Anmeldung GTB 2016-2017

Ganztagsbetreuung am Schuldorf Bergstraße
Schulzweig: Gymnasium ab Klasse 5
Verbindliche Anmeldung für das Schuljahr 2016/2017
(Wir bitten um Ihre Mithilfe: bitte alle Felder leserlich ausfüllen bzw. ankreuzen und handschriftlich unterschreiben. Danke!)
Daten zum Kind
Hiermit melde ich mein Kind ab dem ..........................................
Ganztagsbetreuung am Schuldorf Bergstraße verbindlich an.
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
KlassenlehrerIn/ Klasse:
Name der
Erziehungsberechtigten:
PLZ:
Ort:
Straße/Nr.:
Telefon: (auch im Notfall erreichbar!)
Mobil:
E-Mail:
Lebensmittelallergie:
Ja ( ) Nein ( )
Wenn ja, welche:
Schweinefleisch:
Ja ( ) Nein ( )
Vegetarier:
Ja ( ) Nein ( )
Allergien:
Ja ( ) Nein ( )
Wenn ja, welche:
Krankheiten:
Ja ( ) Nein ( )
Wenn ja, welche:
Wer ist außer den Eltern abholberechtigt (bitte max. 2 Namen eintragen)?
Name, Vorname, Telefonnummer, Handynummer
1.
2.
1. Vorsitzender
Klaus-Jürgen Hoffie
Staatsminister a.D.
2. Vorsitzender
Christel Fleischmann
Kreisbeigeordneter des Landkreis Darmstadt-Dieburg
Schatzmeister
Herwarth Brune
zu
den
Angeboten
der
Name, Vorname des Kindes
Betreuungszeiten
Die Ganztagsbetreuung des Schuldorfs beinhaltet folgende Angebotsmodule:
 Frühbetreuung von 07:00 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn - maximal bis 9.00 Uhr
 Mittagspausenbetreuung und Hausaufgaben (Lernzeit) in der Zeit von 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Die in der folgenden Tabelle angegebenen Kosten beziehen sich auf die Summe, die für Sie monatlich
anfällt, wenn Sie ein Angebot an einem Wochentag buchen. Wenn Ihr Kind also z.B. dienstags und
donnerstags in die Ganztagsbetreuung gehen soll, entstehen hierfür monatliche Kosten von 44,00 €.
Bitte kreuzen Sie die Wochentage an, an denen Sie für Ihr Kind für die Frühbetreuung und/oder die
Langbetreuung anmelden möchten.
*) Die Langbetreuung plus kann nur angeboten werden, wenn mindestens 5 Kinder für dieses Modul
angemeldet sind.
Bitte kreuzen Sie die Wochentage an, an denen Ihr Kind die Betreuung besuchen soll:
Angebot
Frühbetreuung inkl. Frühstück
Hausaufgabenbetreuung
(Lernzeit)
mtl. Kosten
pro
Wochentag
10,00 €
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donners
tag
Freitag
22,00 €
Mittagessen
o
Mein Kind ist zum beim der Firma Agrarservice Starkenburg GmbH angemeldet.
o
Mein Kind ist nicht zum Mittagessen angemeldet, ich sorge für eine ausreichende Verpflegung.
Mit meiner Unterschrift akzeptiere/n ich/wir die Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen.
Ort, Datum
Unterschrift des / der
Erziehungsberechtigten
Name des / der Erziehungsberechtigten
in Druckbuchstaben
1. Vorsitzender
Klaus-Jürgen Hoffie
Staatsminister a.D.
2. Vorsitzender
Christel Fleischmann
Kreisbeigeordneter des Landkreis Darmstadt-Dieburg
Schatzmeister
Herwarth Brune
Name, Vorname des Kindes
Einverständniserklärung Bildfreigabe
Wir möchten möglichst umfassend über die Ganztagsbetreuung informieren können. Deshalb portraitieren
wir mitunter fotografisch, filmisch oder mit Tonaufnahmen unsere Schüler während der Lernzeit oder bei
Veranstaltungen. Für die Veröffentlichung dieses Bild, Film- oder Tonmaterials auf unserer Homepage, auf
Flyern oder Plakaten, möchten wir im Vorfeld um Ihr schriftliches Einverständnis bitten, um sicher zu
stellen, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sollten Sie mit der Veröffentlichung des Bild-,
Film- und Tonmaterials Ihres Kindes einverstanden sein, füllen Sie bitte die untenstehende
Einverständniserklärung aus und geben diese bei Frau Mergenthaler ab.
