Sexuelle Übergriffe im Ausgang sind weit - Frauen

Zürich 27
Tages-Anzeiger – Samstag, 9. Januar 2016 PUK untersucht nun
den Fall Beatrix Jud
Die Ecke
Opfikon – Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), die den
Konflikt um die Opfiker Sozialvorsteherin unter die Lupe nehmen soll, kann
mit ihrer Arbeit beginnen. Beatrix Jud
verzichtet darauf, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiterzuziehen.
Die parteilose Sozialvorsteherin Beatrix Jud wehrte sich gegen die Zusammensetzung der PUK, die der Opfiker
Gemeinderat Ende März letzten Jahres
eingesetzt hatte. Gemeinderat und PUKMitglied Richard Muffler (SVP) habe sich
in den Medien negativ über sie geäussert
und sei somit befangen, monierte Jud.
Er müsse deshalb in den Ausstand treten, forderte sie. Der Bezirksrat Bülach
hiess ihre Beschwerde Ende September
teilweise gut, sodass die PUK ihre Untersuchung nicht wie geplant aufnehmen
konnte. Gemeinderat Muffler zog den
Fall ans Verwaltungsgericht weiter und
erhielt Mitte Dezember 2015 Recht.
Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts müssen in einer PUK auch Gegner
vertreten sein. Dies gehöre gerade zum
Wesen dieses Instruments, schrieb das
Gericht.
Jud zieht dieses Urteil nicht ans Bundesgericht weiter, wie sie auf ihrer Website schreibt und wie auch der «Zürcher
Unterländer» am Freitag berichtete. Die
Untersuchung kann somit definitiv wie
geplant durchgeführt werden. Wie lange
sie dauern wird, ist unklar.
Beatrix Jud geriet im Februar 2015 in
die Schlagzeilen, weil sie IV-Leistungen
erschlichen haben soll. Seit einem
Schlaganfall bezog sie eine IV-Rente, arbeitete daneben 30 bis 40 Prozent als
Stadträtin und 60 bis 80 Prozent als
Treuhänderin. Zudem soll sie ihren Lebensmittelpunkt gar nicht in Opfikon,
sondern in Reinach im Kanton Baselland
haben. Stadträtin Jud bestreitet die gegen sie erhobenen Vorwürfe. (pia/SDA)
Eine der Seltsamkeiten ist, an was man
sich aus der frühesten Kindheit erinnert. Es ist fast nur Absurdes. Opas im
Eisfach vergessene Bierflasche, die am
Abend detoniert. Die Tante, die dir
sagt, was Männer und Frauen tun, und
danach ergänzt: «Und das ist schön.»
Der Nachbar, der feierlich erklärt, nach
neuesten Erkenntnissen sei der Mond
nicht rund, sondern eine Kartoffel. Die
Frau mit starren Augen, die dir im Lift
auf dein ersticktes «Grüezi» sagt:
«Weisch du, was Grüezi heisst? Grüss!
Sie! Gott!» Der Alltag von damals ist
dagegen fast komplett weg. Was überlebt, sind die Rätsel. (cit)
City-Pavillon soll
neu genutzt werden
Die derzeit leer stehende ehemalige Billettzentrale auf dem Werdmühleplatz
soll ab Frühling wieder als Kulturpavillon genutzt werden. Das städtische Tiefbauamt als Eigentümerin sucht per Inserat Interessenten, die das Häuschen aus
dem Jahr 1980 während zweier Jahre
zwischennutzen wollen. Gefragt sind
Konzepte, die sich «mit kulturellen,
künstlerischen, gesellschaftlichen und/
oder stadträumlichen Themen beschäftigen und einen interaktiven Ansatz verfolgen», wie es heisst. «Der Pavillon ist
bestens gelegen. Wir wollen herausfinden, wie er sich mit diesem Vorteil sinnvoll nutzen lässt», erklärt Pio Sulzer,
Sprecher des Tiefbaudepartements.
