
1
II.1.1. Eigenkapital
Der Eigenkapitalanteil behinderter Menschen, die nicht über die erforderlicher finanziellen
Ressourcen verfügen, sollte
lte refinanziert werden.
Vorgeschlagen wird eine Finanzierung über:
a) Gemeinnützige Träger und Genossenschaften
b) Kapitalisierung von Sozialhilfe
c) Sozialfonds
II.1.2 Kostenmiete
Gefordert wird die Übernahme der Kostenmiete
Kritisiert wird, dass die Verwaltung
erwaltung sich ausschließlich an den Richtsätzen der AV-Wohnen
AV
(früher WAV) und nicht an der
de in der Ausführungsvorschrift Wohnen beschriebenen Verpflichtung zur Übernahme der Kostenmiete.
Das SGB XII fördert außerdem keine neuen Wohnformen.
II.1.3. Persönliches Budget (SGB IX)
Dringend erforderlich ist eine Vereinfachung des Antragverfahrens für das Persönliche Budget
Zur Zeit bietet nur das SGB (IX Persönliches Budget in Kombination mit der Pflege) für
Menschen mit Behinderung, die nicht über die entsprechenden
entsprechenden finanziellen Ressourcen
verfügen, die Möglichkeit sich an inklusiven Wohnprojekten zu beteiligen. Die Hürden im
Antragsfahren sind jedoch so hoch, dass vielfach Einzelpersonen und auch Projekte das
Persönliche Budget nicht nutzen können. Ein anderes
anderes Problem ist, dass die Mittel für die
Finanzierung nicht ausreichen. So konnte beispielsweise das Projekt „Wohnen und
Lebensräume für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung“ des Vereins Zukunftssicherung
e.V. nur mit zusätzlichen SpendenSpenden und Lottomitteln
ln finanziert werden. Und dies ist kein
Einzelfall.
II.2. Strategische Steuerungsinstrumente
II.2.1. Konzeptverfahren
Erforderlich ist die weitere Umsetzung des Konzeptverfahren (Stadtentwicklungsplans Wohnen
2025 StEP)
Gemäß StEP sollen
en öffentliche Grundstücksvergaben
Grun
verstärkt durch Konzeptausschreibungen,
in Erbpacht oder durch den Verkauf an das überzeugendste Projekt statt an den HöchstHöchst
bietenden erfolgen.. Auch die Vergabe an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften – durch
Verkauf zum Verkehrswert oder
od als Sachwertanlage – soll als Instrument eingesetzt werden.
Ähnliches gilt für die Direktvergaben zum Beispiel an Wohnungsgenossenschaften.
Vorschlagen wird dieses Verfahren auch für den Umgang mit kirchlichen Grundstücken.
II.2.2. Barrierefreiheit
Gefordert
efordert wird Barrierefreiheit in der Bauordnung Berlin (BauO Bln) als Grundprinzip zu
verankern
2
II.3. Weitere Themen
II.3.1 Öffentliche Verwaltung
Erforderlich ist eine inklusiv denkende und interdisziplinär handelnde Verwaltung
Menschen mit Behinderungen
ngen treffen immer wieder auf eine öffentliche Verwaltung, die
Inklusion nicht mit der erforderlichen Professionalität behandelt. Denkbarrieren und
Wissensdefizite wirken sich dabei neben baulichen und anderen Hindernissen sehr negativ aus.
Ein weiteres Hemmnis
mmnis bedeutet das in der öffentlichen Verwaltung vorherrschende sektorale
Agieren und zwar auch dort, wo Interdisziplinarität notwendig ist, wie z.B. beim Thema
Inklusion.
Der in Bezug auf das Thema Inklusion notwendige Paradigmenwechsel bedeutet nicht
zwangsläufig
wangsläufig die Schaffung zusätzlicher neuer Strukturen in der Verwaltung.
Verwaltung
II.3.2. Netzwerkagentur
Institutionalisierung einer Netzwerkagentur für inklusives Wohnen
Eine solche Agentur übernimmt die Mittlerrolle zwischen betroffenen Menschen, Verwaltung ,
Sozialwirtschaft und Immobilienwirtschaft.
II.3.3. Begegnungsräume
Nachhaltige Orte für die Begegnung von behinderten und nichtbehinderten
ichtbehinderten Menschen schaffen
Es gibt zu wenig Räume für das Kennenlernen, den Austausch, die Beratung sowie
Informations- und
d Bildungsangebote, die von behinderten und nichtbehinderten Menschen
gemeinschaftlich genutzt, initiiert und getragen werden.
II.3.4. Warum neue Wohnformen?
Bedingungen schaffen, die es den Menschen ermöglichen auch mit körperlichen und/oder
geistigen Defiziten
efiziten in ihren Wohnungen zu bleiben
Der Fokus beim Thema inklusives Wohnen liegt auf dem Bau von neuen Wohnungen. Genauso
Genau
relevant ist jedoch die Gestaltung/Umgestaltung des Wohnungsbestandes, da der Anteil an
Menschen, die in ihren „eigenen vier Wänden“
Wänden und ihrer Nachbarschaft bleiben möchten sehr
hoch ist.
III. Fazit
Die Erwartungen einzelner Workshop-Teilnehmer/innen
Workshop
eine Anleitung zur Finanzierung barriereba
freier Wohnungen innerhalb inklusiver
inklusive Wohnprojekte zu erhalten konnten in diesem Rahmen nicht
n
erfüllt werden. Hierzu müssen sich kleinere Arbeitsgruppe bilden die ausschließlich zu dem Thema
arbeitet. Auch auf Beratungsmöglichkeiten der Netzwerkagentur GenerationenWohnen kann dabei
zurückgegriffen werden.
Da die Finanzierung von der Art der Behinderung
Behin
bzw. dem Status der jeweiligen Person und damit
von der Einordung in das SBG abhängig ist. Verbunden mit einem sehr „strukturalen“ Denken und
Kostendruck sowie fehlenden Erfahrungen bei der Finanzierung von Mischmodellen
Mischmodelle an der
Schnittstelle von Eingliederungshilfe
gliederungshilfe und Pflegeführt
Pflege
dies zu aufwändigen
fwändigen und komplexen
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Klärungsprozessen mit diversen Beteiligten (Eigentümer, Wohnungsunternehmen, sozialen Trägern, Krankken- und Pflegekassen) zur Sicherung der Finanzieerung inklusiven
Wohnens.
Dabei gibt es bereits jetzt eine Reihe von Spielräumen, die zu wenig bekannt, eingefordert und
genutzt werden. Motoren zur strukturellen Verbesserung bei der Ausschöpfung aber auch der
Schaffung von Handlungsoptionen zur Finanzierung inklusiven Wohnens können auf Landesebene
insbesondere der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, der Landesbeirats für
Menschen mit Behinderung und die jeweiligen Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderung
Behind
der für
Gesundheit, Soziales, Bauen und Wohnen zuständigen Senatsverwaltungen sein.
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