POSITIONSPAPIER Position der KGSt: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards für die Kommunen (EPSAS)? KGSt®-Positionspapier März 2016 Copyright 2016 KGSt Köln © KGSt® Die KGSt®-Gutachten und Arbeitsergebnisse, einschließlich aller ihrer Teile, sind urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt. Jede Verwertung, Nutzung, Kennzeichnung u. Ä. außerhalb der engen Grenzen des Urheberund Markenrechts ist ohne ausdrückliche Zustimmung und Lizenzierung unzulässig und wird rechtlich geahndet. KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement Gereonstraße 18-32 50670 Köln Telefon 0221/3 76 89-0 Telefax 0221/3 76 89-7459 E-Mail-Syntax: [email protected] Die KGSt im Internet: http://www.kgst.de Hinweis zur männlichen und weiblichen Schreibweise im Positionspapier Zur besseren Lesbarkeit des Textes wird nur dort die männliche und weibliche Form verwendet, wo in besonderer Weise die Geschlechterabhängigkeit von Aussagen betont werden soll. An den anderen Stellen wird die gängige männliche Form für beide Geschlechter verwendet. KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? KGSt®-Positionspapier Kennung für die Suche ® im KGSt -Portal: 20160324A0012 Köln, den 30.03.2016 Andrea Stertz T 0221 37689-40 [email protected] Zusammenfassung Die Staatsschuldenkrise in Europa hat die Notwendigkeit transparenter und vergleichbarer Finanzdaten offenbart. Vollständige und zuverlässige Haushaltsdaten sind für die haushaltspolitische Überwachung der Mitgliedsstaaten entscheidend. Mit dem sogenannten „Sixpack“, welches aus fünf EU-Verordnungen und einer Richtlinie besteht, wurden neue Regeln für die wirtschafts- und haushaltspolitische Überwachung der Mitgliedsstaaten geschaffen. Innerhalb von sechs Monaten nach Aussprache einer Frühwarnung der Kommission müssen nun betroffene Staaten geeignete Maßnahmen zur Rückführung des Defizits ergreifen. Verstoßen sie dagegen, können Sanktionen verhängt werden. Zur Unterstützung dieses Verfahrens schlug die EU-Kommission in der Richtlinie 2011/85 die Überprüfung der Eignung der „International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)“ für die Mitgliedsstaaten der EU vor. Ein harmonisiertes, periodengerechtes Rechnungswesen erhöht die Vergleichbarkeit und Transparenz der Finanzdaten und dient der Erhebung von periodengerechten Daten gemäß dem ESVG-95 (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen). Mit dem Bericht der EU-Kommission vom 06.03.2013 wird dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgeschlagen, für den öffentlichen Sektor der EU die Periodenrechnung in Form von „European Public Sector Accounting Standards“ einzuführen (EPSAS). Basis dafür könnten die „International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)“ sein. Betroffen wären der gesamte öffentliche Bereich und damit auch die Kommunen in Deutschland. Die KGSt begleitet zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden den Prozess, der auf EU-Ebene zur Einführung der Periodenrechnung durchgeführt wird. Dieser soll nach derzeitigem Kenntnisstand mit Erlass einer EU-Rahmenverordnung beginnen. Die Kommission beabsichtigt, den ersten Entwurf ab 2016 vorzulegen. Damit dieser Rechtsgültigkeit erlangt, müsste er vom Rat und dem Europäischen Parlament verabschiedet und anschließend in nationales Recht umgesetzt werden. Mit diesem Positionspapier werden die wichtigsten Fakten zur Einführung der EPSAS präsentiert. Eine ausführliche Information findet sich in dem Bericht „Internationale Rechnungslegungsstandards und ihre Anwendung in Kommunen - (European Public Sector Accounting Standards (EPSAS)“ (14/2015, Kennung im KGSt®-Portal: 20151103A0013). Seite 3 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? Inhalt 1 Anlass 5 2 Unklare Rechtslage 5 3 Periodengerechte Rechnungslegung - IPSAS und kommunale Doppik 6 4 Chancen und Risiken der Einführung von EPSAS 7 5 IPSAS als Referenzrahmen nicht ohne weiteres einsetzbar 8 6 Verwaltungsstruktur (Governance) berücksichtigt kommunale Interessen und Erfahrungen nur indirekt 8 Praxisbeispiele zeigen tendenziell höheren Jahresfehlbetrag nach IPSAS gegenüber NKHR 9 8 Position der KGSt zu EPSAS 9 9 Gutachtliches Verfahren 11 10 Literaturverzeichnis 13 7 Seite 4 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? 