genehmigungsfreie Teiche

Landratsamt Regen
Umweltamt
Landratsamt Regen, Poschetsrieder Straße 16, 94209 Regen
Sachbearbeiter:
Zimmer Nr.:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom
Michaela Hofherr-Probst/Lisa Kagerbauer
214/215
09921 601-206/205
09921 97002-307
[email protected]
[email protected]
Unser Zeichen / Unsere Nachricht vom
33-641-02
Datum
Vollzug des Bayer. Naturschutzgesetzes und des Bayer. Wassergesetzes;
Voraussetzungen für die Genehmigungsfreiheit eines Fischteiches oder einer Teichanlage
Anlage: Merkblatt „Betriebsauflagen“
Formblatt Anzeige
Sehr geehrte Dame,
Sehr geehrter Herr,
es bestehen folgende Voraussetzungen für die Genehmigungsfreiheit bei einem Fischteich bzw. bei
einer Teichanlage:
1.
Wasserfläche aller Teiche insgesamt kleiner als 300 m², Teich an keiner Stelle tiefer als 2 m
2.
keine Entnahme aus dem Grundwasser (Quellen, Brunnen), keine Verbindung der Teiche mit
dem Grundwasser
3.
Ausleitung und Einleitung (nur mit Rohr!) aus einem oberirdischen Gewässer nur im Rahmen
des Eigentümer- oder Anliegergebrauchs (keine Beeinträchtigung anderer und des
Wasserhaushalts, keine wesentliche, merkbare Verminderung der Wasserführung, kein
Aufstau im Gewässer).
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die zulässige Entnahmemenge beim Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
(Technische Gewässeraufsicht), Tel. 09 91/25 04-0
4.
keine Veränderung innerhalb eines mindestens 5m breiten Streifens entlang des Baches (z. B.
durch Aufschüttungen, Damm)
5.
keine Beanspruchung oder Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken, z. B. durch
Stauwasser/Sickerwasser usw.
6.
keine Inanspruchnahme von geschützten Feuchtflächen und kartierten Biotopen,
Dienstgebäude
Hauptsitz
Gesundheitsamt
Veterinäramt/Verbraucherschutz
Regen
Poschetsrieder Straße 16
Postfach 12 20
Guntherstraße 12
Bergstraße 10
94209 Regen
94202 Regen
94209 Regen
94209 Regen
Telefon
09921 601-0
Fax
09921 601-100
09921 601-420 09921 601-450
09921 601-403 09921 601-400
Internet
www.landkreis-regen.de
[email protected]
www.arberland.de
Konto
Sparkasse Regen Nr. 2030 BLZ 741 514 50
IBAN: DE15 7415 1450 0000 002030
SWIFT-BIC: BYLADEM1REG
7.
Lage nicht im Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“,
Bitte erkundigen Sie sich bezüglich der Ziffern 6 und 7 bei der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Regen,
Tel. 0 99 21/6 01-0
8.
keine Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses
9.
Lage nicht im Wasserschutzgebiet
10.
Aufschüttung (Damm) oder Abgrabung weniger als 2 m,
11.
keine baulichen Anlagen wie Zäune, Hütten, usw.,
12.
es besteht kein Anspruch auf Entschädigungen bei Schäden durch fischfressende Tierarten
wie Fischotter, Graureiher, usw.
Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, bedarf die Anlage einer behördlichen Genehmigung,
Erlaubnis oder Gestattung. Die erforderlichen Unterlagen hierfür sind aus der Verordnung
über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) zu entnehmen.
Hinweis:
Beachten Sie die Empfehlungen für eine teichwirtschaftlich sinnvolle Nutzung auf
beiliegendem Merkblatt!
Dem Landratsamt Regen ist spätestens 1 Monat vor Beginn der Arbeiten die Lage und Größe der
Teichanlage mitzuteilen (siehe beiliegendes Formblatt).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hofherr-Probst/Kagerbauer
MERKBLATT
Folgende a l l g e m e i n e G r u n d s ä t z e sind aus fischereifachlicher Sicht zu beachten:
1. Die Durchgängigkeit des Fließgewässers muss erhalten bleiben
2. Ablassbarkeit und Trockenlegbarkeit der Teiche ist zu gewährleisten
3. Mindestabstand von 20-facher Nutzungsstrecke zwischen Teichanlagen verschiedener
Besitzer
Für eine teichwirtschaftlich sinnvolle Nutzung empfiehlt die Fachberatung für Fischerei
Folgendes:
-
Forellenteiche:
Gewässer: MNQ mindestens 10 l/s oder 2 km² Einzugsgebiet
Wasserentnahme: max. ¼ MNQ
Wasseraustausch im Teich: mindestens 1x in 48 Std., günstig 2-3x in 24 Std.
-
Karpfenteiche:
Gewässer: MNQ mindestens 5 l/s oder 1 km² Einzugsgebiet
Wasserentnahme: max. 1 l/s pro 1 Hektar Teichwasserfläche zum Ausgleich von Verlusten
durch Verdunstung bzw. max. 30% des Abflusses zur Befüllung des Teiches
Wasserfläche: mindestens 500 m² je Teich
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Teichwirtschaft nach guter fachlicher Praxis sind folgende
B e t r i e b s a u f l a g e n zu beachten:
1. Die zulässige Wasserentnahme darf nicht überschritten werden.
2. Die freie Tierwanderung der wassergebundenen Lebewesen ist immer zu gewährleisten.
3. Entnahme- und Auslaufbauwerke sind so zu gestalten und zu betreiben, dass ein
Überwechseln der Fische aus dem Vorfluter in die Teichanlage und umgekehrt verhindert
wird.
4. Beim Entleeren der Teichanlage dürfen dem Vorfluter kein Schlamm und kein schädlicher
Wasserschwall zufließen. Das Absenken ist zu unterbrechen, sobald die Fische etwa
abgelagerten Schlamm stark aufrühren (Sichttiefe unter 10 cm). Erst nach dem Abfischen
(mit Netzen) und wieder klarer gewordenem Wasser (Sichttiefe über 25 cm) dürfen die
Teiche vollends entleert werden.
Das schlammhaltige Entleerungswasser ist zu entnehmen (z. B. mit Schlammpumpe oder
Vakuumfass) und landwirtschaftlich zu verwerten.
5. Giftig wirkende, zur medikamentösen Behandlung der Fische oder zur Vernichtung von
unerwünschten Pflanzen oder Tieren verwendete Stoffe dürfen nicht in Mengen, die den
Fischbestand, die Pflanzen und Kleintiere des Vorfluters oder die Fischkonsumenten
gefährden, abgeführt werden.
6. Nicht gehalten werden dürfen: Gebietsfremde Fische und Krebse, Fische aus verseuchten
Betrieben oder Gebieten und in der Salmonidenregion die Arten Hecht, Flussbarsch und Aal.
7. Beim Auftreten von Fischkrankheiten darf die Teichanlage ohne vorherige Desinfektion nicht
abgelassen werden. Die Bekämpfung der Krankheit und ggf. Die Desinfektion ist nach
Anleitung der zuständigen Fachstellen durchzuführen. Verendete Fische sind unschädlich
(Tierkörperverwertung) zu beseitigen. Abschwemmen oder Einwerfen der kranken Fische in
den Vorfluter oder in andere Gewässer ist verboten.
…………………………..
Name
………………………….
Straße
………………………….
PLZ Wohnort
An das
Landratsamt Regen
Poschetsrieder Str. 16
94209 Regen
Anzeige für die Errichtung eines genehmigungsfreien Teichs
Der Teich liegt auf dem Grundstück Flur-Nr. ……….. der Gemarkung ……………………….
Der Teich wird mit einer Wasserfläche von …… m² errichtet.
Zur Speisung des Teiches sollen ……. l/s aus …………………………………………… entnommen
werden.
Die Teichnutzung erfolgt mit folgenden Fischarten:
( ) Forellen
( ) Karpfen
( ) Sonstiges: ………………………………………………………………………
Nachbargrundstücke werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt.
………………………………….
……...……..………………………
Ort, Datum
Unterschrift