Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE 1. Juni 2015 Kontrolle von Energieetiketten und Mindestanforderungen bei Elektrogeräten in der Schweiz Jahresbericht 2014 Bundesamt für Energie BFE Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen; Postadresse: CH-3003 Bern Tel. +41 58 462 56 11 · Fax +41 58 463 25 00 · [email protected] · www.bfe.admin.ch Executive Summary Seit dem 1. Januar 2002 sind in der Schweiz der Energieverbrauch und weitere Geräteeigenschaften für diverse Haushaltsgeräte mit der Energieetikette zu deklarieren. Zudem gibt es Vorschriften an die Effizienz von neu in Verkehr gebrachten Geräten (Mindestanforderungen). Die Energieverordnung (EnV, SR 730.01) sieht vor, dass das Bundesamt für Energie (BFE) kontrolliert, ob in Verkehr gebrachte Erzeugnisse den Vorschriften der Verordnung genügen. Mit der Ausführung dieser Kontrollen hat das BFE Electrosuisse und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) beauftragt. Sie erfolgen in drei Stufen gegliedert: einem allgemeinen Marktcheck, administrative Kontrollen von Prüfberichten sowie Kontrollen der Herstellerdeklarationen. 2014 wurden wie im Vorjahr knapp fünfhundert Erzeugnisse kontrolliert, 88 Prozent aller Geräte waren korrekt mit der Energieetikette deklariert. Dies entspricht zwar einer Abnahme von 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr, liegt aber in der Schwankungsbreite der vergangenen Jahre. Bei der Kontrolle der Prüfberichte konnten 11 Prozent der betreffenden Geräte die erforderlichen Nachweisunterlagen für die Energiekennzeichnung oder bezüglich des Energieverbrauchs im Ausund Standby-Modus nicht in ausreichender Qualität zur Verfügung stellen. 43 Prozent der Gerätedeklarationen basieren auf guten oder sehr guten Unterlagen, 46 Prozent auf genügenden. 1. Einleitung Die Marktkontrolle hat den Zweck, die Einhaltung der korrekten Deklaration zu überprüfen, Firmen mit mangel- oder fehlerhaften Deklarationen zur Korrektur zu veranlassen sowie eine Sensibilisierung aller Stellen in der Absatzkette für die Energieverbrauchsdeklaration zu bewirken. Sie entspricht einem gesetzlichen Auftrag gemäss EnV Art. 22 Abs. 1. Die Überprüfung der Einhaltung der Etikettenpflicht für Elektrogeräte ist in drei Stufen gegliedert: • • • Beim allgemeinen Marktcheck wird untersucht, wie weit die Anwendung der Energieetikette durchgesetzt ist. In der administrativen Kontrolle werden die folgenden Fragen näher untersucht: Wird die Energieetikette korrekt angewendet? Basieren die auf der Energieetikette deklarierte Energieeffizienzklasse und andere Kennwerte auf normenkonformen Messungen? In letzter Stufe werden bei einer kleinen Anzahl von Produkten die auf der Energieetikette deklarierten Werte mittels Nachmessung überprüft. Im Vordergrund stehen in der Regel Messungen bei Produkten, für die bereits ein gewisses Verdachtsmoment besteht, dass die Anforderungen eventuell nicht erfüllt werden. Die Angaben auf den Etiketten basieren auf Messungen unter Laborbedingungen, damit die Werte verschiedener Geräte miteinander vergleichbar sind. Die Messverfahren sind europaweit harmonisiert und in den jeweils referenzierten EN-Normen beschrieben. 2. Vollzug 2.1. Kontrolle der Energieetikette 2.1.1. Erfassungsorte 2014 wurden knapp 500 Erzeugnisse vor Ort auf die korrekte Deklaration anhand der Energieetikette kontrolliert, mehr als ein Drittel davon bei Grossverteilern. Die Erfassungsperiode erstreckte sich über beide Jahreshälften. 10% 27% Messe 24% Grossverteiler Detailhandel 39% Werbung 2.1.2. Produktgruppen Es wurden zehn verschiedene Produktgruppen kontrolliert. Die Anzahl überprüfter Geräte pro Produktkategorie wurden an das Angebot der Anbieter angepasst. Kühl- /Gefriergeräte Waschmaschinen 1% Wäschetrockner 11% 24% Komb. Waschen+Trocknen 23% Geschirrspüler 15% Backofen Raumklimageräte 10% 7% 2% Haushaltslampen TV-Geräte 5% 2% Kaffeemaschinen Beim Marktcheck und bei der administrativen Marktkontrolle wurden die Kenndaten der Erzeugnisse wie Produktspezifikationen und die deklarierte Effizienzklasse erfasst. Speziell wurde darauf geachtet, ob die Energieetikette vorhanden und korrekt/vollständig war. Es zeigte sich, dass 88% aller überprüften Produkte korrekt mit der Energieetikette deklariert waren. Bei 50 Geräten war keine Deklaration vorhanden, bei sechs Erzeugnissen waren die Angaben auf der Etikette unvollständig oder nicht korrekt. Zudem gingen 21 Meldungen Dritter betreffend fehlender Energieetiketten oder dem Anbieten nicht erlaubter Geräte ein. 2.1.3. Übersicht der korrekt deklarierten Geräte pro Erfassungsort und Gerätekategorie 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 2011 2012 2013 2014 2011 2012 2013 2014 Im Vergleich mit den Vorjahren zeigen sich die folgenden Ergebnisse und Trends: Die Einhaltung der Vorschriften