Zürich 27 Tages-Anzeiger – Samstag, 9. Januar 2016 PUK untersucht nun den Fall Beatrix Jud Die Ecke Opfikon – Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), die den Konflikt um die Opfiker Sozialvorsteherin unter die Lupe nehmen soll, kann mit ihrer Arbeit beginnen. Beatrix Jud verzichtet darauf, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiterzuziehen. Die parteilose Sozialvorsteherin Beatrix Jud wehrte sich gegen die Zusammensetzung der PUK, die der Opfiker Gemeinderat Ende März letzten Jahres eingesetzt hatte. Gemeinderat und PUKMitglied Richard Muffler (SVP) habe sich in den Medien negativ über sie geäussert und sei somit befangen, monierte Jud. Er müsse deshalb in den Ausstand treten, forderte sie. Der Bezirksrat Bülach hiess ihre Beschwerde Ende September teilweise gut, sodass die PUK ihre Untersuchung nicht wie geplant aufnehmen konnte. Gemeinderat Muffler zog den Fall ans Verwaltungsgericht weiter und erhielt Mitte Dezember 2015 Recht. Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts müssen in einer PUK auch Gegner vertreten sein. Dies gehöre gerade zum Wesen dieses Instruments, schrieb das Gericht. Jud zieht dieses Urteil nicht ans Bundesgericht weiter, wie sie auf ihrer Website schreibt und wie auch der «Zürcher Unterländer» am Freitag berichtete. Die Untersuchung kann somit definitiv wie geplant durchgeführt werden. Wie lange sie dauern wird, ist unklar. Beatrix Jud geriet im Februar 2015 in die Schlagzeilen, weil sie IV-Leistungen erschlichen haben soll. Seit einem Schlaganfall bezog sie eine IV-Rente, arbeitete daneben 30 bis 40 Prozent als Stadträtin und 60 bis 80 Prozent als Treuhänderin. Zudem soll sie ihren Lebensmittelpunkt gar nicht in Opfikon, sondern in Reinach im Kanton Baselland haben. Stadträtin Jud bestreitet die gegen sie erhobenen Vorwürfe. (pia/SDA) Eine der Seltsamkeiten ist, an was man sich aus der frühesten Kindheit erinnert. Es ist fast nur Absurdes. Opas im Eisfach vergessene Bierflasche, die am Abend detoniert. Die Tante, die dir sagt, was Männer und Frauen tun, und danach ergänzt: «Und das ist schön.» Der Nachbar, der feierlich erklärt, nach neuesten Erkenntnissen sei der Mond nicht rund, sondern eine Kartoffel. Die Frau mit starren Augen, die dir im Lift auf dein ersticktes «Grüezi» sagt: «Weisch du, was Grüezi heisst? Grüss! Sie! Gott!» Der Alltag von damals ist dagegen fast komplett weg. Was überlebt, sind die Rätsel. (cit) City-Pavillon soll neu genutzt werden Die derzeit leer stehende ehemalige Billettzentrale auf dem Werdmühleplatz soll ab Frühling wieder als Kulturpavillon genutzt werden. Das städtische Tiefbauamt als Eigentümerin sucht per Inserat Interessenten, die das Häuschen aus dem Jahr 1980 während zweier Jahre zwischennutzen wollen. Gefragt sind Konzepte, die sich «mit kulturellen, künstlerischen, gesellschaftlichen und/ oder stadträumlichen Themen beschäftigen und einen interaktiven Ansatz verfolgen», wie es heisst. «Der Pavillon ist bestens gelegen. Wir wollen herausfinden, wie er sich mit diesem Vorteil sinnvoll nutzen lässt», erklärt Pio Sulzer, Sprecher des Tiefbaudepartements. Eine kommerzielle Nutzung werde nicht gesucht. Ein Gastrobetrieb kommt nicht infrage, da der Pavillon weder über WC noch über Wasser verfügt. Laut Sulzer ist die