Antrag - AfD-Fraktion Hamburg

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/3330
21. Wahlperiode
17.02.16
Antrag
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Prof. Dr. Jörn Kruse,
Dr. Joachim Körner, Dr. Alexander Wolf, Detlef Ehlebracht,
Andrea Oelschlaeger, Dirk Nockemann (AfD)
Betr.:
Integrationspolitischen Blindflug in Sachen Familiennachzug beenden –
Prognose-Projekt „Datenerhebung Familiennachzug“ beim Flüchtlingskoordinator einrichten
Im Jahr 2015 kamen rund 1,1 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland. Für 2016
erwartet der Senat 1,5 Millionen neue Flüchtlinge. Nach Königsteiner Schlüssel
bedeutet dies, dass Hamburg wohl etwa 65.000 dauerhaft aufnehmen müsste.
Nach jahrzehntelanger Erfahrung mit Menschen, die Asyl und Schutz suchen, bildet
deren Familiennachzug einen zweiten Hauptfaktor für die Gesamtzahl künftig zu integrierender Menschen. Dabei setzt jedes Gelingen von Integration in die Hamburger
Wohnungs- und Arbeitsmärkte, in Schulen, Ausbildungsstellen und Kitas eine gewissenhafte, möglichst frühzeitige und umfassende Ermittlung des zu erwartenden
Zuzugs voraus. Gerade weil der zahlenmäßig für die Integration entscheidende Familiennachzug nicht leicht zu prognostizieren ist, muss gewissenhafte Politik sämtliche
verfügbaren Informationen hierzu so zeitig und umfassend wie möglich sammeln und
einschlägige Daten und Statistiken so früh wie möglich auswerten.
Entsprechende Hinweise von einschlägigen Experten liegen in großer Zahl vor.
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So geht zum Beispiel der frühere Präsident des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge (BAMF), Manfred Schmidt, aufgrund aller bisherigen Erfahrungen davon aus, dass im Wege des Familiennachzugs je anerkannten
Flüchtling im Schnitt drei Personen nach Deutschland kommen.
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Der frühere Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky,
schätzt aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung gerade mit arabisch-stämmigen
Familienstrukturen, dass pro Flüchtling bis zu drei bis vier Familiennachzügler
anstehen.
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Familienministerin Schwesig antwortete auf Nachfrage nur bezüglich der
Gruppe allein eingereister Männer schon ungenauer: „Wir rechnen damit,
dass sehr viele Frauen und Kinder nachkommen“.
In einer schriftlichen kleinen Anfrage bat die AfD nun um Aufschluss, welche Daten
der Senat zum Familiennachzug sammelt und auswertet. Fragen lauteten zum Beispiel: „Wie viele Familiennachzugsbegehren gab es in Hamburg in den Jahren 2000 –
2015“. Oder: „Wie hoch war … der jeweilige durchschnittliche Familiennachzug pro
anerkanntem Flüchtling in Hamburg?“. Oder: „Wie viele Monate vergingen jeweils
durchschnittlich zwischen Anerkennung als Flüchtling und dem Stellen des ersten
Antrages auf Familiennachzug“?
Der Senat antwortete an entscheidenden Punkten: „Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt. Oder: „Eine zu programmierende Datenbankabfrage ist
in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.“ Oder: „Auswertung im Sinne der Fragestellung wäre nur möglich durch einen manuellen Abgleich der Visumsanträge … mit den Anerkennungsbe-
Drucksache 21/3330
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
scheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die jeweilige
Bezugsperson. Dies ist … in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage
zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.“
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, bei der Stelle des zentralen Flüchtlingskoordinators ein
Projekt einzurichten, welches alle verfügbaren Daten beschafft und auswertet, um
fortlaufend möglichst planungssichere Prognosen für den zu erwartenden Familiennachzug darstellen zu können.
Der Senat berichtet der Bürgerschaft zu den erwarteten Fallzahlen und den daraus
folgenden Konsequenzen für die einzelnen Ressorts halbjährlich, erstmals zum 1. Juni
2016.
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