Verbindliche Anmeldung für die Ganztagsbetreuung am Schuldorf Bergstraße an den schulfreien Tagen für den gymnasialen Schulzweig am 25.5. und 30.5.2016 jeweils von 08.00 bis 16.00 Uhr Hiermit melde ich mein Kind ………………….....................……………………………. verbindlich an: Klasse: ............................... Mein Kind fährt am Mittwoch, den 25.5.2016 Uhr mit in das Basinus-Bad in Bensheim. Mein Kind kann schwimmen und darf uneingeschränkt die Schwimm- und Spielangebote des Basinus-Bades nutzen. Mein Kind ist für diesen Tag regulär zur GTB angemeldet. Mein Kind ist nicht für diesen Tag bzw. in der GTB angemeldet. Ich gebe meinem Kind 3,77 EUR für das Lunchpaket mit. Ich gebe meinem Kind ausreichend Essen und Getränke mit und brauche kein Lunchpaket. Ich gebe meinen Kind einen Unkostenbeitrag von 8,00 € mit. Mein Kind darf um…………..Uhr nach Hause gehen. Mein Kind darf von folgender Haltestelle der Straßenbahn/ des Busses aus selbständig nach Hause gehen: ……………………………………………………………………………………………………………………… Mein Kind geht am Montag, den 30.5.2016 mit zum Grillen in den Playgarden. Mein Kind ist für diesen Tag regulär zur GTB angemeldet. Mein Kind ist nicht für diesen Tag bzw. in der GTB angemeldet. Ich gebe meinem Kind ausreichend Grillgut und Getränke mit. Mein Kind darf um…………..Uhr nach Hause gehen. Ich akzeptiere die allgemeinen Teilnahmebedingungen des Fördervereines Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstraße e.V. Ich bin darüber informiert, dass ich oder eine von mir beauftragte Person, mein Kind abholen muss, wenn es den Aufsichtspersonen nicht Folge leistet. Wenn ich nicht persönlich kommen kann, ist folgende Person beauftragt, mein Kind abzuholen:…………………………………………………. . Ich bin unter folgender Telefonnummer tagsüber erreichbar: ………………......................………………………………. Ort/Datum Unterschrift 1. Vorsitzender Klaus-Jürgen Hoffie Staatsminister a.D. 2. Vorsitzender Christel Fleischmann Kreisbeigeordneter des Landkreis Darmstadt-Dieburg Schatzmeister Herwarth Brune Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Ferienbetreuung oder für die Betreuung an schulfreien Tagen des Fördervereines Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstraße e.V. Veranstalter der Ferienbetreuung ist der Förderverein der Internationalen Schule und Preschool am Schuldorf Bergstraße e.V., c/o Schuldorf Bergstraße, 64243 Seeheim-Jugenheim. §1 Teilnahme (1) Es können alle Mädchen und Jungen der Klassen 1 bis 6 teilnehmen. Die Teilnahmegebühr wird vor der Ferienbetreuung eingezogen. Mit der Anmeldung und dem Eingang der Teilnahmegebühr ist der/die Teilnehmer/in verbindlich angemeldet. Erfolgt keine Abmeldung entsprechend der nachstehenden Regelungen, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. (2) Die Anmeldung kann nur durch die/den Erziehungsberechtigten erfolgen. Dieser bestätigt mit der Versendung des Anmeldeformulars die Richtigkeit der angegebenen Daten. §2 Rücktritt (1) Tritt der/die gemeldete Teilnehmer/in nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Ebenso bei Ausschluss durch schuldhaftes Verhalten der/des Teilnehmers/in. (2) Bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Rücktritt (nur mit ärztlichem Attest) entstehen keine Kosten. Ebenso kann ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt werden. Mit der Absage sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. §3 Krankheiten/ Verletzungen (1) Ich versichere, dass meine Tochter/mein Sohn an keiner meldepflichtigen Krankheit leidet. Sollte vor der Veranstaltung eine Änderung eintreten, verpflichte ich mich, die Leitung davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Eine Informationspflicht besteht bei gesundheitlichen Problemen wie z.B. Diät, Allergien, Medikamenteneinnahme, Hitzeempfindlichkeit, Bewegungseinschränkungen. (2) Es wird gestattet, dass der/die Teilnehmer/in bei kleinen Verletzungen von den Betreuern versorgt werden darf. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektion/ Wundsalbe; Insektenstiche/ Brandsalbe. Erforderlichenfalls dürfen vom Arzt für dringend erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich dringend erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten aufgrund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. (3) Wenn die Veranstaltungsleitung für entstehende Kosten in Vorlage tritt, werden die entstandenen Auslagen von den Erziehungsberechtigten umgehend erstattet. §4 Versicherung (1) Jeder Teilnehmer muss über seine(n) Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung, noch auf dem Hin-/Rückweg durch den Förderverein Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstraße e.V. kranken- oder haftpflichtversichert. §5 Haftung (1) Mir ist bekannt, dass bei wiederholter, grober Nichtbeachtung der Anordnungen der für die Veranstaltung verantwortlichen Personen meine Tochter/mein Sohn für weitere Veranstaltungen ausgeschlossen werden kann. (2) Für abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände, die meiner Tochter/meinem Sohn gehören, ist mir bewusst, dass keine Haftung übernommen wird. (3) Der Förderverein Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstraße e.V. haftet nur für Schäden, welche vom Förderverein Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstraße e.V. oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. (4) Während der Ferienbetreuung oder an schulfreien Tagen sind die Betreuer vom Förderverein Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstraße e.V. verpflichtet, im Rahmen der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schaden von den Teilnehmern abzuhalten. Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer sind sich bewusst, dass trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen Schäden an Gesundheit oder Eigentum entstehen kann. Die Haftung des Fördervereines Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstraße e.V. ist insoweit bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. §6 Datenschutz (1) Die im Rahmen der Ferienbetreuung oder an schulfreien Tagen gemachten Fotos und/oder Videoaufnahmen meines Kindes sind unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit des Fördervereines Internationale Schule und Preschool am Schuldorf Bergstraße e.V. verwendbar. (Das Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden). 1. Vorsitzender Klaus-Jürgen Hoffie Staatsminister a.D. 2. Vorsitzender Christel Fleischmann Kreisbeigeordneter des Landkreis Darmstadt-Dieburg Schatzmeister Herwarth Brune
© Copyright 2024 ExpyDoc