EXE AppealReview SOP 29 de Einspruch & Prüfung Standardverfahren Gültig ab 25/11/2015 Verbreitung: Extern - öffentlich EXE AppealReview SOP Inhaltsverzeichnis 1 Zweck dieses Dokuments ............................................................................ 3 2 Anwendungsbereich .................................................................................... 3 3 Definitionen................................................................................................... 3 4 Verfahren....................................................................................................... 3 4.1 Einspruch oder Anfrage nach einer Überprüfung ...................................................... 3 4.1.1 Einspruchskomitee ........................................................................................................................... 4 4.1.2 Prüfungskomitee ............................................................................................................................... 5 4.2 Gründe für einen Einspruch gegen eine Zertifizierungsentscheidung oder Überprüfung einer Evaluierungsentscheidung .......................................................... 5 4.3 Ergebnis ......................................................................................................................... 5 4.4 Einspruch gegen Entscheidungen des Prüfungskomitees ....................................... 6 5 Einspruchs- & Überprüfungsverlauf ........................................................... 6 6 Referenzen .................................................................................................... 6 7 Verlauf der Änderungen ............................................................................... 7 VERSION: 29 / 25.11.2015 PAGE 2 OF 7 EXE AppealReview SOP 1 Zweck dieses Dokuments Alle FLOCERT-Kunden haben das Recht, Einspruch gegen Zertifizierungsbeschlüsse einzulegen oder eine Revision von FLOCERT gefasster Evaluierungssbeschlüsse zu beantragen, sofern der Kunde die in Kapitel 4.2. des vorliegenden Dokuments dargelegten Anforderungen erfüllt. In diesem Standardprocedere werden die Grundlagen und Zuständigkeiten im Hinblick auf Einsprüche und Anfragen nach Überprüfung erklärt. 2 Anwendungsbereich Dieses Standardverfahren gilt für alle am Einspruchs- und Revisionsantragsverfahren Beteiligten, unter anderem für den betroffenen FLOCERT-Kunden, die FLOCERT-Qualitätsmanagementabteilung, die betroffenen Mitarbeiter der operativen Abteilung sowie die Mitglieder des Einspruchs- und Revisionsausschusses. 3 Definitionen Zertifizierungsbeschluss: Ein von den zuständigen Mitarbeitern gefasster Beschluss, einer Erzeugerorganisation eine Handelsgenehmigung zu erteilen oder zu verweigern, eine Erstzertifizierung zu erteilen oder zu verweigern, die Zertifizierung nach einer Überwachungsprüfung zu bestätigen, die Zertifizierung zu erneuern, die Gültigkeit eines Zertifikats bzw. einer Handelsgenehmigung zu verlängern, die Handelsgenehmigung zu entziehen, ein Zertifikat auszusetzen, die Aussetzung aufzuheben oder das Zertifikat zu entziehen. Ein Zertifizierungsbeschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Evaluierungsbeschluss: Ein von den zuständigen Mitarbeitern gefasster Beschluss, um bei einer Prüfung entdeckte Regelabweichungen zu bestätigen, Korrekturmaßnahmen oder objektive Belege nachzuweisen, objektive Belege im Rahmen einer Folgeprüfung ohne Aussetzung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, einer Handelsorganisation die Handelsgenehmigung zu erteilen oder verweigern oder bei wesentlichen Regelabweichungen keine Aussetzung zu verhängen. Ein Evaluierungsbeschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Einspruch: Ein Antrag auf Revision und Rücknahme eines Zertifizierungsbeschlusses. Über Einsprüche gegen Zertifizierungsbeschlüsse entscheidet der Revisionsausschuss, sofern kein Aussetzungsbeschluss vorliegt, der unmittelbar nach einer Prüfung aufgrund wesentlicher Regelabweichungen gefasst wurde (dieser gilt als Zertifizierungsbeschluss). Derartige