Gleiches Recht für alle? - ottendorf-demo.de, Ottendorf-Okrilla

Gleiches Recht für alle?
Art. 3 Grundgesetz besagt: Niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft, oder seiner
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Es ist inzwischen schon so weit gekommen, daß sich der Deutsche im eigenen Land auf Art. 3 GG berufen muss. Doch weit
gefehlt, schön wär‘s! Wenn man sich die Realität ansieht, stellt man fest: dieser Art. 3 gilt nicht für uns Deutsche!
Wir Einheimische haben schon jetzt weniger Rechte als jeder, der hier illegal eingereist ist.
Da heißt es immer nur:
Polizei schützt Flüchtlinge gegen Übergriffe.
Polizei fährt verstärkt Streife am Asylheim.
Liest man irgendwo:
Polizei schützt deutsche Anwohner gegen Diebstähle und Übergriffe.
Polizei fährt verstärkt Streife an der Grenze. ?
Jeder kennt inzwischen Beispiele für Benachteiligung, von abgenommenen Kreuzen u. Gemälden, bis zum gestrichenen
Schweinefleisch in Kitas.
Eine Frau hat sich gegen einen Kulturbringer zur Wehr gesetzt, ihm eine Ohrfeige gegeben. Gegen wen wird wegen
Körperverletzung ermittelt? Es wird gegen die Frau ermittelt. Ein Mann kam ihr zur Hilfe. Gegen wen wird ermittelt?
Gegen den Mann. (aktuell 25.7.2015)
Da wird eine Gedenktafel einer Wohnungsbaugenossenschaft in Franken zum Stein des Anstoßes, weil darauf steht:
Zum Wohle deutscher Volksgenossen. Das sei eine NS-Parole, eine klare Diskriminierung, die Inschrift grenze Ausländer aus.
(Quelle: Frankenfernsehen)
Ja wo leben wir denn? In einem Irrenhaus?
Offensichtlich sollen wir uns schon mal an unsere Rolle in der Zukunft gewöhnen: Menschen 2.Klasse, unterste Kaste
im eigenen Land.
Ich wunderte mich, wie kann das sein, daß jeder wirklich jeder, ob Politvertreter oder auf der Straße, in den Geschäften,
Deutsche ungestraft angreifen und beleidigen kann?
Wieso kann ein Frank Richter von der Bildungsgesellschaft erklären, den rührigen harten Kern der Demonstranten müsse man
identifizieren, isolieren und gesellschaftlich ächten? (nach den Infoveranstaltungen in Freital u. Kesselsdorf 3.7.2015)
Wieso erklärt eine Fr. Barbara John, Ex-Ausländerbeauftragte 77 Jahre alt, am 21.7. im RBB THADEUSZ 22.15 Uhr öffentlich:
Jeder Flüchtling ist ein besserer Mensch als jene die demonstrieren, diese Schwachköpfe die da den Aufstand machen....
Wieso kann der Supergau aller Gaukler Tag für Tag neue Unverschämtheiten loslassen?
Wieso kann ungestraft behauptet werden, Deutsche wären genetisch bedingt rassistisch?
Ist das keine Volksverhetzung, Diskriminierung oder Beleidigung?
Und jetzt kommt‘s - NEIN das zählt nicht als Volksverhetzung, denn nach BRD Strafrecht gilt der Volksverhetzungsparagraf für
Deutsche nicht, Deutsche können nicht diskriminiert oder benachteiligt werden.
Im BRD Strafrecht sind nur bestimmte Teile der Bevölkerung „beleidigungsfähig“.
Die allgemeine Bevölkerung also der gemeine deutsche Michel zählt nicht als „beleidigungsfähig“ - im Rahmen einer Demokratie.
Wenn jemand sagt Scheiß Deutsche, ihr ... .... ist das nicht strafbar... das muss der Deutsche eben ertragen. Das wird
strafrechtlich von Art. 5 GG Meinungsfreiheit abgedeckt.
Auch der Aufruf zum Völkermord an Deutschen ist in der BRiD kein Straftatbestand.
HALLO???
Ich spreche hier von realen Gerichtsurteilen, von Anwälten die sich auf diese Straftäter spezialisiert haben, die denen erklären
wie ein Angriff auf Deutsche straffrei ausgeht.
Diese Leute haben einen Freibrief für alles, können uns beleidigen, bedrohen, bestehlen - drohen mit einer Anzeige und wer sich
wehrt, wird vom Opfer zum Täter gemacht.
Rechtlich gesehen ist es Tatsache: für uns Deutsche gibt es Meinungsfreiheit und freie Rede nicht, wir werden mit Paragrafen
mundtot gemacht.
Und dann gibt es auch noch den Paragrafen 129 Strafgesetzbuch:
Wer eine Vereinigung gründet ... um Straftaten zu begehen oder sich als Mitglied beteiligt ... wird nicht bestraft ... wenn die
Vereinigung eine politische Partei ist ...
Ich sage Volksverhetzung bleibt Volksverhetzung und irgendwann werden sich diese Verhetzer und Verräter verantworten
müssen.
Und als wäre das nicht genug, wird über Nacht ein neues Gesetz zur Unterdrückung und Benachteiligung Deutscher installiert
(mdr txt 31.7./1.8.2015): „Hassverbrechen“ aus rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Motiven können
härter bestraft werden.
Merke: Rassismus kann in der BRiD nur von Deutschen ausgeübt werden, dagegen ist Rassismus gegen Deutsche (rassistische,
menschenverachtende Beleidigungen, rassistische Körperverletzungen, die sich von anderen gegen Deutsche richten) nicht
existent.
Deutsche werden hier zu Verbrechern deklariert, und illegale Grenzüberschreiter und kriminelle Invasoren werden in der Bunten
Republik willkommen geheißen.
Deshalb nenne ich diese neue Verordnung ein Hassgesetz gegen Deutsche.
Nach und nach entzieht man uns die Inanspruchnahme aller Rechte, die das Grundgesetz hergibt. (Noch dazu ganz legal, da
das GG in Ermangelung eines Geltungsbereichs eh nicht mehr gilt.)
Art. 1 GG
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art. 3 GG
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden.
Art. 8 GG
Alle Deutschen haben das Recht, sich ... friedlich zu versammeln.
Art. 20 GG
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Gegen
jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.
Wenn das Volk der Souverän ist, muss auch das Volk aktiv werden, und zwar jeder Einzelne.
Man kann die Verantwortung nicht an Politvertreter abschieben und sich dann beschweren.
Mal ehrlich: Wenn das Volk seinen Willen nicht zum Ausdruck bringt, und die Mehrheit der Einwohner die Politik mehr oder
weniger duldet bzw. billigt – warum sollten sich die Politiker veranlasst sehen, ihre Richtung zu ändern?
Wir müssen klar und deutlich verständlich machen, was wir wollen:
Sofortige Aussetzung des Schengener Abkommens, Grenzen zu, Wiedereinführung von Grenzkontrollen,
Keine finanzielle Unterstützung illegaler Grenzüberschreiter,
Konsequente Einhaltung des Asylrechtes: Asyl nur für Kriegsflüchtlinge und solange Krieg herrscht, dann Rückreise,
Konsequente Bestrafung des Missbrauchs des Asylrechtes.
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