Kontrolle von Energieetiketten und Mindestanforderungen bei

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation UVEK
Bundesamt für Energie BFE
1. Juni 2015
Kontrolle von Energieetiketten und
Mindestanforderungen bei Elektrogeräten in
der Schweiz
Jahresbericht 2014
Bundesamt für Energie BFE
Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen; Postadresse: CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 11 · Fax +41 58 463 25 00 · [email protected] · www.bfe.admin.ch
Executive Summary
Seit dem 1. Januar 2002 sind in der Schweiz der Energieverbrauch und weitere Geräteeigenschaften
für diverse Haushaltsgeräte mit der Energieetikette zu deklarieren. Zudem gibt es Vorschriften an die
Effizienz von neu in Verkehr gebrachten Geräten (Mindestanforderungen). Die Energieverordnung
(EnV, SR 730.01) sieht vor, dass das Bundesamt für Energie (BFE) kontrolliert, ob in Verkehr
gebrachte Erzeugnisse den Vorschriften der Verordnung genügen. Mit der Ausführung dieser
Kontrollen hat das BFE Electrosuisse und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI)
beauftragt. Sie erfolgen in drei Stufen gegliedert: einem allgemeinen Marktcheck, administrative
Kontrollen von Prüfberichten sowie Kontrollen der Herstellerdeklarationen.
2014 wurden wie im Vorjahr knapp fünfhundert Erzeugnisse kontrolliert, 88 Prozent aller Geräte waren
korrekt mit der Energieetikette deklariert. Dies entspricht zwar einer Abnahme von 5 Prozent
gegenüber dem Vorjahr, liegt aber in der Schwankungsbreite der vergangenen Jahre.
Bei der Kontrolle der Prüfberichte konnten 11 Prozent der betreffenden Geräte die erforderlichen
Nachweisunterlagen für die Energiekennzeichnung oder bezüglich des Energieverbrauchs im Ausund Standby-Modus nicht in ausreichender Qualität zur Verfügung stellen. 43 Prozent der
Gerätedeklarationen basieren auf guten oder sehr guten Unterlagen, 46 Prozent auf genügenden.
1. Einleitung
Die Marktkontrolle hat den Zweck, die Einhaltung der korrekten Deklaration zu überprüfen, Firmen mit
mangel- oder fehlerhaften Deklarationen zur Korrektur zu veranlassen sowie eine Sensibilisierung
aller Stellen in der Absatzkette für die Energieverbrauchsdeklaration zu bewirken. Sie entspricht
einem gesetzlichen Auftrag gemäss EnV Art. 22 Abs. 1.
Die Überprüfung der Einhaltung der Etikettenpflicht für Elektrogeräte ist in drei Stufen gegliedert:
•
•
•
Beim allgemeinen Marktcheck wird untersucht, wie weit die Anwendung der
Energieetikette durchgesetzt ist.
In der administrativen Kontrolle werden die folgenden Fragen näher untersucht: Wird die
Energieetikette korrekt angewendet? Basieren die auf der Energieetikette deklarierte
Energieeffizienzklasse und andere Kennwerte auf normenkonformen Messungen?
In letzter Stufe werden bei einer kleinen Anzahl von Produkten die auf der Energieetikette
deklarierten Werte mittels Nachmessung überprüft. Im Vordergrund stehen in der Regel
Messungen bei Produkten, für die bereits ein gewisses Verdachtsmoment besteht, dass
die Anforderungen eventuell nicht erfüllt werden.
Die Angaben auf den Etiketten basieren auf Messungen unter Laborbedingungen, damit
die Werte verschiedener Geräte miteinander vergleichbar sind. Die Messverfahren sind
europaweit harmonisiert und in den jeweils referenzierten EN-Normen beschrieben.
2. Vollzug
2.1. Kontrolle der Energieetikette
2.1.1. Erfassungsorte
2014 wurden knapp 500 Erzeugnisse vor Ort auf die korrekte Deklaration anhand der Energieetikette
kontrolliert, mehr als ein Drittel davon bei Grossverteilern. Die Erfassungsperiode erstreckte sich über
beide Jahreshälften.
