MITTEILUNG Überbringersparbücher Vorschlag zur einseitigen Änderung des Vertrages Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit vorliegendem Schreiben setzt die Südtiroler Sparkasse AG (nachfolgend „Bank” genannt) Sie davon in Kenntnis, dass im Sinne und mit Wirkung des Art. 118 der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 385 vom 1. September 1993 (nachfolgend „Bankwesengesetz“ genannt) und der jeweiligen vertraglichen Vorgaben betreffend die gegenständliche Bankverbindung, ab dem 18. April 2016 der Habenzinssatz, der als Grundlage für die Verzinsung der Bestände auf dem Sparbuch herangezogen wird, abgeändert wird. Demzufolge wird der neue Habenzinssatz (Nominalhabenzinssatz auf Jahresbasis) ab dem 18. April 2016 0,125% betragen (nachfolgend „Habenzinssatz“ genannt). Unbeschadet der Anwendung des Habenzinssatzes ab dem oben angeführten Datum, hat die Bank beschlossen, als abweichende Sonderbedingung einen befristeten Habenzinssatz für den Zeitraum vom 18.04.2016 bis zum 31.05.2016 zu gewähren. Ab diesem Datum wird dann der neue Habenzinssatz angewandt. akuteller Zinssatz neuer Zinssatz bis zu 0,29% von 0,30% bis 0,50% von 0,51% bis 1,00% > 1,01% 0,125% 0,250% 0,500% 0,750% Fälligkeit SonderZinssatz ab bedingung dem 01.06.2016 Keine Fälligkeit 31.05.2016 31.05.2016 31.05.2016 0,125% 0,125% 0,125% 0,125% Die ungewöhnliche Entwicklung der Zinssätze auf dem Geldmarkt im letzten Kalenderjahr (z.B. Euribor-Zinssatz und Leitzinssatz der EZB) und der beträchtliche Rückgang der Verzinsungen auf andere Sparanlagen, wie Staatsanleihen, rechtfertigen die Abänderung des Habenzinssatzes. Die Änderung der oben genannten Parameter hat Auswirkungen auf den Bezugsmarkt der Bank, mit Verzinsungen der freien Einlagen von Seiten des Wettbewerbs nahe der Null-Grenze und legitimiert eine einseitige Änderung des Vertrages. Die derzeit als Habenzinssatz auf der gegenständlichen Bankverbindung gewährte Verzinsung weicht von den marktüblichen Habenzinssätzen für freie Einlagen ab. Das jetzige Vergütungsniveau ist für die Bank überhöht, dies hat eine unwirtschaftliche Verwaltung der Spareinlagen im Vergleich zu den wichtigsten Mitbewerbern auf dem Bezugsmarkt zur Folge. Es wird festgehalten, dass der vorliegende Vorschlag zur einseitigen Änderung des Habenzinssatzes für die gegenständliche Bankverbindung nicht im Hinblick auf geldpolitische Entscheidungen und auch nicht als Folge derselben unterbreitet wird. Wir erinnern Sie daran, dass Sie im Sinne des Art.118 des Bankwesengesetzes - sollten Sie die vorgeschlagene einseitige Änderung nicht annehmen - innerhalb des Datums des Inkrafttretens der Änderung ohne Spesen und zu den für die Auflösung der Bankverbindung vereinbarten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten können. Bei Nichtanspruchnahme dieser Rücktrittsmöglichkeit gilt diese Änderung als angenommen. Südtiroler Sparkasse AG Bozen, den 13.02.2016
© Copyright 2025 ExpyDoc