Lokal 5 Samstag, 18. Juli 2015 Fische vor der Hitze gerettet Der Fischereiverein Werdenberg sorgt sich um die Gesundheit der Fische: Wegen der langanhaltenden hohen Temperaturen droht ihnen in manchen Gewässern der Region der Tod. Gestern wurden Tiere aus dem «Toldo-Weiher» im Glat in Sevelen gerettet. abgeschöpft werden. Nach einigen Sekunden kommen die Fische wieder zu sich», erklärt Schwendener das Verfahren und ergänzt: «Mit dieser Methode können wir rund 90 Prozent aller Fische einfangen». Um auf diese Art fischen zu dürfen, ist eine Spezialausbildung sowie eine Bewilligung des Kantons nötig. Die von den Fachleuten des FV Werdenberg gefangenen Bachforellen werden danach in vereinseigene Gewässer, die genügend Wasser führen, umgesiedelt. CORINNE HANSELMANN SEVELEN/REGION. Der Geschiebesammler im Glat in Sevelen ist zu Dreiviertel voll, wodurch die Wassertiefe nur noch rund einen halben Meter beträgt. Durch die hohen Temperaturen in den vergangenen Wochen hat sich das Wasser auf fast 24 Grad erwärmt. «Wäre das Gewässer tiefer, würden sich die Fische nun ins kühlere Wasser in der Tiefe zurückziehen», erklärt Christian Schwendener, GewässerschutzObmann des Fischereivereins FV Werdenberg. Doch diese Möglichkeit haben die Fische nicht. Weitere Gewässer folgen Wasser droht umzukippen Durch den Abbau von organischem Material wie Laub am Grund des Sammlers steigen Faulgase auf. Wenn Frischwasser zufliesst, stellen diese kein Problem dar. Aber: «Der Saarkanal, der den Sammler normalerweise mit Wasser versorgt, ist zurzeit beinahe ausgetrocknet», so Schwendener. Verbunden mit der Tatsache, dass das Wasser mit 24 Grad sehr warm ist, wird dadurch der Sauerstoffgehalt im noch vorhandenen Wasser je länger je niedriger, und das Wasser droht umzukippen. In diesem Falle würden die Fische durch Sauerstoffmangel sterben. Deshalb entschied der FV Werdenberg, jetzt zu handeln und möglichst viele Fische zu retten. Bilder: Corinne Hanselmann Mit Strom, der durchs Wasser geleitet wird, werden die Fische leicht betäubt. So können sie abgeschöpft und umgesiedelt werden. Fisch-Rettung Kritische Gewässer dem Verein melden Abfischen mit Hilfe von Strom «Mit dem Pontonierfahrverein Buchs haben wir einen guten Partner gefunden, um Boote fürs Ausfischen zu mieten», sagt Schwendener. Mit Gleichstrom, der mit einer Anode durch das Wasser geleitet wird, werden die Fische leicht betäubt. «Sie gelangen dadurch an die Wasseroberfläche und können vom Boot aus «Solange das Wetter so heiss und trocken bleibt, müssen die Gewässer in der Region Werdenberg weiterhin gut im Auge behalten und wenn nötig ausgefischt werden», so der Gewässerschutz-Obmann. Als nächstes stehe nun der Röllbach in Buchs an. Ergiebige Regenfälle oder deutlich niedrigere Temperaturen sind zumindest bis Mitte nächster Woche nicht in Sicht – die Situation für die Fische bleibt angespannt. Auch beim Abfluss wurden Bachforellen gefischt. Vanilleduft Kaktus erblühte Die Elektrofischerei setzt eine Ausbildung voraus. Der Fischereiverein Werdenberg bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Wer sieht, dass bei einem Weiher kein Frischwasser mehr zufliesst, wenn sich Fische häufig an der Oberfläche aufhalten, um atmen zu können, oder wenn sogar schon einige Fische tot sind, soll dies dem FV Werdenberg melden. Kontakte unter www.fv-werdenberg.ch. Gesetzeslücke schnell geschlossen Im Herbst vergangenen Jahres wurde die gängige Praxis beim Führerscheinentzug von Liechtensteinern in der Schweiz als unzulässig erklärt. Ab 1. August tritt nun eine neue Regelung in Kraft. STEPHAN AGNOLAZZA VADUZ/BERN. Wer betrunken sein Auto lenkt und im schlimmsten Fall noch einen Unfall verursacht, der sieht sein Billett auf lange Zeit nicht mehr. Gleich geht es all jenen, welche mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werden. Oder wer unter Drogeneinfluss steht. Die Liste der Vergehen, welche einen Führerscheinentzug zur Folge haben, liesse sich verlängern. In der Schweiz sieht es für Liechtensteiner (noch) etwas anders aus. Zweimal Führerschein entzogen Bild: Monika