Die Teiche sind als Naturbadegewässer gewidmet, d.h. der Zustand ist natürlichen Schwankungen unterworfen; Die Nutzung der Teiche kann nur unter diesem Gesichtspunkt stattfinden und beinhaltet das Mietverhältnis die Nutzung für Mieter und deren Besucher auch nur die Nutzung in diesem Rahmen; Nach zugrundeliegenden Rechtsvorschriften, z.B. dem gültigen Wasserrechtsbescheid, wird 2 mal jährlich eine Teichwasseruntersuchung durchgeführt - nach hygienischen, biologischen und physikalischen Kriterien; Für biologisches Gewässermanagement im Sinne der Erhaltung eines bestmöglichen Zustandes ist seit mehreren Jahren ein zertifiziertes und von der WR-Behörde anerkanntes Zivilingenieurbüro engagiert, das die Teiche hinsichtlich Fisch- und Wasserpflanzenbestand überwacht und geeignete bzw. notwendige Maßnahmen vorschlägt und durchführt; Nach Konsultation und Beurteilung dieser Fachleute ergab sich Folgendes: Der Wasserpflanzenbestand auf Teich III im Jahresverlauf 2015 war eine Folge der Witterungsverhältnisse und der Einflüsse angrenzender Uferbereiche. Sowohl nach Meinung der Biologen als auch aus unserer Sicht befindet sich der Umfang der Pflanzen im Rahmen der natürlichen längerfristigen Schwankungsbreite, beeinflusst allerdings auch vom Eintrag biogener Stoffe aus den unmittelbar angrenzenden Uferzonen (der Parzellen); das Ausmaß wurde als normal und in keiner Weise Besorgnis erregend bezeichnet; Eingriffe in die Teichbiologie (Entfernung der Wasserpflanzen) allerdings sollten aus mittelund längerfristigen Überlegungen nur äußerst kleinflächig und schonend erfolgen. Sowohl die Platzwarte als auch die Vermieter haben entsprechend reagiert und örtlich den Badebetrieb störenden Bestand vorsichtig reduziert; In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, das Schreiben der Firma SYSTEMA vom Sommer 2015 (bekannt gemacht in den Anschlagkästen, ersichtlich auch im Link), genau zu lesen und zu beachten! Zusammenfassend kann gesagt werden, daß Wasserpflanzen, jedenfalls in Teich III, zwar stellenweise sichtbar vermehrt gegenüber dem Vorjahr aufgetreten sind, die Nutzung des Badeteiches dadurch allerdings weitestgehend unbeeinflusst blieb . Von einer massiven Beeinträchtigung der Möglichkeit zu Baden kann aber in keinem Fall die Rede sein und war eine Mietzins mindernde Nutzungseinschränkung somit nicht gegeben, zumal alle angebrachten, notwendigen und zulässigen Maßnahmen ergriffen worden waren.
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