gleichbehandlung von frauen und männern am arbeitsmarkt

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PLÄNE FÜR EIN NEUES ÖSTERREICH – ARBEIT UND SOZIALES
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E
s werden diejenigen unterstützt, die Unterstützung brauchen,
und nicht diejenigen, die wissen, wie sie das Sozialsystem
ausnützen können.
GLEICHBEHANDLUNG VON
FRAUEN UND MÄNNERN AM
ARBEITSMARKT
D
a es nur eine auszahlende Stelle gibt, können Bedürftige besser
identifiziert und Missbrauch einfacher reduziert werden.
DIE HERAUSFORDERUNG
Treffsicher
Arbeitslosigkeit
D
ie Aufgaben des AMS werden an jene von privaten
Personalvermittlungsagenturen angepasst, mit einer qualifizierten
und individuellen Beratung für Arbeitssuchende. Keine Massenschulungen
und „Alibi-Kurse“.
A
ngebot von Mentoring-Programmen für Selbständige.
Auch zur Prävention von Insolvenzen.
B
ildungskonto (siehe NEOS-Positionen zur Bildungspolitik).
Pensionen
(siehe auch NEOS-Positionen zu Pensionen)
G
eblockte Altersteilzeit abschaffen.
S
ofortige Angleichung des Pensionsantrittsalters
von Männern und Frauen.
A
ngleichung des faktischen Pensionsantrittsalters
an das gesetzliche.
S
treichung der Hacklerregelung.
Der Arbeitsmarkt in Österreich ist sowohl horizontal (nach Branchen) als
auch vertikal (nach Hierarchieebenen) nach Geschlechtern geteilt. Das wird
im internationalen Rahmen, beispielsweise von UNO, EU und OECD immer
wieder kritisiert.
Die Berufswahl von Jugendlichen findet stark entlang der Geschlechterstereotypen statt. Das zeigt sich auch am Gehaltsunterschied zwischen
Männern und Frauen, der sich nicht in der Geschwindigkeit verringert,
in der es wünschenswert wäre. Kollektivverträge und andere generelle
Entgeltvorschriften schreiben je nach Branche unterschiedliche Lohnund Gehaltsniveaus fest. Dabei ist zu beobachten, dass Branchen
mit hohem Frauenanteil zu einem niedrigeren Entlohnungsniveau
tendieren. Dieses Phänomen zeigt sich auch innerhalb der jeweiligen
Branchen und Unternehmen (bspw. Textil- und Metallindustrie; Finanzund personenbezogene Dienstleistungen). Der Gender Pay Gap hat
gesellschaftlich große Auswirkungen: Zum einen auf die Pensionshöhe,
sodass das Risiko der Altersarmut überwiegend Frauen trifft. Zum
anderen beeinflusst er die familiäre Rollenaufteilung hinsichtlich der
Betreuungspflichten von Kindern oder anderen Familienangehörigen.
Die Gleichstellung der Geschlechter in Beruf und Familie hängt stark mit der
Aufteilung der unbezahlten Arbeit zusammen. Unbezahlte Arbeit innerhalb
der Familie ist in der gesellschaftlichen Wahrnehmung stark mit Frauen
verknüpft und sie wird in der Realität hauptsächlich von diesen getragen.
Das ist ein wesentlicher Grund, warum vor allem Frauen in atypischen
Beschäftigungsverhältnissen tätig sind (z.B. Teilzeit und geringfügige
Beschäftigung). Diese Beschäftigungsverhältnisse bieten nur eine geringe
wirtschaftliche Absicherung, weshalb überwiegend Frauen in hohem Maße
von anderen finanziell abhängig sind. Dadurch steigt auch das Risiko einer
Armutsgefährdung im Alter.
Ein weiteres Problem stellt die Tabuisierung von Einkommen dar, die so
weit geht, dass in manchen Dienstverträgen explizit untersagt wird, über die
jeweilige Entlohnung zu sprechen. Dabei stellt die mangelnde Transparenz
bei der Entlohnung eines der größten Probleme dahingehend dar, dass
Arbeitnehmer_innen ihren Anspruch auf diskriminierungsfreies Entgelt
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schwer verhandeln oder gerichtlich durchsetzen können. Die rechtlichen
Möglichkeiten im Gleichbehandlungsgesetz bieten zwar einen Rahmen
für individuelle Rechtsdurchsetzung, legen aber keine zielführenden
Maßnahmen fest, um strukturelle Diskriminierung zu beseitigen.
DIE VISION
Gleichberechtigung ist ein Menschenrecht. Sie bedeutet, die vielfältigen
Unterschiede zwischen Menschen anzuerkennen und ihre Gleichwertigkeit
zu respektieren. Alle politischen Maßnahmen wenden sich aktiv gegen
Einschränkungen der Gleichberechtigung aufgrund von Geschlecht,
ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller
Orientierung.
