Reglement - GlemmRide - Bike Festival Saalbach

AUSSCHREIBUNG
GlemmRide Bike Festival Saalbach
Downhill Rennen
Veranstalter:
Kategorie:
Datum:
Ort:
E-Mail:
Internet:
Tourismusverband Saalbach Hinterglemm
Downhill
03.-05. Juli 2015
5754 Hinterglemm
[email protected]
www.glemmride.at
Meldung
Meldungen online über: www.racement.com. Die Meldung muss in jedem Fall das Geburtsdatum und
bei Lizenzfahrern den UCI Code enthalten.
Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen!
Anmeldeschluss
Onlineanmeldeschluss ist der 30.06.2015, außer bei vorzeitigem Anmeldestopp.
Die Anmeldung wird gültig, wenn der Anmeldevorgang abgeschlossen ist und somit die Startgebühr
via PayPal überwiesen wurde. Anschließend findet sich der Teilnehmer auf der Startliste auf racement.com. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes!
Startgebühren/Transportgeld
Die Startgebühr beträgt inkl. der Transportpauschale 20,- € ermäßigt für die Klassen U15, U13 und
U11, für alle anderen 40,- €. Für eine Anmeldung nach dem 30.06.2015 wird eine Nachnenngebühr
von 10,- € erhoben.
Startberechtigung
Das Rennen ist für Lizenz- und Hobbyfahrer offen.
Nichtlizenzierte Sportlerinnen und Sportler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen
nur an den MTB-Wettbewerben teilnehmen, wenn sie die schriftliche Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten vorlegen können.
Startnummern
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern zu
tragen. Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Sie dürfen
nicht in Form und Größe verändert werden. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt
werden.
© Racement
2015
Klasseneinteilung
U11 Girls
U11 Boys
U13 Girls
U13 Boys
U15 Girls
U15 Boys
Fun Women
Fun Men
Expert Women
Expert Men
Masters Women
Masters Men
2005 - 2006
2005 - 2006
2003 - 2004
2003 - 2004
2001 - 2002
2001 - 2002
1997 - 2000
1997 - 2000
1976 - 1996
1976 - 1996
1975 und älter
1975 und älter
(mit und ohne Lizenz)
(mit und ohne Lizenz)
(mit und ohne Lizenz)
(mit und ohne Lizenz)
(mit und ohne Lizenz)
(mit und ohne Lizenz)
(mit und ohne Lizenz)
(mit und ohne Lizenz)
(mit und ohne Lizenz)
(mit und ohne Lizenz)
(mit und ohne Lizenz)
(mit und ohne Lizenz)
Startintervall
Die Teilnehmer starten mit einem Abstand von 30 Sekunden.
Startreihenfolge beim Rennen/Finale
Die vor Ort ausgehängten Startzeiten sind verbindlich, bei Verschiebungen oder Unterbrechungen
des Rennverlaufes wird die Reihenfolge der Startliste eingehalten.
Die Startreihenfolge bei den Finalläufen richtet sich nach den Ergebnissen des Seeding Runs.
Pflichttraining
Alle Teilnehmer müssen am Samstag zwei Pflichttrainingsläufe absolvieren, dabei werden Registrierungen am Start und am Ziel vorgenommen. Nur mit den Registrierungen werden die Fahrer zu den
Rennläufen zugelassen.
Der Pflichttrainingslauf muss am offiziellen Start beginnen und im Zielbereich enden. Während des
Freien Trainings sowie beim Pflichttraining müssen alle Fahrer Lenkernummern und Schutzkleidung
tragen. Regelverstöße führen zur Disqualifikation.
Siegerehrung
Die besten drei jeder Klasse werden geehrt. Beginn ist ca. 30 Minuten nach Rennende. Eine nachträgliche Ausgabe von Pokalen und Sachpreisen ist ausgeschlossen.
Schutzbekleidung
Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Rennläufen folgende Schutzkleidung tragen:
- Ellbogenschützer
- Knieschützer
- Rücken- und Brustprotektor
- Integralhelm (Empfehlung: Doppel-D Sicherheitsverschluss)
- Handschuhe mit langen Fingern
© Racement
2015
Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation.
Technischer Zustand der Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung
Jeder Teilnehmer ist laut Sportordnung für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials
am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet
werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption
bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung
muss ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle tragen.
Einsprachen
Proteste müssen bis spätestens 15 Minuten nach Ende des Rennens bei der Jury schriftlich eingereicht werden. Es ist eine Protestgebühr von € 50.- zu hinterlegen, die im Falle der Anerkennung des
Protestes zurückbezahlt wird.
Disqualifikation und Strafen
Die Jury bzw. der Rennleiter hat das Recht, Teilnehmer vom Wettkampf auszuschließen oder sonstige geeignete Strafen zu verhängen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:




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Technische Mängel an der Ausrüstung
Gesundheitliche Probleme des Teilnehmers
Grobe Regelverstöße
Grobe Unsportlichkeit
Umweltverschmutzung
Nachträgliche Änderungen
Die Änderung von Terminen und Veranstaltungsorten muss der Veranstalter den Teilnehmern unverzüglich mitteilen. Hat der Veranstalter die Änderung der Termine oder Veranstaltungsorte zu vertreten und ist die Änderung für den Teilnehmer nicht zumutbar, steht diesem das Recht zu, binnen einer
Frist von einer Woche nach Eingang der Änderungsmitteilung schriftlich von der Anmeldung zurückzutreten. Im Falle des berechtigten Rücktritts steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf Rückzahlung
der bereits entrichteten Anmeldegebühr zu.
Änderungen des Reglements, der Streckenführung und des Streckenprofils sowie deren Ausschreibung sind dem Organisationskomitee vorbehalten. Sie werden am Race-Office der Veranstaltung an
der Info-Tafel bekannt gegeben.
Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivilund strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht
werden können, abzuschließen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen. Für
alle rechtlichen Fragen gilt österreichisches Recht.
© Racement
2015
Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung
erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus
entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber der Racement GmbH.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen
oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen
sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an
und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.
Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in
vollem Umfang zutreffend sind.
Zulassung
Die Rennleitung bzw. offiziellen Kommissäre behalten sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor. Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten. Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Renndirektor des ausrichtenden Veranstalters
oder die von ihm beauftragte Vertretung.
Datenschutz
Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen der Cuporganisation und den Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein,
dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist.
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2015