Monatsmiete abhängig von der Zwischennutzung. Falls ein Konzept durch sein kulturelles, künstlerisches oder soziales Engagement überzeuge und keine Einnahmen generiere, könne allenfalls auf eine Miete verzichtet werden. (mth) Absurdes lebt Nachrichten Banküberfall Räuber erbeutet mehrere Tausend Franken Gerät man in Bedrängnis, soll man andere auf sich aufmerksam machen. Bild von Passanten in der Silvesternacht. Foto: Urs Jaudas Sexuelle Übergriffe im Ausgang sind weit verbreitet Fast jedes zweite Mädchen wurde bereits belästigt. Neu ist der gleichzeitige Raub. Lorenzo Petrò und Denise Marquard Bis jetzt sind der Polizei ein halbes Dutzend Frauen bekannt, die am Zürcher Silvester von jungen Männern dunkler Hautfarbe sexuell belästigt und ausgeraubt worden sind. Öffentlich wurde das nach den Vorkommnissen in Köln. Die sechs Fälle von Zürich – zumal an einem Grossanlass mit vielen alkoholisierten Teilnehmern – scheinen auf den ersten Blick nicht viele zu sein. Wie sieht es an anderen Grossanlässen aus? Stadtpolizeisprecher Marco Cortesi kann dazu nichts sagen. Vergleichszahlen zu Belästigungen an Street-Parade, Züri-Fäscht oder anderen Grossanlässen fehlen. Was Cortesi hingegen sagt: «Im Zusammenhang mit Trickdiebstahl kommt es immer wieder zu körperlichen Kontakten.» Diese würden in der Regel aber nicht als sexuelle Belästigung aufgefasst. «Einige der jetzt angezeigten Fälle gehen aber weit darüber hinaus.» Und das wäre dann laut Cortesi «ein neues Phänomen». Die Befragungen sind immer noch im Gang; deshalb macht die Polizei keine weiteren Angaben zu der Art der Übergriffe und der Zahl der involvierten Männer. Für Gabriela Gadola vom Frauen-Nottelefon in Winterthur ist diese Art von Übergriffen ebenfalls neu: «Ich habe noch nie von etwas Vergleichbarem gehört.» Dass vier der sechs betroffenen Frauen die sexuelle Komponente erst auf Nachfrage der Polizei publik gemacht haben, könnte gemäss der Spezia- listen mit Scham zu tun haben. Die sexuelle Integrität sei ein sehr intimer, sensibler Bereich. «Vielleicht mussten die Frauen die sexuelle Belästigung für sich selber zuerst einmal einordnen, bevor sie sich dazu äussern konnten.» Es brauche hohen Leidensdruck, um darüber zu sprechen – und noch mehr, um Übergriffe dann auch zur Anzeige zu bringen. 17 heftige Delikte pro Tag Die meisten Fälle sexueller Belästigung kommen gemäss Polizeistatistik nicht im öffentlichen Raum vor, sondern zu Hause oder am Arbeitsplatz. 17 Sexualdelikte werden im Schnitt pro Tag in der Schweiz zur Anzeige gebracht, wobei vor allem gravierendere Übergriffe wie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung angezeigt werden. Sexuelle Belästigung und Gewalt sind aber verbreiteter, als diese Zahlen aufzeigen. Eine Befragung des Kinderspitals Zürich ergab vor fünf Jahren, dass sie für junge Frauen im Ausgang inzwischen alltäglich sind: Sie werden begrapscht und von Wildfremden zu Oralsex aufgefordert. In einer Untersuchung des Kinder- und Universitätsspitals 2013 gaben 40 Prozent der Mädchen zwischen 15 und 17 Jahren an, in irgendeiner Form mindestens einmal sexuelle Belästigung oder Missbrauch erlebt zu haben. Bei den Buben waren es 17 Prozent. Nur gerade jeder zehnte Betroffene wandte sich deswegen an die Polizei. Gabriela Gadola sagt: «Unsere