Eine kommerzielle Nutzung werde
nicht gesucht. Ein Gastrobetrieb kommt
nicht infrage, da der Pavillon weder
über WC noch über Wasser verfügt. Laut
Sulzer ist die Monatsmiete abhängig von
der Zwischennutzung. Falls ein Konzept
durch sein kulturelles, künstlerisches
oder soziales Engagement überzeuge
und keine Einnahmen generiere, könne
allenfalls auf eine Miete verzichtet
­werden. (mth)
Absurdes lebt
Nachrichten
Banküberfall
Räuber erbeutet mehrere
Tausend Franken
Gerät man in Bedrängnis, soll man andere auf sich aufmerksam machen. Bild von Passanten in der Silvesternacht. Foto: Urs Jaudas
Sexuelle Übergriffe im Ausgang
sind weit verbreitet
Fast jedes zweite Mädchen wurde bereits belästigt. Neu ist der gleichzeitige Raub.
Lorenzo Petrò und Denise Marquard
Bis jetzt sind der Polizei ein halbes Dutzend Frauen bekannt, die am Zürcher
Silvester von jungen Männern dunkler
Hautfarbe sexuell belästigt und ausgeraubt worden sind. Öffentlich wurde das
nach den Vorkommnissen in Köln. Die
sechs Fälle von Zürich – zumal an einem
Grossanlass mit vielen alkoholisierten
Teilnehmern – scheinen auf den ersten
Blick nicht viele zu sein. Wie sieht es an
anderen Grossanlässen aus? Stadtpolizeisprecher Marco Cortesi kann dazu
nichts sagen. Vergleichszahlen zu Belästigungen an Street-Parade, Züri-Fäscht
oder anderen Grossanlässen fehlen. Was
Cortesi hingegen sagt: «Im Zusammenhang mit Trickdiebstahl kommt es immer wieder zu körperlichen Kontakten.»
Diese würden in der Regel aber nicht als
sexuelle Belästigung aufgefasst. «Einige
der jetzt angezeigten Fälle gehen aber
weit darüber hinaus.» Und das wäre
dann laut Cortesi «ein neues Phänomen». Die Befragungen sind immer
noch im Gang; deshalb macht die Polizei
keine weiteren Angaben zu der Art der
Übergriffe und der Zahl der involvierten
Männer.
Für Gabriela Gadola vom Frauen-Nottelefon in Winterthur ist diese Art von
Übergriffen ebenfalls neu: «Ich habe
noch nie von etwas Vergleichbarem gehört.» Dass vier der sechs betroffenen
Frauen die sexuelle Komponente erst
auf Nachfrage der Polizei publik gemacht haben, könnte gemäss der Spezia-
listen mit Scham zu tun haben. Die sexuelle Integrität sei ein sehr intimer, sensibler Bereich. «Vielleicht mussten die
Frauen die sexuelle Belästigung für sich
selber zuerst einmal einordnen, bevor
sie sich dazu äussern konnten.» Es brauche hohen Leidensdruck, um darüber
zu sprechen – und noch mehr, um Übergriffe dann auch zur Anzeige zu bringen.
17 heftige Delikte pro Tag
Die meisten Fälle sexueller Belästigung
kommen gemäss Polizeistatistik nicht im
öffentlichen Raum vor, sondern zu
Hause oder am Arbeitsplatz. 17 Sexualdelikte werden im Schnitt pro Tag in der
Schweiz zur Anzeige gebracht, wobei
vor allem gravierendere Übergriffe wie
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
angezeigt werden.
Sexuelle Belästigung und Gewalt sind
aber verbreiteter, als diese Zahlen aufzeigen. Eine Befragung des Kinderspitals Zürich ergab vor fünf Jahren, dass
sie für junge Frauen im Ausgang inzwischen alltäglich sind: Sie werden begrapscht und von Wildfremden zu Oralsex aufgefordert. In einer Untersuchung
des Kinder- und Universitätsspitals 2013
gaben 40 Prozent der Mädchen zwischen 15 und 17 Jahren an, in irgendeiner
Form mindestens einmal sexuelle Belästigung oder Missbrauch erlebt zu haben.
Bei den Buben waren es 17 Prozent. Nur
gerade jeder zehnte Betroffene wandte
sich deswegen an die Polizei.
