Allgemeine Geschäftsbedingungen – Einkaufs- und Anlieferungsbedingungen für Fleisch und Hilfs- und Zusatzstoffe (z.B. Gewürze) – (Stand: September 2015) Westfleisch SCE mit beschränkter Haftung Brockhoffstr. 11, D-48143 Münster nachstehend „der Verwender“ genannt 1. Geltungsbereich und Änderung dieser Geschäftsbedingungen Die nachstehenden Einkaufsbedingungen gelten – soweit abweichende Bedingungen nicht ausdrück- (3) Bei der Anlieferung von Schinken, die hängend an Meat-Brackets geliefert werden, darf die Gesamtzahl pro Meat-Bracket nicht über 10 Schinken liegen. (4) Bei hängender Ware muss ein Entladen über Rohrbahnanschlüsse gewährleistet sein. lich schriftlich anerkannt bzw. vereinbart worden sind – ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte – auch (5) Fleischteile, die beim Transport herabgefallen sind, für künftige – zwischen dem Anlieferer und der oder in anderer Weise Bodenkontakt haben, werden Westfleisch SCE mbH sowie allen Unternehmen der nicht angenommen. Waren, die offen geliefert wer- Westfleisch insbesondere den, müssen ausreichend abgedeckt werden oder mit den Firmen Westfleisch SCE mbH, WestfalenLand mit einem Kistenbeutel aus Folie eingeschlagen und Fleischwaren vollständig abgedeckt sein, so dass negative äußere Unternehmensgruppe, GmbH, Westfleisch Erkenschwick GmbH und Gustoland GmbH (Verwender). Die Un- Einwirkungen wirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gül- Andernfalls kann die Annahme verweigert werden. tigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn ein- Gefrorene oder kartonierte Ware ist ausschließlich zelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. ausgeschlossen werden können. auf EURO-Kunststoffpaletten (H1) anzuliefern. Anzuliefernde Ware darf keinesfalls gemeinsam mit dreckigem Leergut transportiert werden. Gleiches 2.Vertragsabschluss gilt für den gemeinsamen Transport von Holz Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung ab- paletten und Fleisch. weigert werden. Gemischte Paletten (unterschied geschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungs- liche Artikel auf einer Palette) sind so zu stapeln, schreibens des Verwenders maßgebend, sofern der dass eine einwandfreie Identifizierung und Kontrolle Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. möglich ist. Umpackarbeiten müssen vom Lieferanten vorgenommen werden. 3.Transportbedingungen Kühlfahrzeugen mit Gemischte Paletten mit unterschiedlichen Lieferanten (bei Speditionen) sind unzulässig. Insofern kann (1) Fleisch und Innereien dürfen nur in hygienisch einwandfreien Die Annahme nicht geschlossener Kartons kann ver- die Annahme verweigert werden. funktionstaug lichen Kühleinrichtungen, die die in Ziffer 4.9 um- (6) Es sind ausschließlich EURO-Fleischhaken zulässig. schriebenen Kerntemperaturen gewährleisten, die Diese müssen sich in einem einwandfreien hygieni- vor jeder Anlieferung zu reinigen und zu desinfizie- schen Zustand befinden. Für alle anderen, sowie ren sind, angeliefert werden. lieferanteneigene Haken, die mit dem Käufer im Ein Temperaturschreiber muss im Fahrzeug vorhan- Tauschverfahren benutzt werden, wird eine Haftung den sein. Auf Verlangen sind