Merkblatt zum BFP

FAQs zum Berufsfeldpraktikum
1. Fragen zur Durchführung
o In welchen Bereichen kann das außerschulische Berufsfeldpraktikum
absolviert werden?
Für ein außerschulisches Berufsfeldpraktikum können Sie eine pädagogische,
soziale oder fachliche Tätigkeit wählen, die zu Ihren Studienfächern passt. Überlegen
Sie grundsätzlich, ob das angestrebte Praktikum Ihnen für die weitere berufliche
Planung sinnvoll erscheint und womöglich dazu dient Ihren Lebenslauf zu
bereichern.
o Muss ein Seminar zum BFP belegt werden?
Studierende der neuen Studienordnung (Klips 2.0) müssen ein Begleitseminar
belegen. In der alten Studienordnung (Klips 1) war dies nicht verpflichtend, manche
Studierende besuchen im Zuge von Projekten freiwillig Seminare.
o Welchen Vorteil bieten die BFP-Projekte des ZfL?
Die Projekte, die das ZfL jedes Semester anbietet, finden bei sorgfältig ausgewählten
KooperationspartnerInnen statt. Seminar und Praktikumsplatz werden hier
miteinander verbunden. Es werden Praktika in ganz unterschiedlichen Bereichen
angeboten, die einen Mehrwert für Ihr Studium oder Ihren weiteren Lebenslauf
haben.
o Kann das Berufsfeldpraktikum ausnahmsweise doch in der studierten
Schulform absolviert werden?
Nein, hier sind keine Ausnahmen möglich. Orientieren Sie sich bitte zu einer anderen
Schulform oder einem außerschulischen Praktikumsort hin.
o Kann ich ein Auslandssemester als BFP nutzen?
Tätigkeiten, die Sie im Rahmen eines Auslandssemesters durchführen, können
angerechnet werden, wenn die formalen Bedingungen erfüllt werden.
o Muss ich bei einem Schulpraktikum im Ausland eine andere Schulform als die
studierte finden?
Handelt es sich um eine Deutsche Auslandsschule, so gilt diese Regel auch hier, da
das Schulsystem mit dem deutschen System vergleichbar ist. Falls Sie Ihr Praktikum
an einer DSD-Schule (Hinführung zum Deutschen Sprachdiplom)
oder an einer einheimischen Schule absolvieren, ist die Schulform nicht
entscheidend. Hier sammeln Sie auf jeden Fall Erfahrungen in einem neuen System.
o Kann ich eine Ferienfreizeit, die zwei Wochen dauert, als BFP durchführen?
Auf einer Ferienfreizeit absolvieren Sie in kurzem Zeitraum umfangreiche Stunden.
Dennoch muss auf der Praktikumsbescheinigung ein Zeitraum stehen, der
mindestens 20 Tage umfasst. Zum Praktikum sollten Sie sowohl vorbereitende wie
auch nachbereitende Treffen/Vorbereitungen zählen und diese als Zeitpunkte für
Anfang und Ende angeben. Damit kommen Sie in der Regel auf den geforderten
Zeitraum von 20 Tagen
o Wie wird mein Berufsfeldpraktikum verbucht?
Sie bearbeiten das Portfolio, das Sie unter Ilias finden, wenn Sie sich für die
Veranstaltung „Einführungsveranstaltung Berufsfeldpraktikum“ oder für ein
entsprechendes Seminar einklipsen. Anschließend gehen Sie mit der
Praktikumsbescheinigung (Ilias) zum Beratungszentrum des ZfL.
2. Fragen zur Anrechnung
o Kann ich eine Ausbildung anrechnen lassen, die thematisch nichts mit
meinem jetzigen Studium zu tun hat?
Ausbildungen können grundsätzlich angerechnet werden. Ziel des
Berufsfeldpraktikums ist der „Blick über den Zaun“; dieses Ziel wurde bei einer
Ausbildung erreicht.
o Kann ich mir eine AG anrechnen lassen, die ich während meiner eigenen
Schulzeit absolviert habe?
Tätigkeiten, die im Rahmen der eigenen Schulzeit stattgefunden haben, können nicht
angerechnet werden.
o Kann ich mir eine Tätigkeit aus dem privaten Rahmen anrechnen lassen, zum
Beispiel Babysitting?
Private Tätigkeiten können grundsätzlich nicht angerechnet werden.
o Kann ich eine Tätigkeit als anrechnen lassen, die schon als
Eignungspraktikum angerechnet wurde?
Nein, ein Praktikum kann nicht doppelt angerechnet werden.
o Welche Unterlagen benötige ich für die Anrechnung?
Sie bearbeiten das Portfolio, dessen Anleitung Sie im Portfolioleitfaden unter Ilias
finden, wenn Sie sich für die Veranstaltung „Einführungsveranstaltung
Berufsfeldpraktikum“ eingeklipst haben. Anschließend gehen Sie mit der
Bescheinigung des Praktikumsgebers sowie dem auszufüllenden Vordruck (Ilias)
zum Beratungszentrum des ZfL. Auf der Praktikumsbescheinigung müssen Umfang
und Dauer der Tätigkeit ersichtlich sein. Auch ein Stempel der Einrichtung ist wichtig.