ist gut und hält sich mit rund 88% korrekten Deklarationen im Schnitt der letzten Jahre. Bei Messen und im Detailhandel wurde die Etikette schlechter angewendet als in den Vorjahren. Diese Entwicklung erklärt sich damit, dass 2013 in diesen Bereichen keine Verfehlungen festgestellt worden waren und die Werte 2014 nun wieder auf den Schnitt aller Erfassungsorte gefallen sind. In der Werbung hat sich die Deklarationsqualität gegenüber dem Vorjahr lediglich stabilisiert, eine Verbesserung ist nicht eingetreten. Bei den einzelnen Gerätekategorien fand eine Anpassung statt. Bei Geräten mit hoher Deklarationsqualität wurden tendenziell eher schlechtere Werte als in den Vorjahren erreicht, während sich zum Beispiel bei Raumklimageräten die Deklarationsqualität nochmals verbesserte. 3. Administrative Kontrolle von Prüfberichten In der Periode 2014 wurden Haushaltgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik (wie Radio, TV, IT sowie Set-Top-Boxen) in die Auswertung der einzureichenden Nachweisunterlagen mit einbezogen. Für 61 Erzeugnisse wurden nähere Angaben resp. weiterführende Nachweisunterlagen zu den angebrachten Energiekennzeichnungen, für 44 Geräte detaillierte technische Angaben bezüglich des Energieverbrauchs im Aus- und Standby-Modus von den Vertreibern bzw. Herstellern verlangt. Insgesamt ergab sich daraus für die Energieetikette und die Richtlinie für energierelevante Produkte (ErP) folgendes Bild: 43% der Gerätedeklarationen basierten auf sehr guten oder guten Papieren (Zertifikate akkreditierter Prüfstellen). 46% der Unterlagen waren gerade knapp genügend. Dies allerdings oftmals erst, nachdem die Dossiers mit erheblichem Aufwand und ein- oder mehrmaligem Nachfassen soweit vervollständigt werden konnten, dass man sie akzeptieren konnte. Die häufigsten Lücken betrafen fehlende Normenangaben, fehlende Bezüge sowie fehlende oder nicht nachvollziehbare, normgemässe Auswertungen (Berechnungen) der gemessenen Daten, welche sich schlussendlich auf die deklarierten Werte in der Energieetikette beziehen sollten. Die verbleibenden 11% wurden an das BFE überwiesen. Bestätigen sich nach Durchsicht der Dossiers erhebliche Mängel an den Nachweisunterlagen, werden die betreffenden Firmen gebüsst. 60% 50% 40% 2011 2012 30% 2013 20% 2014 10% 0% Gute Unterlagen Genügende Unterlagen Überweisungen 4. Kontrolle der Herstellerdeklarationen Bei den abschliessenden Kontrollmessungen wurden im letzten Jahr 26 Elektrogeräte auf die Einhaltung der auf der Energieetikette deklarierten Werte sowie gegebenenfalls auf die zulässigen Energieeffizienz-Grenzwerte untersucht, wovon bei elf Erzeugnisse nicht alle Vorgaben eingehalten wurden. Ein Schwerpunkt wurde auf die Messung von Leuchtmitteln gelegt. Hier zeigte sich, dass die Effizienzklasse grundsätzlich korrekt angegeben wird, bei den Leistungs- und Lichtstromangaben aber zum Teil noch Verbesserungen nötig sind. Zudem wurden 15 Kleingeräte bezüglich der Einhaltung der ErP-Verordnung im Aus- und StandbyBetrieb gemäss der EG-Verordnung Nr. 1275/2008 nachgemessen, wovon zehn Geräte über ein externes Stromversorgungsgerät bzw. eine gerätespezifische Ladestation gemäss EG-Verordnung Nr. 278/2009 gespeist wurden. Insgesamt erreichten fünf dieser Geräte die Vorgaben nicht vollständig. Typ Haushalt-Grossgeräte und Lampen Haushalt-Kleingeräte (Rasierer, Kaffeemaschinen) IT-Geräte für Privatgebrauch (PC-Zubehör, Telefon, Drucker) PC geprüfte Geräte / ohne Beanstandung1 Anforderungen anwendbar / eingehalten2 Aus- Effizienz /Standby Speise- Verbr. geräte 26 / 15 7/7 - 5/4 26 / 16 3/3 3/3 1/1 - - 6/2 3/1 5/3 - - 2/2 2/2 2/2 EffizienzGrenzw. Etikette Unterhaltungselektronik (z.B. Radio, SAT-Rec., Set-Top- 3/3 3/3 1/1 - - 1/0 1/0 1/0 - - Box, Audiogeräte) Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte Die Nachmessungen erfolgten grundsätzlich für Geräte, bei welchen ein Verdacht auf die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen oder der deklarierten Werte bestand. 1 Die erste Zahl gibt an, wie viele Geräte der Prüfung unterzogen wurden, die zweite Zahl die Anzahl der Geräte, welche alle Anforderungen erfüllen. 2 Die erste Zahl gibt an, für wie viele Geräte die Anforderung anzuwenden ist, die zweite Zahl die Anzahl der Geräte, welche alle Anforderungen erfüllen. 5. Ausblick 2015 Aufgrund der bescheidenen Deklarationsqualität in der Werbung sollen mehr Kontrollen in diesem Segment durchgeführt werden. Es werden geringfügig mehr finanzielle Mittel eingesetzt, welche zusätzliche Messungen ermöglichen. Schwerpunkte werden wiederum aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren und den Verordnungsanpassungen gesetzt. Die Kommunikation dieser Schwerpunkte erfolgt erst nach der Durchführung der Kontrollen im Jahresbericht 2015.
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