Temperaturnachweise nicht übernommen. zu erbringen. (7) Kartonierte Ware muss auf EURO-Kunststoffpaletten (2) Größere Fleischstücke (Schweinehälften, Kälber, Rin- (H1) angeliefert werden. Es werden nur geschlosse- derviertel und deren Teilstücke) sind hängend zu ne Kartons angenommen. Die gepackte Palette muss transportieren. Ware, die nicht hängend transpor- mit Spannbändern, Schrumpfhauben etc. vor dem tiert werden kann, ist in einwandfreien E1/E2-Trans- Verrutschen gesichert sein. Die Ware darf nicht auf- portbehältnissen vor nachteiligen Einflüssen zu schützen. Die zur Verpackung bestimmten Behälter müssen hygienisch einwandfrei beschaffen sein. einander gestapelt werden. Die Annahme aufeinandergestapelter Waren kann verweigert werden. ÜG-QM-126 Konzern AGB: Einkaufs- Anlieferungsbedingungen für Fleisch und Hilfs- und Zusatzstoffe WF Gruppe_Version 02 von September 2015 Seite 1 von 6 Auftrag zurückzutreten und Schadensersatz statt (8) Das Taragewicht der Palette muss ersichtlich sein. der Leistung zu verlangen. Dies gilt unabhängig (9) Das Transportpersonal hat den Abladevorgang zu davon, ob die Nichteinhaltung der Garantie zu ver- unterstützen. Das Betreten von Betriebsräumen, außer der Warenannahmezone, ist nicht gestattet. treten ist. antwortlich ist, ist er verpflichtet, den Verwender von hieraus resultierenden Schadensersatzforde- 4.Anlieferungsabwicklung (1) Die mit dem Einkauf vereinbarten Anlieferungs Soweit der Lieferant für einen Produktschaden ver- rungen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Im Rahmen seiner Haftung ist der Lieferant insoweit zeiten sind bindend. Durch verspätete Anlieferung ebenfalls verpflichtet, den Verwender von sämt verursachte Kosten werden dem Lieferanten be- lichen rechnet. Ausgenommen hiervon ist der Fall höherer durchgeführten Rückrufaktionen freizustellen. Gewalt. Auch im Falle höherer Gewalt, ist der Liefe- (8) Die angelieferte Ware wird von Fachpersonal kont- rant verpflichtet, unverzüglich Verspätungen anzu- rolliert. Ergeben sich Beanstandungen im Hinblick zeigen. auf Mängel an der Ware bzw. Abweichungen von der Aufwendungen im Zusammenhang mit (2) Jede Lieferung muss mit dem dazugehörigen Liefer- Bestellung, unsauberes Fahrzeug, schmutzige Ware, schein versehen sein. Auf dem Lieferschein muss die unsaubere Schlachtung, herabgefallene Stücke, Alt- Chargennummer zur Rückverfolgung gemäß VO (EU) geruch, zu hohe Temperaturen etc., kann die Annah- 178/2002 klar ersichtlich sein. Die Anlieferung darf me verweigert werden oder eine Annahme unter von der Bestellung nicht abweichen. Auf allen Vorbehalt erfolgen. Bei Annahme der Ware unter Lieferscheinen muss die ES- und EZ-Nr. bzw. bei Vorbehalt, wird der Sachverhalt zur abschließenden Rindfleisch die Erkennungsmerkmale sowie für jede Kontrolle durch den Veterinär in Augenschein Position die Tierart, Handelsklasse, Stückzahl und genommen. das Brutto-, Tara- und Nettogewicht eingetragen (9) Die Anliefertemperatur der Rohstoffe wird gemes- sein. Bei kartonierter Ware müssen auf dem Liefer- sen. Dabei dürfen folgende Temperaturen nicht schein die Anzahl der Behälter, Kartons, Paletten überschritten werden: und deren Taragewicht angegeben