09. November - 13. November 2015 Ausgabe Nr. 44 Strobl zum Familiennachzug: Wer in Deutschland Verantwortung trägt, muss abwägen, was das für unser Land bedeutet In dieser Sitzungswoche des Deutschen Bundestages fand auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Aktuelle Stunde zum Thema „Haltung der Bundesregierung zur Statusfrage syrischer Flüchtlinge und zur Einschränkung des Familiennachzuges“ statt. Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich InInhalt: nenpolitik, Thomas Strobl MdB, sprach am Mittwoch im PleImpression von der CDUnum des Deutschen Bundestages. Präsidiumssitzung am Montag Auszüge aus der Rede: „Menschlich ist es total nachvollziehbar, wenn ein Flüchtling seine Familie nachholen will. Ich würde es genauso tun, und wir alle würden es uns genauso wünschen und es genauso machen. Praktikant Sven Schimmel aus Gundelsheim Wer aber in und für Deutschland Verantwortung trägt, muss auch abwägen, was das für unser Land bedeutet. Wenn ein Innenminister das bedenkt, dann ist das möglicherweise nicht populär und wird von der Opposition kritisiert, aber dann macht er nichts anderes als seine Arbeit, und dass er diese Arbeit macht, verdient die Unterstützung meiner Fraktion und unsere Anerkennung. Bereits heute halten sich bereits mehr als 300 000 syrische Flüchtlinge in Deutschland auf, von denen ein sehr großer Teil den GFK-Flüchtlingsstatus erhalten hat. Diesen Status will ihnen derzeit auch niemand nehmen. Das heißt in der Konsequenz aber auch: Bereits heute müssen wir mit einem Familiennachzug in einer nie dagewesenen Dimension rechnen. Wenn wir die bisherige Anerkennungspraxis fortsetzen, geht es möglicherweise um einen Familiennachzug von vielen Hunderttausend Menschen, ohne - ich betone: ohne - dass ein anerkannter Flüchtling nachweisen müsste, dass er den Lebensunterhalt für seine nachziehenden Familien und Angehörigen sichern kann, über ausreichenden Wohnraum verfügt Freitag, den 13. November 2015 Seite 1/3 Berlin Aktuell - Berlin Aktuell - Berlin Aktuell - Berlin Aktuell und anderes mehr. Das würde in der Sache nichts anderes bedeuten, als dass mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung, aber umso sicherer eine zweite Flüchtlingswelle auf unser Land zurollt, während wir bereits mit äußerster Anstrengung noch an der ersten Flüchtlingswelle arbeiten und diese kaum bewältigen können. Deswegen bin ich überzeugt: Wir müssen den Familiennachzug begrenzen, um das zu tun, was wir tun wollen, nämlich denen, die an Leib und Leben bedroht sind, auch in Zukunft Aufnahme zu gewähren. Ich will in diesem Zusammenhang drei Punkte zurechtrücken. Erstens. Es wird behauptet, subsidiärer Schutz sei gar kein Schutz oder eine Art Schutz light. Richtig ist: Subsidiär Schutzberechtigte sind Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention weitgehend gleichgestellt. Sie erhalten die gleichen sozialen Leistungen, dieselben Arbeits- und Integrationsmöglichkeiten. Vor allem gilt aber eines: Subsidiärer Schutz besteht, solange ein Konflikt anhält und eine Rückkehr in den Herkunftsstaat nicht möglich ist. Nur der Aufenthaltstitel wird zunächst nur für ein Jahr gewährt, in der Folge aber immer für zwei weitere Jahre. Es ist ganz klar, und alle anderen Behauptungen sind grober Unfug: Wir schicken niemanden in ein Bürgerkriegsland zurück. Das ist grober Unfug, was Sie hier erzählen. Zweitens wird behauptet: Wer den Familiennachzug einschränkt, lässt Familien im Bürgerkrieg zurück. Richtig ist: Für den Familiennachzug muss ein Visum an einer unserer Botschaften beantragt werden. Der allergrößte Teil der syrischen Flüchtlinge kommt nicht unmittelbar aus den Bürgerkriegsgebieten, sondern aus den Flüchtlingslagern in der Türkei, in Jordanien und im Libanon. Dort ist die Situation sicherlich sehr, sehr schwierig. Aber lebensbedrohlich ist das nicht unmittelbar. Wir setzen vor allem in Deutschland alles, wirklich alles daran, dass