Fische vor der Hitze gerettet

Lokal 5
Samstag, 18. Juli 2015
Fische vor der Hitze gerettet
Der Fischereiverein Werdenberg sorgt sich um die Gesundheit der Fische: Wegen der langanhaltenden hohen Temperaturen droht ihnen in
manchen Gewässern der Region der Tod. Gestern wurden Tiere aus dem «Toldo-Weiher» im Glat in Sevelen gerettet.
abgeschöpft werden. Nach einigen Sekunden kommen die
Fische wieder zu sich», erklärt
Schwendener das Verfahren und
ergänzt: «Mit dieser Methode
können wir rund 90 Prozent aller
Fische einfangen». Um auf diese
Art fischen zu dürfen, ist eine
Spezialausbildung sowie eine
Bewilligung des Kantons nötig.
Die von den Fachleuten
des FV Werdenberg gefangenen
Bachforellen werden danach in
vereinseigene Gewässer, die
genügend Wasser führen, umgesiedelt.
CORINNE HANSELMANN
SEVELEN/REGION. Der Geschiebesammler im Glat in Sevelen ist zu
Dreiviertel voll, wodurch die
Wassertiefe nur noch rund einen
halben Meter beträgt. Durch die
hohen Temperaturen in den vergangenen Wochen hat sich das
Wasser auf fast 24 Grad erwärmt.
«Wäre das Gewässer tiefer, würden sich die Fische nun ins kühlere Wasser in der Tiefe zurückziehen»,
erklärt
Christian
Schwendener, GewässerschutzObmann des Fischereivereins FV
Werdenberg. Doch diese Möglichkeit haben die Fische nicht.
Weitere Gewässer folgen
Wasser droht umzukippen
Durch den Abbau von organischem Material wie Laub am
Grund des Sammlers steigen
Faulgase auf. Wenn Frischwasser
zufliesst, stellen diese kein Problem dar. Aber: «Der Saarkanal,
der den Sammler normalerweise
mit Wasser versorgt, ist zurzeit
beinahe ausgetrocknet», so
Schwendener. Verbunden mit
der Tatsache, dass das Wasser
mit 24 Grad sehr warm ist, wird
dadurch der Sauerstoffgehalt im
noch vorhandenen Wasser je
länger je niedriger, und das Wasser droht umzukippen. In diesem Falle würden die Fische
durch Sauerstoffmangel sterben.
Deshalb entschied der FV Werdenberg, jetzt zu handeln und
möglichst viele Fische zu retten.
Bilder: Corinne Hanselmann
Mit Strom, der durchs Wasser geleitet wird, werden die Fische leicht betäubt. So können sie abgeschöpft und umgesiedelt werden.
Fisch-Rettung
Kritische Gewässer
dem Verein melden
Abfischen mit Hilfe von Strom
«Mit dem Pontonierfahrverein
Buchs haben wir einen guten
Partner gefunden, um Boote fürs
Ausfischen zu mieten», sagt
Schwendener. Mit Gleichstrom,
der mit einer Anode durch das
Wasser geleitet wird, werden die
Fische leicht betäubt. «Sie gelangen dadurch an die Wasseroberfläche und können vom Boot aus
«Solange das Wetter so heiss
und trocken bleibt, müssen die
Gewässer in der Region Werdenberg weiterhin gut im Auge
behalten und wenn nötig ausgefischt werden», so der Gewässerschutz-Obmann. Als nächstes
stehe nun der Röllbach in Buchs
an.
Ergiebige Regenfälle oder
deutlich niedrigere Temperaturen sind zumindest bis Mitte
nächster Woche nicht in Sicht –
die Situation für die Fische bleibt
angespannt.
Auch beim Abfluss wurden Bachforellen gefischt.
Vanilleduft Kaktus erblühte
Die Elektrofischerei setzt eine Ausbildung voraus.
Der Fischereiverein Werdenberg bittet die Bevölkerung
um Mithilfe: Wer sieht, dass
bei einem Weiher kein Frischwasser mehr zufliesst, wenn
sich Fische häufig an der
Oberfläche aufhalten, um
atmen zu können, oder wenn
sogar schon einige Fische tot
sind, soll dies dem FV Werdenberg melden. Kontakte
unter www.fv-werdenberg.ch.
Gesetzeslücke schnell geschlossen
Im Herbst vergangenen Jahres wurde die gängige Praxis beim Führerscheinentzug von Liechtensteinern
in der Schweiz als unzulässig erklärt. Ab 1. August tritt nun eine neue Regelung in Kraft.
STEPHAN AGNOLAZZA
VADUZ/BERN. Wer betrunken sein
Auto lenkt und im schlimmsten
Fall noch einen Unfall verursacht, der sieht sein Billett auf
lange Zeit nicht mehr. Gleich
geht es all jenen, welche mit
deutlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werden. Oder wer
unter Drogeneinfluss steht. Die
Liste der Vergehen, welche einen
Führerscheinentzug zur Folge
haben, liesse sich verlängern. In
der Schweiz sieht es für Liechtensteiner (noch) etwas anders
aus.
