Hiermit erhebe ich im Rahmen der aktuellen Genehmigungsverfahren für das geplante 4. Kohlekraftwerk in Datteln Einspruch. Derzeit werden das immissionsschutzrechtliche Verfahren und das parallel laufende wasserrechtliche Verfahren für das von mir abgelehnte E.ON-Kraftwerk unter dem Aktenzeichen 500-53.0011/15/0915123/0021.V durchgeführt. Gegen das Vorhaben erhebe ich Einspruch. Zur Begründung des Einspruchs: 1. Angesichts der umfangreichen Genehmigungsunterlagen ist die Einspruchsfrist (27. Mai 2015) zu kurz bemessen. 2. Der Kraftwerksbetrieb wäre mit dem Ausstoß zahlreicher Schadstoffe verbunden. So würden jährlich etwa 280 Tonnen Staub, darunter der gesundheitsschädliche Feinstaub, 2.800 Tonnen der die Atemwege schädigenden Stickoxide und 140 kg des sehr giftigen Quecksilbers ausgestoßen. 3. Der Ausstoß dieser Substanzen führt nicht nur im unmittelbaren Umfeld des Kohlekraftwerks zu Schäden. Er führt auch weiträumig zu einer Erhöhung der Hintergrundbelastung. Damit ist eine Vielzahl von Menschen gesundheitlich betroffen. Zudem wird die Luftreinhaltepolitik in Deutschland und Europa konterkariert. 4. Ein neues Kohlekraftwerk in NRW (oder anderswo) wäre nicht mit dem Klimaschutz vereinbar. Durch den immensen Ausstoß an Kohlendioxid trägt das Kraftwerk zur Entstehung von Extremwetterlagen und dem weitere Anstieg des Meeresspiegels bei. 5. Die Antragstellerin berücksichtigt bei ihrer Betrachtung, ob die Anlage unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fällt, nur einen Teil der einzustufenden Stoffe. Insbesondere mangelt es an einer Betrachtung und Einstufung gefährlicher Abfälle. Eine umfassende Betrachtung hätte ergeben, dass die Anlage die erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung erfüllen muss. Da dies unterblieben ist, liegen erhebliche Sicherheitsmängel vor. Ich behalte mir vor, diesen Einspruch zu ergänzen. Bei einer Weiterleitung dieses Einspruchs an E.ON sind Namen und Anschriften von der Genehmigungsbehörde unleserlich zu machen. Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ / Ort Unterschrift Liste bis zum 27. Mai 2015 (Eingang bei der Bezirksregierung Münster) einsenden an: Bezirksregierung Münster, Dezernat 53 – Immissionsschutz, Nevinghoff 22, 48147 Münster oder (vorab) faxen (0251 411-252) und dann das Original einsenden. Informationen zum Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU): www.bbu-online.de
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