DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE 52 Retax-Falle BtM-Rezept: Beispiele richtiger und falscher Verordnungen Diese Arbeitshilfe zeigt anhand von Beispielen, wo Retax-Gefahren lauern und wie die Verordnung korrekt ausgestellt sein muss. In den folgenden Fällen darf die Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt Ergänzungen/ Korrekturen auf dem Rezept vornehmen. Der Arzt tut dies auch auf seinem Teil der Verordnung – beide müssen ihre Ergänzungen mit Unterschrift und Datum abzeichnen. 1. Fehlende Dosierung Hydromorphon Aristo 4 mg ret. 50 St. N2 7 Hydromorphon Aristo 4 mg ret. 50 St. N2 3 Dosierung laut Rücksprache mit dem Arzt: 11.02.16 2 x tägl. eine Tabl. Einnahme: jeweils 8 und 20 Uhr ➔ Ergänzung der Dosierung 2. Fehlende Höchstmenge („A“) oder anderes Kennzeichen 2 x ! Fentanyl Aristo 100 µg/h Pflaster 20 St. N3 Fentanyl Aristo 50 µg/h Pflaster 20 St. N3 7 Dosierung gem. schriftlicher Anweisung ➔ gilt auch für andere Kennzeichen wie „S“ oder „SZ“ 3 2 x ! Fentanyl Aristo 100 µg/h Pflaster 20 St. N3 Fentanyl Aristo 50 µg/h Pflaster 20 St. N3 Dosierung gem. schriftlicher Anweisung Nach Rücksprache mit dem Arzt Höchstmengenüberschreitung notwendig „A” 11.02.16 ➔ Ergänzung des Buchstaben „A“ 3. Fehlende Beladungsmenge Buprenorphin 52,5 µg/h Matrixpflaster 10 St. N2 7 Alle drei Tage Pflaster wechseln ➔ muss angegeben werden, wenn sie nicht aus der herstellerspezifischen Verordnung hervorgeht Buprenorphin 52,5 µg Matrixpflaster 10 St. N2 Alle drei Tage Pflaster wechseln 3 Nach Rücksprache mit dem Arzt Beladungsmenge Buprenorphin 30 mg 11.02.16 ➔ Ergänzung der Beladungsmenge ACHTUNG: In den folgenden Fällen ist keine Korrektur/Heilung durch die Apotheke möglich, sondern nur durch den Arzt. Rezeptgültigkeit überschritten ➔Das Rezept darf nicht beliefert werden, (Gültigkeit: 7 Tage + Ausstellungsdatum) das Ausstellungsdatum darf nur vom Arzt ergänzt oder korrigiert werden! Fehlende Arztunterschrift ➔Das Rezept darf nicht beliefert werden, bevor der Arzt seine Unterschrift ergänzt hat! © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2016
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