AUSSCHREIBUNG GlemmRide Bike Festival Saalbach Downhill Rennen Veranstalter: Kategorie: Datum: Ort: E-Mail: Internet: Tourismusverband Saalbach Hinterglemm Downhill 03.-05. Juli 2015 5754 Hinterglemm [email protected] www.glemmride.at Meldung Meldungen online über: www.racement.com. Die Meldung muss in jedem Fall das Geburtsdatum und bei Lizenzfahrern den UCI Code enthalten. Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen! Anmeldeschluss Onlineanmeldeschluss ist der 30.06.2015, außer bei vorzeitigem Anmeldestopp. Die Anmeldung wird gültig, wenn der Anmeldevorgang abgeschlossen ist und somit die Startgebühr via PayPal überwiesen wurde. Anschließend findet sich der Teilnehmer auf der Startliste auf racement.com. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes! Startgebühren/Transportgeld Die Startgebühr beträgt inkl. der Transportpauschale 20,- € ermäßigt für die Klassen U15, U13 und U11, für alle anderen 40,- €. Für eine Anmeldung nach dem 30.06.2015 wird eine Nachnenngebühr von 10,- € erhoben. Startberechtigung Das Rennen ist für Lizenz- und Hobbyfahrer offen. Nichtlizenzierte Sportlerinnen und Sportler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur an den MTB-Wettbewerben teilnehmen, wenn sie die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen können. Startnummern Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern zu tragen. Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Sie dürfen nicht in Form und Größe verändert werden. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. © Racement 2015 Klasseneinteilung U11 Girls U11 Boys U13 Girls U13 Boys U15 Girls U15 Boys Fun Women Fun Men Expert Women Expert Men Masters Women Masters Men 2005 - 2006 2005 - 2006 2003 - 2004 2003 - 2004 2001 - 2002 2001 - 2002 1997 - 2000 1997 - 2000 1976 - 1996 1976 - 1996 1975 und älter 1975 und älter (mit und ohne Lizenz) (mit und ohne Lizenz) (mit und ohne Lizenz) (mit und ohne Lizenz) (mit und ohne Lizenz) (mit und ohne Lizenz) (mit und ohne Lizenz) (mit und ohne Lizenz) (mit und ohne Lizenz) (mit und ohne Lizenz) (mit und ohne Lizenz) (mit und ohne Lizenz) Startintervall Die Teilnehmer starten mit einem Abstand von 30 Sekunden. Startreihenfolge beim Rennen/Finale Die vor Ort ausgehängten Startzeiten sind verbindlich, bei Verschiebungen oder Unterbrechungen des Rennverlaufes wird die Reihenfolge der Startliste eingehalten. Die Startreihenfolge bei den Finalläufen richtet sich nach den Ergebnissen des Seeding Runs. Pflichttraining Alle Teilnehmer müssen am Samstag zwei Pflichttrainingsläufe absolvieren, dabei werden Registrierungen am Start und am Ziel vorgenommen. Nur mit den Registrierungen werden die Fahrer zu den Rennläufen zugelassen. Der Pflichttrainingslauf muss am offiziellen Start beginnen und im Zielbereich enden. Während des Freien Trainings sowie beim Pflichttraining müssen alle Fahrer Lenkernummern und Schutzkleidung tragen. Regelverstöße führen zur Disqualifikation. Siegerehrung Die besten drei jeder Klasse werden geehrt. Beginn ist ca. 30 Minuten nach Rennende. Eine nachträgliche Ausgabe von Pokalen und Sachpreisen ist ausgeschlossen. Schutzbekleidung Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Rennläufen folgende Schutzkleidung tragen: - Ellbogenschützer - Knieschützer - Rücken- und Brustprotektor - Integralhelm (Empfehlung: Doppel-D Sicherheitsverschluss) - Handschuhe mit langen Fingern © Racement 2015 Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation. Technischer Zustand der Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung Jeder Teilnehmer ist laut Sportordnung für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle tragen. Einsprachen Proteste müssen bis spätestens 15 Minuten nach Ende des Rennens bei der Jury schriftlich eingereicht werden. Es ist eine Protestgebühr von € 50.- zu hinterlegen, die im Falle der Anerkennung des Protestes zurückbezahlt wird. Disqualifikation und Strafen Die Jury bzw. der Rennleiter hat das Recht, Teilnehmer vom Wettkampf auszuschließen oder sonstige geeignete Strafen zu verhängen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt: Technische Mängel an der Ausrüstung Gesundheitliche Probleme des Teilnehmers Grobe Regelverstöße Grobe Unsportlichkeit Umweltverschmutzung Nachträgliche Änderungen Die Änderung von Terminen und Veranstaltungsorten muss der Veranstalter den Teilnehmern unverzüglich mitteilen. Hat der Veranstalter die Änderung der Termine oder Veranstaltungsorte zu vertreten und ist die Änderung für den Teilnehmer nicht zumutbar, steht diesem das Recht zu, binnen einer Frist von einer Woche nach Eingang der Änderungsmitteilung schriftlich von der Anmeldung zurückzutreten. Im Falle des berechtigten Rücktritts steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits entrichteten Anmeldegebühr zu. Änderungen des Reglements, der Streckenführung und des Streckenprofils sowie deren Ausschreibung sind dem Organisationskomitee vorbehalten. Sie werden am Race-Office der Veranstaltung an der Info-Tafel bekannt gegeben. Verantwortlichkeit Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivilund strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen. Für alle rechtlichen Fragen gilt österreichisches Recht. © Racement 2015 Haftungsverzicht Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber der Racement GmbH. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen. Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind. Zulassung Die Rennleitung bzw. offiziellen Kommissäre behalten sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor. Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten. Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Renndirektor des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung. Datenschutz Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen der Cuporganisation und den Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist. © Racement 2015
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