sein. – + 4 °C bei Schweinehälften, Rindervierteln, Auf Verlangen ist jeder Lieferung eine Temperatur- Kälbern, sowie Teilstücke davon aufzeichnung des Transportmittels beizulegen. Auf Anforderungen hat der Lieferant Genusstauglich- – + 4 °C knochenloses Schweine-, keitsbescheinigungen vorzulegen. Rind- und Kalbfleisch (3) Bei Rindfleisch ist darüber hinaus ein Herkunfts- – + 4 °C bei Geflügelfleisch nachweis den Lieferpapieren beizufügen. – + 3 °C alle Innereien und (4) Das Rindfleisch muss eine BLE-zugelassene Etikettie- Schlachtnebenprodukte / Köpfe rung aufweisen. Vakuum verpacktes Rindfleisch – – 18 °C bei tiefgefrorener Ware muss nach dem OrgaInvent-System gekennzeichnet (bei der Verladung vorübergehend – 15 °C) sein. (5) Bei vakuum-verpackter Ware muss das Etikett innen- (10) Mikrobiologische liegend sein! Abweichungen sind nur zulässig in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung (z. B. argentinische Rinder- Grenzwerte bei Anlieferung: (Westfleisch Gruppe – ohne WestfalenLand) Mikrobiologische Grenzwerte Rohfleisch Schwein/Rind: Steak-Hüfte). (6) Zur Berücksichtigung des Gewichtes des Verpa- Gesamtkeimz. [KBE/g] 5,0 x 104 Enterobact. [KBE/g] 1,0 x 10³ E.coli [KBE/g] 1,0 x 10² Staph. aureus [KBE/g] 5,0 x 10² Auftrag aufgeführten Eigenschaften entsprechend Hefen/Schimmel [KBE/g] 5,0 x 10³ der Spezifikation hat, sowie unbedingt zu dem ver- Pseudomonaden [KBE/g] 5,0 x 10³ traglich vorgesehenen Verwendungszweck geeig- Listerien in 25 g Nicht nachweisbar VTEC in 25 g Nicht nachweisbar Salmonellen in 25 g Nicht nachweisbar ckungsmaterials wird bei vakuumierter Ware ein entsprechender Gewichtsabzug vorgenommen. (7) Der Lieferant garantiert, dass die Ware die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, insbesondere die im net ist. Insbesondere garantiert der Lieferant die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Grenzwert Entspricht die Ware nicht den o.g. Garantien, ist der Verwender berechtigt, ohne Fristsetzung vom ÜG-QM-126 Konzern AGB: Einkaufs- Anlieferungsbedingungen für Fleisch und Hilfs- und Zusatzstoffe WF Gruppe_Version 02 von September 2015 Seite 2 von 6 Mikrobiologische Grenzwerte für Sauenfleisch: Mikrobiologische Grenzwerte vac. Fleisch: Grenzwert Grenzwert Gesamtkeimz. [KBE/g] 1,0 x 105 Gesamtkeimz. [KBE/g] 1 x 106 Enterobact. [KBE/g] 5,0 x 10³ Enterobact. [KBE/g] 1 x 103 E.coli [KBE/g] 1,0 x 10² E.coli [KBE/g] 5,0 x 101 Staph. aureus [KBE/g] 1,0 x 10³ Staph. aureus [KBE/g] 5,0 x 102 Hefen/Schimmel [KBE/g] 5,0 x 10³ Listerien [KBE/g] < 10 KBE/g Pseudomonaden [KBE/g] 1,0 x 10 Salmonellen in 10 g Nicht nachweisbar Listerien in 25 g Nicht nachweisbar Salmonellen in 25 g Nicht nachweisbar 4 Mikrobiologische Grenzwerte Innereien: Grenzwert Mikrobiologische Grenzwerte für Innereien, Schweineköpfe und Kopffleisch: Gesamtkeimz. [KBE/g] 1 x 105 Enterobact. [KBE/g] 1 x 104 Grenzwert E.coli [KBE/g] 1 x 102 Gesamtkeimz. [KBE/g] 1,0 x 105 Staph. aureus [KBE/g] 1 x 102 Enterobact. [KBE/g] 5,0 x 10 Salmonellen in 10 g Nicht nachweisbar E.coli [KBE/g] 1,0 x 10² Staph. aureus [KBE/g] 1,5 x 10³ Salmonellen in 25 g Nicht nachweisbar 4 (12)Bei der Warenannahme werden stichprobenartig Proben zur mikrobiologischen