1 Anlass Mit der Richtlinie 2011/85/EU des Rates der Europäischen Union wurde die Möglichkeit geschaffen, das Rechnungswesen des öffentlichen Sektors in der EU zu harmonisieren. Eurostat, die europäische Statistikbehörde, empfiehlt die Einführung eines mit dem ESVG (Europäisches System Volkwirtschaftlicher Gesamtrechnungen) übereinstimmenden Systems der Periodenrechnung (European Public Sector Accounting Standards - kurz EPSAS). Ziel der Harmonisierung des Rechnungswesens in der EU ist die Schaffung von Transparenz und die Vereinheitlichung der statistischen Informationen. Basis dieses Systems könnten nach Auffassung von Eurostat die „International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)“ sein, die auf den internationalen Finanzberichterstattungsnormen „IFRS“ basieren. Zur Einführung der EPSAS plant die Europäische Kommission den Erlass einer Verordnung. Wenn dies so umgesetzt wird, wären alle öffentlichen Ebenen und Gebietskörperschaften in der EU zur Einführung der Periodenrechnung (EPSAS) verpflichtet. Die KGSt hat sich mit dem Vorhaben der EU auf der Basis der vorliegenden Informationen im Rahmen des Berichtes „Internationale Rechnungslegung und ihre Anwendung in Kommunen“ (14/2015) auseinandergesetzt. Der Bericht ist im November 2015 erschienen und im Portal der KGSt www.kgst.de unter der Kennung 20151103A0013 aufrufbar. Der Gutachterausschuss Finanzmanagement der KGSt hat die Entwicklung der Diskussion seit 2013 in seinen Sitzungen regelmäßig verfolgt und diskutiert. Die Mitglieder des Gutachterausschusses (s. Kap. 9) nehmen das Erscheinen des Berichts zum Anlass, eine Position zu formulieren. Der Informations- und Diskussionsprozess zum Vorhaben der EU soll damit in besonderer Weise auf kommunaler Ebene angeregt werden. 2 Unklare Rechtslage Die EU-Kommission verweist für die Harmonisierung der Rechnungslegung in den Mitgliedsstaaten auf Artikel 126 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Rechtsgutachten 1 kommen allerdings zu dem Schluss, dass der Artikel 126 AEUV keine zwingende Rechtsgrundlage für eine Harmonisierung der Rechnungsführungssysteme darstellt. Damit bieten die europäischen Verträge keine zweifelsfreie Grundlage für die Einführung der EPSAS. Nur eine begrenzte Einführung der EPSAS zur Ermittlung von Defizit, Schuldenstand und Investitionen ist durch die Rechtsgrundlage gedeckt. Die Rechtslage ist demnach vor dem Hintergrund der konkreten Ausgestaltung des Vorhabens der EU weiterhin klärungsbedürftig. 1 Vgl. Ohler, Christoph: Rechtliche Zulässigkeit der Einführung von EPSAS. Abrufbar unter http://doppikvergleich.de/_Resources/Persistent/607805ba8ac757728018ecb953182c9b89e4503f/gutachten-ohler.pdf (letzter Abruf: 23.02.2016). Siehe auch Gröpl, Christoph: Auf der Suche nach einer Unionskompetenz zur Einführung von EPSAS in das Haushaltsrecht der Mitgliedsstaaten, in: Entwicklung der öffentlichen Rechnungslegung in Europa. Kommunal- und Schulverlag, Wiesbaden 2014. Seite 5 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? Da die Mitgliedsstaaten der EU auch weiterhin von ihrem Recht der Haushaltshoheit Gebrauch machen können, werden unter Umständen zwei Systeme parallel zu führen sein. Dies macht eine weitere Problematik deutlich: die Haushaltsplanung kann auf kameraler Basis (Cash Accounting) stattfinden, während die Rechnungsführung periodengerecht (Accrual Accounting) erfolgen soll. Um jedoch europaweit umfassende Vergleichbarkeit und Transparenz zu schaffen, müsste sowohl das Rechnungswesen als auch die Haushaltsplanung periodengerecht erfolgen. 3 Periodengerechte Rechnungslegung - IPSAS und kommunale Doppik Eine periodengerechte Rechnungslegung - wesentliche Forderung der EU - wird durch beide Rechnungsführungskonzepte ermöglicht: die IPSAS in der derzeit vorliegenden Form der Regelungen und die kommunale Doppik im Anschluss an den Beschluss der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder. Inhaltliche Unterschiede zwischen IPSAS und kommunaler Doppik gibt es trotzdem. Sie erstrecken sich vor allem auf: Gliederung der Bilanz Im Gegensatz zur Doppik ist die Bilanz nach IPSAS nach Fristigkeit oder Liquiditätsgrad gegliedert. Eigenkapitalveränderungsrechnung Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist ein Rechenwerk zur Darstellung der Entwicklung von Eigenkapitalbewegungen. Bewegungen des Eigenkapitals ergeben sich insbesondere aus Jahresüberschüssen und Kapitaltransaktionen. Darüber hinaus über erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechneten Bewertungsanpassungen (soweit zulässig) und Währungsumrechnungsdifferenzen. Nach IPSAS ist eine Eigenkapitalveränderungsrechnung fester Bestandteil des Jahresabschlusses. Die kommunale Doppik kennt diese Form der Darstellung des Eigenkapitals und seiner Zu- und Abnahmen nicht. Bewertungsgrundsätze Nach IPSAS kann bei der Folgebewertung von Vermögensgegenständen auch der Zeitwert (Fair Value) angesetzt werden. Im Rahmen der Doppik wird in der Regel nach Anschaffungsund Herstellungskosten bewertet. Bei den Pensionsrückstellungen wird das Anwartschaftsbarwertverfahren und nicht wie in der Doppik das Teilwertverfahren angewendet. Dies führt im Regelfall zu einem höheren Ansatz der Pensionsrückstellungen (s. Kap. 7). Seite 6 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? Anhangangaben Die Angaben im Anhang sind nach IPSAS sehr umfassend. Der Anhang muss aktuelle Informationen über die Grundlagen zur Erstellung des Abschlusses enthalten und zusätzlich solche, die nicht im Abschluss enthalten sind, die aber für das Verständnis desselben notwendig sind. Die Angaben im Anhang sind systematisch darzustellen. Jeder Posten der Bilanz, der Erfolgsrechnung, der Aufstellung der Veränderungen des Nettovermögens/Eigenkapitals oder der Geldflussrechnung hat einen Querverweis zu sämtlichen dazugehörigen Informationen im Anhang aufzuweisen. Damit sind Angaben im Anhang nach IPSAS deutlich umfangreicher und anspruchsvoller als in den kommunalen Rechnungslegungsvorschriften. 4 Chancen und Risiken der Einführung von EPSAS Mit der Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards sind Chancen wie auch Risiken verbunden. Die Transparenz im Hinblick auf die Finanzlage aber auch auf die Inanspruchnahme der Märkte würde sich verbessern. Ebenso könnte auf nationaler Ebene das Rechnungswesen harmonisiert werden. Dies trifft ganz besonders auf Deutschland zu, denn mit der kommunalen Doppik und den Standards der staatlichen Doppik für Bund und Länder existieren unterschiedliche Regelungen zur Periodenrechnung. Mit dem Beschluss der IMK aus 2003 wurden zwar Empfehlungen zur Umsetzung der kommunalen Doppik vorgeschlagen, diese wurden jedoch nicht gleichermaßen von den einzelnen Bundesländern umgesetzt. Beispielsweise gibt es derzeit in Bayern, Thüringen und Schleswig-Holstein ein Wahlrecht zur Haushaltsführung zwischen der Kameralistik und der Doppik. Eine Harmonisierung des Rechnungswesens in der EU mit dem Ziel der Schaffung von Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzdaten wird allerdings auch nur dann erreicht, wenn zukünftige europäische Rechnungsführungsstandards Wahlrechte, z. B. bei den Bewertungsmethoden einschränken. Die Ausgestaltung der EPSAS ist für den Erfolg der Harmonisierungsbestrebungen in der EU von entscheidender Bedeutung. Ebenfalls sehr wichtig ist die Durchführung des Verfahrens zur Einführung der EPSAS. Hier sollten die bisherigen Erfahrungen von Gebietskörperschaften, die bereits auf ein doppisches Rechnungswesen umgestellt haben, berücksichtigt werden. Ein wesentlicher Aspekt bei der Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards ist die Abwägung der mit der Einführung verbundenen Kosten mit dem erzielbaren Nutzen. In einer von Eurostat beauftragten Studie2 werden die Kosten in den 28 Mitgliedsstaaten der EU auf mindestens 1,2 Milliarden Euro geschätzt. Im europäischen Vergleich weist Deutschland danach neben Italien die höchsten Einführungskosten auf (mindestens 346,5 Millionen Euro). 2 Vgl. Collection of information related to the potential impact, including costs, of implementing accrual accounting in the public sector and technical analysis of the suitability of indicidual IPSAS Standards. Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/4261806/EPSAS-study-final-PwC-report.pdf (letzter Abruf: 23.02.2016). Seite 7 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? Der Nutzen hingegen ist - auch nach Aussage der Studie von PwC - nicht quantifizierbar und wird im Wesentlichen mit besserer Regierungsführung und Rechenschaftslegung, einer effizienteren öffentlichen Verwaltung und der Schaffung von Transparenz auf den Finanz- und Kapitalmärkten angegeben. Für deutsche Kommunen ist der zusätzliche Nutzen eher fraglich, denn durch die Einführung der kommunalen Doppik gemäß Beschluss der Konferenz der Innenminister und -senatoren vom 21.11.2003 verfügen diese bereits in der Mehrzahl der Länder über ein periodengerechtes Rechnungswesen. 5 IPSAS als Referenzrahmen nicht ohne weiteres einsetzbar Als Referenzsystem wurden zur Einführung von EPSAS von der Europäischen Kommission die „International Public Sector Accounting Standards“ gesehen. Sie sind derzeit das einzige international anerkannte System der Rechnungsführung für den öffentlichen Sektor. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation (2012) der EU wurde allerdings festgestellt, dass die IPSAS nicht ohne weiteres von den Mitgliedsstaaten der EU übernommen werden können, da sie nicht hinreichend die Belange des öffentlichen Bereichs berücksichtigen. Da sie auf Basis der IFRS/IAS entstanden sind, ist die Zielsetzung die Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und die Information der Anleger. Das Vorsichtsprinzip hat bzgl. der internationalen Rechnungslegung eine nachrangige Bedeutung und soll sicherstellen, dass ein realistischer Erfolg ausgewiesen wird. Eine Folgebewertung, beispielsweise der Sachanlagen nach dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) im Sinne einer „Fair Presentation“ kann dazu führen, dass Handlungsspielräume suggeriert werden, die nicht nachhaltig sind. Die handelsrechtlichen Vorschriften und damit auch die kommunale Doppik, die sich am HGB orientiert, verfolgen als Rechnungslegungszweck u. a. vorrangig den Gläubigerschutz und betonen das Vorsichtsprinzip. Letzteres vermindert den Erfolgsausweis, erhöht die Haftungsmasse und unterstützt die Haushaltsdisziplin. 