Informationsaustausch‐ und Geheimhaltungsvereinbarung ("Vereinbarung") zwischen GEDIA Gebrüder Dingerkus GmbH Röntgenstraße 2 ‐ 4 57439 Attendorn ‐ "GEDIA" ‐ und Firma (Wir bitten um Angabe der vollständigen Firmenadresse) ‐ "LIEFERANT "‐ GEDIA und LIEFERANT –"Partner“‐ Präambel Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen GEDIA und dem Lieferanten („Zusammenarbeit“) (nachfolgend „Parteien“ genannt) beabsichtigen die Parteien, sich gegenseitig vertrauliche Informationen, Unterlagen und Geschäfts‐ und Betriebsgeheimnisse zugänglich zu machen. Um diesen gegenseitigen Informationsaustausch ungehindert durchführen zu können, schließen die Parteien folgende Geheimhaltungsvereinbarung: 1. Der Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen die jeweils dem anderen mitgeteilten bzw. zur Kenntnis gelangten Geschäfts‐ und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen, gleich in welchem Zustand bzw. auf welchem Datenträger sich diese befinden und gleich in welcher Weise sie der anderen Partei bekannt gegeben worden sind, z.B. mündlich oder fernmündlich, schriftlich, in Textform, visuell oder in sonstiger Art und Weise (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt). Unter die Geheimhaltungsverpflichtung fallende und der anderen Partei übergebene Dokumente sind möglichst aber nicht zwingend mit einem Vertraulichkeitsvermerk zu kennzeichnen. Vertrauliche Informationen können u.a. technische Informationen und technisches Wissen, Ausarbeitungen, Verfahren, Erfindungen, Geschäftspläne, Finanzinformationen, Kalkulationen, Produktbeschreibungen, Studien, Berichte, Gestaltungen und Entwicklungen, Informationen betreffend Maschinen und Anlagen, Materialmuster und sonstige Gegenstände sowie andere geschäftliche Informationen beinhalten. Telefon Telefax (02722) 691‐0 (02722) 691‐599 (Verwaltung) Handelsregister: Amtsgericht Siegen, HRB 6890 Geheimhaltungsvereinbarung Nr.0213 e‐mail: http: [email protected] //www.gedia.com Ust‐ID‐Nr. DE 811140336 Geschäftsführer: Dipl.‐Wirtsch.‐Ing. Helmut Hinkel Dipl.‐Kfm. Markus Schaumburg Rev.: 09 vom 15.06.15 Banken Sparkasse ALK, Attendorn (BLZ 462 516 30) 3665 Commerzbank AG, Siegen (BLZ 460 400 33) 8 514 002 SWIFT‐Code: COBA DEFF 460 Deutsche Bank AG, Siegen (BLZ 460 700 90) 5 303 441 SWIFT‐Code: DEUT DEDK 460 Handelsregister: Amtsgericht Dresdner Bank AG, Siegen (BLZ 460 800 10) 3 777 777 SWIFT‐Code: DRES DE FF 460 Seite 1 von 3 K. Bierwirth Informationsaustausch‐ und Geheimhaltungsvereinbarung ("Vereinbarung") 2. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und keinem Dritten zugänglich zu machen. Die Vertragsparteien werden mindestens mit der gleichen Sorgfalt vorgehen, die Sie zum Schutz Ihrer eigenen Informationen anwenden. Über den Verlust von unter diese Vereinbarung fallenden vertraulichen Unterlagen bzw. das unbefugte Bekanntwerden von vertraulichen Informationen werden sich die Parteien unverzüglich unterrichten. 3. Die Parteien werden vertrauliche Informationen insbesondere nur an solche Mitarbeiter weitergeben, die Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit erhalten müssen und die ihrerseits arbeitsvertraglich oder in gesonderter Vereinbarung zur Geheimhaltung auch nach Beendigung Ihrer Arbeitsverhältnisse verpflichtet sind. Auf Verlangen ist der anderen Partei das Bestehen einer entsprechenden verpflichtenden Vereinbarung mit dem betroffenen Mitarbeiter nachzuweisen. Sollte eine der Parteien von einem Gericht oder einer Behörde zur Offenlegung von vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei aufgefordert oder verpflichtet werden, so wird die aufgeforderte oder verpflichtete Partei das unverzüglich der anderen Vertragspartei mitteilen, sodass diese Gelegenheit hat, die Offenlegung ganz oder teilweise zu verhindern. 4. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die vertraulichen Informationen der anderen Partei bereits bekannt waren, oder der Öffentlichkeit bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren oder im Nachhinein ohne Verschulden der anderen Partei ihr oder der Öffentlichkeit bekannt oder zugänglich gemacht wurden; nachweispflichtig ist jeweils die andere Partei. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt insbesondere nicht für solche vertraulichen Informationen, die a) zur Zeit der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren, b) nach Übergabe ohne die Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt werden, c) der die Informationen erhaltenden Partei bereits bekannt waren, ohne unter eine sonstig vereinbarte Geheimhaltungsverpflichtung der Parteien zu fallen, d) eine Partei von Dritten erhält, die nicht einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen. 5. Jede Partei hat der anderen Partei die erhaltenen schriftlichen vertraulichen Informationen unverzüglich auf erstes Anfordern herauszugeben, sofern kein vertraglicher Anspruch oder keine rechtliche Verpflichtung besteht, diese zu behalten. Kopien oder sonstige Duplikate dürfen von der jeweiligen Partei insoweit nicht angefertigt werden. Zurückbehaltungsrechte können nicht geltend gemacht werden. Die Übergabe von vertraulichen Informationen an die jeweils andere Partei stellt in keiner Art und Weise irgendeine Rechtseinräumung zugunsten der anderen Partei dar. Ebenso wenig begründet diese Vereinbarung einen Anspruch auf Abschluss von Verträgen. Die Übernahme von Garantien oder Haftungen ist mit der Offenlegung von vertraulichen Informationen allein aufgrund dieser Vereinbarung nicht verbunden. 