Analyse gezogen. Bei negativen Abweichungen von den Vorgaben im Rah- men der mikrobiologischen Wareneingangsbefunde Mikrobiologische Grenzwerte für Geflügel: stellt der Verwender die Untersuchungskosten dem Lieferanten in Rechnung. Grenzwert Gesamtkeimz. [KBE/g] 5,0 x 106 Enterobact. [KBE/g] 1,0 x 105 E.coli [KBE/g] 5,0 x 103 Staph. aureus [KBE/g] 5,0 x 103 Bezahlung gültig. Während des Transports entstan- Pseudomonaden [KBE/g] 1 x 106 dene Listerien [KBE/g] 1 x 10 Diebstahl gehen zu Lasten des Lieferanten. Bei grö- Salmonellen in 25 g Nicht nachweisbar 2 (13) Gewicht, Kategorie und Handelsklassen: Die vom Verwender festgestellten Gewichte, Stückzahlen, Kategorien und Handelsklassen sind für die Gewichtsverluste, Transportschäden oder ßeren Differenzen kann auf Verlangen des Lieferanten eine zweite Wägung oder Zählung durchgeführt werden. Das Verlangen ist unverzüglich nach der (11) Mikrobiologische Grenzwerte für Rohfleisch Schwein/Rind bei Anlieferung der WestfalenLand GmbH: Wägung bzw. Zählung auszusprechen. Auch kann der Lieferant einen neutralen Sachverständigen bzw. Veterinär auf eigene Kosten zur Beurteilung heranziehen. Die vom Verwender ermittelten Mikrobiologische Grenzwerte Gewichte oder Stückzahlen müssen vom Anlieferer Fleisch und Hackfleischrohstoff: (Fahrer) gegengezeichnet werden. Spätere Rekla- Grenzwert mationen des Anlieferers sind generell ausgeschlossen. Gesamtkeimz. [KBE/g] 5 x 104 Enterobact. [KBE/g] 1,0 x 103 E.coli [KBE/g] 5,0 x 101 Staph. aureus [KBE/g] 5,0 x 102 beutel gewogen. Der so ermittelte Taradurchschnitt Listerien [KBE/g] < 10 KBE/g wird vom Bruttoeingangsgewicht abgezogen. Salmonellen in 10 g Nicht nachweisbar (14) Taraermittlung: Bei kartonierter Ware werden mindestens 5 leere Kartons von verschiedenen Paletten, sowie Spannbänder, Einlagefolie und Verpackungs- (15) Sollte Personal des Lieferbetriebes den Betrieb des Verwenders betreten, ist dieses nur in sauberer Arbeitskleidung, sauberer Kopfbedeckung und sauberen Schuhen möglich. Es ist ein Haarnetz zu tragen, das auch die Ohren bedeckt. ÜG-QM-126 Konzern AGB: Einkaufs- Anlieferungsbedingungen für Fleisch und Hilfs- und Zusatzstoffe WF Gruppe_Version 02 von September 2015 Seite 3 von 6 (16)Im Übrigen sind die Bestimmungen der Haus ordnung des Verwenders einzuhalten. 5.Spezifikation (1) Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht und des beim (17)Das Anlieferpersonal ist im Umgang mit Lebens Verwender praktizierten HACCP-Konzeptes erhalten mitteln geschult und im Besitz eines gültigen die Lieferanten für jeden Fleischartikel die West- Gesundheitszeugnisses fleisch Spezifikation mit Bestätigung durch den bzw. einer amtlichen Bescheinigung über die Belehrung nach dem Lieferanten. Infektions schutzgesetzes sein und o.g. Vorausset- Bestandteil der Liefervereinbarung. Der Lieferant zungen auf Verlangen in Kopie nachweisen können. hat sich in jedem Punkt an die Rohstoffspezifikation Die Rohstoff- Spezifikationen sind zu halten. (18)Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt grundsätzlich striktes Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Pausenräumen sowie in der Kantine gestattet. Die Zigarettenkippen sind in