6 Verwaltungsstruktur (Governance) berücksichtigt kommunale Interessen und Erfahrungen nur indirekt Damit in Europa einheitliche Rechnungslegungsstandards eingeführt werden können, sind Verwaltungsstrukturen erforderlich, die die Entwicklung und Annahme der Standards festlegen. Der derzeitige Vorschlag der EU-Kommission berücksichtigt weder im EPSAS-Ausschuss noch in den Arbeitsgruppen zur Erarbeitung und Interpretation der Standards kommunale Vertreter. Damit finden die Steuerungserfordernisse und Erfahrungen der europäischen Kommunen keine direkte Berücksichtigung. Seite 8 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? Dies ist insbesondere im Hinblick auf die deutschen Kommunen bemerkenswert, da sie seit Jahren Erfahrungen mit einer periodenbezogenen Rechnungslegung haben. Im Falle einer Einführung der EPSAS ist der regionale Bereich zudem derjenige, der am meisten von der Umstellung betroffen sein wird (ca. 119 TSD Kommunen/Regionen in Europa lt. Statistik Eurostat). 7 Praxisbeispiele zeigen tendenziell höheren Jahresfehlbetrag nach IPSAS gegenüber NKHR Mit den Erkenntnissen aufgrund der Aufstellung zweier Gesamtabschlüsse einer Kommune nach IPSAS lässt sich festhalten, dass nach IPSAS tendenziell „schlechtere“ Jahresergebnisse als nach dem NKHR erwartet werden können. Der Jahresfehlbetrag hat sich nach IPSAS gegenüber der kommunalen Doppik nach geltendem Recht erhöht (Passivseite der Bilanz weist höhere Schulden auf). Ursächlich hierfür sind u. a. die fehlenden Auflösungen aus Sonderposten und die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen, die nach IPSAS anders als nach dem NKHR bewertet werden. Beispielsweise zeigt die anhaltende Fachdiskussion zu den Pensionsrückstellungen, dass die Festlegung eines Zinssatzes allein auf der Basis der Marktgegebenheiten mit Pro- und Contra-Argumenten geführt werden kann. 8 Position der KGSt zu EPSAS Mit der Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards sind Chancen wie auch Risiken verbunden. Die Transparenz im Hinblick auf die Finanzlage aber auch auf die Inanspruchnahme der Märkte ließe sich verbessern. Es besteht darüber hinaus auch die Chance der Harmonisierung des Rechnungswesens innerhalb der Europäischen Union. Um dieses Ziel zu erreichen, kommt es allerdings auf die Ausgestaltung der zukünftigen Standards an. Die Kommunen in Deutschland haben bereits - in der Mehrheit der Länder - ein periodengerechtes Rechnungswesen eingeführt. Die wesentliche Forderung der EU ist daher erfüllt. Der Aufwand und der Nutzen weiterer zusätzlicher Umstellungen des Rechnungswesens sind daher umso aufmerksamer zu erfassen und zu werten. Der Gutachterausschuss Finanzmanagement der KGSt empfiehlt für die Einführung Europäischer Rechnungslegungsstandards: Die Periodenrechnung als zukünftigen, einheitlichen Rechnungslegungsstandard. Die Formulierung eines geeigneten Rahmenkonzeptes mit den wesentlichen Prinzipien einer Periodenrechnung. Die Mitwirkung der Kommunen bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen (z. B. Übergangszeiträume und Erleichterungen für kleinere Gebietskörperschaften; Erfahrungen zur Umstellung auf eine Periodenrechnung liegen bei vielen deutschen Kommunen vor, die an den damaligen Pilotprojekten zur Umstellung auf die Doppik beteiligt waren). Seite 9 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? Eine Koordination des Meinungsbildes innerhalb von Deutschland (Bund, Länder, Kommunen). Die Einheitlichkeit der Regelungen, vor allem die Einschränkung von Wahlrechten (z. B. bei den Bewertungsmethoden) und bilanzpolitischen Ermessensspielräumen zur Unterstützung der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse. So erscheint beispielsweise das in IPSAS 17 vorgesehene Wahlrecht zur Folgebewertung von Sachanlagen zum beizuliegenden Zeitwert (Fair Value) problematisch, da das öffentliche Vermögen oftmals marktfern und vielfach nicht veräußerbar ist. Überlegenswert wäre daher, für die Folgebewertung von Sachanlagen ausschließlich das Anschaffungskostenmodell zuzulassen. Der Umstellungsaufwand für Kommunen sollte gegenüber dem Nutzen in angemessenem Verhältnis stehen, auch wenn