Erfahrungen zeigen, dass sexuelle Übergriffe Wer wählt den Bundesrat? Wer integriert ist, weiss das Ein Ausländer ist in Weiningen nicht eingebürgert worden, weil er Nationalund Ständerat nicht kannte. Jürg Rohrer Was sind die Aufgaben einer Gemeinde? Was ist eine Gemeindeversammlung? Nennen Sie drei grosse Parteien! Wer wählt den Bundesrat? Diese Fragen stellte die Bürgerkommission des Weininger Gemeinderats einem Ausländer, der seit 25 Jahren in der Schweiz lebt und sich einbürgern will. Dabei stellte die Kommission «markante Defizite hinsichtlich der staatsbürgerlichen Kenntnisse» fest, obwohl dem Gesuchsteller angekündigt worden war, dass es im Integrationsgespräch auch um geografi- sche und staatsbürgerliche Themen gehe. In der Folge lehnte der Gemeinderat die Einbürgerung ab – unter anderem mit Verweis auf das Bundesgericht, für das fehlende Grundkenntnisse des Schweizer Demokratiesystems ein Indiz für mangelnde Integration sind. Der abgewiesene Mann beschritt darauf den Rechtsweg und warf dem Gemeinderat Willkür vor sowie das Fehlen eines standardisierten Tests, der es erlauben würde, die Prüfung objektiv zu beurteilen. Er war der Auffassung, «im Gesamtbild» ausreichend über das politische System der Schweiz informiert zu sein. Sieben von zehn Fragen habe er richtig beantwortete. Doch hat nach dem Bezirksrat Dietikon auch das Verwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen. Es bestreitet den Vorwurf, Weiningen habe kein geregeltes Verfahren, seien doch alle Fragen aus einem Katalog entnommen, der bei allen Einbürgerungsgesprächen verwendet werde. Weil das Gespräch genau protokolliert wurde, wusste das Gericht auch, was der Mann geantwortet hatte. Auf die Frage nach dem Wahlorgan des Bundesrates nannte er «41 in Gericht», womit er offenbar die Bundesrichter meinte. Als Wahlorgan nannte er auch die sieben Bundesräte. Es wäre zu erwarten gewesen, schreibt das Gericht, dass der Gesuchsteller die Begriffe «Bundesversammlung» oder «Nationalrat und Ständerat» nennt. Dies auch, weil der Mann das Einbürgerungsverfahren vom ersten erfolglosen Versuch her kannte und sich auf diese Fragen hätte vorbereiten können. Auch die drei Richter kommen deshalb zum Schluss, dass dieser Mann nicht hinreichend integriert ist – was ihn 2000 Franken Gerichtsgebühr kostet. überall vorkommen. Zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit.» Die Nationalität, der Bildungsstand oder die soziale Schicht spielten dabei keine Rolle. Wehren würden sich Frauen am besten durch lautes Rufen oder Schreien. «Sie müssen auf sich aufmerksam machen, damit andere sie schützen können.» Zudem sollen sie den Angreifern deutlich sagen, sofort aufzuhören. Im Falle eines Übergriffs rät Gadola Betroffenen, sich an die Polizei oder an eine Beratungsstelle zu wenden und das Erlebte nicht für sich zu behalten. Sie befürchtet aber, dass die aktuellen Vorfälle Frauen zusätzlich verunsichern und ihnen Angst machen. Einen zunehmend sexistischen Ton im Zürcher Nachtleben kann Ralph Roos, Inhaber des Sicherheitsunternehmens Novaprotect, nicht feststellen. Er und seine rund 80 Mitarbeiter sichern Clubs; die meisten davon an der Langstrasse. Eine Zunahme von Übergriffen stellt er ebenso wenig fest. Im Schnitt stelle alle zwei Wochen ein Türsteher einen