Die Teiche sind als Naturbadegewässer gewidmet, d.h. der Zustand

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Die Teiche sind als Naturbadegewässer gewidmet, d.h. der Zustand ist natürlichen
Schwankungen unterworfen;
Die Nutzung der Teiche kann nur unter diesem Gesichtspunkt stattfinden und beinhaltet das
Mietverhältnis die Nutzung für Mieter und deren Besucher auch nur die Nutzung in diesem
Rahmen;
Nach zugrundeliegenden Rechtsvorschriften, z.B. dem gültigen Wasserrechtsbescheid, wird 2
mal jährlich eine Teichwasseruntersuchung durchgeführt - nach hygienischen, biologischen
und physikalischen Kriterien;
Für biologisches Gewässermanagement im Sinne der Erhaltung eines bestmöglichen
Zustandes ist seit mehreren Jahren ein zertifiziertes und von der WR-Behörde anerkanntes
Zivilingenieurbüro engagiert, das die Teiche hinsichtlich Fisch- und Wasserpflanzenbestand
überwacht und geeignete bzw. notwendige Maßnahmen vorschlägt und durchführt;
Nach Konsultation und Beurteilung dieser Fachleute ergab sich Folgendes:
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Der Wasserpflanzenbestand auf Teich III im Jahresverlauf 2015 war eine Folge der
Witterungsverhältnisse und der Einflüsse angrenzender Uferbereiche.
Sowohl nach Meinung der Biologen als auch aus unserer Sicht befindet sich der Umfang der
Pflanzen im Rahmen der natürlichen längerfristigen Schwankungsbreite, beeinflusst allerdings
auch vom Eintrag biogener Stoffe aus den unmittelbar angrenzenden Uferzonen (der
Parzellen); das Ausmaß wurde als normal und in keiner Weise Besorgnis erregend
bezeichnet;
Eingriffe in die Teichbiologie (Entfernung der Wasserpflanzen) allerdings sollten aus mittelund längerfristigen Überlegungen nur äußerst kleinflächig und schonend erfolgen.
Sowohl die Platzwarte als auch die Vermieter haben entsprechend reagiert und örtlich den
Badebetrieb störenden Bestand vorsichtig reduziert;
In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, das Schreiben der Firma SYSTEMA
vom Sommer 2015 (bekannt gemacht in den Anschlagkästen, ersichtlich auch im Link),
genau zu lesen und zu beachten!
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß Wasserpflanzen, jedenfalls in Teich III, zwar
stellenweise sichtbar vermehrt gegenüber dem Vorjahr aufgetreten sind, die Nutzung des Badeteiches
dadurch allerdings weitestgehend unbeeinflusst blieb .
Von einer massiven Beeinträchtigung der Möglichkeit zu Baden kann aber in keinem Fall die Rede
sein und war eine Mietzins mindernde Nutzungseinschränkung somit nicht gegeben, zumal alle
angebrachten, notwendigen und zulässigen Maßnahmen ergriffen worden waren.