Landratsamt Regen Umweltamt Landratsamt Regen, Poschetsrieder Straße 16, 94209 Regen Sachbearbeiter: Zimmer Nr.: Telefon: Fax: E-Mail: Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Michaela Hofherr-Probst/Lisa Kagerbauer 214/215 09921 601-206/205 09921 97002-307 [email protected] [email protected] Unser Zeichen / Unsere Nachricht vom 33-641-02 Datum Vollzug des Bayer. Naturschutzgesetzes und des Bayer. Wassergesetzes; Voraussetzungen für die Genehmigungsfreiheit eines Fischteiches oder einer Teichanlage Anlage: Merkblatt „Betriebsauflagen“ Formblatt Anzeige Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr, es bestehen folgende Voraussetzungen für die Genehmigungsfreiheit bei einem Fischteich bzw. bei einer Teichanlage: 1. Wasserfläche aller Teiche insgesamt kleiner als 300 m², Teich an keiner Stelle tiefer als 2 m 2. keine Entnahme aus dem Grundwasser (Quellen, Brunnen), keine Verbindung der Teiche mit dem Grundwasser 3. Ausleitung und Einleitung (nur mit Rohr!) aus einem oberirdischen Gewässer nur im Rahmen des Eigentümer- oder Anliegergebrauchs (keine Beeinträchtigung anderer und des Wasserhaushalts, keine wesentliche, merkbare Verminderung der Wasserführung, kein Aufstau im Gewässer). Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die zulässige Entnahmemenge beim Wasserwirtschaftsamt Deggendorf (Technische Gewässeraufsicht), Tel. 09 91/25 04-0 4. keine Veränderung innerhalb eines mindestens 5m breiten Streifens entlang des Baches (z. B. durch Aufschüttungen, Damm) 5. keine Beanspruchung oder Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken, z. B. durch Stauwasser/Sickerwasser usw. 6. keine Inanspruchnahme von geschützten Feuchtflächen und kartierten Biotopen, Dienstgebäude Hauptsitz Gesundheitsamt Veterinäramt/Verbraucherschutz Regen Poschetsrieder Straße 16 Postfach 12 20 Guntherstraße 12 Bergstraße 10 94209 Regen 94202 Regen 94209 Regen 94209 Regen Telefon 09921 601-0 Fax 09921 601-100 09921 601-420 09921 601-450 09921 601-403 09921 601-400 Internet www.landkreis-regen.de [email protected] www.arberland.de Konto Sparkasse Regen Nr. 2030 BLZ 741 514 50 IBAN: DE15 7415 1450 0000 002030 SWIFT-BIC: BYLADEM1REG 7. Lage nicht im Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“, Bitte erkundigen Sie sich bezüglich der Ziffern 6 und 7 bei der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Regen, Tel. 0 99 21/6 01-0 8. keine Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses 9. Lage nicht im Wasserschutzgebiet 10. Aufschüttung (Damm) oder Abgrabung weniger als 2 m, 11. keine baulichen Anlagen wie Zäune, Hütten, usw., 12. es besteht kein Anspruch auf Entschädigungen bei Schäden durch fischfressende Tierarten wie Fischotter, Graureiher, usw. Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, bedarf die Anlage einer behördlichen Genehmigung, Erlaubnis oder Gestattung. Die erforderlichen Unterlagen hierfür sind aus der Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) zu entnehmen. Hinweis: Beachten Sie die Empfehlungen für eine teichwirtschaftlich sinnvolle Nutzung auf beiliegendem Merkblatt! Dem Landratsamt Regen ist spätestens 1 Monat vor Beginn der Arbeiten die Lage und Größe der Teichanlage mitzuteilen (siehe beiliegendes Formblatt). Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Hofherr-Probst/Kagerbauer MERKBLATT Folgende a l l g e m e i n e G r u n d s ä t z e sind aus fischereifachlicher Sicht zu beachten: 1. Die Durchgängigkeit des Fließgewässers muss erhalten bleiben 2. Ablassbarkeit und Trockenlegbarkeit der Teiche ist zu gewährleisten 3. Mindestabstand von 20-facher Nutzungsstrecke zwischen Teichanlagen verschiedener Besitzer Für eine teichwirtschaftlich sinnvolle Nutzung empfiehlt die Fachberatung für Fischerei Folgendes: - Forellenteiche: Gewässer: MNQ mindestens 10 l/s oder 2 km² Einzugsgebiet Wasserentnahme: max. ¼ MNQ Wasseraustausch im Teich: mindestens 1x in 48 Std., günstig 2-3x in 24 Std. - Karpfenteiche: Gewässer: MNQ mindestens 5 l/s oder 1 km² Einzugsgebiet Wasserentnahme: max. 1 l/s pro 1 Hektar Teichwasserfläche zum Ausgleich von Verlusten durch Verdunstung bzw. max. 30% des Abflusses zur Befüllung des Teiches Wasserfläche: mindestens 500 m² je Teich Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Teichwirtschaft nach guter fachlicher Praxis sind folgende B e t r i e b s a u f l a g e n zu beachten: 1. Die zulässige Wasserentnahme darf nicht überschritten werden. 2. Die freie Tierwanderung der wassergebundenen Lebewesen ist immer zu gewährleisten. 3. Entnahme- und Auslaufbauwerke sind so zu gestalten und zu betreiben, dass ein Überwechseln der Fische aus dem Vorfluter in die Teichanlage und umgekehrt verhindert wird. 4. Beim Entleeren der Teichanlage dürfen dem Vorfluter kein Schlamm und kein schädlicher Wasserschwall zufließen. Das Absenken ist zu unterbrechen, sobald die Fische etwa abgelagerten Schlamm stark aufrühren (Sichttiefe unter 10 cm). Erst nach dem Abfischen (mit Netzen) und wieder klarer gewordenem Wasser (Sichttiefe über 25 cm) dürfen die Teiche vollends entleert werden. Das schlammhaltige Entleerungswasser ist zu entnehmen (z. B. mit Schlammpumpe oder Vakuumfass) und landwirtschaftlich zu verwerten. 5. Giftig wirkende, zur medikamentösen Behandlung der Fische oder zur Vernichtung von unerwünschten Pflanzen oder Tieren verwendete Stoffe dürfen nicht in Mengen, die den Fischbestand, die Pflanzen und Kleintiere des Vorfluters oder die Fischkonsumenten gefährden, abgeführt werden. 6. Nicht gehalten werden dürfen: Gebietsfremde Fische und Krebse, Fische aus verseuchten Betrieben oder Gebieten und in der Salmonidenregion die Arten Hecht, Flussbarsch und Aal. 7. Beim Auftreten von Fischkrankheiten darf die Teichanlage ohne vorherige Desinfektion nicht abgelassen werden. Die Bekämpfung der Krankheit und ggf. Die Desinfektion ist nach Anleitung der zuständigen Fachstellen durchzuführen. Verendete Fische sind unschädlich (Tierkörperverwertung) zu beseitigen. Abschwemmen oder Einwerfen der kranken Fische in den Vorfluter oder in andere Gewässer ist verboten. ………………………….. Name …………………………. Straße …………………………. PLZ Wohnort An das Landratsamt Regen Poschetsrieder Str. 16 94209 Regen Anzeige für die Errichtung eines genehmigungsfreien Teichs Der Teich liegt auf dem Grundstück Flur-Nr. ……….. der Gemarkung ………………………. Der Teich wird mit einer Wasserfläche von …… m² errichtet. Zur Speisung des Teiches sollen ……. l/s aus …………………………………………… entnommen werden. Die Teichnutzung erfolgt mit folgenden Fischarten: ( ) Forellen ( ) Karpfen ( ) Sonstiges: ……………………………………………………………………… Nachbargrundstücke werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. …………………………………. ……...……..……………………… Ort, Datum Unterschrift
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