Pressemitteilung 7. März 2016 Kein Ablasshandel mit der Türkei

Bundesvorstand
Pressemitteilung 7. März 2016
Kein Ablasshandel mit der Türkei
Die Notwendigkeit, auf dem EU-Türkei-Gipfel mit der Türkei zu einer Einigung in der
Flüchtlingsfrage zu kommen, darf nicht daran hindern, aktuelle
Menschenrechtsverletzungen in der Türkei zu kritisieren. Nur drei Beispiele:
Richter und Staatsanwälte, die mit Ermittlungen und mit Verfahren gegen hohe
Staatsbeamte und Mitglieder der Regierung befasst waren, wurden versetzt oder
ihres Amtes enthoben. Die von ihnen geführten Ermittlungs- und Strafverfahren
insbesondere wegen des Verdachts der Korruption wurden daraufhin eingestellt. Drei
Staatsanwälte und ein Polizeibeamter, die pflichtgemäß die Durchsuchung eines
LKW auf illegalen Waffentransport angeordnet hatten, befinden sich seit Monaten in
Untersuchungshaft.
Rechtsanwälte, die sich für regimekritische Angeklagte und Angehörige der
kurdischen Minderheit eingesetzt haben, wurden selbst verhaftet und angeklagt.
Journalisten und engagierte Bürger der Zivilgesellschaft, die solche und andere
Missstände offen angesprochen oder sich systemkritisch geäußert haben, werden
verhaftet und angeklagt beziehungsweise aus dem Staatsdienst entfernt.
Die NRV betont: Bei aller berechtigten Interessenwahrnehmung darf das Bekenntnis
zu Rechtsstaat und Menschenrechten nicht infrage gestellt werden und muss
glaubhaft bleiben.
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