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09. November - 13. November 2015
Ausgabe Nr. 44
Strobl zum Familiennachzug: Wer in Deutschland Verantwortung trägt,
muss abwägen, was das für unser Land bedeutet
In dieser Sitzungswoche
des Deutschen Bundestages fand auf Verlangen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN eine
Aktuelle Stunde zum
Thema „Haltung der
Bundesregierung zur
Statusfrage syrischer
Flüchtlinge und zur
Einschränkung des Familiennachzuges“
statt.
Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich InInhalt:
nenpolitik, Thomas Strobl MdB, sprach am Mittwoch im PleImpression von der CDUnum des Deutschen Bundestages.
Präsidiumssitzung am Montag
Auszüge aus der Rede:
„Menschlich ist es total nachvollziehbar, wenn ein Flüchtling
seine Familie nachholen will. Ich würde es genauso tun, und wir
alle würden es uns genauso wünschen und es genauso machen.
Praktikant Sven Schimmel aus
Gundelsheim
Wer aber in und für Deutschland Verantwortung trägt, muss auch abwägen, was das für unser
Land bedeutet.
Wenn ein Innenminister das bedenkt, dann ist das möglicherweise nicht populär und wird von
der Opposition kritisiert, aber dann macht er nichts anderes als seine Arbeit, und dass er diese
Arbeit macht, verdient die Unterstützung meiner Fraktion und unsere Anerkennung.
Bereits heute halten sich bereits mehr als 300 000 syrische Flüchtlinge in Deutschland auf, von
denen ein sehr großer Teil den GFK-Flüchtlingsstatus erhalten hat. Diesen Status will ihnen
derzeit auch niemand nehmen. Das heißt in der Konsequenz aber auch: Bereits heute müssen
wir mit einem Familiennachzug in einer nie dagewesenen Dimension rechnen.
Wenn wir die bisherige Anerkennungspraxis fortsetzen, geht es möglicherweise um einen
Familiennachzug von vielen Hunderttausend Menschen, ohne - ich betone: ohne - dass ein
anerkannter Flüchtling nachweisen müsste, dass er den Lebensunterhalt für seine nachziehenden Familien und Angehörigen sichern kann, über ausreichenden Wohnraum verfügt
Freitag, den 13. November 2015
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und anderes mehr. Das würde in der Sache nichts anderes bedeuten, als dass mit einer
gewissen zeitlichen Verzögerung, aber umso sicherer eine zweite Flüchtlingswelle auf unser Land zurollt, während wir bereits mit äußerster Anstrengung noch an der ersten
Flüchtlingswelle arbeiten und diese kaum bewältigen können.
Deswegen bin ich überzeugt: Wir müssen den Familiennachzug begrenzen, um das zu
tun, was wir tun wollen, nämlich denen, die an Leib und Leben bedroht sind, auch in Zukunft Aufnahme zu gewähren.
Ich will in diesem Zusammenhang drei Punkte zurechtrücken. Erstens. Es wird behauptet,
subsidiärer Schutz sei gar kein Schutz oder eine Art Schutz light. Richtig ist: Subsidiär
Schutzberechtigte sind Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention weitgehend gleichgestellt. Sie erhalten die gleichen sozialen Leistungen, dieselben Arbeits- und
Integrationsmöglichkeiten. Vor allem gilt aber eines: Subsidiärer Schutz besteht, solange
ein Konflikt anhält und eine Rückkehr in den Herkunftsstaat nicht möglich ist. Nur der
Aufenthaltstitel wird zunächst nur für ein Jahr gewährt, in der Folge aber immer für zwei
weitere Jahre. Es ist ganz klar, und alle anderen Behauptungen sind grober Unfug: Wir
schicken niemanden in ein Bürgerkriegsland zurück. Das ist grober Unfug, was Sie hier
erzählen.
Zweitens wird behauptet: Wer den Familiennachzug einschränkt, lässt Familien im Bürgerkrieg zurück.
Richtig ist: Für den Familiennachzug muss ein Visum an einer unserer Botschaften beantragt werden.
