reglement sm 2016

REGLEMENT SM 2016
Meldungen der Teilnehmer
Die Anmeldung erfolgt nur online über das Anmeldeformular auf www.bikeparkgstaad.com
Die Meldung muss in jedem Fall das Geburtsdatum enthalten. Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei der
Startnummernausgabe vorliegen.
Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen!
Time-Table / Zeitplan
Tag
Bezeichnung
Zeit
Freitag
Rennbüro
08.00 - 17.00 Uhr
Track Walk
09.00 - 11.30 Uhr
Training Gruppe B Fahrer
12.00 - 14.30 Uhr
Training Gruppe A Fahrer
14.30 - 17.00 Uhr
Rennbüro
ab 08.00 Uhr
Pflichttraining Gruppe B Fahrer
09.00 - 11.00 Uhr
Pflichttraining Gruppe A Fahrer
11.00 - 13.00 Uhr
Streckensperrung
13.00 - 14.00 Uhr
Seeding Run
ab 14.00 Uhr
Rennbüro
ab 08.00 Uhr
Pflichttraining Gruppe B Fahrer
09.00 - 11.00 Uhr
Pflichttraining Gruppe A Fahrer
11.00 - 13.00 Uhr
Streckensperrung
13.00 - 13-30 Uhr
Rennlauf SM
ab 13.30 Uhr
Siegerehrung
30. min nach Rennschluss
Samstag
Sonntag
Meldeschluss
Anmeldeschluss und Einzahlungsschluss ist am Sonntag, 31. Juli 2016. Bei Nichtteilnahme besteht
kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Bei zu vielen Meldungen behalten sich die
Veranstalter vor, die Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen. Ein Anspruch auf
Nachmeldung vor Ort besteht nur bei Abmeldung oder freien Plätzen mit einer Nachmeldegebühr von
CHF 20.00.
Die Anmeldung wird erst mit dem Abschluss des Anmeldevorgangs und der darin integrierten PayPal
Zahlung gültig. Bei erfolgreicher Anmeldung und Zahlung über die Onlineanmeldung auf
www.bikeparkgstaad.com wird an die dort angegebene E-Mail Adresse eine Bestätigung geschickt.
Startgebühren/Transportgeld
Bei Anmeldungen und Zahlungen, bis zwei Wochen vorher, beträgt die Startgebühr inklusive der
Transportpauschale und Infrastrukturbeitrag für’s Fahrerlager CHF 100.Bei Benutzung der Tech & Expo Zone beträgt die Startgebühr inklusive der Transportpauschale CHF 80.- plus CHF 3.-/m2 Standfläche für Teampits.
Bei Nachmeldungen beträgt die Startgebühr inklusive der Transportpauschale CHF 120.Die PayPal Gebühr für die Überweisung der Startgelder trägt in jedem Fall der Teilnehmer.
Startnummern
Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Startnummern
dürfen nicht in Form und Größe verändert werden.
Die Startnummern werden für die vorangemeldeten Fahrer reserviert und nach UCI Punktewertung
vergeben, der amtierende Schweizermeister erhält die #1.
Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.
Startberechtigung
Die Rennen sind für Lizenz- und Hobbyfahrer offen.
Startabstände
Die Startabstände betragen 30 Sekunden.
Startreihenfolge
Die Startzeiten werden mindestens eine Stunde vor Rennbeginn vom ausrichtenden Veranstalter
kommuniziert.
Die vor Ort ausgehängten Startzeiten sind verbindlich, bei Verschiebung oder einer Unterbrechung des
Rennverlaufes wird die Startreihenfolge der Startliste eingehalten.
Die Startreihenfolge bei den Finalläufen richtet sich nach den Ergebnissen des Seeding Runs. Die
Reihenfolge im Seeding Run richtet sich nach dem jeweils momentanen Punktestand der UCI. Fahrer
ohne UCI-Punkte werden nach ihrem Anmeldedatum eingereiht.
