Gemeinsame Schulordnung der Städtischen Gesamtschule Warendorf, der Hauptschule hinter den drei Brücken und der Von-Galen-Realschule im gemeinsamen Gebäude am Standort an der Von Ketteler Str. 38 Die Schulordnung ist eine verbindliche Vorschrift für alle, die zu einer der Schulen am gemeinsamen Standort an der Von Ketteler Straße in Warendorf gehören. Sie nimmt Hinweise aus dem Schulgesetz (SchulG) auf, führt diese näher aus und ergänzt das SchulG. Das Zusammenleben vieler Menschen erfordert eine bestimmte Ordnung und Regeln; ohne sie ist ein gutes Miteinander nicht möglich. 1. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft 1. In unserer Schule soll es menschlich zugehen, damit alle gern und angstfrei in die Schule gehen. Alle nehmen Rücksicht aufeinander und bemühen sich, freundlich miteinander umzugehen. Einer versucht, dem anderen zu helfen, niemand darf beleidigt, geschlagen oder seelisch unter Druck gesetzt werden. Konflikte werden nicht durch Gewalt, sondern durch Gespräche gelöst. Wir dulden keine Gewalt, Rassismus, Intoleranz und Sexismus. 2. In unserer Schule soll es gerecht und fair zugehen. Jede Schülerin und jeder Schüler soll die Möglichkeiten und Chancen bekommen, die sie bzw. er für die persönliche Entwicklung braucht, um den bestmöglichen Bildungsabschluss erreichen zu können. Niemand soll bevorzugt oder benachteiligt werden. 3. Unsere Schule soll die Schülerinnen und Schüler auf ein Leben in der Gesellschaft vorbereiten, um in dieser besser zurechtzukommen. Deshalb darf niemand am Lernen gehindert oder dabei gestört werden. Aus diesem Grund achten wir auf die Einhaltung der Schulpflicht. 4. In unserer Schule soll das Eigentum anderer geachtet werden. Dies gilt für das Privateigentum von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern ebenso wie für das Gebäude mit seinen Einrichtungen. 5. In unserer Schule soll man sich wohlfühlen können. Lärm, Schmutz und Unordnung müssen daher vermieden werden. 6. In unserer Schule muss jeder für die Folgen seines Verhaltens einstehen. Wer sich falsch verhalten hat, muss damit rechnen, dass er zur Rechenschaft gezogen wird. 2. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Alle Lehrkräfte und alle an der Schule tätigen Personen sind den Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsbefugt. Die eigene Freiheit muss ihre Grenzen finden, wenn sie mit den Rechten anderer nicht mehr vereinbar ist. 1. Alle Einrichtungen der Schule – das Gebäude selber, Möbel, Geräte – sind für dich da. Ihre Anschaffung, Erhaltung und Pflege kosten sehr viel Geld. Für angerichtete Schäden (z.B. Beschmieren, Zerstören) musst du gerade stehen. Das ist in deinem späteren Leben als Erwachsener auch eine Selbstverständlichkeit. Abfälle gehören in Papierkörbe und Abfallbehälter. Achte dabei unbedingt auf die Trennung des Mülls. Wenn du das Gebäude, das Schulgelände oder Einrichtungsgegenstände verunreinigst, wirst du zu Reinigungsarbeiten heran gezogen. 2. Auf dem Schulgrundstück gilt ein allgemeines Alkohol-, Drogen- und Nikotinverbot. Solltest du dieses Verbot nicht beachten, informieren wir die Erziehungsberechtigten. Außerdem gibt es eine Menge einschlägiger Literatur über die Gefahren von Alkohol, Drogen und Nikotin, mit der du dich dann angemessen zu beschäftigen hast. 3. Waffen aller Art (z.B. Messer) und deren Attrappen, Feuerzeuge und Feuerwerkskörper darfst du nicht mit zur Schule bringen. 4. Schneeballwerfen kann zu Verletzungen führen und ist deshalb nicht erlaubt. 