70 PLÄNE FÜR EIN NEUES ÖSTERREICH – GLEICHBEHANDLUNG PLÄNE FÜR EIN NEUES ÖSTERREICH – WOHNEN 71 D as bereits jetzt mögliche Pensionssplitting, welches noch kaum in Anspruch genommen wird, soll als verpflichtende Maßnahme eingeführt werden (siehe NEOS Positionen zu Pensionen). WOHNEN A usbau von qualitativ hochwertigen und Förderung von betriebsinternen bzw. betriebsübergreifenden Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere in ländlichen Gebieten (siehe auch Kapitel Familie in den NEOS Positionen). DIE HERAUSFORDERUNG Die grundsätzliche Herausforderung zum Thema „Wohnen“ ist, dass Wohnen leistbar sein und billiger werden muss. Die Preise für Wohnen – insbesondere auch für die Wohnnebenkosten (Energie etc.) – sind in Österreich in den letzten Jahren stärker gestiegen als die Einkommen. Leistbares Wohnen ist also nicht zuletzt auch eine Frage der Besteuerung der Erwerbseinkommen (die Steuerbelastung muss gesenkt werden) und der Baukultur (Energieeffizienz ist nicht nur eine ökologische sondern auch eine Wohlstandsfrage). Zudem müssen mehr Wohnungen auf den Markt kommen, da durch ein höheres Angebot an Wohnungen die Mietpreise sinken. Darüber hinaus sollen sich die Menschen auch Eigentum an Wohnraum leisten können. VORDRINGLICHE MASSNAHMEN Sozialer Wohnbau: S oziale Wohnbauträger sollen verpflichtet werden, 50 % der Wohnungen in jeweils einem Haus an die Mieter_innen zu verkaufen. Kaufberechtigt sind Mieter_innen, die zumindest seit 15 Jahren in diesen Wohnungen leben. Der Verkauf der Wohnungen soll zum Selbstkostenpreis (= Grundwert zuzüglich Errichtungskosten abzüglich AfA) erfolgen. D ie Möglichkeit zum Mietkauf soll gegeben werden. Die dem sozialen Wohnbauträger dadurch zufließenden Mittel werden zweckgebunden und sollen verpflichtend zur Errichtung von neuen Sozialwohnungen verwendet werden. Dadurch erfolgt eine Durchmischung in den einzelnen Häusern mit Eigentümer_innen und Mieter_innen und es wird der sozialen Ghettobildung entgegen gewirkt. Zudem werden rasch neue Mittel für den sozialen Wohnbau freigesetzt. Mietrecht I mpulse sollen gesetzt werden, dass das Horten von vermieteten leer stehenden Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG unattraktiv wird. Mögliche Maßnahmen: —— Bei Eintritt in ein Mietverhältnis (ausgenommen im Falle einer Scheidung oder minderjähriger Kinder bei Tod der Eltern) werden die
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