Beispiel einer gĂĽterrechtlichen Auseinandersetzung mit einer

Beispiel einer güterrechtlichen Auseinandersetzung mit einer Erbteilung
Credit Suisse, Ehegüter- und Erbrecht, Praktischer Ratgeber für die Vermögensnachfolge, 114 ff.
Merke: Unterschiedliche "Ergebnisse" je nach güterrechtlicher Massenzusammensetzung bzw. je nach Versterbensreihenfolge)
1. Grundlagen
Ehepaar mit drei Kindern; Tod der Ehefrau.
Gesamtes Vermögen beim Tod der Ehefrau:
Aktiven
Passiven
Nettovermögen beider Ehegatten
1 308 000.00
-115 000.00
1 193 000.00
Davon sind
Vermögen des Ehemannes
Eigengut (Vermögen bei Verheiratung)
Errungenschaft (aus Erwerbstätigkeit gespart)
500 000.00
300 000.00
200 000.00
Vermögen der Ehefrau (Erblasserin)
Eigengut (Vermögen bei Verheiratung und Erbschaften)
Errungenschaft (aus Erwerbstätigkeit gespart)
693 000.00
650 000.00
43 000.00
Gesamtes Vermögen beider Ehegatten
1 193 000.00
Todesfallkosten (zulasten Nachlassvermögen)
19 000.00
2. Güterrechtliche Auseinandersetzung
Gesetz
1
Ehevertrag
1 Aufteilung des gesamten Vermögens, wenn die Ehegatten für den Todesfall nichts angeordnet haben (Errungenschaftsbeteiligung; gesetzliche Erbteilung)
2 Aufteilung des gesamten Vermögens, wenn sich die Ehegatten güter- und erbrechtlich bestmöglich begünstigt haben (Ehevertrag mit Begründung allgemeiner
Gütergemeinschaft mit hälftiger Teilung des Gesamtgutes und Testament mit Zuweisung der maximalen Eigentumsquote an den überlebenden Ehegatten)
Nettovermögen beider Ehegatten
1 193 000.00
1 193 000.00
Aufteilung
a) Der Ehemann erhält
sein Eigengut
1/2 eigener Vorschlag
1/2 Vorschlag Ehefrau
1/2 Gesamtgut
Güterrechtlicher Anspruch des Ehemannes
300 000.00
100 000.00
21 500.00
596 500.00
596 500.00
421 500.00
b) Die Erben der Ehefrau erhalten
Eigengut der Ehefrau
1/2 Vorschlag Ehefrau
1/2 Vorschlag Ehemann
650 000.00
21 500.00
100 000.00
771 500.00
Abzüglich Todesfallkosten
Erbrechtlich zu teilender Nachlass der Ehefrau
-19 000.00
752 500.00
-19 000.00
577 500.00
752 500.00
577 500.00
3. Erbteilung
Erbrechtlich zu teilendes Nachlassvermögen der Ehefrau
Es erhalten
Ehemann
Sohn C
Sohn D
Tochter E
1/2
1/6
1/6
1/6
376 250.00
125 416.00
125 417.00
125 417.00
752 500.00
5/8
1/8
1/8
1/8
360 937.50
72 187.50
72 187.50
72 187.50
577 500.00
Das Gesamtvermögen von
1 193 000.00
abzüglich Todesfallkosten
-19 000.00
1 193 000.00
-19 000.00
1 174 000.00
1 174 000.00
421 500.00
376 250.00
797 750.00
596 500.00
360 937.50
957 437.50
Sohn C erhält
125 416.00
72 187.50
Sohn D erhält
125 417.00
72 187.50
Tochter E erhält
125 417.00
72 187.50
1 174 000.00
1 174 000.00
wird somit wie folgt geteilt:
Der Ehemann erhält
aus Güterrecht
aus Erbrecht