im Familienrecht FS 2016 Linus Cantieni Universität Zürich Nr. 4: Eheschutz, Scheidungs- und Trennungsgründe Beispiel Rechtsbegehren 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Es sei festzustellen, dass die Parteien getrennt leben. Die gemeinsamen Kinder Michael (geb. 2003) und Manuela (geb. 2009) seien in die Obhut der Mutter zu geben. Dem Vater sei ein übliches Besuchs- und Ferienrecht einzuräumen. Der Vater sei zu verpflichten, ab April 2016 an den Unterhalt von Michael und Manuela monatlich im Voraus einen Unterhaltsbeitrag von je Fr. 1‘800 zuzüglich allfälliger Kinderzulagen zu bezahlen. Der Ehemann sei zu verpflichten, an den Unterhalt der Ehefrau ab April 2016 monatlich im Voraus einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 6‘000 zu bezahlen. Die Familienwohnung sei der Ehefrau und den Kindern zuzuweisen. Das Fahrzeug der Marke BMW X5 sei der Ehefrau, das Fahrzeug Audi A8 dem Ehemann zur alleinigen Benutzung zuzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Ehemanns. Statistik Scheidungsgründe Gesetzliche Urteilsgründe bei Scheidungen Umfassende Einigung Teileinigung Scheidung auf Klage Scheidung wegen Unzumutbarkeit Total Art. 111 Art. 112 Art. 114 Art. 115 Schweiz 22’081 19’675 1’104 1’245 57 in % 100 % 89.1 % 5% 5.6 % 0.3 % Jahr 2010
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