Ich/Wir bin/sind mit der Veröffentlichung von Bildaufnahmen meines Kindes auf der Homepage des
Schuldorfs Bergstraße, in Informationsbroschüren, auf Informationsveranstaltungen, auf Plakaten o. ä.
einverstanden und übertrage dazu dem Schuldorf Bergstraße alle Nutzungsrechte ohne zeitliche
Begrenzung. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte wird ausgeschlossen.
Ort, Datum
Unterschrift des / der
Erziehungsberechtigten
Name des / der Erziehungsberechtigten
in Druckbuchstaben
Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige ich den Förderverein Internationale Schule und Preschool e.V., Zahlungen von meinem
Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Förderverein
Internationale Schule und Preschool e.V. auf meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen./
Sollte die Lastschrift nicht erfolgreich sein, weil das angegebene Konto nicht ausreichend gedeckt ist, ist der
Verein berechtigt, die hierfür anfallenden Kosten zuzüglich einer Gebühr von 1,- € in Rechnung zu stellen
und mit dem fälligen Betrag einzuziehen.
Dieses Lastschriftmandat wird durch unsere Gläubigeridentifikationsnummer DE10ZZZ00000356652
gekennzeichnet und künftig bei allen Lastschrifteinzügen angegeben.
Name der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers
IBAN
BIC
Name der Bank
Ort, Datum
Unterschrift eines Verfügungsberechtigten
1. Vorsitzender
Klaus-Jürgen Hoffie
Staatsminister a.D.
2. Vorsitzender
Christel Fleischmann
Kreisbeigeordneter des Landkreis Darmstadt-Dieburg
Schatzmeister
Herwarth Brune
Anmelde-/ Teilnahmebedingungen
für das Betreuungsangebot am Schuldorf Bergstraße
Trägerverein: Förderverein Internationale Schule und Preschool e.V.
1.
Die Betreuung findet an Unterrichtstagen statt, sowie an Tagen, an denen der Unterricht aus pädagogischorganisatorischen Gründen ausfällt (z.B. „Pädagogische Tage“). Sie findet nicht an Feiertagen und
beweglichen Ferientagen statt.
7.
Die Kinder, die an der Betreuung teilnehmen, sind an allen Unterrichtstagen über die
Schülerunfallversicherung bei der Unfallkasse Hessen unfallversichert. Die Versicherung beinhaltet den Weg
zur Betreuung und von der Betreuung nach Hause (Schulweg) sowie die Zeit der Betreuung selbst. Eine
Sachversicherung besteht beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände (GVV,
Postfach 5725, 65047 Wiesbaden).
8.
Die Gebühren sind stets für einen vollen Kalendermonat zu zahlen.
Die anfallende Kostenbeteiligung wird an zwölf Monaten im Jahr (1. August bis 31. Juli) von dem Konto
abgebucht, für das die Erziehungsberechtigten dem Förderverein Internationale Schule und Preschool e.V.
die schriftliche Erlaubnis erteilt haben. Krankheitstage und Klassenfahrten werden nicht herausgerechnet.
Die Abbuchung erfolgt im Voraus für den laufenden Monat, spätestens bis zum 5. Werktag. Sollte eine
Abbuchung zurückgebucht werden (z.B. weil das Konto nicht ausreichend gedeckt war), werden den
Erziehungsberechtigten die entstehenden Kosten zuzüglich einer Gebühr von 1,- € berechnet. Bei
erheblicher Säumigkeit kann der Förderverein Internationale Schule und Preschool e.V. das Kind
vorübergehend oder endgültig von der Betreuung ausschließen.
9.
Eine Kündigung und Reduzierung der Betreuungszeit durch die Erziehungsberechtigten ist mit einer Frist
von 4 Wochen zum Ende des Schulhalbjahres (31.1.) möglich.
Zubuchungen und Umbuchungen der Betreuungszeiten sind bei vorhandenen Plätzen jederzeit möglich. Bei
Umbuchungen im laufenden Schulhalbjahr wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 3,00 EUR pro Kind
berechnet.
Mit dem Ende des Schuljahres (31.7.) läuft der Betreuungsvertrag aus. Im neuen Schuljahr muss eine
erneute Anmeldung erfolgen. Alle Änderungen müssen schriftlich erfolgen.