5. Pausen Während der großen Pausen hältst du dich ausschließlich auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle auf. In der Pausenhalle verhältst du dich ruhig und rennst nicht herum. Die Schulgebäude und die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Hilf mit, die Toiletten sauber zu halten. Während der Regenpausen darfst du in deiner Klasse bleiben oder gehst in die Pausenhalle. Vor den Lehrerzimmern hältst du dich nur auf, wenn dich eine Lehrerin oder ein Lehrer dort ausdrücklich hinbestellt hat. Der Lehrerflur und das dazugehörige Treppenhaus ist kein Durchgang für Schüler. Die kleinen Pausen sind Wechselpausen für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die betroffenen Klassen. Falls die nächste Stunde in einem anderen Klassenraum stattfindet, gehst du sofort nach Ende der Unterrichtsstunde ohne zu rennen und zu lärmen auf direktem Weg dorthin. Nach dem Schellen wartest du im Klassenraum und nicht auf dem Flur auf deine Lehrerin bzw. deinen Lehrer. Du hältst dich an den Belegungsplan, der die Benutzung des Soccerplatzes regelt. 6. Das Schulgebäude ist ab 7.20 Uhr geöffnet. Du hältst dich dann in deinem Klassenraum auf. Für Mofas, Roller u.Ä. sind am Parkplatz Abstellflächen vorgesehen. Nach Unterrichtsbeginn und vor Unterrichtsende hältst du dich hier nicht mehr auf. Für PKWs von Schülern und Eltern gibt es auf dem Parkplatz keine Abstellmöglichkeit. Du suchst die Toiletten nur in den großen Pausen auf und verlässt sie stets so, wie du sie vorfinden möchtest. Du nutzt das Treppenhaus und die Flure nicht als Aufenthaltsfläche. Im Gebäude bewegst du dich ruhig und ohne zu rennen. Bei Unterricht außerhalb des Schulgeländes wartest du auf deine Lehrerin oder deinen Lehrer. 3. Teilnahme am Unterricht 1. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Schul- und Unterrichtsveranstaltungen mit den dazu benötigten Arbeitsmaterialien ist deine Pflicht. Jedes Zuspätkommen stört den Unterricht und deine Mitschüler. Wenn du häufiger verspätet zum Unterricht kommst oder wenn du unentschuldigt fehlst, musst du die versäumte Unterrichtszeit unter Aufsicht in der Schule nachholen. Wenn du erkrankst, dann sorge dafür, dass die Schule bis 7.45 Uhr informiert wird. Eine schriftliche Entschuldigung musst du grundsätzlich vorlegen (an dem Tag, an dem du wieder am Unterricht teilnimmst). Arztbesuche lege bitte grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit. Nur in begründeten, zwingend notwendigen Ausnahmefällen darfst du einen Arzt während der Unterrichtszeit aufsuchen. Wirst du während des Vormittags krank, musst du dich bei deiner Klassenlehrerin oder deinem Klassenlehrer melden. Deine Eltern werden dann informiert und holen dich ab. Auf keinen Fall darfst du ohne Rücksprache mit deiner Klassenleitung das Schulgelände verlassen. Bei allen anderen Gründen der Nichtteilnahme am Unterricht müssen deine Eltern vorher einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung stellen. 2. Vom Sportunterricht kannst du nur durch eine Entschuldigung der Eltern oder auf Dauer nur durch ein ärztliches Attest befreit werden. Ein solches Attest gilt höchstens für ein Halbjahr. Es besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. 3. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung übernimmt die Schule für dich die Aufsichtspflicht. Deshalb darfst du das Schulgrundstück nur mit Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers verlassen. Die Grenzen des Schulhofs musst du unbedingt beachten. Dies gilt auch für die Mittagspause. Wenn du trotzdem außerhalb des Schulgrundstückes angetroffen wirst, musst du mit der Anwendung von Ordnungsmaßnahmen rechnen. 