RDC Ausschreibung - Dirt Masters Festival

AUSSCHREIBUNG
iXS Dirt Masters Festival 2016 – Downhill
1. Lauf zum iXS Rookies Downhill Cup
Veranstalter:
Bikepark Winterberg
Kategorie:
bundesoffen
Datum:
16. Mai 2016
Ort:
59955 Winterberg
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.ixsdownhillcup.com
Meldung
Meldungen online über: www.ixsdownhillcup.com. Die Meldung muss in jedem Fall das Geburtsdatum und bei Lizenzfahrern den UCI Code enthalten.
Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen!
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist der 10.05.2016, außer bei vorzeitigem Anmeldestopp.
Die Anmeldung wird gültig, wenn der Anmeldevorgang abgeschlossen ist und somit die
Startgebühr via PayPal überwiesen wurde. Anschließend findet sich der Teilnehmer auf der
Startliste auf ixsdownhillcup.com.
Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes!
Startgebühren/Transportgeld
Bei Anmeldungen bis 10.05.2016 beträgt die Startgebühr inkl. der Transportpauschale 40,- €.
Bei Meldungen nach oben genanntem Datum beträgt die Startgebühr inkl. der Transportpauschale 50,- €.
Startberechtigung
Das Rennen ist für Lizenz- und Hobbyfahrer offen.
Nichtlizenzierte Sportlerinnen und Sportler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur an den MTB-Wettbewerben teilnehmen, wenn sie die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen können. Ein Formular befindet sich
im Downloadbereich auf www.ixsdownhillcup.com.
Klasseneinteilung
Kids U13 male/female:
2005 - 2004 (männlich und weiblich)
(mit und ohne Lizenz)
Kids U15 male/female:
2003 - 2002 (männlich und weiblich)
(mit und ohne Lizenz)
Girls U19/U17:
2001 - 1998 (weiblich)
(mit und ohne Lizenz)
Youth U17 male:
2001 - 2000 (männlich)
(ohne Lizenz)
Pro Youth U17 male:
2001 - 2000 (männlich)
(mit Lizenz)
Junior U19 male:
1999 - 1998 (männlich)
(ohne Lizenz)
Pro Junior U19 male:
1999 - 1998 (männlich)
(mit Lizenz)
Women:
1997 und älter (weiblich)
(ohne Lizenz)
Startintervall
Die Teilnehmer starten mit einem Abstand von 30 Sekunden.
Startreihenfolge beim Rennen/Finale
Die Startzeiten werden mindestens eine Stunde vor Rennbeginn vom ausrichtenden Veranstalter kommuniziert.
Die vor Ort ausgehängten Startzeiten sind verbindlich, bei Verschiebung oder einer Unterbrechung des Rennverlaufes wird die Startreihenfolge der Startliste eingehalten.
Die Startreihenfolge bei den Finalläufen richtet sich nach den Ergebnissen des Seeding
Runs. Die Reihenfolge im Seeding Run richtet sich nach dem Gesamtstand der Serie 2015.
Rote Flagge
Wird ein Zeitlauf eines Teilnehmers durch eine rote Flagge unterbrochen, so ist dies vom
Teilnehmer dem Zielkommissär unverzüglich mitzuteilen.
Bei einer Wiederholung des Zeitlaufes hat sich der Teilnehmer unverzüglich ohne Veränderungen am Sportgerät zum Start zu begeben. Die neue Startzeit wird vom Startkommissär
kommuniziert.
Pflichttraining
Alle Teilnehmer müssen vor dem Rennen einen Pflichttrainingslauf absolvieren, dabei werden Registrierungen am Start und am Ziel vorgenommen. Nur mit den Registrierungen werden die Fahrer zu den Rennläufen zugelassen. Der Pflichttrainingslauf muss am offiziellen
Start beginnen und im Zielbereich enden. Während des Freien Trainings sowie beim Pflichttraining müssen alle Fahrer Lenkernummern und Schutzkleidung tragen. Regelverstöße führen zur Disqualifikation.
Siegerehrung
Die besten drei jeder Klasse werden ca. 30 Minuten nach Rennende des zweiten Laufes geehrt. Eine nachträgliche Ausgabe von Pokalen und Sachpreisen ist ausgeschlossen.
Tagespreise
Die besten drei Teilnehmer jeder Klasse erhalten Sachpreise. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet diese nachträglich auszuhändigen oder zu verschicken.
Bei Punktgleichstand wird das Ergebnis des zuletzt gewerteten Rennens herangezogen.
Schutzbekleidung
Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Rennläufen folgende Schutzkleidung tragen:
- Ellbogenschützer
- Knieschützer
- Rücken- und Brustprotektor
- Integralhelm (Empfehlung: Doppel-D Sicherheitsverschluss)
- Handschuhe mit langen Fingern
Zusätzlich wird ein Neck Brace empfohlen. Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation. Für die Einhaltung dieses Punktes sind die jeweiligen Rennveranstalter verantwortlich.
Technischer Zustand der Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung
Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet
werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die
Schutzbekleidung muss ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle enthalten.
Es gilt § 4 der Wettkampfbestimmung Mountainbike des BDR in vollem Umfang. Es wird besonders auf die Sicherheitsbestimmungen im Regelwerk der UCI hingewiesen.
Einsprachen
Einsprachen gegen das Ergebnis oder gegen Disqualifikationen sowie Anzeigen zu Regelverstößen sind an die offiziellen Kommissäre zu richten.
Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten
Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an
der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt
zu nehmen.
Für alle rechtlichen Fragen gilt deutsches Recht.
Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs
gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam.
Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber der intercycle
AG, der Sports Nut GmbH und der Racement GmbH.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder
auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist,
ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit
und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.
Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.
Zulassung
Die Rennleitung bzw. offiziellen Kommissäre behalten sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor.
Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten.
Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der
Renndirektor des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.
Datenschutz
Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen der Cuporganisation und den
Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang
mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und
zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem
Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für
Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist.