Aufruf für das Interessenbekundungsverfahren im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Ausgangslage Frühe Bildung und Förderung sind eine Grundlage für die Chancengleichheit von Kindern, insbesondere von Kindern mit ungünstigen Startbedingungen. Ein Schlüssel für Chancengleichheit liegt in der nachhaltigen Entwicklung pädagogischer Praxis und Qualität im Bereich der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen. Notwendig dafür sind in erster Linie eine professionelle Qualifizierung, Unterstützung und Begleitung der pädagogischen Fachkräfte. Im Rahmen des Bundesprogramms „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ (2011-2015) wurden wichtige Impulse zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen gesetzt. Diese erfolgreichen Ansätze sollen im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ inhaltlich und strukturell weiter entwickelt werden. Ziel ist es, das sprachliche Bildungsangebot in den teilnehmenden Einrichtungen systematisch zu verbessern. Mit dem Konzept der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung wird der Kita-Alltag in seiner Gesamtheit darauf ausgerichtet, den Spracherwerb anzuregen und zu fördern. Für die Gestaltung der Lern- und Bildungsprozesse ist es wichtig, dass sich alle Kinder und ihre Familien unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Lebenssituation wahrgenommen und akzeptiert fühlen. Dazu braucht es eine Kommunikationskultur, die soziale Vielfalt wertschätzt und die Teilhabe aller unterstützt. Der Schwerpunkt der sprachlichen Bildung wird daher um die Vertiefungsthemen inklusive Bildung und Zusammenarbeit mit Familien erweitert. Als wesentliche strukturelle Weiterentwicklung sieht das Programm „Sprach-Kitas“ die Stärkung des Unterstützungssystems durch Einbeziehung der Fachberatung vor. Neben den Sprachexpertinnen und Sprachexperten als zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildungsarbeit in den Kitas werden zusätzliche Fachberatungen gefördert, die die beteiligten Kitas kontinuierlich bei der Umsetzung begleiten. Dies sind wesentliche Schritte hin zur Intensivierung sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtung und zur weiteren, nachhaltigen Professionalisierung der frühpädagogischen Fachkräfte. Die Einbindung der Fachberatung korrespondiert mit den aktuellen Entwicklungen in den Bundesländern, die verstärkt auf diese Unterstützungsstrukturen setzen. Alltagsintegrierte sprachliche Bildung richtet sich an alle Kinder in den Kindertageseinrichtungen. Davon profitieren vor allem Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist. Als besondere Zielgruppe sind hier die Kinder aus Flüchtlingsfamilien genannt. Hinzu kommen Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien, die zuhause zwar deutsch sprechen, aber trotzdem einer besonderen Unterstützung beim Spracherwerb bedürfen. Ziel des Bundesprogramms und Gegenstand der Förderung Das übergeordnete Ziel des Programms liegt in der Verbesserung der Angebote sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen und der Qualität der Kindertagesbetreuung durch: Stärkung des Systems Kindertageseinrichtungen, Qualifizierung und Spezialisierung der Funktionsstellen (zusätzliche Fachkräfte) im Themenschwerpunkt sprachliche Bildung und in den querschnittlichen Handlungsfeldern Zusammenarbeit mit Familien sowie Inklusion, Fachliche Unterstützung und Weiterentwicklung der Kita-Teams und Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeptionen, Stärkung und Qualifizierung des Unterstützungssystems (Fachberatung) sowie Schaffen von Aufstiegsmöglichkeiten für berufserfahrene Erzieher/-innen. früher Bildung mit Hilfe von Funktionsstellen in den Durch das Programm werden den beteiligten Kindertageseinrichtungen zusätzliche personelle Ressourcen mit einem spezifischen Förderauftrag zur Verfügung gestellt. Dies schafft im Rahmen einer Modellmaßnahme des Bundes die Grundlage dafür, Kindertageseinrichtungen zu „SprachKitas“ weiterzuentwickeln und sie durch spezialisierte Fachberatungen in den Handlungsfeldern sprachliche Bildung, Zusammenarbeit mit Familien und inklusive Bildung zu unterstützen. Das Bundesprogramm basiert auf zwei Säulen: 1. Zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung (Sprachexperten/-innen, Sprachberater/-innen etc.) in Kindertageseinrichtungen Zentrale Aufgabe der zusätzlichen, im Handlungsfeld Sprache qualifizierten Fachkräfte während des Förderzeitraums ist es, ihre Kompetenzen an das Einrichtungsteam weiterzugeben, ein Modell guter Praxis zu sein und für die Nachhaltigkeit des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ zu sorgen. Dies beinhaltet die Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung der Kita-Teams für die alltagsintegrierte sprachliche Bildungsarbeit. Die konkreten Aufgaben sind gemeinsam mit der Einrichtungsleitung festzulegen und können je nach Bedarfslage unterschiedlich sein. Dabei sollen die Einrichtungen auch bei der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Familien und bei der inklusiven Bildung begleitet werden. Die Träger der Kindertageseinrichtungen erhalten einen Zuschuss zu den Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle (mindestens 19,5 Wochenstunden) mit herausgehobener und schwieriger, verantwortungsvoller Tätigkeit (TVöD S8 bzw. vergleichbar) sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten in Höhe von insgesamt 25.000 € pro Jahr. 2. Kontinuierliche Unterstützung durch zusätzliche Fachberatungen Die Wirkung der Fachkraft in den Kindertageseinrichtungen soll durch eine kontinuierliche prozessbegleitende, zusätzliche Fachberatung gestärkt werden. Die Träger der Fachberatung erhalten einen Zuschuss zu den Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Stelle (mindestens 19,5 Wochenstunden, TVöD S17 bzw. vergleichbar 1 ) sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten in Höhe von insgesamt 32.000 € pro Jahr. 1 In Ausnahmefällen ist eine Eingruppierung analog TVöD S 15 möglich. 2 Voraussetzungen für eine Teilnahme am Interessenbekundungs- bzw. Antragsverfahren Am Interessenbekundungsverfahren Kindertageseinrichtung beteiligen, die: können sich Träger von öffentlich geförderten am 1. März 2015 (Kinder- und Jugendhilfestatistik – Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen) grundsätzlich von insgesamt mindestens 40 Kindern (ohne Schulkinder) sowie überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung besucht werden (diese Auswahlkriterien werden im Einzelnen durch bundeslandesbezogene Vorgaben geregelt), ihre Bereitschaft erklären, sich einem Verbund von grundsätzlich 10-15 Einrichtungen anzuschließen, der von einer Fachberatung angeleitet wird und deren Träger erklären, dass die jeweilige Leitungskraft in angemessenem Umfang für Steuerungs-, Koordinierungs- und konzeptionelle Aufgaben zur Verfügung steht. Die Fachberatung als zweite Säule ist Teil der Trägerstruktur der Einrichtungen des Verbundes oder ist an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe angebunden. Auswahlverfahren Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren in Form eines Interessenbekundungsverfahrens (Stufe 1) und eines anschließenden Antragsverfahrens (Stufe 2). Die Auswahl der Einrichtungen, die zur Antragstellung (Stufe 2) aufgefordert werden, erfolgt jeweils durch das Bundesland, in dem die Einrichtung liegt. Die zusätzlichen Fachberatungen werden ausschließlich im Rahmen des Antragsverfahrens (Stufe 2) ausgewählt. Das online-gestützte Interessenbekundungsverfahren erfolgt in der Zeit vom 06. bis zum 31.07.2015 ausschließlich elektronisch über www.fruehe-chancen.de. Im Rahmen des auf der Internetseite zu bearbeitenden Formulars werden die Zuwendungsvoraussetzungen geprüft. An der Interessenbekundung können sich ausschließlich Einrichtungen beteiligen, die mindestens 40 Kinder (ohne Schulkinder) betreuen. Das Kriterium „überdurchschnittlich hoher Anteil von Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung“ wird auf Grundlage der durchschnittlichen Landesquote der Kinder, in deren Familien überwiegend nicht deutsch gesprochen wird oder der durchschnittlichen Landesquote der von der Kita-Beitragszahlung vollständig bzw. teilweise befreiten Familien oder anhand von sozialräumlichen Kriterien bestimmt2. Die bundeslandspezifischen Kriterien sind in dem Formular bereits hinterlegt und werden ebenfalls dort benannt. 2 In drei Bundesländern (Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen) werden keine Quoten abgefragt. 3 Bitte beachten Sie, dass für folgende Bundesländer eine abweichende Regelung gilt: Hamburg: Die Auswahl der antragsberechtigten Kindertageseinrichtungen erfolgt durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) der Freien und Hansestadt Hamburg auf Grundlage fachlicher Kennzahlen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected] oder [email protected]. Niedersachsen: Die Auswahl der antragsberechtigten Kindertageseinrichtungen erfolgt durch das Niedersächsische Kultusministerium. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Kontakt Für weitergehende Fragen zum Interessenbekundungsverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected] bzw. telefonisch an die Hotline unter: 030 – 44 31 785 0 (Mo, Di, Mi, Fr von 9 bis 12 Uhr, Do. von 14 bis 17 Uhr). 4
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