4. In der Mittagspause darfst du, wenn du einen dafür vorgesehenen Ausweis hast, das Schulgelände verlassen, um ein gesundes Mittagessen einzunehmen. Verlässt du das Schulgelände ohne diese Erlaubnis, musst du die Konsequenzen dafür tragen. Es ist zudem selbstverständlich, dass du pünktlich zum Nachmittagsunterricht erscheinst. 4. Verhalten im Unterricht Unterricht und selbstständiges Lernen ist nur in einer ruhigen Atmosphäre möglich. Um das zu erreichen, gibt es an unserer Schule folgende Vereinbarungen: 1. Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht. Jedes Zuspätkommen ist eine Störung. 2. Essen, Trinken und Kaugummi kauen ist nur in den Pausen erlaubt. Kaugummis und andere Abfälle entsorgst du am Ende der Pause im Mülleimer. 3. Mäntel, Jacken und Mützen gehören an die Garderobe. Achte darauf, dass sich darin keine Wertgegenstände befinden. Für den Verlust von Wertgegenständen besteht generell keine Haftung seitens der Schule. 4. Handys und andere elektronische Geräte gehören nicht in den Unterricht und nicht auf den Schulhof. Du lässt sie am besten zu Hause. Die Benutzung bzw. die Beschäftigung damit im Unterricht hat zur Folge, dass die Geräte eingezogen werden. Deine Eltern können diese dann bei der Schulleitung/bei der Klassenleitung abholen.Gleiches gilt auch für Handys, die während der Pausen auf dem Schulhof benutzt werden. 5. Damit du im Unterricht sinnvoll mitarbeiten kannst, musst du die nötigen Arbeitsmaterialien mitbringen. Dazu gehören auch die erledigten Aufgaben aus den Lernzeiten. 6. Wir respektieren die Meinungen und Äußerungen der Mitschülerinnen und Mitschüler und Lehrerinnen und Lehrer und lassen den anderen jeweils ausreden. 7. Die Aufgaben im Unterricht sollen gewissenhaft und ohne Störung der Mitschülerinnen und Mitschüler erledigt werden. 8. Du kümmerst dich selbst darum, verpassten Unterrichtsstoff nachzuholen. 9. Ein Großteil der Schulbücher ist Eigentum der Schule. Deshalb behandele sie sorgfältig und sorge für einen Schutzumschlag. Bei Verlust, Verschmutzung oder Beschädigung müssen deine Eltern den Schaden bezahlen. 10. Die Lehrerinnen und Lehrer beenden den Unterricht. Vor dem Gongzeichen wird der Unterrichtsraum nicht verlassen. 11. Sorge dafür, dass du deinen Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt verlässt. 12. Unsere Schulsprache ist Deutsch. 5. Umgang mit Konflikten Streit gibt es immer wieder und überall. Wir wollen ihn ohne Gewalt lösen. Unterlasse alles, was deine Mitschülerinnen und Mitschüler an Körper und Geist verletzen könnte. Beleidigungen, Beschimpfungen, Diebstahl, Erpressung, Bedrohungen - erst recht körperliche Gewalt - sind ein Unrecht und gehören deshalb auch nicht in die Schulgemeinschaft. Wenn du ruhig bleibst und über Meinungsverschiedenheiten sprichst, kannst du eher friedliche Lösungen finden oder Konflikte sogar vermeiden. Wenn nötig, suche dir die Hilfe eines Mitschülers oder Lehrers. Überprüfe zunächst dein eigenes Verhalten, bevor du dich beschwerst. Solltest du eine Mitschülerin oder einen Mitschüler trotzdem beleidigen, beschimpfen, bedrohen oder gar körperlich angreifen, musst du dich in aller Form entschuldigen. In schweren Fällen geschieht dies schriftlich mit der Unterschrift deiner Eltern. Je nach Lage des Falls werden auch pädagogische Gespräche mit dir, deinen Erziehungsberechtigten und Vertretern der Schule erfolgen. Pädagogische Maßnahmen für dich können dort beschlossen werden, die du erfüllen musst. Du musst bei schweren Regelverstößen auch mit der Anwendung entsprechender Ordnungsmaßnahmen rechnen, wie sie das Schulgesetz vorsieht. Änderung für die Gesamtschule! Stand: 12.08.2015
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