Zweimal Führerschein entzogen
Bild: Monika Keller-Müller
In einer Nacht haben sich 11 Blüten der Königin der Nacht
geöffnet und einen überwältigenden Vanilleduft ausgeströmt. Am Morgen waren die Blüten wieder schlaff.
Rückblende: Ein Liechtensteiner Autofahrer wurde auf
der Schweizer Autobahn mit
einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h geblitzt – eine
nach Schweizer Recht schwere
Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Dazu kam,
dass der besagte Raser kein unbeschriebenes Blatt war: Bereits
in den beiden Jahren zuvor wurde ihm zweimal der Führerschein wegen Geschwindigkeitsübertretungen entzogen. Der
Fall nahm seinen normalen Lauf.
Die zuständige Kantonspolizei
informierte die Liechtensteiner
Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
über den Tatbestand, welche
dem Raser anschliessend den
Führerschein für neun Monate
entzog. Dass sich aber der Raser
– im Gegensatz zu den Verkehrsregeln – in Verwaltungsangelegenheiten bestens auskennen
würde, ahnte niemand.
Raser bekam recht
Der Raser erhob gegen die
Verfügung der MFK Beschwerde
an die Beschwerdekommission
für Verwaltungsangelegenheiten
(VBK). Diese lehnte, wie später
der Verwaltungsgerichtshof, die
Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer ging deshalb mit dem
Fall bis an den Staatsgerichtshof
(StGH) – und dieser gab ihm
recht.
Das verfassungsmässige Grundrecht auf persönliche Freiheit
mangels konkreter gesetzlicher
Grundlagen sei höher zu werten als der Entscheid der MFK.
Die gängige Praxis in der Zusammenarbeit gegen Verkehrssünder zwischen der Schweiz
und Liechtenstein war ohne
rechtliche Grundlage. Die Politik
und die MFK zeigten sich überrascht.
Schliesslich galt die Praxis,
dass Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz in einem
Staat dem jeweils anderen bekanntgegeben wurden und in
jeweils beiden Ländern Gültigkeit erlangten, seit dem Jahr
1977. Durch einen ähnlichen
Fall, welchen das Schweizer
Bundesverwaltungsgericht bereits verhandelte, musste die
Schweiz ihr Strassenverkehrsgesetz bereits anpassen. Der
StGH kam im Oktober zum gleichen Schluss. Es mussten nun
schnellstmöglichst die nötigen
Rechtsgrundlagen
geschaffen
werden, da solche Fälle bis zu
200mal im Jahr vorkommen können.
Nun zeigt sich, dass das Ministerium von Marlies AmannMarxer ganze Arbeit geleistet
hat. Innerhalb eines halben
Jahres wurde nun eine Lösung
gefunden, welche alle Fragen
zum Strassenverkehr regeln
wird.
«bloss» Bussen und Fahrverbote
im betreffenden Land ausgesprochen. Schliesslich kann ein
Staat keine ausländischen Fahrpapiere einsacken, sondern die
Verkehrssünder bloss am Weiterfahren hindern.
Das ist aber durchgängige
Praxis, wie es auch vom Bundesamt für Strassen (Astra) bestätigt
wird: «Damit wird die gleiche
Regelung eingeführt, wie sie von
der Schweiz seit längerem gegenüber Fahrzeuglenkenden aus
anderen europäischen Staaten
angewendet wird.» Dasselbe gilt
auf der anderen Seite für Liechtenstein. Das neue Abkommen mit der Schweiz tritt am
1. August 2015 in Kraft.
Das wird sich ändern
Teil des Informationssystems
Wie aus einer Medienmitteilung des Schweizer Bundesamtes für Strassen (Astra) hervorgeht, können künftig nach Widerhandlungen Führerausweise
des anderen Vertragsstaates aberkannt werden. Dazu schreibt
das Bundesamt: «In der Praxis
bedeutet dies meist ein zeitlich
befristetes Fahrverbot in dem
Staat, in dem die Widerhandlung
begangen wurde.» Das bedeutet
konkret, dass in Zukunft keine
liechtensteinischen Führerausweise mehr in der Schweiz eingezogen werden können. Und
umgekehrt. Stattdessen werden
Das Abkommen regelt auch
andere Bereiche der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im
Verkehrsbereich. So wird zum
Beispiel der Umtausch des Führerausweises bei einem Wohnsitzwechsel von einem Land ins
andere geregelt. Ausserdem werden in der Schweiz die aktuellen
Register durch ein neues System
ersetzt. Das Abkommen regelt
die Beteiligung Liechtensteins
am System. Gleichzeitig wird die
gegenseitige Anerkennung von
Führer- und Fähigkeitsausweisen
oder Fahrlehrer-Bewilligungen
aktualisiert.