nachgewiesen wurde, dass aus europäischer Sicht langfristig der Nutzen überwiegt (PwC-Studie aus 2014). Begrenzung der Angaben im Anhang, da dies vor allem auch kleinere und mittlere Gebietskörperschaften vor große Herausforderungen stellt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass Basis der EPSAS die IPSAS sein werden. Sie sind daher für die Bedürfnisse des öffentlichen Sektors durch Berücksichtigung einiger der o. g. Punkte anzupassen, denn nur dann ist ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zu erreichen. Seite 10 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? 9 Gutachtliches Verfahren Dieses Positionspapier wurde unter dem Vorsitz von Andrea Stertz mit dem Gutachterausschuss Finanzmanagement erarbeitet: Baier, Dr. Horst Samtgemeinde Bersenbrück Samtgemeindebürgermeister Beugel, Konrad Stadt Erlangen Referent für Wirtschaft und Finanzen Binus, Prof. Dr. Karl-Heinz Sächsischer Rechnungshof Präsident Biwald, Mag. Peter KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Geschäftsführer Emmel, Rainer Landeshauptstadt Wiesbaden Amtsleiter Kämmerei Foraita, Knut Stadt Wolfenbüttel Erster Stadrat Frischmuth, Dr. Birgit Deutscher Städtetag Berlin Hauptreferentin Gerlach, Bodo Kreis Soest Leiter Kämmerei Grunwald, Ekkehard Stadt Recklinghausen Beigeordneter und Stadtkämmerer Hildebrand, Udo Stadt Trier Leiter Zentrales Controlling Hunkel, Herbert Stadt Neu-Isenburg Bürgermeister Kiedaisch, Ulrich Stadt Ludwigsburg Stadtkämmerer Klieve, Lars Martin Stadt Essen Stadtkämmerer Kühn, Meinolf Stadt Sundern Beigeordneter Lasar, Prof. Dr. Andreas Hochschule Osnabrück Seite 11 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? Lehmann, Dr. Patrick Stadt Frechen Erster Beigeordneter Liese, Dietmar Landeshauptstadt Potsdam Bereichsleiter Mühlbauer, Peter Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Riedel, Harald Stadt Nürnberg Stadtkämmerer Schulze Hessing, Mechtild Stadt Borken Bürgermeisterin Schwarting, Prof. Dr. Gunnar Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Schwemer, Dr. Rolf-Oliver Landkreis Rendsburg-Eckernförde Landrat Stein, Frank Stadt Leverkusen Stadtkämmerer Weeke, Ralf Stadt Solingen Stadtkämmerer Rainer Christian Beutel Marc Groß Elke R. Holzrichter Manfred Pook Seite 12 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? 10 Literaturverzeichnis KGSt®-Arbeitsergebnisse B 14/2015 Internationale Rechnungslegungsstandards und ihre Anwendung in Kommunen - European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) Abrufbar für Mitglieder im KGSt-Portal unter der Kennung: 20151103A0013 B 8/2014 Kommunales Risikomanagement Teil 2: Das interne Kontrollsystem Abrufbar für Mitglieder im KGSt-Portal unter der Kennung: 20140606A0011 B 7/2014 Management und Risikosteuerung kommunaler Schulden Abrufbar für Mitglieder im KGSt-Portal unter der Kennung:20140520A0017 B 6/2014 Der demografische Wandel in Kommunalverwaltungen - Strategische Ausrichtung und Handlungsansätze des Finanzmanagements Abrufbar für Mitglieder im KGSt-Portal unter der Kennung:20140516A0021 M 1/2013 Jahresabschlüsse zeitnah erstellen Abrufbar für Mitglieder im KGSt-Portal unter der Kennung: 20130227A0011 B 1/2011 Jahresabschlussanalyse im neuen Haushalts- und Rechnungswesen Abrufbar für Mitglieder im KGSt-Portal unter der Kennung: 20110317A0014 P 1/2011 Positionspapier 2011: Kommunale Pensionsrückstellungen und das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) (P August 2011) Abrufbar für Mitglieder im KGSt-Portal unter der Kennung: 20110815A0014 M 6/2010 Stand der Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens. Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage 2010 Abrufbar für Mitglieder im KGSt-Portal unter der Kennung: 20101213A0010 B 6/2007 Buchführung und Zahlungsabwicklung im neuen Haushalts- und Rechnungswesen, Grundlagen, Prozesse und Regelungsbedarf Abrufbar für Mitglieder im KGSt-Portal unter der Kennung:20070516B0047 Seite 13 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? Weitere Literatur, Fundstellen, Quellen, Datensammlungen Adam, Berit Adam, Berit (Hrsg.): Praxishandbuch IPSAS, Erich-Schmidt-Verlag, Berlin 2015 (im Erscheinen begriffen, Termin lt. Verlag 30.11.2015). Adam, Berit Eine vergleichende Analyse der Internationalen Rechnungslegungsstandards für die öffentliche Verwaltung (IPSAS) mit ausgewählten kommunalen Reformkonzepten in Deutschland. In: der Gemeindehaushalt, Heft 6/2004, S. 125-132. Adam, Berit Einführung in die IPSAS. Grundlagen und Fallstudie. Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2013. Bergmann, Andreas; Gamper, Andreas Chancen und Gefahren der Anwendung von IPSAS. Erfahrungen anhand eines Pilotprojektes mit der Stadt Kloten. In: Der Schweizer Treuhänder, Heft 8/2004, S. 618-624. https://www.zhaw.ch/storage/sml/institutezentren/ivm/Fachartikel_IPSAS/ivm_chancenipsas.pdf (Zugriff 27.10.2015). Bewertungsleitfaden Brandenburg (BewertL Bbg). Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten. 2014. http://www.doppikkom.brandenburg.de/media_fast/4055/BewertL%20komplett%202009%2009%2023.pdf (Zugriff 27.10.2015). Budäus, Dietrich; Hilgers, Dennis; Raupach, Björn Standardisierung des öffentlichen Rechnungswesens. Vom IMK-Beschluss 2003 zu EPSAS 2015. In: Verwaltung und Management, Heft 3/2014, S. 153-156. Bundesrechnungshof (Hrsg.) Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bonn, 2014. https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/beratungsberichte/langfassun gen/langfassungen-2014/2014-sonderbericht-angestrebte-umsetzung-harmonisierterrechnungsfuehrungsgrundsaetze-fuer-den-oeffentlichen-sektor-epsas-in-denmitgliedstaaten-der-europaeischen-union (Zugriff: 27.10.2015). Collection of information related to the potential impact, including costs, of implementing accrual accounting in the public sector and technical analysis of the suitability of individual IPSAS standards. 2013/S 107-182395. PwC (Hrsg.). http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/4261806/EPSAS-study-final-PwCreport.pdf (Zugriff. 27.10.2015). Seite 14 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? Gerhards, Ralf EPSAS - Die EU auf dem Irrweg! Eine abschließende Bemerkung zur Replik von Tobias Schmalzhaf(in diesem Heft, S. 609 ff.). In: Die öffentliche Verwaltung, Heft 14/2015, S. 613-615. Gerhards, Ralf Rechnungszweck der European Public Sector Accounting Standards (EPSAS). Die EU auf dem Irrweg?. In: Die öffentliche Verwaltung, Heft 8/2015, S. 319-325. Goldbach, Arnim; Thomsen, Marc Doppisches Rechnungs- und Haushaltswesen für die Kommunen in Niedersachsen. Finanzbuchführung, Haushaltsplanung, Jahresabschluss und -analyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. 2., erw. u. aktualisierte Aufl. Dresden: SV SAXONIA VERLAG für Recht, Wirtschaft und Kultur GmbH, 2011. Harmonisierte europäische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor. http://www.epsas.eu/de/ (Zugriff 27.10.2015). Hessischer Rechnungshof (Hrsg.) Entwicklung der öffentlichen Rechnungslegung in Europa. European Public Sector Accounting Standards (EPSAS). Wiesbaden: Kommunal- und Schul-Verl., 2014. Internetquellen Task Force “EPSAS Governance” to be held in Luxembourg on 27 March 2014. Public consultation on future EPSAS governance principles and structures. Draft report. Paper by Eurostat - for discussion -. https://circabc.europa.eu/sd/a/3166235f-ee91-4de2-9c4c8543643d038d/Agenda%20item%203%20%20Draft%20report%20on%20public%20consultation.pdf (Zugriff 27.10.2015). KPMG Holding (Zürich) (Hrsg.) IPSAS. Autorisierte Übersetzung