Sicherheit/Soziales Bettlerlager musste geräumt werden Sicherheitsrisiko neben der Bahnlinie war zu groß – teilweise wurde von der Roma-Gruppe sogar Schotter vom Gleisbett des Verschubgleises abgetragen Heute Vormittag musste das illegale Roma-Lager neben der Bahnlinie geräumt werden. Die ÖBB sahen sich zu diesem Schritt gezwungen, da ein erhebliches Sicherheitsrisiko bestand. Teilweise wurde sogar Schotter aus Gleisbett des Verschubgleises abgegraben, um das Lager unterhalb des Bahndamms zu befestigen. Wäre hier noch mehr abgetragen worden, wäre eine Gefährdung des Bahnverkehrs entstanden. Alleine aus dieser Situation war es richtig und hoch an der Zeit, das illegale Lager zu räumen, da sich die Bewohnerinnen und Bewohner offensichtlich nicht an Gesetze und Regeln halten und sogar eine Gefährdung der Bahnreisenden in Kauf nehmen. Die Roma-Gruppen, die sich derzeit in Vorarlberg aufhalten haben einen festen Wohnsitz in ihrer Heimat und reisen juristisch gesehen als Touristen durch Europa. In Österreich haben sie kein Recht auf dauernden Aufenthalt und daher auch nicht auf Sozialleistungen wie zB auf eine Unterkunft. Dort wo es notwendig ist, werden sie von den Sozialinstitutionen humanitär unterstützt. Von der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmanschaft wurde den Müttern und Kindern für heute Nacht eine Notunterkunft angeboten. Die humanitäre Unterstützung betrifft in erster Linie die schwangeren Frauen und die Kinder, die sich ebenfalls im Lager neben der Bahnlinie aufhielten. Diese wurden bisher bei Bedarf sozial unterstützt und gesundheitlich versorgt. Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Zustand der Kinder öfters geprüft und festgestellt, dass sie von den Familien versorgt werden. Seitens des Land Vorarlberg wurde gestern angekündigt, dies noch intensiver zu prüfen und im Fall einer nicht entsprechenden Versorgung Maßnahmen zu setzen. Die Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft hat in den vergangenen Wochen mehrfach im Rahmen des Familienkrisendienstes Frauen mit Kindern nachtweise in Notunterkünften untergebracht und sie dadurch versorgt. Eine Unterbrignugn während es Tages wurde von diesen jedoch abgelehnt. Unterkünfte für die ganze Gruppe werden jedoch ausgeschlossen, da die Gruppen als EU-Bürger in ihrer Heimat einen festen Wohnsitz haben. Für eine humanitäre Hilfe für die schwangeren Frauen und die Kinder wird gesorgt. Weiters wurde den Mitgliedern der Roma-Gruppe ein Zugticket nach Rumänien angeboten. Vorerst zwei Frauen haben gegenüber des Kinder- und Jugendhilfe Interesse gezeigt. 20151021 Bettlerlager musste geräumt werden -2Sicherheitsrisiko des Lagers war zu groß Die Personen, die sich unerlaubt in unmittelbarer Nähe der Bahnstrecke bei Dornbirn Schoren niedergelassen hatten, wurden laufend mit Unterstützung der Polizei aufgefordert den Bereich zu verlassen. Das illegale Lager befand sich in einem Bereich der aufgrund der Nähe zu den Gleisanlagen zudem eine Bauverbotszone darstellt. Züge passieren diesen Abschnitt mit bis zu 140 km/h und so stellt ein Verbleiben der Personen in diesem Bereich eine Gefährdung des Bahnbetriebes sowie eine Selbstgefährdung der Personen dar. Es wurden mehrfach unerlaubte Gleisüberschreitungen wahrgenommen. Zudem wurde festgestellt, dass sogar Schotter aus Gleisbett des Verschubgleises abgegraben, um das Lager unterhalb des Bahndamms zu befestigen. Die Personen wurden eine Woche vor der Räumung persönlich ersucht, das Grundstück am Bahndamm zu verlassen. So hatten sie auch Zeit, ihre Weiterreise vorzubereiten. Diese Entscheidung der ÖBB beruht auf sicherheitsrelevanten Grundsätzen und ist zur Kenntnis zu nehmen. Seit der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor rund zwei Jahren sind Bettlerfamilien auch in Österreich unterwegs. Sie stammen vorwiegend aus Rumänien, sind europäische Staatsbürger und nehmen als Touristen die Reisefreiheit in Anspruch. Ähnlich wie ein österreichischer Staatsbürger, der sich in anderen EU-Staaten aufhält, haben sie kein Recht auf Sozialleistungen in einem anderen EU-Land, wenn sie nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen und in das