10%
27%
Messe
24%
Grossverteiler
Detailhandel
39%
Werbung
2.1.2. Produktgruppen
Es wurden zehn verschiedene Produktgruppen kontrolliert. Die Anzahl überprüfter Geräte pro
Produktkategorie wurden an das Angebot der Anbieter angepasst.
Kühl- /Gefriergeräte
Waschmaschinen
1%
Wäschetrockner
11%
24%
Komb. Waschen+Trocknen
23%
Geschirrspüler
15%
Backofen
Raumklimageräte
10%
7%
2%
Haushaltslampen
TV-Geräte
5%
2%
Kaffeemaschinen
Beim Marktcheck und bei der administrativen Marktkontrolle wurden die Kenndaten der Erzeugnisse
wie Produktspezifikationen und die deklarierte Effizienzklasse erfasst. Speziell wurde darauf geachtet,
ob die Energieetikette vorhanden und korrekt/vollständig war. Es zeigte sich, dass 88% aller
überprüften Produkte korrekt mit der Energieetikette deklariert waren. Bei 50 Geräten war keine
Deklaration vorhanden, bei sechs Erzeugnissen waren die Angaben auf der Etikette unvollständig
oder nicht korrekt.
Zudem gingen 21 Meldungen Dritter betreffend fehlender Energieetiketten oder dem Anbieten nicht
erlaubter Geräte ein.
2.1.3. Übersicht der korrekt deklarierten Geräte pro Erfassungsort und Gerätekategorie
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
2011
2012
2013
2014
2011
2012
2013
2014
Im Vergleich mit den Vorjahren zeigen sich die folgenden Ergebnisse und Trends:




Die Einhaltung der Vorschriften ist gut und hält sich mit rund 88% korrekten Deklarationen im
Schnitt der letzten Jahre.
Bei Messen und im Detailhandel wurde die Etikette schlechter angewendet als in den
Vorjahren. Diese Entwicklung erklärt sich damit, dass 2013 in diesen Bereichen keine
Verfehlungen festgestellt worden waren und die Werte 2014 nun wieder auf den Schnitt aller
Erfassungsorte gefallen sind.
In der Werbung hat sich die Deklarationsqualität gegenüber dem Vorjahr lediglich stabilisiert,
eine Verbesserung ist nicht eingetreten.
Bei den einzelnen Gerätekategorien fand eine Anpassung statt. Bei Geräten mit hoher
Deklarationsqualität wurden tendenziell eher schlechtere Werte als in den Vorjahren erreicht,
während sich zum Beispiel bei Raumklimageräten die Deklarationsqualität nochmals
verbesserte.
3. Administrative Kontrolle von Prüfberichten
In der Periode 2014 wurden Haushaltgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik (wie Radio, TV,
IT sowie Set-Top-Boxen) in die Auswertung der einzureichenden Nachweisunterlagen mit einbezogen.
Für 61 Erzeugnisse wurden nähere Angaben resp. weiterführende Nachweisunterlagen zu den
angebrachten Energiekennzeichnungen, für 44 Geräte detaillierte technische Angaben bezüglich des
Energieverbrauchs im Aus- und Standby-Modus von den Vertreibern bzw. Herstellern verlangt.
Insgesamt ergab sich daraus für die Energieetikette und die Richtlinie für energierelevante Produkte
(ErP) folgendes Bild:
 43% der Gerätedeklarationen basierten auf sehr guten oder guten Papieren (Zertifikate
akkreditierter Prüfstellen).