Aschenbechern zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung werden 6.Datenschutz (1) Die dem Verwender im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden Daten werden gemäß Bundes dem Lieferanten für jeden Verstoß 50,00 € in Rech- datenschutzgesetz gespeichert. Name und Adresse nung gestellt. Die Geltendmachung weiterer Scha- des Anlieferers werden zum Nachweis der Herkunft densersatzforderungen bleibt hiervon unberührt. an Tochtergesellschaften und/oder Kunden des (19) Bei Ablehnung einer Lieferung in Abwesenheit des Verwenders weitergegeben. Fahrers wird der Lieferant vom Verwender telefonisch oder fernschriftlich informiert. Der Lieferant muss auch für den entstehenden Schaden des Verwenders aufkommen (z. B. durch Nichtbeschäftigung von Mitarbeitern aufgrund von Materialmangel 7. Zusätzliche Vereinbarung bei Belieferung WestfalenLand GmbH (1) Der Lieferbetrieb stellt ¼-jährlich mikrobiologische oder Lieferschwierigkeiten). sowie chemische Untersuchungsergebnisse Die durchgeführten Kontrollen (messbar oder visu- –der Rohware (inkl. Salmonellen- und Listerien ell) müssen durch Gegenzeichnung des Lieferperso- Untersuchungen) nals auf ihre Richtigkeit bestätigt werden. Wird die – alle als Hackfleisch bestellten Rohstoffe hinsicht- Bestätigung verweigert oder erfolgt diese nicht, lich BEFFE, FE und Fettgehalt gelten die dokumentierten Ergebnisse als richtig. –der Betriebshygiene, sowie Rückstands-unter (20) Reklamationen an Teilen der Lieferung berechtigen zum Zurückweisen der gesamten Sendung. suchungen des Fleisches unaufgefordert zur Vom Verwender nicht verschuldete Rücksendungen Verfügung oder durch unsachgemäße Ladung notwendige (2) Alle Hackfleischrohstoffe vom Schwein müssen Um- bzw. Entladung werden nur gegen Berechnung grundsätzlich negativ auf Salmonellen getestet ausgeführt. Die dabei anfallenden Kosten werden werden. Die mikrobiologische Probennahme kann dem Lieferanten mit 40,00 € pro Stunde berechnet. Bei Rücksendung ist die Stückzahl und die Begrün- Mit einer Poolprobe dürfen maximal 10 Paletten dung schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken beprobt werden. Weiterhin ist jede Palette als und vom Anlieferer (Fahrer) gegenzuzeichnen. Für beprobt zu kennzeichnen. Nicht gekennzeichnete die Lagerung von beanstandeter Ware und die Rück- Paletten werden umgehend retourniert. sendung übernimmt der Verwender keine Haftung. mittels Poolprobe erfolgen. Ebenso wird keine Haftung für auf dem Transport auftretende Gewichtsverluste, Transportschäden und Diebstähle übernommen. Ausnahmeregelungen können seitens der Fa. WestfalenLand veranlasst werden. (3) Bei Schweinefleisch muss gewährleistet sein, dass zwischen der Zerlegung und der Schlachtung ein (21) Die Regulierung der Rechnung des Lieferanten stellt Zeitraum von nicht mehr als 24 Stunden liegt. kein Anerkenntnis dar, dass die gelieferte Ware frei Ausnahmen bilden Feiertags- und Wochenend- von Mängeln ist, dass sie die vertragsgemäßen Be- Konstellationen. In diesem Falle ist ein Zeitraum schaffenheit oder die zugesicherten Eigenschaften zwischen Schlachtung und Zerlegung von nicht aufweist, oder dass die Lieferung vollständig oder mehr als 48 