Bewegliche Ferientage sowie Schulschließungen an denen keine Betreuung stattfindet, werden Ihnen
rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben.
2.
Betreut werden die Kinder, für die eine konkrete und vollständige Anmeldung vorliegt und die vor bzw. nach
dem Vormittagsunterricht oder an Pädagogischen Tagen in der Betreuung erscheinen. Die Ankunft der
Kinder wird in einer Liste vermerkt.
Wenn Sie Ihr Kind angemeldet haben, besteht Anwesenheitspflicht. Sollte Ihr Kind nicht an der Betreuung
teilnehmen können, informieren Sie bitte rechtzeitig das Team der Betreuung der weiterführenden Schule.
3.
Die Aufnahme der Kinder in das Betreuungsangebot erfolgt im Normalfall zu Beginn eines Schuljahres
(1.8.). Eine Aufnahme von Kindern während des Schuljahres ist bei freien Plätzen jederzeit möglich. Ein
Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
4.
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem
Betreuungsteam und zur aktiven Teilnahme an Einzelgesprächen und Elternabenden. Sie erklären ihr
Einverständnis mit eventuellen pädagogischen Fachgesprächen zwischen den Lehrkräften der Schule und
den pädagogischen Mitarbeiter/innen der Betreuung.
5.
6.
Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten bei dem Kind oder in der häuslichen Gemeinschaft
des Kindes sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, dies unverzüglich dem Betreuungsteam mitzuteilen.
Für die Zeit des Auftretens einer ansteckenden Krankheit bei dem Kind ist eine Teilnahme an der Betreuung
nicht möglich. Die Betreuung ist berechtigt, ein Attest einzufordern, das die Genesung von einer
ansteckenden Krankheit bestätigt. Eine Kostenübernahme für das Attest erfolgt nicht.
Wenn ein Kind, zu spät von der Betreuung abgeholt wird, ist der Förderverein Internationale Schule und
Preschool e.V. berechtigt, den Erziehungsberechtigten den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand
mit 3,- EUR pro angefangenen 5 Minuten in Rechnung zu stellen und gemeinsam mit dem monatlich fälligen
Betrag abzubuchen.
Wenn ein Kind unentschuldigt nicht zur Betreuung erscheint, ist der Förderverein Internationale Schule und
Preschool e.V. berechtigt, den Erziehungsberechtigten den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand
mit 5,- EUR pro getätigten Anruf in Rechnung zu stellen und gemeinsam mit dem monatlich fälligen Betrag
abzubuchen.
Kurzfristige Betreuung (außerhalb einer regulären Anmeldung) ist auf schriftliche Anfrage und bei freien
Kapazitäten möglich. Die Kosten werden mit 5,00 EUR pro Tag (tatsächlich in Anspruch genommene
Betreuungsleistung, unabhängig des Moduls) in Rechnung gestellt. Für ausreichend Verpflegung muss
gesorgt seitens der Eltern werden.
Eine Kündigung des Betreuungsverhältnisses durch den Förderverein Internationale Schule und Preschool
e.V. ist bei Wegfallen der öffentlichen Fördermittel mit einer Frist von 4 Wochen, bei Säumigkeit oder aus
schwerwiegenden pädagogischen Gründen auch ohne Frist möglich.
Ferienbetreuung
10.
In 3 Wochen der Schulferien findet eine Ferienbetreuung statt (jeweils die letzte Woche in den Oster-,
Herbst- und Weihnachtsferien). Für die Ferienbetreuung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, eine
Abrechnung erfolgt separat. Informationen zur Ferienbetreuung gehen Ihnen rechtzeitig vor Ferienbeginn
zu.
Kontaktpersonen
Pädagogische Fragen:
Ziva Mergenthaler
(Für allgemeine Anfragen und Krankmeldungen)
06257 97 03 71 und 0163 3335504 (Lernzeit), [email protected]
Verwaltung Trägerverein:
Ina Mallon
(Für Fragen zur Abrechnung, An- und Abmeldungen, täglich 9:00 bis 14:00 Uhr)
06257 / 97 03 78, [email protected]
1. Vorsitzender
Klaus-Jürgen Hoffie
Staatsminister a.D.
2. Vorsitzender
Christel Fleischmann
Kreisbeigeordneter des Landkreis Darmstadt-Dieburg
Schatzmeister
Herwarth Brune