Gabriela Gadola sagt: «Unsere Erfahrungen zeigen, dass sexuelle Übergriffe
Wer wählt den Bundesrat? Wer integriert ist, weiss das
Ein Ausländer ist in
Weiningen nicht eingebürgert
worden, weil er Nationalund Ständerat nicht kannte.
Jürg Rohrer
Was sind die Aufgaben einer Gemeinde?
Was ist eine Gemeindeversammlung?
Nennen Sie drei grosse Parteien! Wer
wählt den Bundesrat? Diese Fragen
stellte die Bürgerkommission des Weininger Gemeinderats einem Ausländer,
der seit 25 Jahren in der Schweiz lebt
und sich einbürgern will. Dabei stellte
die Kommission «markante Defizite hinsichtlich der staatsbürgerlichen Kenntnisse» fest, obwohl dem Gesuchsteller
angekündigt worden war, dass es im Integrationsgespräch auch um geografi-
sche und staatsbürgerliche Themen
gehe. In der Folge lehnte der Gemeinderat die Einbürgerung ab – unter anderem
mit Verweis auf das Bundesgericht, für
das fehlende Grundkenntnisse des
Schweizer Demokratiesystems ein Indiz
für mangelnde Integration sind.
Der abgewiesene Mann beschritt darauf den Rechtsweg und warf dem Gemeinderat Willkür vor sowie das Fehlen
eines standardisierten Tests, der es erlauben würde, die Prüfung objektiv zu
beurteilen. Er war der Auffassung, «im
Gesamtbild» ausreichend über das
politische System der Schweiz informiert zu sein. Sieben von zehn Fragen
habe er richtig beantwortete.
Doch hat nach dem Bezirksrat Dietikon auch das Verwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen. Es bestreitet den
Vorwurf, Weiningen habe kein geregeltes Verfahren, seien doch alle Fragen
aus einem Katalog entnommen, der bei
allen Einbürgerungsgesprächen verwendet werde. Weil das Gespräch genau protokolliert wurde, wusste das Gericht
auch, was der Mann geantwortet hatte.
Auf die Frage nach dem Wahlorgan des
Bundesrates nannte er «41 in Gericht»,
womit er offenbar die Bundesrichter
meinte. Als Wahlorgan nannte er auch
die sieben Bundesräte.
Es wäre zu erwarten gewesen,
schreibt das Gericht, dass der Gesuchsteller die Begriffe «Bundesversammlung» oder «Nationalrat und Ständerat»
nennt. Dies auch, weil der Mann das Einbürgerungsverfahren vom ersten erfolglosen Versuch her kannte und sich auf
diese Fragen hätte vorbereiten können.
Auch die drei Richter kommen deshalb
zum Schluss, dass dieser Mann nicht
hinreichend integriert ist – was ihn 2000
Franken Gerichtsgebühr kostet.
überall vorkommen. Zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit.» Die
Nationalität, der Bildungsstand oder die
soziale Schicht spielten dabei keine
Rolle. Wehren würden sich Frauen am
besten durch lautes Rufen oder
Schreien. «Sie müssen auf sich aufmerksam machen, damit andere sie schützen
können.» Zudem sollen sie den Angreifern deutlich sagen, sofort aufzuhören.
Im Falle eines Übergriffs rät Gadola Betroffenen, sich an die Polizei oder an
eine Beratungsstelle zu wenden und das
Erlebte nicht für sich zu behalten. Sie
befürchtet aber, dass die aktuellen Vorfälle Frauen zusätzlich verunsichern
und ihnen Angst machen.
Einen zunehmend sexistischen Ton
im Zürcher Nachtleben kann Ralph
Roos, Inhaber des Sicherheitsunternehmens Novaprotect, nicht feststellen. Er
und seine rund 80 Mitarbeiter sichern
Clubs; die meisten davon an der
Langstrasse. Eine Zunahme von Übergriffen stellt er ebenso wenig fest. Im
Schnitt stelle alle zwei Wochen ein Türsteher einen Rapport in einem Fall von
«unangebrachter Anmache» aus. Wenn
also Frauen sich beklagen, dass sie im
oder vor dem Club begrapscht werden.