der IPSAS Standards. Mit Flowcharts, Glossar, Begriffen. Zürich; Basel; Genf : Schulthess Juristische Medien AG, 2012. Mühlenkamp, Holger; Glöckner, Andreas Rechtsvergleich kommunale Doppik. Eine Synopse und Analyse ausgewählter Themenfelder des neuen, doppischen kommunalen Haushaltsrechts der Bundesländer. Speyer: Dt. Forschungsinst. für Öffentliche Verwaltung, 2009. (Speyerer Forschungsberichte; 260). Müller-Marqués Berger, Thomas Internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSAS). Grundlagen und Einzeldarstellungen. Stuttgart : Schäfer-Poeschel Verlag, 2008. Seite 15 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? Müller-Marqués Berger, Thomas; Wirtz, Holger Ermittlung von Defizit und Verschuldung der öffentlichen Hand. Harmonisierung zwischen Jahresabschlüssen der öffentlichen Hand und der Finanzstatistik. In: Die Wirtschaftsprüfung, Heft 5/2013, S. 208-213. Otto, Sven-Joachim; Klieve, Lars Martin EPSAS und IPSAS für stabilen Euroraum. In: Kommunalpolitische Blätter, Heft 2/2015, S. 30-31. Overview and comparison of public accounting and auditing practices in the 27 EU Member States. Prepared for Eurostat. Final Report. Ernst & Young (Hrsg.) http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/4261806/study-on-public-accountingand-auditing-2012.pdf/5ad43e2b-2ba7-4b05-afab-d690fc2ad9dd (Zugriff 27.10.2015). Pook, Manfred ESVG 2010 und IPSAS/EPSAS. In: KGSt-Journal, Heft 11/2014, S. 11-12. Abrufbar für Mitglieder im KGSt-Portal unter der Kennung:20141124A0019 Regions in the European Union. Nomenclature of territorial units for statistics NUTS 2010/EU-27. 2011 edition. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/3859598/5916917/KS-RA-11-011-EN.PDF. (Zugriff 27.10.2015). RICHTLINIE 2011/85/EU DES RATES vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0085&from=DE (Zugriff 27.10.2015). Sachverständigengutachten über die europarechtliche Zulässigkeit der Einführung von EPSAS vorgelegt von Christoph Ohler im Auftrag von Bertelsmann Stiftung, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund. 2014. http://www.doppikvergleich.de/_Resources/Persistent/607805ba8ac757728018ecb953182 c9b89e4503f/gutachten-ohler.pdf (Zugriff: 27.10.2015). Schmalzhaf, Tobias EPSAS und der Weg zum doppischen Glück?!. Erwiderung auf Ralf Gerhards, DÖV 2015, 319 ff. In: Die öffentliche Verwaltung, Heft 14/2015, S. 609-613. Stertz, Andrea EPSAS - European Public Sector Accounting Standards - eine Chance für eine harmonisierte Rechnungslegung in Europa? In: Entscheidungsorientierte Verwaltungssteuerung. Entscheidungsgrundlage - Entscheidungsunterstützung - Entscheidung/Ralf Gerhards (Hrsg.). Dresden: SV SAXONIA VERLAG für Recht, Wirtschaft und Kultur GmbH, 2014., S. 171 - 185. Seite 16 KGSt®-Positionspapier März 2016: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards (EPSAS)? Stertz, Andrea Europäische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (EPSAS). Aktueller Sachstand und Entwicklungen. In: KGSt-Journal, Heft 7/2014, S.18-21. Abrufbar für Mitglieder im KGSt-Portal unter der Kennung: 20140718A0012 Stertz, Andrea IPSAS und kommunale Doppik - wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten. In: KGSt-Journal, Heft 12/2014. S. 14-18. Abrufbar für Mitglieder im KGSt-Portal unter der Kennung: 20141216A0015 Task Force EPSAS Governance 17-18 March 2015. Agenda point 6 EPSAS Governance Oversight (GAB) https://circabc.europa.eu/sd/a/ceed02bc-fc75-4ced-802f24b9854c5b78/Agenda%20item%206%20-%20EPSAS%20Governance%20%20oversight%20ppt.pdf (Zugriff 27.10.2015). Seite 17 KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement Gereonstraße 18-32 50670 Köln Fon 0221 37689-0 Fax 0221 37689-7459 [email protected] www.kgst.de
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