Keller-Müller In einer Nacht haben sich 11 Blüten der Königin der Nacht geöffnet und einen überwältigenden Vanilleduft ausgeströmt. Am Morgen waren die Blüten wieder schlaff. Rückblende: Ein Liechtensteiner Autofahrer wurde auf der Schweizer Autobahn mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h geblitzt – eine nach Schweizer Recht schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Dazu kam, dass der besagte Raser kein unbeschriebenes Blatt war: Bereits in den beiden Jahren zuvor wurde ihm zweimal der Führerschein wegen Geschwindigkeitsübertretungen entzogen. Der Fall nahm seinen normalen Lauf. Die zuständige Kantonspolizei informierte die Liechtensteiner Motorfahrzeugkontrolle (MFK) über den Tatbestand, welche dem Raser anschliessend den Führerschein für neun Monate entzog. Dass sich aber der Raser – im Gegensatz zu den Verkehrsregeln – in Verwaltungsangelegenheiten bestens auskennen würde, ahnte niemand. Raser bekam recht Der Raser erhob gegen die Verfügung der MFK Beschwerde an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK). Diese lehnte, wie später der Verwaltungsgerichtshof, die Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer ging deshalb mit dem Fall bis an den Staatsgerichtshof (StGH) – und dieser gab ihm recht. Das verfassungsmässige Grundrecht auf persönliche Freiheit mangels konkreter gesetzlicher Grundlagen sei höher zu werten als der Entscheid der MFK. Die gängige Praxis in der Zusammenarbeit gegen Verkehrssünder zwischen der Schweiz und Liechtenstein war ohne rechtliche Grundlage. Die Politik und die MFK zeigten sich überrascht. Schliesslich galt die Praxis, dass Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz in einem Staat dem jeweils anderen bekanntgegeben wurden und in jeweils beiden Ländern Gültigkeit erlangten, seit dem Jahr 1977. Durch einen ähnlichen Fall, welchen das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bereits verhandelte, musste die Schweiz ihr Strassenverkehrsgesetz bereits anpassen. Der StGH kam im Oktober zum gleichen Schluss. Es mussten nun schnellstmöglichst die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, da solche Fälle bis zu 200mal im Jahr vorkommen können. Nun zeigt sich, dass das Ministerium von Marlies AmannMarxer ganze Arbeit geleistet hat. Innerhalb eines halben Jahres wurde nun eine Lösung gefunden, welche alle Fragen zum Strassenverkehr regeln wird. «bloss» Bussen und Fahrverbote im betreffenden Land ausgesprochen. Schliesslich kann ein Staat keine ausländischen Fahrpapiere einsacken, sondern die Verkehrssünder bloss am Weiterfahren hindern. Das ist aber durchgängige Praxis, wie es auch vom Bundesamt für Strassen (Astra) bestätigt wird: «Damit wird die gleiche Regelung eingeführt, wie sie von der Schweiz seit längerem gegenüber Fahrzeuglenkenden aus anderen europäischen Staaten angewendet wird.» Dasselbe gilt auf der anderen Seite für Liechtenstein. Das neue Abkommen mit der Schweiz tritt am 1. August 2015 in Kraft. Das wird sich ändern Teil des Informationssystems Wie aus einer Medienmitteilung des Schweizer Bundesamtes für Strassen (Astra) hervorgeht, können künftig nach Widerhandlungen Führerausweise des anderen Vertragsstaates aberkannt werden. Dazu schreibt das Bundesamt: «In der Praxis bedeutet dies meist ein zeitlich befristetes Fahrverbot in dem Staat, in dem die Widerhandlung begangen wurde.» Das bedeutet konkret, dass in Zukunft keine liechtensteinischen Führerausweise mehr in der Schweiz eingezogen werden können. Und umgekehrt. Stattdessen werden Das Abkommen regelt auch andere Bereiche der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Verkehrsbereich. So wird zum Beispiel der Umtausch des Führerausweises bei einem Wohnsitzwechsel von einem Land ins andere geregelt. Ausserdem werden in der Schweiz die aktuellen Register durch ein neues System ersetzt. Das Abkommen regelt die Beteiligung Liechtensteins am System. Gleichzeitig wird die gegenseitige Anerkennung von Führer- und Fähigkeitsausweisen oder Fahrlehrer-Bewilligungen aktualisiert.
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