«Diese Vorfälle sind aber nicht mit jenen
erschreckenden Vorfällen in Köln vergleichbar, wo ein Mob aktiv wurde.»
Video So können Sie
sich wehren
verteidigung.tagesanzeiger.ch
Hombrechtikon – Ein unbekannter Täter
hat am Donnerstagnachmittag eine
Bank in Hombrechtikon überfallen und
Bargeld im Betrag von mehreren Tausend Franken erbeutet. Gegen 15.20 Uhr
betrat ein unbekannter Mann die Bankfiliale im Zentrum, in der sich zu diesem
Zeitpunkt keine Kunden aufhielten. Er
bedrohte die Schalterangestellten mit einer Faustfeuerwaffe und verlangte die
Herausgabe von Geld. Der Unbekannte
flüchtete mit seiner Beute zu Fuss in
Richtung Arkadenweg. Die Opfer blieben unverletzt. (bra)
Mottbrand
Ein Toter nach Feuer
in einer Wohnung
Zürich – In der Nacht auf Freitag kam es
in Zürich-Oerlikon zu einem Wohnungsbrand mit einem Todesopfer. Kurz nach
3 Uhr meldete ein Anwohner, dass aus
einer Wohnung eines Mehrfamilien­
hauses Rauch austrete. Die Feuerwehr
konnte den Mottbrand in der Wohnung
unter Kontrolle bringen und löschen.
Im Schlafzimmer trafen die Rettungskräfte auf den bewusstlosen 66-jährigen
Wohnungsmieter; er verstarb später
im Spital. Die Ursachen, die zum Brand
und zum Tod des Mannes geführt haben, werden abgeklärt. Wegen der
­starken Rauchentwicklung entstand ein
Sachschaden in der Höhe von mehreren
10 000 Franken. (bra)
MFO-Park
Am Wochenende
teilweise geschlossen
Zürich – Im Baumhaus im MFO-Park in
Oerlikon wird die obere Etage freitags
und samstags von 22 bis 6 Uhr geschlossen. Grund dafür ist der Lärm, den
nächtliche Besucher verursachen.
­Ermahnende Tafeln in der Vergangenheit haben nichts gebracht. Jetzt will die
GLP im Gemeinderat wissen, wie der
Stadtrat die Situation in diesem und in
anderen Parks beurteilt und wo Handlungsbedarf besteht. Der MFO-Park mit
seinem riesigen, pflanzenumrankten
und begehbaren Stahlgerüst wurde
2002 eröffnet und gewann mehrere
Preise, darunter den Europäischen Gartenpreis und den Play and Leisure
Award. ( jr)
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NEIN ZUR
UNMENSCHLICHEN
DURCHSETZUNGSINITIATIVE
DER SVP
Am 28. Februar 2016 stimmt das Volk in der Schweiz über die unmenschliche Durchsetzungs­
initiative der SVP ab. Diese ist aus diversen Gründen strikte abzulehnen. Als Sohn sizilianischer
Immigranten bin ich in Winterthur geboren. Mit 16 Jahren habe ich das Gymnasium in Winterthur
begonnen. Mit 18 Jahren wurde ich in Winterthur eingebürgert. Hätte ich vor meiner Einbürge­
rung ein Delikt gemäss dem Katalog der Durchsetzungsinitiative begangen, hätte ich mit 16 oder
17 Jahren nach Sizilien ausgeschafft werden müssen, in die Heimat meiner Eltern. Das Gymnasium
hätte ich nicht beenden können. Mein älterer Bruder und meine Mutter hätten indes hier bleiben
dürfen. Mein Vater war 10 Jahre zuvor tödlich verunglückt. Ich glaube nach wie vor nicht, dass das
Schweizer Volk eine so radikal unmenschliche wie auch unchristliche Initiative befürworten kann,
ohne dass auf ein Einzelfallschicksal Rücksicht genommen wird.
Stimmen Sie am 28. Februar 2016 NEIN zur unmenschlichen Durchsetzungsinitiative der SVP.
Massimo Aliotta, Rechtsanwalt, Winterthur