Abteilungsleitung GTB Gesamtschule 23.02.2016 Betreuungsangebot der Ganztagsbetreuung im Schuldorf Bergstraße am Pädagogischen Tag, Montag, den 07.03.2016 Liebe Eltern, liebe Kinder und Jugendlichen, wir unternehmen in diesem Jahr am Pädagogischen einen Ausflug Tag zur Bowlingbahn Chaplin in Darmstadt. Dazu treffen wir uns am Montag, den 07.03.2015 zwischen 8.00 und 9.00 Uhr in der Mensa Oase, um gemeinsam mit dem Bus und Bahn zur Bowlingbahn zu fahren. Wir werden spätestens um 16.00 Uhr wieder zurück im Schuldorf sein. Wer von den Kindern- und Jugendlichen mitkommen möchte, hat Zeit sich bis zum Montag, den 29.02.2016 verbindlich anzumelden. Dazu bitte die Teilnahmebedingungen sorgfältig lesen und das Anmeldeformular sowie die Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben bei uns in der Oase abgeben. Damit wir den Ausflug durchführen können, müssen sich mindestens acht Kinder anmelden. Bitte geben Sie Ihrem Kind bitte folgenden Betrag für Fahrtkosten und Eintritt am Tag des Ausfluges mit: 10 Euro. Wichtig: An diesem Tag machen wir keine Hausaufgaben mit den Kindern! Bitte geben Sie Ihrem Kind genügend Getränke und ein Taschengeld für ein Getränk in der Bowlingbahn mit. Das Lunchpaket für diesen Tag buchen Sie online beim Agraservice. Falls Sie kein Lunchpaket benötigen, aber regulär für diesen Tag zum Essen angemeldet sind, müssen Sie Ihr Kind vom Essen abmelden. Mit herzlichen Grüßen Ihr Team der GTB Gesamtschule Verbindliche Anmeldung zu m Ausflug zur Bowlingbahn am Montag, 07.03.2016 (bitte deutlich schreiben und ankreuzen) Hiermit melde ich mein Kind……………………………………….. ………………………(Name) verbindlich zum Ausflug am Pädagogischen Tag am 07.03.2016 an. Ich bin tagsüber unter folgender Teefonnummer zu erreichen:……………………………………………………………………….. Falls Ihr Kind nicht regulär in der Ganztagsbetreuung angemeldet ist, tragen Sie hier bitte Ihren Namen und Ihre Adresse ein: Name Erziehungsberechtigter: Straße/Hausnummer:……………………………………………………………………………. Postleitzahl/Ort:………………………………………………………………………………………… Ich bestelle ein Lunchpaket beim Essensanbieter Mein Kind bringt sein Lunchpaket von zu Hause mit Mein Kind darf auf der Rückfahrt an folgender Haltestelle aussteigen und selbstständig nach Hause gehen………………………………………………………. Ich akzeptiere mit meiner Unterschrift die allgemeinen Teilnahmebedingungen für die Ferienbetreuung oder für die Betreuung an schulfreien Tagen des Fördervereines Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstrasse e.V. Ort, Datum:…………………………………….. Unterschrift der Eltern: ……………………………………………………………… 1. Vorsitzender Klaus-Jürgen Hoffie Staatsminister a.D. 2. Vorsitzender Christel Fleischmann Kreisbeigeordneter des Landkreis Darmstadt-Dieburg Schatzmeister Herwarth Brune Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Ferienbetreuung oder für die Betreuung an schulfreien Tagen des Fördervereines Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstrasse e.V. Veranstalter der Ferienbetreuung ist der Förderverein der Internationalen Schule und Preschool am Schuldorf Bergstrasse e.V., c/o Schuldorf Bergstrasse, 64243 Seeheim-Jugenheim §1 Teilnahme (1) Es können alle Mädchen und Jungen der Klassen 1 bis 6 teilnehmen. Die Teilnahmegebühr wird vor der Ferienbetreuung eingezogen. Mit der Anmeldung und dem Eingang der Teilnahmegebühr ist der/die Teilnehmer/in verbindlich angemeldet. Erfolgt keine Abmeldung entsprechend der nachstehenden Regelungen, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. (2) Die Anmeldung kann nur durch die/den Erziehungsberechtigten erfolgen. Dieser bestätigt mit der Versendung des Anmeldeformulars die Richtigkeit der angegebenen Daten. §2 Rücktritt (1) Tritt der/die gemeldete Teilnehmer/in nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Ebenso bei Ausschluss durch schuldhaftes Verhalten der/des Teilnehmers/in. (2) Bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Rücktritt (nur mit ärztlichem Attest) entstehen keine Kosten. Ebenso kann ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt werden. Mit der Absage sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. §3 Krankheiten/ Verletzungen (1) Ich versichere, dass meine Tochter/mein Sohn an keiner meldepflichtigen Krankheit leidet. Sollte vor der Veranstaltung eine Änderung eintreten, verpflichte ich mich, die Leitung davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Eine Informationspflicht besteht bei gesundheitlichen Problemen wie z.B. Diät, Allergien, Medikamenteneinnahme, Hitzeempfindlichkeit, Bewegungseinschränkungen. (2) Es wird gestattet, dass der/die Teilnehmer/in bei kleinen Verletzungen von den Betreuern versorgt werden darf. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektion/ Wundsalbe; Insektenstiche/ Brandsalbe. Erforderlichenfalls dürfen vom Arzt für dringend erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich dringend erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten aufgrund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. (3) Wenn die Veranstaltungsleitung für entstehende Kosten in Vorlage tritt, werden die entstandenen Auslagen von den Erziehungsberechtigten umgehend erstattet. §4 Versicherung (1) Jeder Teilnehmer muss über seine(n) Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung, noch auf dem Hin-/Rückweg durch den Förderverein Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstrasse e.V. kranken- oder haftpflichtversichert. §5 Haftung (1) Mir ist bekannt, dass bei wiederholter, grober Nichtbeachtung der Anordnungen der für die Veranstaltung verantwortlichen Personen meine Tochter/mein Sohn für weitere Veranstaltungen ausgeschlossen werden kann. (2) Für abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände, die meiner Tochter/meinem Sohn gehören, ist mir bewusst, dass keine Haftung übernommen wird. (3) Der Förderverein Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstrasse e.V. haftet nur für Schäden, welche vom Förderverein Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstrasse e.V. oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. (4) Während der Ferienbetreuung oder an schulfreien Tagen sind die Betreuer vom Förderverein Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstrasse e.V. verpflichtet, im Rahmen der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schaden von den Teilnehmern abzuhalten. Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer sind sich bewusst, dass trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen Schäden an Gesundheit oder Eigentum entstehen kann. Die Haftung des Fördervereines Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstrasse e.V. ist insoweit bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. §6 Datenschutz (1) Die im Rahmen der Ferienbetreuung oder an schulfreien Tagen gemachten Fotos und/oder Videoaufnahmen meines Kindes sind unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit des Fördervereines Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstrasse e.V. verwendbar. (Das Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden). 1. Vorsitzender Klaus-Jürgen Hoffie Staatsminister a.D. 2. Vorsitzender Christel Fleischmann Kreisbeigeordneter des Landkreis Darmstadt-Dieburg Schatzmeister Herwarth Brune
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