Beispiel einer güterrechtlichen Auseinandersetzung mit einer Erbteilung Credit Suisse, Ehegüter- und Erbrecht, Praktischer Ratgeber für die Vermögensnachfolge, 114 ff. Merke: Unterschiedliche "Ergebnisse" je nach güterrechtlicher Massenzusammensetzung bzw. je nach Versterbensreihenfolge) 1. Grundlagen Ehepaar mit drei Kindern; Tod der Ehefrau. Gesamtes Vermögen beim Tod der Ehefrau: Aktiven Passiven Nettovermögen beider Ehegatten 1 308 000.00 -115 000.00 1 193 000.00 Davon sind Vermögen des Ehemannes Eigengut (Vermögen bei Verheiratung) Errungenschaft (aus Erwerbstätigkeit gespart) 500 000.00 300 000.00 200 000.00 Vermögen der Ehefrau (Erblasserin) Eigengut (Vermögen bei Verheiratung und Erbschaften) Errungenschaft (aus Erwerbstätigkeit gespart) 693 000.00 650 000.00 43 000.00 Gesamtes Vermögen beider Ehegatten 1 193 000.00 Todesfallkosten (zulasten Nachlassvermögen) 19 000.00 2. Güterrechtliche Auseinandersetzung Gesetz 1 Ehevertrag 1 Aufteilung des gesamten Vermögens, wenn die Ehegatten für den Todesfall nichts angeordnet haben (Errungenschaftsbeteiligung; gesetzliche Erbteilung) 2 Aufteilung des gesamten Vermögens, wenn sich die Ehegatten güter- und erbrechtlich bestmöglich begünstigt haben (Ehevertrag mit Begründung allgemeiner Gütergemeinschaft mit hälftiger Teilung des Gesamtgutes und Testament mit Zuweisung der maximalen Eigentumsquote an den überlebenden Ehegatten) Nettovermögen beider Ehegatten 1 193 000.00 1 193 000.00 Aufteilung a) Der Ehemann erhält sein Eigengut 1/2 eigener Vorschlag 1/2 Vorschlag Ehefrau 1/2 Gesamtgut Güterrechtlicher Anspruch des Ehemannes 300 000.00 100 000.00 21 500.00 596 500.00 596 500.00 421 500.00 b) Die Erben der Ehefrau erhalten Eigengut der Ehefrau 1/2 Vorschlag Ehefrau 1/2 Vorschlag Ehemann 650 000.00 21 500.00 100 000.00 771 500.00 Abzüglich Todesfallkosten Erbrechtlich zu teilender Nachlass der Ehefrau -19 000.00 752 500.00 -19 000.00 577 500.00 752 500.00 577 500.00 3. Erbteilung Erbrechtlich zu teilendes Nachlassvermögen der Ehefrau Es erhalten Ehemann Sohn C Sohn D Tochter E 1/2 1/6 1/6 1/6 376 250.00 125 416.00 125 417.00 125 417.00 752 500.00 5/8 1/8 1/8 1/8 360 937.50 72 187.50 72 187.50 72 187.50 577 500.00 Das Gesamtvermögen von 1 193 000.00 abzüglich Todesfallkosten -19 000.00 1 193 000.00 -19 000.00 1 174 000.00 1 174 000.00 421 500.00 376 250.00 797 750.00 596 500.00 360 937.50 957 437.50 Sohn C erhält 125 416.00 72 187.50 Sohn D erhält 125 417.00 72 187.50 Tochter E erhält 125 417.00 72 187.50 1 174 000.00 1 174 000.00 wird somit wie folgt geteilt: Der Ehemann erhält aus Güterrecht aus Erbrecht
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