Retax-Falle BtM-Rezept - Deutsches Apotheken Portal

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ARBEITSHILFE
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Retax-Falle BtM-Rezept:
Beispiele richtiger und falscher Verordnungen
Diese Arbeitshilfe zeigt anhand von Beispielen, wo Retax-Gefahren lauern und wie die
Verordnung korrekt ausgestellt sein muss.
In den folgenden Fällen darf die Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt Ergänzungen/
Korrekturen auf dem Rezept vornehmen. Der Arzt tut dies auch auf seinem Teil der
Verordnung – beide müssen ihre Ergänzungen mit Unterschrift und Datum abzeichnen.
1. Fehlende Dosierung
Hydromorphon Aristo
4 mg ret. 50 St. N2
7
Hydromorphon Aristo
4 mg ret. 50 St. N2
3
Dosierung laut Rücksprache mit dem Arzt: 11.02.16
2 x tägl. eine Tabl. Einnahme: jeweils 8 und 20 Uhr
➔ Ergänzung der Dosierung
2. Fehlende Höchstmenge („A“) oder anderes Kennzeichen
2 x ! Fentanyl Aristo 100 µg/h
Pflaster 20 St. N3
Fentanyl Aristo 50 µg/h
Pflaster 20 St. N3
7
Dosierung gem. schriftlicher Anweisung
➔ gilt auch für andere Kennzeichen
wie „S“ oder „SZ“
3
2 x ! Fentanyl Aristo 100 µg/h
Pflaster 20 St. N3
Fentanyl Aristo 50 µg/h
Pflaster 20 St. N3
Dosierung gem. schriftlicher Anweisung
Nach Rücksprache mit dem Arzt
Höchstmengenüberschreitung notwendig „A” 11.02.16
➔ Ergänzung des Buchstaben „A“
3. Fehlende Beladungsmenge
Buprenorphin 52,5 µg/h
Matrixpflaster 10 St. N2
7
Alle drei Tage Pflaster wechseln
➔ muss angegeben werden, wenn sie
nicht aus der herstellerspezifischen
Verordnung hervorgeht
Buprenorphin 52,5 µg
Matrixpflaster 10 St. N2
Alle drei Tage Pflaster wechseln
3
Nach Rücksprache mit dem Arzt Beladungsmenge
Buprenorphin 30 mg
11.02.16
➔ Ergänzung der Beladungsmenge
ACHTUNG:
In den folgenden Fällen ist keine Korrektur/Heilung durch die Apotheke möglich,
sondern nur durch den Arzt.
Rezeptgültigkeit überschritten
➔Das Rezept darf nicht beliefert werden,
(Gültigkeit: 7 Tage + Ausstellungsdatum) das Ausstellungsdatum darf nur vom Arzt ergänzt oder korrigiert werden!
Fehlende Arztunterschrift
➔Das Rezept darf nicht beliefert werden, bevor der Arzt seine Unterschrift ergänzt hat!
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016