in diesen Einrichtungen in der Türkei, in Jordanien und im Libanon die Lebensverhältnisse besser werden. Wir, diese Bundesregierung - allen voran Angela Merkel, die Bundeskanzlerin -, arbeiten daran, dass es in der Türkei für die Menschen dort bessere Lebensverhältnisse gibt und dass sie Arbeitsmöglichkeiten bekommen. Wir unterstützen die Bundeskanzlerin in dieser Arbeit, damit weniger Menschen zu uns fliehen müssen und wir im Übrigen auch unsere griechische Außengrenze zur Türkei besser schützen können. Das ist der Weg, den wir gehen. Drittens wäre die Anerkennung von Syrern als subsidiär Schutzberechtigte ein deutscher Sonderweg. Hier kann ich nur sagen: Eine ganze Reihe europäischer Länder - darunter diejenigen, die außergewöhnlich viele Flüchtlinge aufnehmen - gewährt diesen Flüchtlingen subsidiären Schutz. Dazu gehören die Niederlande und Schweden, das der Hälfte der syrischen Flüchtlinge subsidiären Schutz gibt. Diese Länder sind doch nicht inhuman, sondern geben gemeinsam mit Deutschland in dieser Krise sogar eine humanitäre Visitenkarte für ganz Europa ab. Diese Leistungsfähigkeit wollen wir uns auch in Zukunft erhalten. Deswegen müssen wir den Familiennachzug begrenzen.“ Freitag, den 13. November 2015 Seite 2/3 Berlin Aktuell - Berlin Aktuell - Berlin Aktuell - Berlin Aktuell Impression von der CDU-Präsidiumssitzung am Montag Die aktuelle Lage erfordert ein schnelles und koordiniertes Handeln in der Flüchtlingspolitik und der damit verbundenen Fragen. Am 9. November stand in der Präsidiumssitzung im Konrad-AdenauerHaus unter anderem die Begrenzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge im Fokus, bei welcher sich die Union mit dem Koalitionspartner SPD im Grundsatz einig ist. Menschlich ist es in Hinblick auf die Situation der Flüchtlinge nachvollziehbar, wenn diese ihre Familie nachziehen lassen möchten. Jedoch sollte in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden, was dies in Hinblick auf die immense Zahl an anerkannten syrischen Flüchtlingen bedeutet. EinschränBild (Laurence Chaperon): v.li. Ministerpräsident Stanislaw Tillich, kungen beim Familiennachzug sind Fraktionsvorsitzender Volker Kauder, Bundesvorsitzende und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, stellevertretender Fraktionsvorsitzender daher unvermeidbar. Thomas Strobl und Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière Die Innenminister werden sich aufgrund dessen nun der Frage widmen wer Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommt und wer subsidiären Schutz erlangt. Faktisch gibt es aber, wegen der großen Anzahl an Asylanträge, derzeit sowieso keinen Familiennachzug, was auch noch lange so bleiben wird. Praktikant Sven Schimmel aus Gundelsheim über sein Praktikum im Abgeordnetenbüro In den vergangenen vier Wochen hatte ich die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums im Büro des Bundestagsabgeordneten Thomas Strobl, sowohl einen sehr interessanten Einblick in das Tagesgeschäft und den politischen Ablauf im Deutschen Bundestag als auch in das alltäglichen Leben eines Bundestagsabgeordneten zu bekommen. Neben der Teilnahme an Plenarsitzungen sowie des Innen - und Rechtsausschuss, die mir einen völlig neuen Blickwinkel bezüglich Politik vermittelten und mich aktuelle Themen in einem völlig neuen Licht überdenken ließen, konnte ich viele positive Eindrücke sammeln, die mich ohne Zweifel in meinem beruflichen und insbesondere persönlichen und privaten Werdegang weiterbringen werden. Ein großes Dankeschön hierfür. Diese Erfahrungen und Eindrücke wurden natürlich ebenfalls durch die herzliche und persönliche Atmosphäre im Abgeordnetenbüro selbst untermauert, weswegen ich mich an dieser Stelle auch beim gesamten Team bedanken möchte, die definitiv zu einer sehr spannenden und lehrreichen Erfahrung beigetragen haben. Freitag, den 13. November 2015 Seite 3/3
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