Beschlüsse werden zunächst vom Revisionsausschuss überprüft. Revisionsantrag: Darunter sind Anträge auf Revision eines Evaluierungsbeschlusses zu verstehen. Revisionen von Evaluierungsbeschlüssen werden durch den Revisionsausschuss beschlossen. Einspruchsausschuss: Der Einspruchsausschuss ist ein internes Qualitätskontrollorgan, das den Beschlussfassungsprozess innerhalb von FLOCERT objektiv überwacht und alle von den beteiligten Parteien vorgebrachten Argumente und Einwände berücksichtigt. Auf diese Weise stellt der Ausschuss sicher, dass die Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt und die Fairtrade-Standards einheitlich ausgelegt werden. Als unternehmensinternem Organ kommt ihm nicht dieselbe Rolle wie einem externen Organ bzw. einer Schlichtungsstelle oder einer gerichtsähnlichen Institution zu. 4 Verfahren 4.1 Einspruch oder Anfrage nach einer Überprüfung Ein Unternehmer kann gegen jegliche Zertifizierungsentscheidung Einspruch erheben oder eine Überprüfung jeder Evaluierungsentscheidung verlangen. VERSION: 29 / 25.11.2015 PAGE 3 OF 7 EXE AppealReview SOP Ein Einspruch oder Revisionsantrag darf bis zu 7 Kalendertage nach Erhalt des Zertifizierungs- oder Evaluierungsbeschlusses eingereicht werden. Sofern innerhalb dieses Zeitraums kein Einspruch oder Revisionsantrag eingeht, wird der Beschluss bindend und kann nicht mehr angefochten werden. Ein Einspruch oder Revisionsantrag ändert nichts an der Wirksamkeit des Zertifizierungs- oder Evaluierungsbeschlusses, es sei denn, der Einspruchsausschuss bescheidet diesen Einspruch/Revisionsantrag in seinem endgültigen Beschluss positiv. Alle Einschränkungen, die für einen Kunden gelten, weil ein Zertifizierungsbeschluss ausgesetzt wurde, bleiben während des Aussetzungszeitraums in Kraft. Wie der Einspruch beschieden wird ist dabei unerheblich. Um einen Einspruch oder Revisionsantrag einzureichen, muss der betreffende Kunde per E-Mail ein ausgefülltes Formular (QM AppealReviewSubmission FO) an den Qualitätsmanager bei FLOCERT ([email protected] senden. Das Formular kann entweder von der FLOCERT-Website (www.flocert.net) heruntergeladen oder unter vorstehend genannter E-Mail-Adresse bzw. vom zuständigen FLOCERT-Analysten angefordert werden. Alle Einsprüche oder Revisionsanträge, die bei Mitarbeitern eingehen, werden an den Qualitätsmanager weitergeleitet. Dieser nimmt eine erste Evaluierung des Antrags vor und entscheidet innerhalb von 7 Kalendertagen, ob die Einreichung zugelassen oder abgelehnt wird, wobei diese Entscheidung sich danach richtet, ob der Antrag eine zulässige Revision bzw. einen zulässigen Einspruch (entweder gegen einen Evaluierungs- oder einen Zertifizierungsbeschluss) enthält, oder ob der Antrag im Rahmen des Beschwerdeverfahrens (siehe QM Complaints SOP) zu bearbeiten ist. Die Zuständigkeitsbereiche und Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Einreichung von Einsprüchen und Revisionsanträgen sind in QM AppealReviewSubmission WI geregelt. Der Qualitätsmanager führt Protokoll über alle Einsprüche und Revisionsanträge und bringt das Verfahren in Gang, indem er den Einspruchs- oder Revisionsausschuss informiert. Wenn ein Einspruch oder Revisionsantrag zugelassen wird, fasst der Einspruchs- oder Revisionsausschuss innerhalb von 35 Tagen nach Eingang des ausgefüllten Formulars QM AppealReviewSubmission FO einem Beschluss. Beachten Sie, dass ein Einspruch oder Revisionsantrag nur dann zugelassen wird, wenn diesem eindeutige und glaubwürdige Angaben gemäß Punkt 4.2 beigefügt sind oder er auf derartigen Angaben fußt. 4.1.1 Einspruchskomitee Der Einspruchsausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Zwei FLOCERT-Direktoren oder -Bereichsleiter mit Zertifizierungswissen Ein FLOCERT-Direktor oder -Bereichsleiter ohne Zertifizierungswissen, jedoch mindestens 3 Jahren Beschäftigungsdauer bei FLOCERT Der Leiter des FLOCERT-Zertifizierungsprogramms Wenn drei der vier genannten Ausschussmitglieder bei den Sitzungen anwesend sind, ist der Einspruchsausschuss