Rapport in einem Fall von «unangebrachter Anmache» aus. Wenn also Frauen sich beklagen, dass sie im oder vor dem Club begrapscht werden. «Diese Vorfälle sind aber nicht mit jenen erschreckenden Vorfällen in Köln vergleichbar, wo ein Mob aktiv wurde.» Video So können Sie sich wehren verteidigung.tagesanzeiger.ch Hombrechtikon – Ein unbekannter Täter hat am Donnerstagnachmittag eine Bank in Hombrechtikon überfallen und Bargeld im Betrag von mehreren Tausend Franken erbeutet. Gegen 15.20 Uhr betrat ein unbekannter Mann die Bankfiliale im Zentrum, in der sich zu diesem Zeitpunkt keine Kunden aufhielten. Er bedrohte die Schalterangestellten mit einer Faustfeuerwaffe und verlangte die Herausgabe von Geld. Der Unbekannte flüchtete mit seiner Beute zu Fuss in Richtung Arkadenweg. Die Opfer blieben unverletzt. (bra) Mottbrand Ein Toter nach Feuer in einer Wohnung Zürich – In der Nacht auf Freitag kam es in Zürich-Oerlikon zu einem Wohnungsbrand mit einem Todesopfer. Kurz nach 3 Uhr meldete ein Anwohner, dass aus einer Wohnung eines Mehrfamilien hauses Rauch austrete. Die Feuerwehr konnte den Mottbrand in der Wohnung unter Kontrolle bringen und löschen. Im Schlafzimmer trafen die Rettungskräfte auf den bewusstlosen 66-jährigen Wohnungsmieter; er verstarb später im Spital. Die Ursachen, die zum Brand und zum Tod des Mannes geführt haben, werden abgeklärt. Wegen der starken Rauchentwicklung entstand ein Sachschaden in der Höhe von mehreren 10 000 Franken. (bra) MFO-Park Am Wochenende teilweise geschlossen Zürich – Im Baumhaus im MFO-Park in Oerlikon wird die obere Etage freitags und samstags von 22 bis 6 Uhr geschlossen. Grund dafür ist der Lärm, den nächtliche Besucher verursachen. Ermahnende Tafeln in der Vergangenheit haben nichts gebracht. Jetzt will die GLP im Gemeinderat wissen, wie der Stadtrat die Situation in diesem und in anderen Parks beurteilt und wo Handlungsbedarf besteht. Der MFO-Park mit seinem riesigen, pflanzenumrankten und begehbaren Stahlgerüst wurde 2002 eröffnet und gewann mehrere Preise, darunter den Europäischen Gartenpreis und den Play and Leisure Award. ( jr) Anzeige NEIN ZUR UNMENSCHLICHEN DURCHSETZUNGSINITIATIVE DER SVP Am 28. Februar 2016 stimmt das Volk in der Schweiz über die unmenschliche Durchsetzungs initiative der SVP ab. Diese ist aus diversen Gründen strikte abzulehnen. Als Sohn sizilianischer Immigranten bin ich in Winterthur geboren. Mit 16 Jahren habe ich das Gymnasium in Winterthur begonnen. Mit 18 Jahren wurde ich in Winterthur eingebürgert. Hätte ich vor meiner Einbürge rung ein Delikt gemäss dem Katalog der Durchsetzungsinitiative begangen, hätte ich mit 16 oder 17 Jahren nach Sizilien ausgeschafft werden müssen, in die Heimat meiner Eltern. Das Gymnasium hätte ich nicht beenden können. Mein älterer Bruder und meine Mutter hätten indes hier bleiben dürfen. Mein Vater war 10 Jahre zuvor tödlich verunglückt. Ich glaube nach wie vor nicht, dass das Schweizer Volk eine so radikal unmenschliche wie auch unchristliche Initiative befürworten kann, ohne dass auf ein Einzelfallschicksal Rücksicht genommen wird. Stimmen Sie am 28. Februar 2016 NEIN zur unmenschlichen Durchsetzungsinitiative der SVP. Massimo Aliotta, Rechtsanwalt, Winterthur
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