Rote Flagge
Wird ein Zeitlauf eines Teilnehmers durch eine rote Flagge unterbrochen, so ist dies vom Teilnehmer
dem Zielkommissär unverzüglich mitzuteilen.
Bei einer Wiederholung des Zeitlaufes hat sich der Teilnehmer unverzüglich ohne Veränderungen am
Sportgerät zum Start zu begeben. Die neue Startzeit wird vom Startkommissär kommuniziert.
Pflichttraining
Alle Teilnehmer müssen vor dem Rennen zwei Pflichttrainingsläufe absolvieren, dabei werden
Registrierungen am Start und am Ziel vorgenommen. Nur mit den Registrierungen werden die Fahrer
zu den Rennläufen zugelassen. Die zwei Pflichttrainingsläufe müssen am offiziellen Start beginnen und
im Zielbereich enden. Während des Freien Trainings sowie beim Pflichttraining müssen alle Fahrer
Lenkernummern und Schutzkleidung tragen. Regelverstöße führen zur Disqualifikation.
Kategorien
Klasse
Jahrgang
Kategorie
Elite Men (Gruppe A)
1997 und älter
(mit Lizenz)
Elite Women (Gruppe A)
1999 und älter
(mit Lizenz)
Pro Junior U19 (Gruppe A)
1998 - 1999
(mit Lizenz)
Pro Youth U17 (Gruppe B)
2000 - 2001
(mit Lizenz)
Pro Master (Gruppe B)
1986 und älter
(mit Lizenz/männlich)
Open Men (Gruppe B)
1987 -1997
(mit und ohne Lizenz)
Open Women (Gruppe B)
2001 und älter
(mit und ohne Lizenz)
Junior U19 (Gruppe B)
1998 - 1999
(ohne Lizenz)
Youth U17 (Gruppe B)
2000 - 2001
(ohne Lizenz)
Open Master (Gruppe B)
1986 und älter
(mit und ohne Lizenz/männlich)
Schutzbekleidung
Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Rennläufen folgende Schutzkleidung tragen:
- Integralhelm (Empfehlung: Doppel-D Sicherheitsverschluss)
- Knieschützer - Rückenprotektor - Langfingerhandschuhe
Empfehlung:
- Nackenschutz
- Ellbogenschutz
- Brustpanzer
Technischer Zustand Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung
Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und
auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches
für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf
keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss ein Prüfsiegel einer
international anerkannten Prüfstelle enthalten.
Es wird besonders auf die Sicherheitsbestimmungen im Regelwerk der jeweiligen nationalen Verbände
hingewiesen.
Siegerehrung
Die besten drei jeder Klasse werden ca. 30 Minuten nach Rennende geehrt. Eine nachträgliche
Ausgabe von Pokalen und Sachpreisen ist ausgeschlossen.
Tagespreise
Die besten drei Teilnehmer jeder Klasse erhalten Sachpreise. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet
diese nachträglich auszuhändigen oder zu verschicken.
Einsprachen
Einsprachen gegen das Ergebnis oder gegen Disqualifikationen sowie Anzeigen zu Regelverstößen
sind mit einer Gebühr von CHF 1000.- an die offiziellen Kommissäre zu richten.
Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivilund strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät
verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen
Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung
verursacht werden können, abzuschließen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu
nehmen.
Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung
erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den
Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie
irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber
hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber dem Bikepark Gstaad und dem
Verein BEGS (Bike Events Gstaad Saanenland).
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder
von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung
abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche
Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung
bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen
sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an
und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.
Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in
vollem Umfang zutreffend sind.
Zulassung
Die Rennleitung behält sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich
vor.
Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten
Personals Folge zu leisten.
Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Renndirektor
des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.
Datenschutz
Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen der Schweizer Meisterschaft und den
Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den
Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt
ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt
veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden
können, auch soweit er selbst abgebildet ist.