 46% der Unterlagen waren gerade knapp genügend. Dies allerdings oftmals erst, nachdem
die Dossiers mit erheblichem Aufwand und ein- oder mehrmaligem Nachfassen soweit
vervollständigt werden konnten, dass man sie akzeptieren konnte. Die häufigsten Lücken
betrafen fehlende Normenangaben, fehlende Bezüge sowie fehlende oder nicht
nachvollziehbare, normgemässe Auswertungen (Berechnungen) der gemessenen Daten,
welche sich schlussendlich auf die deklarierten Werte in der Energieetikette beziehen sollten.
 Die verbleibenden 11% wurden an das BFE überwiesen. Bestätigen sich nach Durchsicht der
Dossiers erhebliche Mängel an den Nachweisunterlagen, werden die betreffenden Firmen
gebüsst.
60%
50%
40%
2011
2012
30%
2013
20%
2014
10%
0%
Gute Unterlagen
Genügende Unterlagen
Überweisungen
4. Kontrolle der Herstellerdeklarationen
Bei den abschliessenden Kontrollmessungen wurden im letzten Jahr 26 Elektrogeräte auf die
Einhaltung der auf der Energieetikette deklarierten Werte sowie gegebenenfalls auf die zulässigen
Energieeffizienz-Grenzwerte untersucht, wovon bei elf Erzeugnisse nicht alle Vorgaben eingehalten
wurden. Ein Schwerpunkt wurde auf die Messung von Leuchtmitteln gelegt. Hier zeigte sich, dass die
Effizienzklasse grundsätzlich korrekt angegeben wird, bei den Leistungs- und Lichtstromangaben aber
zum Teil noch Verbesserungen nötig sind.
Zudem wurden 15 Kleingeräte bezüglich der Einhaltung der ErP-Verordnung im Aus- und StandbyBetrieb gemäss der EG-Verordnung Nr. 1275/2008 nachgemessen, wovon zehn Geräte über ein
externes Stromversorgungsgerät bzw. eine gerätespezifische Ladestation gemäss EG-Verordnung Nr.
278/2009 gespeist wurden. Insgesamt erreichten fünf dieser Geräte die Vorgaben nicht vollständig.
Typ
Haushalt-Grossgeräte und
Lampen
Haushalt-Kleingeräte
(Rasierer, Kaffeemaschinen)
IT-Geräte für Privatgebrauch
(PC-Zubehör, Telefon, Drucker)
PC
geprüfte Geräte
/ ohne
Beanstandung1
Anforderungen anwendbar / eingehalten2
Aus-
Effizienz
/Standby
Speise-
Verbr.
geräte
26 / 15
7/7
-
5/4
26 / 16
3/3
3/3
1/1
-
-
6/2
3/1
5/3
-
-
2/2
2/2
2/2
EffizienzGrenzw.
Etikette
Unterhaltungselektronik
(z.B. Radio, SAT-Rec., Set-Top-
3/3
3/3
1/1
-
-
1/0
1/0
1/0
-
-
Box, Audiogeräte)
Spielzeuge, Freizeit- und
Sportgeräte
Die Nachmessungen erfolgten grundsätzlich für Geräte, bei welchen ein Verdacht auf die
Nichteinhaltung der vorgeschriebenen oder der deklarierten Werte bestand.
1
Die erste Zahl gibt an, wie viele Geräte der Prüfung unterzogen wurden, die zweite Zahl die Anzahl der Geräte, welche alle
Anforderungen erfüllen.
2
Die erste Zahl gibt an, für wie viele Geräte die Anforderung anzuwenden ist, die zweite Zahl die Anzahl der Geräte, welche alle
Anforderungen erfüllen.
5. Ausblick 2015




Aufgrund der bescheidenen Deklarationsqualität in der Werbung sollen mehr Kontrollen in
diesem Segment durchgeführt werden.
Es werden geringfügig mehr finanzielle Mittel eingesetzt, welche zusätzliche Messungen
ermöglichen.
Schwerpunkte werden wiederum aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren und den
Verordnungsanpassungen gesetzt.
Die Kommunikation dieser Schwerpunkte erfolgt erst nach der Durchführung der Kontrollen im
Jahresbericht 2015.