(nachfolgend „Wittestein“ genannt), vertreten durch die Ge

Vertraulichkeitserklärung
Wittestein Industriebeteiligungen GmbH (nachfolgend „Wittestein“ genannt), vertreten
durch die Geschäftsführer Dr. Karsten Stein und Stephan Witte, Giesebrechtstr. 10,
10629 Berlin, prüft eine Beteiligungsmöglichkeit an der XYZ GmbH (nachfolgend „Unternehmen“ genannt).
Um die Vertraulichkeit der Informationen und Unterlagen zu gewährleisten, die Wittestein im Rahmen der Prüfung des Unternehmens übergeben und bekannt werden, verpflichtet sich Wittestein,
1.
über vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Prüfung bekannt werden,
strengstes Stillschweigen zu bewahren,
2. vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung einer eigenen Beteiligung am Unternehmen zu verwenden und sie nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens an Dritte weiterzugeben,
3. die schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen auf Verlangen des Unternehmens an dieses zurückzureichen und die Informationen auf allen Datenträgern von Wittestein zu löschen, wobei die vorstehenden Verpflichtungen auch danach ihre Gültigkeit behalten und
4. sicherzustellen, dass eine Weitergabe der vertraulichen Informationen und Unterlagen an ggf. eingeschaltete Mitarbeiter und Berater nur erfolgt, wenn diese die
Geltung der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung auch in diesem Rechtsverhältnis schriftlich bestätigen oder selbst eine Vertraulichkeitserklärung in diesem
Umfang abgeben oder abgegeben haben.
Vertrauliche Informationen und Unterlagen in diesem Sinne sind alle betriebswirtschaftlichen, technischen, finanziellen oder sonstigen Informationen, welche Wittestein vom
Unternehmen offenbart werden. Nicht vertraulich sind solche Informationen, die bereits
allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der vorstehenden Punkte allgemein bekannt werden oder durch Dritte ohne Verletzung einer Vertraulichkeitserklärung bekannt
gemacht werden.
Die vorliegende Erklärung ist bis zum Ablauf von einem Jahr nach Beendigung der Beteiligungsprüfung wirksam.
Berlin, den XX.XX.2011
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Geschäftsführer