BCBS 239, heimlich, still und leise?

Unternehmen
Risikomanagement
BCBS 239, heimlich, still und leise?
Vor knapp über einem Jahr hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die „Grundsätze für die effektive Aggregation von
Risikodaten und die Risikoberichterstattung“, kurz BCBS 239,
veröffentlicht. Nur wenige Finanzdienstleister haben diese
zusätzlichen Compliance-Anforderungen, die in die MaRisk eingearbeitet werden, aktiv im Fokus. Erstmalig werden damit auch
konkrete Anforderungen an die Datenqualität beziehungsweise
den Umgang mit Daten und an die IT-Architektur gestellt.
Global und national systemrelevante
Banken müssen die Anforderungen
des Basler Ausschusses zum 1. Januar
2016 umgesetzt haben. Da ist ja noch
viel Zeit denken sicherlich viele. Bei
genauerer Betrachtung allerdings ein
Trugschluss; aus folgenden Gründen:
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht
seit 2013 die Umsetzungsfortschritte
und solche Projekte benötigen einen
gewissen Vorlauf. Eine Betroffenheitsanalyse ist daher ein wichtiger
Schritt, um intern entsprechende
Ressourcen rechtzeitig beantragen zu
können.
Der Basler Ausschuss hat 14
Grundsätze definiert und diese in
vier Themenschwerpunkten zusammengefasst:
u Gesamtunternehmensführung und
Infrastruktur,
u Aggregationskapazitäten von Risikodaten,
u Risikoberichtserstattung,
u aufsichtsrechtliche Prüfung, Werkzeuge und Zusammenarbeit.
Der Regulator definiert somit weitere Regeln, mit deren Umsetzung
Banken den gesamten Bereich ihres
Banken+Partner 1 I 14
Risikomanagements stärken und den
Umgang effizienter gestalten müssen. Die Anforderungen an Berichte
werden erhöht, so dass die zugrundeliegende Datenqualität stärker
in Fokus rückt. Die Erstellung von
Risiko-Berichten ist zu automatisieren, da gerade manuelle Eingriffe zu
Fehlern geführt haben.
Auf Krisen besser vorbereitet
Ein weitere Herausforderung stellt
die Vorgabe dar, dass künftig das
Risikoreporting konzernweit und
über Geschäftsbereiche hinweg zu
erfolgen hat. Die Riskomodelle sind
dabei zu vereinheitlichen. Die veröffentlichten Grundsätze sollen dazu
beitragen, dass Banken künftig gerade für Krisensituationen besser aufgestellt sind. Gerade diese Anforderung lässt klar werden, dass die Zeit
bis 2016 nicht mehr lang ist.
BCBS 239 wird zur Folge haben, dass
ein weiteres konzernweites Projekt
notwendig sein wird, um die Anforderungen bis 2016 zu erfüllen. Eine
wesentliche Herausforderung wird
es sein, die fachliche Definition
Thomas Eichberg
Senior Business Consultant
Competence Center
Financial Services
Trivadis GmbH
www.trivadis.com
Frank Ferro
Programm Manager
Competence Center
Financial Services
Trivadis GmbH
www.trivadis.com
der Daten in den unterschiedlichen
Geschäftseinheiten mit der technischen Abbildung der Daten in gegebenenfalls veralteten Systemen in
Einklang zu bringen. Bekanntermaßen sind die vorhandenen Dokumentationen solcher Anwendungen nicht
immer aktuell. Vielleicht mit ein
Grund, warum der Regulator solche
Regeln aufstellt. Auch sind sich die
Experten darin einig, dass nach 2016
neben den nationalen, systemrelevanten Banken weitere Institute die
Richtlinie erfüllen müssen. 
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