Patente auf Leben stoppen - gemeinsam gegen

Patente auf Leben stoppen gemeinsam gegen Syngentas
Tomaten-Patent einsprechen
Liebe/r Unterstützer/in,
vielen Dank für Ihr Engagement gegen das Tomaten-Patent der Firma Syngenta. Die
folgenden Zeilen sollen Ihnen helfen, gemeinsam mit uns einen Einspruch gegen das
Patent EP 1515600 einzulegen. Sie sollten diese unbedingt gründlich lesen.
Mit Ihrer Unterschrift auf Seite 2 bestätigen Sie, dass Sie auch folgende datenschutzrelevanten Punkte zur Kenntnis genommen haben:
ACHTUNG: Ein offizieller Einspruch ist aufwändiger als eine gewöhnliche Online-Petition! Sie müssen das Formular (Seite 2) ausfüllen, unterschreiben, ausdrucken und an die im Formular oben abgedruckte Adresse schicken oder faxen.
Ein Einspruch beim Europäischen Patentamt ist ein offizielles Verfahren, als Unterzeichner/in werden Sie Partei in diesem Verfahren.
Ihre persönlichen Daten in diesem Dokument müssen unbedingt korrekt sein, ansonsten ist der Einspruch ungültig.
Sie müssen volljährig sein.
Ihre Daten werden im Rahmen des Verfahrens in der offiziellen Akte des Europäischen Patentamts im Internet öffentlich gemacht.
Es entstehen für Sie KEINE Kosten! Die Verfahrensgebühr sowie anfallende Anwaltsgebühren finanziert Campact gemeinsam mit den anderen einsprechenden
Umweltorganisationen über Spenden.
Die unterschriebenen Formulare werden von unserem Dienstleister BSD-Communication Center GmbH erfasst, sortiert und an unsere juristische Vertretung, DTS
Patent- und Rechtsanwälte Schnekenbuehl und Partner mbB, als gemeinschaftlicher Einspruch überreicht. Selbstverständlich verpflichten wir uns, Ihre Daten
nicht an Unbefugte weiterzugeben.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Einspruchsverfahren.
Bitte schicken Sie dieses Formular (Seite 2) spätestens am 25. April 2016 unterschrieben per Post an:
Campact e.V.
Einspruch Tomaten-Patent
20755 Hamburg
oder via Fax an: 040-422 361 27
Gemeinsamer Einspruch gegen das Europäische Patent EP 1515600
Titel: Flavonolexprimierende domestizierte Tomate und Herstellungsverfahren
Anmeldenummer: 03760244.8
Eigentümer: Syngenta Participations AG, 4058 Basel (CH)
Tag des Hinweises auf Erteilung im Europäischen Patentblatt: 12.08.2015
Einspruchsdatum: 12.05.2016
Daten der/des Einsprechenden (bitte am PC oder in gut leserlichen Druckbuchstaben ausfüllen)
Vor- und Nachname:
Straße, Hausnummer:
Postleitzahl:Ort:
Staatsangehörigkeit:
Zustellungsbevollmächtigte und Vertretung für den Sammeleinspruch:
Campact e.V.
Artilleriestr. 6
27283 Verden / Aller
oder eine vom Verein Campact benannte Vertretung wie ein Patentanwalt.
Beantragt wird der vollständige Widerruf des Patentes und hilfsweise eine mündliche Verhandlung.
Der Einspruch wird darauf gestützt, dass der Gegenstand des europäischen Patents nicht patentfähig ist (Art.
100 (a) EPÜ), weil er
•
gegen das Verbot der Patentierung von Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische
Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren verstößt (Art 53 (b) EPÜ)
•
gegen das Verbot der Patentierung von Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche
Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde (Art 53 (a) EPÜ)
•
nicht neu ist (Art. 52 (1); Art. 54 EPÜ)
•
nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht (Art. 52 (1); Art. 56 EPÜ)
•
Zudem ist der Inhalt des Patentes nicht so deutlich offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann (Art.
100 (b) EPÜ; vgl. Art. 83 EPÜ).
•
Die Gründe für den Einspruch (Regel 76(2)(c) EPC) werden in einem separaten Dokument dargelegt.
Ort, Datum Unterschrift