6. Die Offenbarung der vertraulichen Informationen und die etwaige Übermittlung entsprechender Unterlagen begründet keinerlei Rechte an gewerblichen Schutzrechten, Know‐how oder Urheberrechten der offenbarenden bzw. übermittelnden Partei. Die Parteien sind sich darin einig, dass die Offenbarung bzw. Übermittlung vertraulicher Informationen keine Vorveröffentlichung darstellen und kein Vorbenutzungsrecht im Sinne des Patent‐ oder des Gebrauchsmustergesetzes begründen. Sofern sich aus der Zusammenarbeit Schutzrechte ergeben, stehen diese der Partei zu, die die hierfür ursächlichen Entwicklungen geleistet hat. Sofern dies beide Parteien sind, steht das Schutzrecht den Parteien gemeinschaftlich zu. Einzelheiten sind in diesem Fall in einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung zu regeln. Telefon Telefax (02722) 691‐0 (02722) 691‐599 (Verwaltung) Handelsregister: Amtsgericht Siegen, HRB 6890 Geheimhaltungsvereinbarung Nr.0213 e‐mail: http: [email protected] //www.gedia.com Ust‐ID‐Nr. DE 811140336 Geschäftsführer: Dipl.‐Wirtsch.‐Ing. Helmut Hinkel Dipl.‐Kfm. Markus Schaumburg Rev.: 09 vom 15.06.15 Banken Sparkasse ALK, Attendorn (BLZ 462 516 30) 3665 Commerzbank AG, Siegen (BLZ 460 400 33) 8 514 002 SWIFT‐Code: COBA DEFF 460 Deutsche Bank AG, Siegen (BLZ 460 700 90) 5 303 441 SWIFT‐Code: DEUT DEDK 460 Handelsregister: Amtsgericht Dresdner Bank AG, Siegen (BLZ 460 800 10) 3 777 777 SWIFT‐Code: DRES DE FF 460 Seite 2 von 3 K. Bierwirth Informationsaustausch‐ und Geheimhaltungsvereinbarung ("Vereinbarung") 7. Soweit die Regelungen dieser Vereinbarungen im Widerspruch zu sonstigen, denselben Vereinbarungsgegenstand betreffenden Vereinbarungen der Parteien stehen sollten, haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie sind nur wirksam nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung der Parteien. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. 8. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und hat eine Laufzeit für die Dauer der Zusammenarbeit. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung und eingeschränkten Verwendung der von dem anderen Vertragspartner erhaltenen Informationen bleiben für fünf (5) Jahre über die Beendigung der Laufzeit dieser Vereinbarung hinaus bestehen. 9. Sind einzelne der vorstehenden Ziffern oder Teile dieser Ziffern nichtig, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam, und an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt entweder die gesetzliche Vorschrift oder (bei Fehlen einer solchen Vorschrift) eine solche Regelung, die die Parteien nach Treu und Glauben zulässigerweise getroffen hätten, wenn ihnen die Nichtigkeit bekannt gewesen wäre. 10. Für diese Vereinbarung wird die Anwendung deutsches Rechts unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts vereinbart. An die Stelle des deutschen BGB tritt nur dann das jeweilige Landesrecht, wenn es sich um innerstaatliche Bestellungen unserer ausländischen Gesellschaften und Lieferungen an diese handelt, die nicht grenzüberschreitend sind, die Vertragspartner somit ihren Sitz in demselben Staat haben, in dem unsere ausländische Gesellschaft die Bestellung aufgibt und die Lieferung erhält. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, für die keine abweichende Regelung getroffen worden ist, ist Gerichtsstand der Sitz der jeweiligen Beklagten. Es gelten die GEDIA‐Group‐Einkaufsbedingungen. Vorrangig gelten jedoch die Bedingungen dieser Vereinbarung. Datum, Unterschrift (GEDIA) Telefon Telefax (02722) 691‐0 (02722) 691‐599 (Verwaltung) Handelsregister: Amtsgericht Siegen, HRB 6890 Geheimhaltungsvereinbarung Nr.0213 Datum, Unterschrift (Lieferant) e‐mail: http: [email protected] //www.gedia.com Ust‐ID‐Nr. DE 811140336 Geschäftsführer: Dipl.‐Wirtsch.‐Ing. Helmut Hinkel Dipl.‐Kfm. Markus Schaumburg Rev.: 09 vom 15.06.15 Banken Sparkasse ALK, Attendorn (BLZ 462 516 30) 3665 Commerzbank AG, Siegen (BLZ 460 400 33) 8 514 002 SWIFT‐Code: COBA DEFF 460 Deutsche Bank AG, Siegen (BLZ 460 700 90) 5 303 441 SWIFT‐Code: DEUT DEDK 460 Handelsregister: Amtsgericht Dresdner Bank AG, Siegen (BLZ 460 800 10) 3 777 777 SWIFT‐Code: DRES DE FF 460 Seite 3 von 3 K. Bierwirth
© Copyright 2024 ExpyDoc