Stunden einzuhalten. rechtzeitig erfolgt ist. Darüber hinaus verzichtet der Lieferant ausdrücklich auf die Genehmigungsfiktion (4) Bei Rindfleisch sind folgende Regelungen einzu halten: des § 377 HGB. (22) Die Warenannahme erfolgt unter Vorbehalt. Spätere Qualitätsreklamationen sind bei entsprechendem Nachweis zulässig. frische Ware: 3–5 Tage nach Schlachtung muss die Zerlegung erfolgen (einschließlich Wochenenden). Max. 24 Stunden nach Zerlegung muss die Ware angeliefert werden. ÜG-QM-126 Konzern AGB: Einkaufs- Anlieferungsbedingungen für Fleisch und Hilfs- und Zusatzstoffe WF Gruppe_Version 02 von September 2015 Seite 4 von 6 Kann die 24 Stundenregelung nicht eingehalten (3) Der Verwender akzeptiert ausschließlich BSE getestetes Rindfleisch von Tieren, die älter als 72 Monate werden, so muss die Ware vakuumiert werden. sind, von staatlich anerkannten Laboren. Auf Verlan- vakuumierte Ware: 3–5 Tage nach Schlachtung muss die Zerlegung erfolSpätestens (4) Festgestellte Mängel bei den angelieferten Rohstof- 2 Stunden nach Zerlegung muss der Rohstoff fen kann der Empfangsbetrieb jederzeit auch beim vakuumiert werden. zuständigen Veterinär des Lieferbetriebes direkt Zwischen Vakuumierung und Anlieferung müssen geltend machen. gen gen sind die Ergebnisse vorzulegen. (einschließlich Wochenenden). mindestens 48 Stunden bis zu 4 Tagen liegen. (5) Der Lieferbetrieb erklärt sich damit einverstanden, gereifte Ware: dass der Verwender jederzeit nach Absprache den 3–5 Tage nach Schlachtung muss die Zerlegung erfol- Schlacht- und Zerlegebetrieb während der dortigen gen (einschließlich Wochenenden). regelmäßigen Arbeitszeiten besuchen und kontrol- Spätestens 2 Stunden nach Zerlegung muss der lieren kann. Der Lieferant ist ebenfalls damit einver- Rohstoff vakuumiert werden. standen, dass durchgeführte qualitätssichernde Maßnahmen (5) Bei Bullenfleisch sind folgende Regelungen einzuhalten: frische Ware: 3–5 Tage nach Schlachtung muss die Zerlegung erfol- Verzehr geeignete Fleischanteile werden dem Kosten der Beseitigung gehen zu Lasten des Liefer- Kann die 24 Stundenregelung nicht eingehalten wer- betriebes. Ein Rücktransport der nicht für den den, so muss die Ware vakuumiert werden. menschlichen Genuss geeigneten Fleischanteile mit vakuumierte Ware: 3–5 Tage nach Schlachtung muss die Zerlegung erfol- den üblichen Lieferfahrzeugen ist aus hygienischen Wochenenden). Spätestens 2 Stunden nach Zerlegung muss der Rohstoff Gründen nicht zulässig. (7) Bei der Warenannahme festgestellte Luftzieher werden auf Kosten des Lieferanten retourniert. vakuumiert werden. Zwischen Vakuumierung und Anlieferung müssen (8) Beim gesamten Tiefkühlsortiment muss das Einfrier- mindestens 48 Stunden bis zu 6 Tagen nach dem datum und das Mindesthaltbarkeitsdatum gem. Vakuumieren liegen. VO (EU) 178/2002 an der Verpackung und auf dem Lieferschein angegeben sein. gereifte Ware: 3–5 Tage nach Schlachtung muss die Zerlegung erfol- Die Lieferung erfolgt frei Haus und schließt Verpackung, Zoll, Steuern, Versicherungen etc. ein. Das gen (einschließlich Wochenenden). Verwenders eine Gutschrift oder leistet Ersatz. Die entstehenden nach Zerlegung muss die Ware angeliefert werden. des