beschlussfähig. Zertifizierungswissen wird als dreijährige Erfahrung mit der FLOCERT-Zertifizierung definiert. Der Direktor der operativen Abteilung darf dem Einspruchsausschuss nicht angehören, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein Vertreter der Rechtsabteilung ist als Beobachter zugegen. Darüber hinaus nimmt auch der Qualitätsmanager teil, um den Ablauf zu dokumentieren und die Sitzung des Einspruchsausschusses zu moderieren. Der Einspruchsausschuss entscheidet mit einfacher Stimmmehrheit über die vorgebrachten Fälle. Der Einspruchsausschuss darf andere beteiligte Mitarbeiter einladen, um Hintergrundinformationen über den Fall zu erhalten, oder externe Berater hinzuziehen, die dem Einspruchsausschuss gegenüber Angaben machen, falls dieser das für notwendig erachtet. Es liegt im Ermessen des für den angefochtenen Beschluss verantwortlichen Zertifizierers, ob der für diesen Fall zuständige Zertifizierungsanalyst oder der Zertifizierer selbst den Fall vor dem Einspruchsausschuss vorbringt. Der Vertreter der operativen Abteilung ist nur zu Beginn einer Sitzung des Einspruchsausschusses anwesend, um den Fall vorzustellen und etwaige Fragen zu beantworten. Er verlässt jedoch den Raum, bevor die Diskussion erfolgt und ein Beschluss gefasst wird, um zu verhindern, dass die Entscheidung des Einspruchsausschusses durch Interessenkonflikte beeinflusst wird. VERSION: 29 / 25.11.2015 PAGE 4 OF 7 EXE AppealReview SOP Sollte ein Mitglied des Einspruchsausschusses zurücktreten oder aus anderen Gründen aus dem Ausschuss ausscheiden, schlägt der Qualitätsmanager dem CEO ein Ersatzmitglied vor, das den vorgenannten Kriterien entspricht, und der CEO entscheidet über die Ernennung des neuen Ausschussmitglieds. 4.1.2 Prüfungskomitee Dieser Ausschuss setzt sich aus den vier Regionalleitern von FLOCERT zusammen. Der Leiter aus der Region, in welcher der Evaluierungsbeschluss gefasst wurde, stellt den Fall im Ausschuss vor, ist jedoch nicht stimmberechtigt, wenn über die Zulassung der Revision entschieden wird. Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse gemäß dem Verfahren, das im vorliegenden Dokument dargelegt ist, und alle seine Sitzungen werden vom Qualitätsmanager dokumentiert. Der Revisionsausschuss entscheidet mit einfacher Stimmmehrheit über die vorgebrachten Fälle. 4.2 Gründe für einen Einspruch gegen eine Zertifizierungsentscheidung oder Überprüfung einer Evaluierungsentscheidung Bei allen Einsprüchen und Revisionsanträgen muss/müssen im Formular QM AppealReviewSubmission FO der Grund/die Gründe für die Nichtanerkennung eines Zertifizierungs- oder Evaluierungsbeschlusses angegeben sowie durch entsprechende Informationen und Nachweise belegt werden. Gründe können unter anderem folgende sein: a. b. c. d. e. f. g. h. Entscheidungen aus nicht sachbezogenen Gründen, Entscheidungen auf der Grundlage nicht sachbezogener Informationen oder Informationen ohne glaubhaften Hintergrund (beispielsweise Gerüchte), Nichtberücksichtigung vorgelegter, für die Beschlussfassung relevanter Informationen; Begründete Annahme einer Voreingenommenheit gegenüber den Antragsteller; unangemessenes Hinauszögern der Entscheidung, auf Voreingenommenheit basierende Fehler bei der Entscheidung, Uneinigkeit über beschlussrelevante Sachverhalte; Uneinigkeit über beschlussrelevante Auslegungen. Bei einem Einspruch werden ausschließlich Informationen berücksichtigt, die bereits zu dem Zeitpunkt vorhanden waren und vorgelegt wurden, als der angefochtene Beschluss gefasst wurde. Sonstige glaubwürdige Informationen, die bei einem Einspruch vorgelegt und zugelassen werden, aber noch nicht vorlagen, als der angefochtene Beschluss gefasst wurde, und unter Umständen einen anderen Ausgang des ursprünglichen Beschlusses nach sich gezogen hätten, führen zu einer Empfehlung an die operative Abteilung, den Fall erneut aufzugreifen und die neuen Informationen bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen. 4.3 Ergebnis Ein Beschluss kann folgende Formen annehmen: a. Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses: Hierbei wird der Beschluss, gegen den Einspruch erhoben bzw. der einer Revision unterzogen wird, von der operativen Abteilung wie im Beschluss festgelegt geändert. Die Auswirkungen dieses geänderten Beschlusses werden dem Antragsteller erläutert, wenn er über den Beschluss informiert wird. b. Bestätigung des ursprünglichen Beschlusses: Hierbei wird der Beschluss, gegen den Einspruch erhoben bzw. der einer Revision unterzogen wird, bestätigt und nicht geändert. Der Einspruchsausschuss spricht gegenüber der operativen Abteilung eine Empfehlung aus, ob aufgrund des Einspruchs- bzw. Revisionsverfahrens im nachfolgenden Zertifizierungsablauf Fristen verlängert werden müssen. VERSION: 29 / 25.11.2015 PAGE 5 OF 7 EXE AppealReview SOP 4.4 Einspruch gegen Entscheidungen des Prüfungskomitees Einsprüche gegen Beschlüsse, die vom Revisionsausschuss gefasst wurden, werden nur dann vom Einspruchsausschuss angehört, wenn der Antragsteller: a. Zeigen kann, dass ein endgültiger Beschluss gefasst wurde und b. Hinreichende Gründe aufzeigen kann, warum der Einspruchsausschuss auf Grundlage derselben Fakten, die dem Prüfungsausschuss vorlagen, zu einer anderen Entscheidung kommen sollte. Einsprüche gegen Entscheidungen des Prüfungskomitees werden nicht automatisch angehört; darüber hinaus werden sämtliche Anträge auf solche Einsprüche gemäß den o. a. Kriterien beurteilt. Eine Anhörung findet nur statt, wenn das Einspruchskomitee überzeugt ist, dass diese Kriterien erfüllt sind. Bitte beachten Sie außerdem, dass eine vom Einspruchskomitee getroffene Entscheidung endgültig ist und kein Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt werden kann. 5 Einspruchs- & Überprüfungsverlauf 6 Referenzen QM Complaints SOP (Standardprocedere bei Beschwerden) QM AppealReviewSubmission WI (Arbeitsanweisung zur Einreichung von Einsprüchen und Überprüfungsanträgen) QM AppealReviewSubmission FO (Formblatt zur Einreichung von Einsprüchen und Überprüfungen) VERSION: 29 / 25.11.2015 PAGE 6 OF 7 EXE AppealReview SOP 7 Verlauf der Änderungen Version Verfasser/Prüfer Genehmigt am Änderungen 25 I. Markova 05.03.2010 Ergänzung um Kapitel 3.1: QM Appeal&ReviewSubmission FO ist vom Unternehmer auszufüllen; der Direktor der Zertifizierungsabteilung wird im Einspruchskomitee durch den Leiter für Betriebsentwicklung oder den Leiter der Personal- & Rechtsabteilung ersetzt; Frist bis zur endgültigen Entscheidung; Ablauf hinzugefügt; Kapitelnummerierung korrigiert 26 K. Mercier 18.11.2011 Zusammensetzung des Einspruchskomittees generisch: die genaue Zusammensetzung findet sich ab sofort in der zugehörigen Arbeitsanweisung 27 M. Seifert/ R. Trevino 10.10.2013 Anwendungsbereich hinzugefügt Zusammensetzung des Einspruchkomitees angepasst 28 K. Mercier 11.03.2015 3: Die Anfechtung einer unverzüglichen Aussetzung nach einer Prüfung gilt als Revisionsantrag und nicht als Einspruch; Definition für Einspruchsausschuss hinzugefügt / 4.1: Recht auf Einspruch oder Beantragung einer Revision erlischt 7 Kalendertage nach Mitteilung des Beschlusses; interne Frist für die Bearbeitung von Einsprüchen und Revisionen von 45 auf 35 Tage verkürzt / 4.1.1: Kriterien für die Ernennung von Ausschussmitgliedern hinzugefügt; Konzept der einfachen Stimmenmehrheit hinzugefügt; OPS-Vertreter muss zu Beginn der Ausschusssitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen; Ernennungsverfahren hinzugefügt / 4.3: Terminologieänderung von „Einspruch stattgegeben“ zu „Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses“ und „Einspruch abgelehnt“ zu „Bestätigung des ursprünglichen Beschlusses“; Wirksamkeit des Beschlusses verdeutlicht / 4.3.1: Punkt c gelöscht / 4.3.b: Satz über Fristenanpassungen hinzugefügt 29 V. Wachong 25.11.2015 Workflow-Diagramm aktualisiert // Name des QM AppealReviewSubmission FO korrigiert // logischen Fehler in Abschnitt 4.4: beide Kriterien müssen, um Berufung anzunehmen erfüllt werden nach einer Überprüfung Entscheidung VERSION: 29 / 25.11.2015 PAGE 7 OF 7
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