O B W A L DE N NIDWALDEN Landweg 3, Postfach 246, 6052 Hergiswil Telefon 041 632 56 26, Telefax 041 632 56 27 E-Mail: [email protected],www.rav-ownw.ch Nach der Schule - arbeitslos? Informationen für Jugendliche mit Schulaustritt Liebe Schülerin, lieber Schüler Die Schulzeit wird für dich bald zu Ende sein. Wir hoffen, dass du eine Lehrstelle in Aussicht hast oder ein anderes Ziel für dich festgelegt hast. Solltest du trotz aller Bemühungen keine Lösung gefunden haben, dann giltst du eigentlich als arbeitslos. Dieses Merkblatt informiert dich darüber, was du von der Arbeitslosenversicherung erwarten kannst und was du selber unternehmen musst. Auf die wichtigsten Fragen findest du hier Antworten. Weitere Informationen erhältst du bei den aufgeführten Adressen. _______________________________________________ Können sich alle ohne Weiteres bei der Arbeitslosenversicherung anmelden? Nach der obligatorischen Schulzeit können sich alle Jugendlichen anmelden. Die Staatszugehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass du in der Schweiz wohnhaft bist. Wenn du dich direkt nach der obligatorischen Schulzeit anmeldest, hast du aber nur Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn du insgesamt mindestens 10 Jahre in der Schweiz gewohnt hast. _______________________________________________ Wo musst du dich melden? Wenn du Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen willst, musst du dich bei deiner Wohnortsgemeinde als arbeitslos melden. Du erhältst dort verschieden Formulare, die du ausfüllen musst. Deine Anmeldung wird an das Re2 gionale Arbeitsvermittlungszentrum Obwalden Nidwalden (RAV) weitergeleitet und du wirst daraufhin zu einem Erstgespräch eingeladen. _______________________________________________ Was hast du für Pflichten? Eine Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung heisst nicht, dass du dich zurücklehnen kannst und dass andere für dich eine Stelle oder einen Ausbildungsplatz suchen werden. Vielmehr musst du auch weiterhin aktiv sein und dich um eine Berufslösung bemühen. Es ist wichtig, dass du alle deine Bewerbungen für eine Lehrstelle schriftlich festhältst. Gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz musst du in den drei Monaten vor deiner Anmeldung pro Monat mindestens 8 bis 12 Bewerbungen vorweisen können. _______________________________________________ Programm "Kompass" Die Arbeitslosenversicherung kann dich durch das Programm "Kompass" unterstützen. Dieser Kurs ist ein Vollzeitprogramm mit einem Arbeits- und einem Schulteil (5 Tage pro Woche) und intensiver Begleitung bei der Lehrstellensuche. Dieses Programm beginnt jeweils im August/September. Falls eine Teilnahme für dich in Frage kommt, musst du dich rechtzeitig (ab Juni) auf deiner Wohnortsgemeinde als arbeitslos melden. 3 Wichtige Adressen: RAV Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Obwalden Nidwalden Landweg 3 Postfach 246 6052 Hergiswil Tel. 041 632 56 26 / E-Mail: [email protected] www.rav-ownw.ch Berufs- und Studienberatung Robert-Durrer-Strasse 41 6371 Stans Tel. 041 618 74 40/ E-Mail: [email protected] www.netwalden.ch Berufsinformationszentrum BIZ Brünigstrasse 178 6060 Sarnen Tel. 041 666 63 44 / E-Mail: [email protected] www.berufsberatung-ow.ch 4
© Copyright 2024 ExpyDoc