wohnen

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PLÄNE FÜR EIN NEUES ÖSTERREICH – GLEICHBEHANDLUNG
PLÄNE FÜR EIN NEUES ÖSTERREICH – WOHNEN 71
D
as bereits jetzt mögliche Pensionssplitting, welches noch kaum in
Anspruch genommen wird, soll als verpflichtende Maßnahme eingeführt
werden (siehe NEOS Positionen zu Pensionen).
WOHNEN
A
usbau von qualitativ hochwertigen und Förderung von betriebsinternen
bzw. betriebsübergreifenden Kinderbetreuungseinrichtungen,
insbesondere in ländlichen Gebieten (siehe auch Kapitel Familie in den
NEOS Positionen).
DIE HERAUSFORDERUNG
Die grundsätzliche Herausforderung zum Thema „Wohnen“ ist, dass Wohnen
leistbar sein und billiger werden muss.
Die Preise für Wohnen – insbesondere auch für die Wohnnebenkosten
(Energie etc.) – sind in Österreich in den letzten Jahren stärker gestiegen als
die Einkommen. Leistbares Wohnen ist also nicht zuletzt auch eine Frage der
Besteuerung der Erwerbseinkommen (die Steuerbelastung muss gesenkt
werden) und der Baukultur (Energieeffizienz ist nicht nur eine ökologische
sondern auch eine Wohlstandsfrage). Zudem müssen mehr Wohnungen
auf den Markt kommen, da durch ein höheres Angebot an Wohnungen die
Mietpreise sinken. Darüber hinaus sollen sich die Menschen auch Eigentum
an Wohnraum leisten können.
VORDRINGLICHE MASSNAHMEN Sozialer Wohnbau:
S
oziale Wohnbauträger sollen verpflichtet werden, 50 % der Wohnungen
in jeweils einem Haus an die Mieter_innen zu verkaufen. Kaufberechtigt
sind Mieter_innen, die zumindest seit 15 Jahren in diesen Wohnungen
leben. Der Verkauf der Wohnungen soll zum Selbstkostenpreis (=
Grundwert zuzüglich Errichtungskosten abzüglich AfA) erfolgen.
D
ie Möglichkeit zum Mietkauf soll gegeben werden. Die dem sozialen
Wohnbauträger dadurch zufließenden Mittel werden zweckgebunden
und sollen verpflichtend zur Errichtung von neuen Sozialwohnungen
verwendet werden. Dadurch erfolgt eine Durchmischung in den einzelnen
Häusern mit Eigentümer_innen und Mieter_innen und es wird der sozialen
Ghettobildung entgegen gewirkt. Zudem werden rasch neue Mittel für
den sozialen Wohnbau freigesetzt.
Mietrecht
I mpulse sollen gesetzt werden, dass das Horten von vermieteten leer
stehenden Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG unattraktiv
wird. Mögliche Maßnahmen:
—— Bei Eintritt in ein Mietverhältnis (ausgenommen im Falle einer
Scheidung oder minderjähriger Kinder bei Tod der Eltern) werden die