Der allergrößte Teil der syrischen Flüchtlinge kommt nicht unmittelbar aus den Bürgerkriegsgebieten, sondern aus den Flüchtlingslagern in der Türkei, in Jordanien und
im Libanon. Dort ist die Situation sicherlich sehr, sehr schwierig. Aber lebensbedrohlich ist das nicht unmittelbar. Wir setzen vor allem in Deutschland alles, wirklich alles daran, dass in diesen Einrichtungen in der Türkei, in Jordanien und im Libanon die Lebensverhältnisse besser werden. Wir, diese Bundesregierung - allen voran Angela Merkel, die Bundeskanzlerin -, arbeiten daran, dass es in der Türkei für die Menschen dort bessere Lebensverhältnisse gibt und dass sie Arbeitsmöglichkeiten bekommen. Wir unterstützen die Bundeskanzlerin in dieser Arbeit, damit weniger Menschen zu uns fliehen müssen und wir im
Übrigen auch unsere griechische Außengrenze zur Türkei besser schützen können. Das ist
der Weg, den wir gehen.
Drittens wäre die Anerkennung von Syrern als subsidiär Schutzberechtigte ein deutscher
Sonderweg. Hier kann ich nur sagen: Eine ganze Reihe europäischer Länder - darunter
diejenigen, die außergewöhnlich viele Flüchtlinge aufnehmen - gewährt diesen Flüchtlingen subsidiären Schutz. Dazu gehören die Niederlande und Schweden, das der Hälfte
der syrischen Flüchtlinge subsidiären Schutz gibt. Diese Länder sind doch nicht inhuman,
sondern geben gemeinsam mit Deutschland in dieser Krise sogar eine humanitäre Visitenkarte für ganz Europa ab.
Diese Leistungsfähigkeit wollen wir uns auch in Zukunft erhalten. Deswegen müssen wir
den Familiennachzug begrenzen.“
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Impression von der CDU-Präsidiumssitzung am Montag
Die aktuelle Lage erfordert ein schnelles und koordiniertes Handeln in der Flüchtlingspolitik
und der damit verbundenen Fragen.
Am 9. November stand in der Präsidiumssitzung im Konrad-AdenauerHaus unter anderem die Begrenzung
des Familiennachzugs für Flüchtlinge
im Fokus, bei welcher sich die Union
mit dem Koalitionspartner SPD im
Grundsatz einig ist.
Menschlich ist es in Hinblick auf die
Situation der Flüchtlinge nachvollziehbar, wenn diese ihre Familie
nachziehen lassen möchten. Jedoch
sollte in diesem Zusammenhang
nicht außer Acht gelassen werden,
was dies in Hinblick auf die immense
Zahl an anerkannten syrischen
Flüchtlingen bedeutet. EinschränBild (Laurence Chaperon): v.li. Ministerpräsident Stanislaw Tillich,
kungen beim Familiennachzug sind Fraktionsvorsitzender Volker Kauder, Bundesvorsitzende und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, stellevertretender Fraktionsvorsitzender
daher unvermeidbar.
Thomas Strobl und Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière
Die Innenminister werden sich aufgrund dessen nun der Frage widmen wer Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommt und wer subsidiären Schutz erlangt. Faktisch gibt es aber, wegen der großen Anzahl an
Asylanträge, derzeit sowieso keinen Familiennachzug, was auch noch lange so bleiben wird.
Praktikant Sven Schimmel aus Gundelsheim über sein Praktikum im Abgeordnetenbüro
In den vergangenen vier Wochen hatte ich die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums im Büro des Bundestagsabgeordneten Thomas Strobl, sowohl einen sehr interessanten Einblick in das Tagesgeschäft und den politischen Ablauf im Deutschen Bundestag als auch in das alltäglichen Leben eines Bundestagsabgeordneten zu
bekommen.
Neben der Teilnahme an Plenarsitzungen sowie des Innen
- und Rechtsausschuss, die mir einen völlig neuen Blickwinkel bezüglich Politik vermittelten und mich aktuelle
Themen in einem völlig neuen Licht überdenken ließen,
konnte ich viele positive Eindrücke sammeln, die mich
ohne Zweifel in meinem beruflichen und insbesondere
persönlichen und privaten Werdegang weiterbringen
werden. Ein großes Dankeschön hierfür.
Diese Erfahrungen und Eindrücke wurden natürlich ebenfalls durch die herzliche und persönliche Atmosphäre im
Abgeordnetenbüro selbst untermauert, weswegen ich
mich an dieser Stelle auch beim gesamten Team bedanken möchte, die definitiv zu einer sehr spannenden und
lehrreichen Erfahrung beigetragen haben.
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