Anforderungen von Unterlagen gemäß § 8 Arbeitsinspektionsgesetz

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Anforderungen von Unterlagen gemäß
§ 8 Arbeitsinspektionsgesetz.
Wenn da was fehlt, sieht´s nicht gut aus.
Immer wieder kommt es zu tragischen Unfällen in ausgewiesenen Gefahrenbereichen.
Wenn der Ernstfall eintritt, ist die lückenlose Dokumentation der Sicherheitsnachweise
von entscheidender Bedeutung (siehe Anhang).
Prüfprotokolle, Sicherheitsdatenblätter, Unterweisungsunterlagen sowie detaillierte
Angaben zu spezifischen Gefarenbereichen müssen laut Gesetz vollständig und jederzeit abrufbereit vorliegen.
Die SU-Unternehmensberatung prüft im Rahmen des SafeSide Konzeptes den aktuellen Stand Ihrer Dokumentation und vervollständigt bei Bedarf die Unterlagen, sodass
die Rechtskonformität im Sinne des Gesetzgebers gewährleistet ist.
Sollten sämtliche Präventivmaßnahmen versagt haben, oder in nicht ausreichender
Form umgesetzt worden sein, sorgen wir dafür, dass alle Dokumentationen und Aufzeichnungen vollständig vorhanden sind und es im Ernstfall gut für Sie aussieht.
6713 Ludesch, Sägeäcker 11
Tel +43 / (0) 55 50 / 4424
Fax +43 / (0) 55 50 / 4424-24
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