Sozialsystem einzahlen. Sie haben daher auch keinen Anspruch auf eine kostenlose Unterkunft. Da sie über einen festen Wohnsitz in ihrem Heimatstaat verfügen, können sie jederzeit wieder nach Hause fahren und auf die Sozialleistungen in ihrem Heimatland zurück greifen. Warum sind diese Roma-Gruppen in Vorarlberg? Diese Menschen erzielen durch das Betteln in Europa ein höheres Einkommen als durch eine Erwerbstätigkeit in ihrem Heimatland. Rumänien gehört zu den armen Ländern der EU. In diesem Sinne können die Bettler durchaus als „Notreisende“ gesehen werden. Bettler, die still am Straßenrand um ein Almosen bitten, gehören zum Stadtbild in allen europäischen Städten. Dennoch müssen sich diese Menschen an die Regeln und Gesetze halten und dürfen andere Menschen nicht belästigen. Das Recht zu Betteln kann nicht uneingeschränkt gelten. Einschränkungen sind spätestens dann gerechtgertigt, wenn andere Bürgerinnen und Bürger durch das Verhalten der Bettler in ihrem Recht, den öffentlichen Raum zu nutzen, beeinträchtigt werden. In Dornbirn befinden sich derzeit rund 100 Angehörige von zwei rumänischen Familien vorwiegend aus vier Städten in Rumänien. Sie erhalten neben Sachspenden wie Kleidung und Schuhen auch Geld, das sie regelmäßig an ihre Familien in Rumänien senden. Um Geld für die Unterkunft zu sparen, richten sie sich, in der Regel ohne die Grundeigentümer vorher zu fragen, auf privaten Grundstücken Zeltlager ein, in denen sie wohnen. Diese Art der Unterkunft ist frei gewählt – Grundeigentümer müssen ein solches Zeltlager aber nicht dulden. Auch im öffentlichen Interesse sind solche Lager problematisch. Vor allem fehlende Sanitäranlagen führen regelmäßig zu groben Verunreinigungen der Umgebung. Leider muss auch stets eine Vermüllung in und rund um solche Lager festgestellt werden, weil die Bewohner weder eine Mülltrennung kennen noch die Abfälle entsorgen. Hier ist die öffentliche Hand immer wieder gefordert, auf Kosten der Allgemeinheit den Müll aufzuräumen und zu entsorgen. Vielfach müssen auch Sachspenden der Bevölkerung, darunter auch häufig Lebensmittel, für die keine Verwendung gefunden wird, entsorgt werden. -3Beschwerden aus der Bevölkerung Die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung ist groß. Wo akut Hilfe notwendig ist, beispielsweise bei Erkrankungen oder zum Schutz der mitgeführten Kinder, werden die Behörden und Sozialeinrichtungen des Landes aktiv und greifen unterstützend ein. Gleichzeitig gibt es aber auch immer mehr Beschwerden aus der Bevölkerung über unangemessenes Verhalten, die sich von den Bettlern belästigt fühlen. Sowohl die Bundespolizei als auch die Stadtpolizei kontrollieren laufend in der Innenstadt sowie an anderen von den Bettlern vorwiegend aufgesuchten Standorten. Wo es Übertretungen (aggressives Betteln, Betteln durch Kinder, Betteln von Haus zu Haus, wenn Eigentümer ihr Hausrecht gelten machen und Unterstützung benötigen, etc.) gibt, müssen diese geahndet werden. Die Präsenz vor Ort ist genauso wichtig wie das Reagieren auf Verstöße gegen die Regeln. Fragen und Antworten zum Bettelwesen: Muss ich einer Bettlerin oder einem Bettler etwas geben? Ob die Bürgerinnen oder Bürger ein Almosen geben, ist jedem selbst überlassen. Sie können sich aber fragen, wem dieses Geld letztlich hilft. Die sich derzeit in Dornbirn aufhaltenden Gruppen gehören zu Familien, die patriarchalisch organisiert sind. Das Geld wird, bestätigen Beobachtungen, von den einzelnen Bettlern abgegeben und kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur ihnen persönlich zu Gute. Vielleicht ist eine Spende an die Caritas oder eine andere soziale Einrichtung, welche mit Projekten in Rumänien die Bevölkerung vor Ort unterstützt, sinnvoller. Kann ich mit Sachspenden helfen? Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Mitleid, wenn Bettler barfuß um Almosen bitten oder für die Temperaturen im Herbst zu wenig warm gekleidet sind. Die Sachspenden (Schuhe, Mäntel, etc.) werden von den Bettlern gerne angenommen und getragen, wenn sie nicht betteln. Während des Bettelns ziehen sich die Bettler allerdings wieder um. Dies wurde von der Polizei und Passanten mehrfach beobachtet. Ein möglichst armseliges Aussehen gehört zum „Geschäftsmodell“ und ist auch so zu sehen. Dürfen Bettler ein Haus betreten? Nein, das Betteln von Haus zu Haus ist verboten. Bettler dürfen ohne Zustimmung des Eigentümers keine privaten Grundstücke oder Gebäude betreten. Auch im Krankenhaus ist das Betteln verboten. Bettlerinnen und Bettler werden verwiesen, sofern sie nicht aus gesundheitlichen Gründen eine Behandlung benötigen. Sind Bettler Flüchtlinge? Bettler sind keine Flüchtlinge aus Kriegsgebieten, die in Europa Schutz suchen, weil sie um ihr Leben fürchten. Die Bettler oder „Notreisenden“, die sich derzeit in Dornbirn aufhalten, versuchen zwar der Armut in ihrem Heimatland mit Hilfe des „Geschäftsmodells“ Betteln zu entfliehen, sind dort aber nicht, wie Flüchtlinge aus dem Nahen Osten unmittelbar gefährdet. Es ist deshalb wichtig, diesen Unterschied zu sehen. Weshalb sind die Gruppen aus Rumänien in Dornbirn? Das durchschnittliche Monatseinkommen in Rumänien beträgt rund 350,-- Euro. Viele rumänische Staatsbürger, vor allem die sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen der Roma, sind deshalb im westlichen Teil Europas unterwegs, um das Familieneinkommen zu verbessern. Der Großteil macht -4dies in Form des Bettelns von Almosen. Das Geld, das erbettelt wird, wird großteils an die Familienclans in Rumänien geschickt, um dort die Lebenssituation zu verbessern. Woher kommen die Bettler? Die beiden Gruppen, die derzeit in Dornbirn sind stammen vorwiegend aus vier Städten in Rumänien: Buzau, Ploiesti, Sibiu und Brasov. Diese Städte liegen im Bereich nördlich der Landeshauptstadt Bukarest. Im Internet können Sie sich ein Bild von diesen Städten machen: Ploiesti – rund 210.000 Einwohner: https://de.wikipedia.org/wiki/Ploie%C8%99ti Brasov – rund 250.000 Einwohner: https://de.wikipedia.org/wiki/Bra%C8%99ov Sibiu - rund 150.000 Einwohner: https://de.wikipedia.org/wiki/Hermannstadt Buzau – rund 150.000 Einwohner: https://de.wikipedia.org/wiki/Buz%C4%83u Derzeit befinden sich rund 60 bis 70 Personen aus diesen Gebieten in Dornbirn. Weshalb wohnen die Bettler in Zelten? Der Aufenthalt der Gruppen in Vorarlberg ist selbst gewählt. Als EU-Bürger genießen sie Reisefreiheit als Touristen. Sie haben aber kein Aufenthaltsrecht und daher auch keinen Anspruch auf soziale Leistungen. Umgekehrt hätten auch Österreichische Staatsbürger keine Ansprüche in Rumänien, es sei denn, sie gingen einer Beschäftigung nach und würden in das Sozialnetz Beiträge einzahlen. Die Bettlergruppen haben deshalb auch keinen Anspruch auf eine Unterkunft. Die Menschen aus Rumänien haben in ihrem Heimatland einen festen Wohnsitz. Sie sind in der Regel nur wenige Monate in einer Stadt und ziehen dann weiter. Was geschieht mit den Kindern der Bettler? Die sich derzeit in Dornbirn befindenden Gruppen haben kleine Kinder und teilweise Säuglinge bei sich. Wo der Verdacht auftaucht, diese würden nicht ausreichend versorgt, wird die Kinder- und JUgendhilfe der Bezirkshauptmannschaft eingeschaltet. Es gab bereits mehrere Untersuchungen, die festgestellt haben, dass die Versorgung der Kinder gewährleistet ist. Gerüchte, die Kinder würden durch Alkohol oder Medikamente ruhig gestellt, die teilweise im Umlauf sind, haben sich als nicht richtig erwiesen. Wie kann ich wirklich helfen? Die Bettler in unserem Land verdienen eine menschenwürdige Behandlung. Sie dürfen allerdings darauf hingewiesen werden, wenn sie die Regeln unserer Gesellschaft missachten. Wer Bettlern ein Almosen gibt trägt damit zum „Verdienst“ bei und unterstützt damit indirekt das „Geschäftsmodell“ dieser Gruppen. Die Bettler haben ausreichend zu Essen, genügend Kleidung um sich warm anzuziehen und die Unterkunft in Zelten ist freiwillig gewählt. Vielleicht überlegen Sie sich, ob Sie nicht besser eine in Rumänien aktive soziale Einrichtung unterstützen, die sicherstellt, dass konkrete Hilfsprojekte für die gesamte, sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppe der Roma umgesetzt werden. Mit Ihrer Spende an einzelne Bettler in Dornbirn unterstützen Sie hingegen nur einen Familienclan.
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