In einer offenen Gesellschaft werden die rechtlichen Rahmenbedingungen
laufend an das sich wandelnde Leistungs- und Rollenverständnis
angepasst. Die Politik trägt den wachsenden Ansprüchen der Menschen
auf Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung – auch in der Wahl der
Lebensformen – Rechnung. Damit die Forderung nach Gleichberechtigung
keine leere Floskel bleibt, werden gleichzeitig die Voraussetzungen für ihre
Inanspruchnahme geschaffen.
Auf dem Arbeitsmarkt wird Arbeit nach geschlechtsneutralen
Kriterien bewertet. Berufliche Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen
sind in Kollektivverträgen gendergerecht beschrieben und bewertet.
Unterschiedlichen Kollektivverträgen liegen dabei dieselben Kriterien
zugrunde, sodass bspw. körperlich anstrengende Tätigkeiten nicht nur im
Rahmen industrieller Arbeit, sondern auch in pflegenden Berufen bewertet
werden. Die Entlohnung basiert ausschließlich auf sachlichen Kriterien.
Die Ausbildungs- und Berufswahl erfolgt nach Talenten und Interessen,
weil berufliche Tätigkeiten mit Elternschaft und anderen Pflegetätigkeiten
vereinbar sind.
Das Verhältnis von Familienzeit und Arbeitszeit wird als ausgewogen erlebt.
Die Elternteile sind gleich berechtigt und gleich verpflichtet. Sie können diese
Gestaltungsfreiheit besser nutzen, ohne von äußeren Zwängen eingeschränkt
zu werden. Der Kinderwunsch kann unter optimalen Bedingungen realisiert
werden.
Es gibt ausreichend qualitativ hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen.
Insbesondere im ländlichen Raum gibt es vermehrt Kinderbetreuungseinrichtungen, die an Betriebe angegliedert sind, um langen Anfahrtswegen
zu begegnen. Eltern haben dadurch echte Wahlfreiheit hinsichtlich der von
ihnen angestrebten Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit.
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Führungstätigkeiten sind auch in flexiblen Arbeitszeitmodellen möglich.
Frauen und Männer werden bei Beförderungen in gleicher Weise
berücksichtigt. Väter nehmen Karenz und Elternteilzeit ebenso in Anspruch
wie Mütter. Eltern werden als wertvolle Mitarbeiter_innen betrachtet, die
zusätzliche Erfahrungen, Fähigkeiten und Sichtweisen in die Unternehmen
bringen.
LEITLINIEN UND MASSNAHMEN
S
tereotype durch Bildung aufbrechen: Bereits in Kindergärten, Volksund Mittelschulen müssen Geschlechterstereotype vermieden werden,
beispielsweise durch die Verwendung sensibler Unterrichtsmaterialien. Es
bedarf aber auch der Gestaltung von bewusstseinsbildenden Prozessen in
Unternehmen, in öffentlichen Einrichtungen und im öffentlichen Raum.
Damit sollen festgefahrene Rollenvorstellungen hinterfragt werden und
ein möglichst breiter gesellschaftlicher Konsens für die Umgestaltung der
Bewertungsmuster am Arbeitsmarkt und in der (unbezahlten) Sorgearbeit
erreicht werden.
A
nalyse der Kollektivverträge und der sich daraus ergebenden
Unterteilung von Branchen und Hierarchieebenen nach
Geschlechtern, Erstellung eines Maßnahmenkataloges mit konkreten
Handlungsanleitungen für gendergerechte Arbeitsbewertung (bspw.
Anrechnung von Elternkarenzzeiten als Dienst- und Vordienstzeiten) als
Auftrag an die zuständigen Gremien.
D
er in den Gleichbehandlungsgesetzen vorgesehene Einkommensbericht
entspricht in der derzeitigen Ausgestaltung nicht einer tatsächlichen
Analyse. Dies liegt unter anderem an den gesetzlich nicht ausgereiften
Vorgaben. Die Anforderungen und Aussagen, die der derzeitige
Einkommensbericht bereitstellt, sind dementsprechend zu adaptieren
und zu präzisieren und im Sinne einer wirklichen Analyse umzugestalten.
U
m Armut und Armutsgefährdung zu begegnen, braucht es personenstatt haushaltsbezogener Parameter bei der Bemessung von
Sozialleistungen. Nur so wird auch das gerade bei Frauen auftretende
verdeckte Armutsrisiko sichtbar gemacht.
B
ereits jetzt gibt es zahlreiche private und staatliche Zertifizierungen
für Unternehmen im Bereich der Gleichbehandlung, Diversität und zur
Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auftragsvergaben des Bundes,
der Länder und der Gemeinden haben diese Zertifizierungen bei der
Auftragsvergabe positiv zu berücksichtigen.