Konfiskat zugeführt. Der Lieferbetrieb stellt hierfür gen (einschließlich Wochenenden). Max 24 Stunden (einschließlich Anforderung (6) Abszesse und andere nicht für den menschlichen gen auf eingesehen und überprüft werden können. Versandrisiko geht bis zur vorbehaltslosen Annahme Spätestens 2 Stunden nach Zerlegung muss der zu Lasten des Lieferers. Rohstoff vakuumiert werden. (9) GVO Erklärung 8. Sonstige Vereinbarungen Hiermit wird bestätigt, dass die gelieferten Waren nicht (1) Der Lieferbetrieb gibt dem Verwender unaufgefor- im Sinne der EG VO 1929/2003 sowie dert die jeweilige Anschrift des zuständigen Veteri- EG VO 1930/2003 in der jeweils gültigen Fassung närs bekannt. Der Lieferbetrieb erklärt sich bereit, kennzeichnungspflichtig dass sind. Darüber hinaus die garantieren wir, dass die Waren, die gemäß Öko Möglichkeit besteht unmittelbar beim zuständigen Verordnung vertrieben werden entsprechend den Veterinär des Lieferbetriebes Erkundigungen einzu- Anforderungen der EG VO 834/2007 in der jeweils holen. gültigen Fassung genügen. bei festgestellten Mängeln jederzeit (2) Der Lieferbetrieb stellt ¼ -jährlich mikrobiologische Untersuchungsergebnisse – der Rohware (inkl. Salmonellen-Untersuchung) (10)Konformitätserklärung Alle eingesetzten Primärverpackungen genügen den Anforderungen gemäß der §§ 30 und 31 des LFGB, der EG VO 1935/2004 und der VO (EU) Nr. 10/2011 – der Betriebshygiene, sowie in der jeweils gültigen Fassung. Die eingesetzten – Rückstandsuntersuchungen des Fleisches Verpackungsmaterialien unaufgefordert zur Verfügung. sind hinsichtlich des Einsatzgebietes spezifiziert und für das Lebens mittel unbedenklich. Entsprechende Migrationstest werden direkt oder seitens des Herstellers durch ÜG-QM-126 Konzern AGB: Einkaufs- Anlieferungsbedingungen für Fleisch und Hilfs- und Zusatzstoffe WF Gruppe_Version 02 von September 2015 Seite 5 von 6 geführt und können innerhalb von 36 Stunden vorgelegt werden. (11) Der Verwender hat sich zur Einhaltung der Kriterien des BSCI-Verhaltenskodex verpflichtet. Der Vertragspartner garantiert, dass er die Kriterien des BSCIVerhaltenskodex ebenfalls einhält und ggf. von ihm eingesetzte Vorlieferanten in gleicher Weise verpflichtet. Der deutsche Text des BSCI-Verhaltenskodex ist einsehbar unter www.westfleisch.de. (12)Sollten die Verkaufsbedingungen des Lieferanten diesen Einkaufs- und Anlieferungsbedingungen entgegenstehen, so gelten diese Einkaufs- und Anlieferungsbedingungen als ausschließlich vereinbart. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Käufer ausdrücklich der Geltung der Verkaufsbedingungen des Lieferanten zugestimmt hat. Die Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Lieferanten. Mündliche Nebenabreden zwischen Anlieferer und Verwender sind nicht rechtsverbindlich. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (13) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Münster/Westfalen. (14)Erfüllungsort ist der Geschäftssitz (Hauptverwaltung) des Verwenders. ÜG-QM-126 Konzern AGB: Einkaufs- Anlieferungsbedingungen für Fleisch und Hilfs- und Zusatzstoffe WF Gruppe_Version 02 von September 2015 Seite 6 von 6
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